Qualvolle Einschläferung mit T61 ist strafbar! Grund:

weil der Arzt, der T61 benützt, weiß was er tut!

1. das Gift enthält kein Betäubungsmittel

2. es gibt keinen Arzt, der T61 ohne Narkose als tierschutzkonform ansieht 

3. jeder Tierarzt mit Herz bestätigt dies

4. das Qualpräparat beinhaltet hauptsächlich ein Muskelrelaxant zur Lähmung

5. dieses quält die Tiere durch Atemnot und Atemlähmung

6. das Tierärzteblatt, die Tierärztekammern incl. der Tierärztliche Bezirksverband Oberbayern die Ärzte darauf hinweist, dass vor T61 eine Narkose gegeben werden sollte

um im Geltungsbereich des Gesetzes zu agieren

 und weil jeder Tierarzt weiß, daß T61 ein Folterpräparat ist wenn man den Narkosetiefschlaf nicht abwartet sowie jeder Tierarzt weiß daß er gegen das Tierschutzgesetz verstößt wenn er T61 ohne Narkose anwendet!

Viele Ärzte aber sind der falschen Ansicht und sehen den Beipackzettel als Rückhalt  - obwohl dieser ja gegen das Tierschutzgesetz verstößt

GRUND: Tierärzte haben sich nach den ihnen bekannten Tatsachen, bzw. Wirkungen zu richten - egal ob im Beipackzettel vermerkt oder nicht

Nur weil der Beipackzettel strafbar ist heißt das nicht, daß die Ärztin/der Arzt  auch noch gegen die Tierschutzgesetze verstoßen können! Ein gesetzeswidriger fehlerhafter Beipackzettel schützt niemals diese entsetzliche Tierquälerei!!! Im Gegenteil es ist fahrlässige Tierquälerei weil sie wissen was sie tun!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Jeder Tierarzt/Tierärztin macht sich ohne Frage strafbar - jeder Staatsanwalt oder Richter, der sämtliche Fakten ignoriert auch - jedem ist es bekannt, daß T61 nicht ohne Narkose injiziert werden darf - es wird von jedem Arzt mit Herz und Verstand bestätigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Das sind Aspekte, die ins Gewicht fallen, nicht jedoch eine gesetzeslose Firma, die weiterhin von den EU-weiten Qualen der Tiere profitieren!!!!!!!!!!!!!!!

 Wenn der Tierarzt aus Unfähigkeit, Skrupellosigkeit oder Zeitersparnis sich nicht um den Zustand des Tieres kümmert und die Wirkung der Narkose nicht einmal abwartet bevor er verbotenerweise das Todesgift T61 - ein Folterpräparat wenn es wachen Tieren verabreicht wird - ins Herz spritzt, ist man nur noch traumatisiert und schockiert. Wie kann ein Tierarzt es wagen mit den Gefühlen eines Tieres so umzugehend. Würdelos, respektlos, gefühlskalt, ja was sind das für Ärzte? DER HORROR für jeden normal fühlenden Menschen, der ein so sterbendes Tier mitansehen muß! Man bekommt Panik wenn man sich vorstellt, es gibt tatsächlich solche Tierärzte! 

Für die Tiere ist es die Hölle auf Erden, wenn sie an einen Tierarzt geraten, der es nicht gut mit ihnen meint und dem der Profit - indem er die Giftspritze ohne vorangehender Narkose in den Brustraum, die Vene oder in den Muskel setzt - über die Qualen der Tiere geht. Wir wollen diese Tierärzte ausfindig machen, wozu wir Ihre Mithilfe brauchen!

Wurde einem Ihrer Tiere zur sog. „Einschläferung“ eine Spritze in die Brusthöhle ohne vorherige Narkose  gesetzt oder T61 ohne vorherige Narkose und ist es daraufhin regungslos scheinbar „entschlafen“? Oder hatte es während des „Entschlafens“ vor Schmerzen gebrüllt, geweint oder hatte es Krämpfe? Dann melden Sie sich bei uns! T61 ist ein lähmend wirkendes tödliches Gift, das bei den Tieren entsetzliche Krämpfe hervorruft, die Atmung und das Herz abschnürt und das Sterben führt zu einem langen Todeskampf so wie wenn man langsam erdrosselt würde.

