|
Qualvolle Einschläferung mit T61
ist strafbar!
Grund:
weil der Arzt, der T61 benützt,
weiß was er tut!
1. das Gift enthält kein
Betäubungsmittel
2. es gibt keinen Arzt, der T61
ohne Narkose als tierschutzkonform ansieht
3. jeder Tierarzt mit Herz
bestätigt dies
4. das Qualpräparat beinhaltet
hauptsächlich ein Muskelrelaxant zur Lähmung
5. dieses quält die Tiere durch
Atemnot und Atemlähmung
6. das Tierärzteblatt, die
Tierärztekammern incl. der Tierärztliche Bezirksverband Oberbayern
die Ärzte darauf hinweist, dass vor T61 eine Narkose gegeben
werden sollte
um im Geltungsbereich des
Gesetzes zu agieren
und
weil jeder Tierarzt weiß, daß T61 ein Folterpräparat ist wenn man
den Narkosetiefschlaf nicht abwartet sowie jeder Tierarzt weiß daß
er gegen das Tierschutzgesetz verstößt wenn er T61 ohne Narkose
anwendet!
Viele Ärzte aber sind der falschen Ansicht und sehen den
Beipackzettel als Rückhalt - obwohl dieser ja gegen das
Tierschutzgesetz verstößt
GRUND:
Tierärzte haben sich nach den ihnen bekannten Tatsachen, bzw.
Wirkungen zu richten - egal ob im Beipackzettel vermerkt oder
nicht
Nur weil der
Beipackzettel strafbar ist heißt das nicht, daß die Ärztin/der
Arzt auch noch gegen die Tierschutzgesetze verstoßen können!
Ein gesetzeswidriger fehlerhafter Beipackzettel schützt niemals
diese entsetzliche Tierquälerei!!! Im Gegenteil es ist fahrlässige
Tierquälerei weil sie wissen was sie
tun!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jeder
Tierarzt/Tierärztin macht sich ohne Frage strafbar - jeder
Staatsanwalt oder Richter, der sämtliche Fakten ignoriert auch -
jedem ist es bekannt, daß T61 nicht ohne Narkose injiziert werden
darf - es wird von jedem Arzt mit Herz und Verstand
bestätigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Das sind Aspekte, die ins Gewicht
fallen, nicht jedoch eine gesetzeslose Firma, die weiterhin von
den EU-weiten Qualen der Tiere profitieren!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn der Tierarzt
aus Unfähigkeit, Skrupellosigkeit
oder Zeitersparnis sich nicht um den Zustand
des Tieres kümmert und die Wirkung der Narkose nicht einmal
abwartet bevor er verbotenerweise das Todesgift T61 - ein
Folterpräparat wenn es wachen Tieren verabreicht wird - ins Herz
spritzt, ist man nur noch traumatisiert und schockiert.
Wie kann ein Tierarzt es wagen mit den Gefühlen eines Tieres so
umzugehend. Würdelos, respektlos, gefühlskalt, ja was sind das für
Ärzte? DER HORROR für jeden normal fühlenden Menschen, der ein
so sterbendes Tier mitansehen muß! Man bekommt Panik wenn
man sich vorstellt, es gibt tatsächlich solche Tierärzte!
Für die Tiere ist
es die Hölle auf Erden, wenn sie an einen Tierarzt geraten, der es
nicht gut mit ihnen meint und dem der Profit - indem er die
Giftspritze ohne vorangehender Narkose in den Brustraum, die Vene
oder in den Muskel setzt - über die Qualen der Tiere geht. Wir
wollen diese Tierärzte ausfindig machen, wozu wir Ihre Mithilfe
brauchen!
Wurde einem Ihrer
Tiere zur sog. „Einschläferung“ eine Spritze in die Brusthöhle
ohne vorherige Narkose gesetzt oder T61 ohne vorherige
Narkose und ist es daraufhin regungslos
scheinbar „entschlafen“? Oder hatte es während des „Entschlafens“
vor Schmerzen gebrüllt, geweint oder hatte es Krämpfe? Dann melden Sie sich
bei uns! T61 ist ein lähmend wirkendes tödliches Gift, das bei den
Tieren entsetzliche Krämpfe hervorruft, die Atmung und das Herz
abschnürt und das Sterben führt zu einem langen Todeskampf so wie
wenn man langsam erdrosselt würde.
Tiere leiden stumm
und sind sehr tapfer. Sie ertragen die Schmerzen ohne zu klagen im
Gegensatz zum Menschen, außer man fügt ihnen die qualvollsten
Schmerzen zu, so dass diese unerträglich werden, wie bei der
Tötung ohne Anaesthesie. Bei der Tötung mit T61 allerdings werden
Sie von den Todeskrämpfen nichts bemerken – die Qualen werden
nicht offensichtlich, die Ihr Tier erleidet, wenn der TA mit T61
das Exzitationsstadium zu überspringen versteht oder andere
Kriterien noch mitspielen, die er kennt und weiß wie es geht, daß
das Tier binnen Sekunden gelähmt ist ohne daß Sie es bemerken,
weil es sich dann nicht mehr aufbäumen kann, keine Streckkrämpfe
mehr bekommt, da als erstes die Gliedmaßen gelähmt werden.