Tiere leiden stumm und sind sehr tapfer. Sie ertragen die Schmerzen ohne zu klagen im Gegensatz zum Menschen, außer man fügt ihnen die qualvollsten  Schmerzen zu, so dass diese unerträglich werden, wie bei der Tötung ohne Anaesthesie. Bei der Tötung mit T61 allerdings werden Sie von den Todeskrämpfen nichts bemerken – die Qualen werden nicht offensichtlich, die Ihr Tier erleidet, wenn der TA mit T61 das Exzitationsstadium zu überspringen versteht oder andere Kriterien noch mitspielen, die er kennt und weiß wie es geht, daß das Tier binnen Sekunden gelähmt ist ohne daß Sie es bemerken, weil es sich dann nicht mehr aufbäumen kann, keine Streckkrämpfe mehr bekommt, da als erstes die Gliedmaßen gelähmt werden. Anschließend wird die Rumpfmuskulatur gelähmt und danach erst die Atemmuskulatur, weswegen es doch öfters vorkommt daß die Tiere noch ihre Qualen halbwegs zumindest zum Ausdruck bringen können und schrille Töne von sich geben, sowie das Mäulchen noch öfters aufreißen können während sie verzweifelt nach Atemluft ringen und sich die Lunge immer weiter füllt mit dem Widerstand durch den die armen Geschöpfe immer weniger Luft bekommen!

Anders der Veterinärmediziner und Zahnheilkundler in München, der Tiere nicht aus Sparmaßnahmen mißhandelt und das Narkotikum gleich mitten in die Lunge gestoßen hat (Muskel- und Atemlähmung).

Unsere Katze musste die „Hölle auf Erden“ während des Sterbens erleiden und ich konnte dabei nur zusehen, wie sie vor Schmerzen geweint hat und durch Muskel- und Atemlähmung qualvoll ersticken musste, nachdem dieser gewissen- und gefühllose TA einfach eine Spritze in die Brusthöhle setzte, die nach dem TSchG eigentlich verboten ist, da der Einstich und die Verabreichung von Gift- aber auch Narkose- und Barbituratinjektionen qualvolle Schmerzen, Krämpfe, ein starkes Brennen im Brustraum und eine Erstickung verursachen, wenn die Tiere vorher nicht durch eine Narkoseinjektion (intramuskulär (in den Hinterbeinmuskel) oder intraperitoneal in den Bauchraum oder intrahepar in die Leber oder sehr selten subcutan (unter die Haut) in einen tiefen Schlaf gelegt werden.

Voraussetzung für eine nach den TierSchG entsprechende humane Euthanasie - die sog. Einschläferung

Nach der Narkoseinjektion, die Grundvoraussetzung für die Tötung ist, sollte unbedingt eine Wartezeit von 15 Minuten eingehalten werden, bevor die Tiere mit dem Todesgift T61 getötet werden und das muß Grundsatz sein, daß sich das mit einem Barbiturat betäubte Tier im Tiefschlaf befindet bevor das Gift T61 zur Tötung angewandt wird! Nachdem aber nicht generell zu verallgemeinern ist, daß es 15 Minuten dauert, bis das Tier schläft, die Narkosedosis, die Umgebung (in Ruhe ohne Stress führt am Schnellsten zum Einschlafen) und ob die Narkose ruhig von statten geht, spielt dabei zusammen, so kann man sagen, daß jedes einzelne Tier eine individuell lange Zeit zum Einschlafen benötigt. Sollte jedoch nach 20 Minuten noch keine Müdigkeit sichtbar sein (Tiere gähnen dann) sollte man noch einmal eine Narkoseinjektion vornehmen.

 

Stellen Sie sich die Wirkungsweise von T61 ohne vorangehender Narkose einmal vor:

Nach der Injektion - falls etwas bei der T 61 Injektion nicht ganz geklappt hat, also nicht alle Kriterien bei dem armen Tier zusammengespielt haben, können die Tiere ihren Schmerz manchmal noch durch Schreien zum Ausdruck bringen bis die Atmung blockiert ist und ein langsames qualvolles Ersticken durch Atemnot beginnt, das viele Minuten und öfters 15 Minuten und noch länger andauern kann.  T61 sowie auch Barbiturate wenn diese in den Brustraum, in das Herz oder in die Lunge injiziert werden entfalten ihre Wirkung durch ein qualvolles extrem starkes Brennen und verursachen massivste Krämpfe im Körper. Die Tiere können nach Wirkungseintritt ihre Qualen nicht mehr hinausschreien und niemand sieht es ihnen an, wie jämmerlich und grausam sie krepieren müssen, weil Sie komplett gelähmt sind. Wie Sie sich in Ihrem Todeskampf winden merkt keiner mehr und es sieht alles so friedlich aus, wie es bei einer Überdosierung eines Narkosemittels tatsächlich der Fall ist. Aber es ist kein Einschlafen, sondern es ist ein langsames und erbarmungsloses Krepieren, aber dafür schön günstig.

Normalerweise ermöglichen Tierärzte den Tieren einen „sanften“ Tod in ihren Praxen und injizieren ein Präparat (Barbiturat/Narkose) in die Vene, den Muskel, in die Bauchhöhle oder unter die Haut, worauf die Tiere entschlafen und würdevoll ihren Lebensabschnitt nach mehr oder weniger schlimmen Leidenszeiten ihrer Krankheit beenden dürfen.

Für unsere Haustiere aber gibt es noch immer in so wie die Lage aussieht ziemlich viele Tierarztpraxen - wie z.B. auch in München -  die diese „Hölle auf Erden“ sind. Aber auch aus Österreich erreichen uns Anrufe von Tierbesitzern, die uns ihr schreckliches Leid klagen.  

Je nachdem, zu welchem Mittel der Tierarzt greift und ob er eine qualvolle Lungen- oder Herzinjektion vornimmt, T61 in die Vene oder den Muskel injiziert, kann es für den Tierbesitzer sehr friedlich aussehen, wenn er z.B. gleich das Herz oder die Lunge trifft, obwohl das Tier bei Bewusstsein Todesqualen erleidet.    

Dürfen wir so etwas zulassen, dass Tiere anstatt eingeschläfert, qualvollst zu Tode gemartert werden, wie meine Katze, die qualvoll durch eine Brustinjektion langsam zu Tode kam? Wir sagen nein, unsere Tiere haben das nicht verdient, dass sie unsere Welt in einem jämmerlichen Krepieren unter Todeskrämpfen und Erstickungsqualen verlassen müssen - deswegen haben wir diesen Tierärzten den Kampf angesagt.

Helfen Sie uns dabei und lassen Sie die Tiere nicht im Stich. Melden Sie sich und schildern Sie uns Ihr schreckliches Erlebnis. Leider kostet unser Kampf auch Geld, bitte unterstützen Sie diesen  deswegen bitte auch finanziell, damit wir ihn für unsere geliebten Tiere erfolg- und siegreich zu Ende führen können.

Ich hoffe, dass Sie, falls Sie Betroffene(r) sind, den Mut aufbringen, den Tierarzt anzuzeigen! Sich weiter bei der zuständigen Tierärztekammer beschweren und das Tier, falls keine Erstspritze mit Narkose erfolgte, Organproben von Ihrem Tier entnehmen lassen, um den Beweis vor Gericht antreten zu können, dass die Organproben keine Narkosemittel enthalten (das ist der Beweis für die verbotene Euthanasie) Weshalb alle Tiere, denen so ein grausamer Tod noch bevorsteht, auf Sie und mich angewiesen sind. Wenn Sie also Betroffene® sind und ihr Tier so grausam durch die Hölle gehen musste, denken Sie bitte nicht egoistisch, dass es für Ihr Tier nun zu spät ist. Alle Tiere fühlen den Schmerz gleich und kein Tier darf so schreckliche Todesqualen erleiden. Denken Sie auch daran, dass  Tiere den Schmerz nicht weniger fühlen als wir!  

Sie können uns unter 01520/ 54 36 59 2 erreichen, sowie Montags bis Samstags

von 15 Uhr bis 18Uhr

 

 Obsolet! der Einsatz von T61 ist bereits seit Langem verboten (an wachen Tieren) - leider aber nicht durch den Beipackzettel!

Unsere hier veröffentlichte Petition hatten wir auch an das EP gesandt

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e. V. 

Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 20 19 28 - 80019 München -

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28 – 80019 München 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

 

11011 Berlin

 

                                                                       München, 14.November 2003

 

Petition zum Verbot qualvoller Euthanasien von Heim- , Groß- und Versuchstieren in die Lunge, Herz oder Euthanasien mittels T61ohne vorheriger Narkose 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten des Petitionsausschusses,

 

wir beantragen einen den Gesetzen entsprechenden Vollzug bei der Euthanasie von Nutz-, Heim- und Versuchstieren. 

Das TierSchG schreibt eine schmerzlose Tötung vor im Gegensatz dazu ist eine Tötung per Herz-, Lungeninjektion mit Narkosemitteln oder Tötungsmitteln, sowie eine Tötung ohne vorherige Narkose mittels dem atem- und muskellähmenden T61 (intravenös oder intraperitoneal) erlaubt. 

Trotzdem diese Tötungen mit furchtbaren Qualen für die Tiere verbunden sind und  nicht mit dem TierSchG zu vereinen sind dürfen diese angewendet werden. Es besteht dringend ein Handlungsbedarf und wir beantragen ein sofortiges Verbot dieser höchst quälerischen Euthanasien.  

Wir haben Ihnen deswegen ca. 85 Aussagen von hochqualifizierten Tiermedizinern beigelegt, die ich als Privatperson und als betroffene Katzenbesitzerin auf meine Befragungen erhalten hatte, da eine meiner Katzen auf so eine gesetzlich erlaubte und grauenhafte Weise euthanasiert wurde. Die Fragen richtete ich an Veterinäre, Tierärzte und hochqualifizierte Chefärzte der Tierkliniken und Universitätsprofessoren in Deutschland, der Schweiz und Österreich. 

Es wird von den Fachmedizinern bestätigt, dass die Tötung von Tieren mittels Narkotika oder T61 als Brusthöhleninjektionen, in das Herz oder in die Lunge, sowie die Tötung ohne vorherige Anästhesie mit dem Präparat T61 nicht fachgerecht ist und den Tieren mehr als vermeidbare Leiden und unendliche Qualen verursacht. In der heutigen Zeit, wo es schmerzlose Verfahren zur Euthanasie von Tieren gibt ist dies nicht zu verantworten. Diese Methoden verstoßen eindeutig gegen das deutsche und europäische TierSchG.

 Solange die sog. Einschläferung nicht gesetzlich geregelt wird und soz. intracardiale, intrapulmonale Erstinjektionen oder T61 als Erstinjektion indirekt zugelassen sind (solange wird es immer noch Tierärzte geben, die an diesen veralteten grauenhaften Tötungsmethoden festhalten. Ob diesen Ärzten der Profit (T61 ist das preiswerteste Tötungsmittel) über das Leiden der Tiere geht oder ob diese aus Zeitmangel, nur aus Gewohnheit heraus oder durch Gefühlskälte an den veralteten Strukturen festhalten wollen, kann abschließend nicht beantwortet werden.

Die Zulassung des Tötungsmittels T61 ohne vorheriger Narkose ist sofort zu verbieten. Es ist eines der größten Verbrechen wenn Tiere so grausam euthanasiert werden, wie mittels „T61“. Dieser schwerwiegende Irrtum, T61 ohne vorheriger Narkose zuzulassen, muss sofort bereinigt werden. Wir fordern deswegen eine sofortige Rücknahme der Zulassung des Euthanasie mittels T61 ohne vorheriger Narkose. 

Von den durchgeführten Befragungen der Tierärzte in Deutschland, der Schweiz und Österreich erhielten wir mehr als 100 Antworten. Viele Tiermediziner  enthielten sich einer Antwort mit der anführenden Begründung, dass ihre Arztschweigepflicht es ihnen verwährt, zu diesbezüglichen Tötungen ihrer Kollegen Stellung zu nehmen.  

Nach Aussage von 85 hochqualifizierten Tiermedizinern werden die Narcotica (oder T61) durch eine Injektion in den Brustraum nicht sofort resorbiert und bereiten den Tieren erhebliche Schmerzen (starkes Brennen), sowie Krämpfe im Brustraum. Das Durchstechen des Brustfells mit einer kurzen oder langen Kanüle verursacht ebenso erhebliche Schmerzen, da sich darin ein Netz von Nervenfasern befindet. Außerdem wird angegeben, dass die Narkose- oder Giftinjektionen die Gefäßwände und Gewebezellen, die das Mittel resorbieren erheblich reizen, das zu starken Entzündungen führt und soz. qualvolle Schmerzen hervorrufen, das auch vom Präsidenten Prof. Alt der Universität für Pharmakologie und Toxikologie in Zürich angegeben wird, der mitteilt, dass T61 niemals ohne vorherige Narkose eingesetzt würde, sowie die Barbiturate nicht als Erstinjektion in das Herz, in die Lunge oder den Brustraum eingesetzt werden können. 

Auch wenn es noch immer einige Tierärzte gibt, die glauben unsere Tiere durch einen qualvollen Tod euthanasieren zu können und dass der Tod durch Herzinjektionen schmerzlos in sekundenschnelle eintreten würde, so können gegenteilige Meinungen von der Mehrzahl der Fachärzte nachgelesen werden. Der Einstich in das Herz gelingt außerdem nur äußerst selten auf Anhieb, so dass auch im Zusatz hierdurch keine schmerzlose Tötung garantiert wird. Zufallstreffer führen zu einem Herzinfarkt, der sehr schmerzhaft und qualvoll ist – mit T61 wird das Herz außerdem nur gelähmt und eine Erstickung durch Sauerstoffentzug ausgelöst. Außerdem wird von den Fachärzten bestätigt, dass der Haupteffekt der Komponente „Mebezoniumiodid“ zuerst wirksam wird, wodurch die Tiere erst am Erstickungstod sterben müssen, bevor die niedrigen Dosen des Narkosemittels, die außerdem nur oberflächlich an der Haut soz. wirken, wirksam werden. 

Diese Kenntnisse der Fachtierärzte kann ich persönlich durch Erfahrungswerte  untermauern, da ich meine Katze durch eine Lungeninjektion qualvoll verenden sah.

Auch musste ich bereits vor einigen Jahren eine derartige grausame „Einschläferung“ durch Herzinjektionen von einen meiner übrigen Katzen miterleben. Dieser TA berief sich auf die Einschläferungstechnik a`la USA, wo man angeblich die Narkoseinjektion in einen Muskel direkt neben der Wirbelsäule setzen würde mit dem Unterschied, dass er die volle Länge der Nadel (5 cm) senkrecht (!) und bis zum Anschlag (!) setzte, obwohl eine Nachforschung in der diesbezüglichen Literatur ergab, dass diese Methode mit einer Kanüle von ca. 3 mm geschehen sollte! 

Daraufhin bäumte sich meine Katze vor Qualen auf und der Todeskampf durch Ersticken wurde damit eingeleitet. Dieser dauerte viele endlose Minuten lang, den der Arzt mit einer nochmaligen Narkoseinjektion an der dafür geeigneten Stelle (Beinmuskulatur) erfolglos beenden wollte. Demnach hatte er versuchen wollen, den Erstickungstod durch eine Giftinjektion in das Herz zu beenden, woran er gescheitert ist und das Herz nicht zu treffen vermochte, wozu er drei erfolglose Versuche unternahm (dieser Arzt ist nicht unerfahrener wie alle anderen!). Der vierte Einstich war dann endlich ein Treffer in das Herz! Dies ist kein Einzelfall, denn es wird aus fachärztlicher Sicht bestätigt, dass die Organtreffer ins Herz oder die Lunge nur in seltenen Fällen auf Anhieb gelingen.  

Ein Treffer in die Lunge kann allerdings noch grausamer angesehen werden, da die Resorption des Medikaments durch einen langen Weg in das Gehirn gelangt und damit noch länger andauernde Schmerzen und Qualen verursachte, wie dies nun kürzlich bei meiner Katze der Fall war. Ca. 1 bis 2 Minuten benötigte das Medikament, das in die rechte Seite der Brusthöhle injiziert wurde bis es das Lungengewebe  erreichte, wobei sie ihre Qualen und Todeskrämpfe noch solange hinausschreien konnte, wonach eine minutenlange Erstickung ohne Lautäußerung die Folge war! Vom Lungengewebe aus benötigt es allerdings nochmal einige Minuten, bis es in das ZNS resorbiert wird! 

Der Herstellerfirma „Intervet“ in Deutschland (Unterschleißheim) muss die Zulassung des Tötungsmittels T61 als Euthanasiemedikament entzogen werden. 

Die schrecklichen Todesqualen und das grauenhafte Sterben bleibt den außenstehenden Tierbesitzern verborgen, falls es intravenös injiziert wird oder falls die Lungen- oder Herzinjektion mit einem Volltreffer zielt, da es durch die verursachte Muskellähmung exzitationslos vor sich geht!  

Das ist mit dem TierSchG, noch dazu in der heutigen Zeit, wo es humane schmerzlose Einschläferungstechniken und wirksame Narkosemittel gibt, nicht mehr zu tolerieren.

Der Tierschutz hat außerdem Verfassungsrang und es ist fahrlässig die Tiere so leiden zu lassen während sie sterben müssen! 

Da die Barbiturate zur schmerzlosen Einschläferung genehmigungs- und meldepflichtig sind und demnach eine weitere Hürde für Tierärzte oder Ärzten in der Forschung darstellt, so sollte im Zusammenhang „T61“ als Narkosemittel zu verbieten, die Genehmigung und Meldepflicht für Barbiturate aufgehoben werden. 

Katzen vertragen außerdem kein Iodid, obwohl die hauptsächliche Komponente des  muskellähmenden „T61“ „Mebezoniumiodid“ ist (selbst in Vitaminen als Ergänzungsfuttermittel und in Futtermittel für Katzen ist Iod enthalten, obwohl die Katzen an Hyperthyreosen und Thyreotoxikosen erkranken können!), das den Tierbesitzern ein friedliches Entschlafen vorgaukelt, da die Hauptwirkung – Muskel- mit anschließender Atemlähmung - an der motorischen Endplatte stattfindet, an der sich die Nervenfasern für die Versorgung der quergestreiften Muskulatur verzweigen. Diese enthalten zahlreiche Mitochondrien und Vesikel worin sich Acetylcholin befindet, das bei Erregung (Schmerzen ect.) freigesetzt wird. Durch den schnellen Abbau des Acetylcholins durch die Cholinesterase wird die Repolarisation der motorischen Endplatte bewirkt. Dies ist ein weiteres Argument,  warum durch ein EEG die Schmerzen nicht gemessen werden können und das Acetylcholin durch den schnellen Abbau ebenso nicht mehr nachgewiesen werden kann. Hirnströme sind des weiteren nicht exakt zu messen und können gleichfalls keinen Nachweis für die schrecklichen Leiden der Tiere bieten.

Dass das sehr niedrig dosierte „Embutramid“ in „T61“ angeblich stark narkotisch bei Hunden wirken würde, kann nicht nachgewiesen werden und ist durch Erfahrungsberichte zu widerlegen, da Hunde lauthals jaulen, wenn das Lähmungsstadium noch nicht erreicht ist, wenn es bei der intravenösen Applikation aufgrund eines schlechten Venenzugangs daneben geht oder intrathorakal, intracardial oder intrapulmonal injiziert wird. Außerdem wird nach Beschreibungen der Tiermediziner zuerst das hochdosierte „Mebezoniumiodid“ auch bei Hunden wirksam, d.h. dass alle(!) Tiere erst nachdem sie ersticken mussten wirksam narkotisiert werden! Die Komponente „Tetracainum hydrochlorid“, die in minimalsten Dosen in „T61“ enthalten ist, bewirkt keine Anästhesie in tieferen Gewebeschichten, sondern nach der Literatur nur oberflächlich in der Haut. Die schnelle exzitationslose Euthanasie ist qualvoll – die Muskellähmung, durch die exzitationslos getötet wird, macht lediglich den Eindruck als wären die Tiere ohne Bewusstsein!!!!! 

Als Tötungsmittel nach der Narkose ist der Einsatz von „T61“ allerdings sinnvoll, da ein Wiedererwachen, das bereits schon bei  Tötungen durch Überdosierungen von Narcotica vorgekommen ist (die Herztätigkeit war nur vorübergehend erloschen!), auszuschließen ist. 

Die Zulassung des „T61“ muss sofort zurück gezogen werden und darf nicht  ohne vorheriger Narkose eingesetzt werden! 

Nachlesen können Sie die Wirkungsweise außer aus den hier beiliegenden Ärztemitteilungen (Fragen und Antworten auf über 80 Seiten) auch im Internet unter „Kennen Sie T61?“ – www.pferde-schutz.de - www.tierschutz-tvt.de/merkblatt90.pdf  von der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V..

Wir sehen einer zwingend humanen Euthanasie entgegen und erwarten dringend das Verbot der geschilderten Qualtötungen, sowie das Verbot des Tötungsmittels T61 als Euthanasiepräparat. Als Tötungsmittel nach der Narkose sollte es weiterhin eingesetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Gabriele Lang

(Vorstand)

 

 

Anlage 

Ca. 90 Mailantworten von hochqualifizierten Tiermedizinern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, worin bestätigt wird, dass „T61“ als alleiniges Euthanasiepräparat die schrecklichste Qualen verursacht, sowie eine Euthanasie ohne vorherige Narkose in das Herz oder die Lunge gleichfalls die schlimmsten Qualen bei den Tieren bedeutet

 

 

Siehe auch unter „Tierärzte über T61“


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