Anschließend wird die Rumpfmuskulatur gelähmt und danach erst die
Atemmuskulatur, weswegen es doch öfters vorkommt daß die Tiere
noch ihre Qualen halbwegs zumindest zum Ausdruck bringen können
und schrille Töne von sich geben, sowie das Mäulchen noch öfters
aufreißen können während sie verzweifelt nach Atemluft ringen und
sich die Lunge immer weiter füllt mit dem Widerstand durch den die
armen Geschöpfe immer weniger Luft bekommen!
Anders der
Veterinärmediziner und Zahnheilkundler in München, der Tiere nicht
aus Sparmaßnahmen mißhandelt
und das Narkotikum gleich mitten in die Lunge
gestoßen hat (Muskel- und Atemlähmung).
Unsere Katze musste
die „Hölle auf Erden“ während des Sterbens erleiden und ich konnte
dabei nur zusehen, wie sie vor Schmerzen geweint hat und durch
Muskel- und Atemlähmung qualvoll ersticken musste, nachdem dieser
gewissen- und gefühllose TA einfach eine Spritze in die Brusthöhle
setzte, die nach dem TSchG eigentlich verboten ist, da der
Einstich und die Verabreichung von Gift- aber auch Narkose- und
Barbituratinjektionen qualvolle Schmerzen, Krämpfe, ein starkes
Brennen im Brustraum und eine Erstickung verursachen, wenn die
Tiere vorher nicht durch eine Narkoseinjektion (intramuskulär (in
den Hinterbeinmuskel) oder intraperitoneal in den Bauchraum oder
intrahepar in die Leber oder sehr selten subcutan (unter die Haut) in einen tiefen
Schlaf gelegt werden.
Voraussetzung
für eine nach den TierSchG entsprechende humane Euthanasie - die
sog. Einschläferung
Nach der Narkoseinjektion,
die Grundvoraussetzung für die Tötung ist, sollte unbedingt
eine Wartezeit von 15 Minuten eingehalten werden, bevor die Tiere
mit dem Todesgift T61 getötet werden und das muß Grundsatz
sein, daß sich das mit einem Barbiturat betäubte Tier im
Tiefschlaf befindet bevor das Gift T61 zur Tötung angewandt wird! Nachdem aber nicht generell zu verallgemeinern ist, daß es
15 Minuten dauert, bis das Tier schläft, die Narkosedosis, die
Umgebung (in Ruhe ohne Stress führt am Schnellsten zum
Einschlafen) und ob die Narkose ruhig von statten geht, spielt
dabei zusammen, so kann man sagen, daß jedes einzelne Tier eine individuell
lange Zeit zum
Einschlafen benötigt. Sollte jedoch nach 20 Minuten noch
keine Müdigkeit sichtbar sein (Tiere gähnen dann) sollte man noch einmal eine
Narkoseinjektion vornehmen.
Stellen Sie sich die Wirkungsweise von T61 ohne vorangehender
Narkose einmal vor:
Nach der Injektion
- falls etwas bei der T 61 Injektion nicht ganz geklappt hat, also
nicht alle Kriterien bei dem armen Tier zusammengespielt haben,
können die Tiere ihren Schmerz manchmal noch durch Schreien zum Ausdruck
bringen bis die Atmung blockiert ist und ein langsames
qualvolles Ersticken durch Atemnot beginnt, das viele Minuten und
öfters 15 Minuten und noch länger andauern kann. T61 sowie auch
Barbiturate wenn diese in den Brustraum, in das Herz oder in die
Lunge injiziert werden entfalten ihre Wirkung durch ein qualvolles
extrem starkes Brennen und verursachen massivste Krämpfe im Körper. Die
Tiere können nach Wirkungseintritt ihre Qualen nicht mehr
hinausschreien und niemand sieht es ihnen an, wie jämmerlich und
grausam sie krepieren müssen, weil Sie komplett gelähmt sind. Wie Sie sich in Ihrem
Todeskampf winden merkt keiner mehr und es sieht alles so
friedlich aus, wie es bei einer Überdosierung eines Narkosemittels
tatsächlich der Fall ist. Aber es ist kein Einschlafen, sondern es
ist ein langsames und erbarmungsloses Krepieren, aber dafür schön
günstig.
Normalerweise
ermöglichen Tierärzte den Tieren einen „sanften“ Tod in ihren
Praxen und injizieren ein Präparat (Barbiturat/Narkose) in die
Vene, den Muskel, in die Bauchhöhle oder unter die Haut, worauf
die Tiere entschlafen und würdevoll ihren Lebensabschnitt nach
mehr oder weniger schlimmen Leidenszeiten ihrer Krankheit beenden
dürfen.
Für unsere Haustiere aber
gibt es noch immer in so wie die Lage aussieht ziemlich viele Tierarztpraxen -
wie z.B. auch in München - die diese „Hölle auf Erden“ sind.
Aber auch aus Österreich erreichen uns Anrufe von Tierbesitzern,
die uns ihr schreckliches Leid klagen.
Je nachdem, zu
welchem Mittel der Tierarzt greift und ob er eine qualvolle Lungen- oder
Herzinjektion vornimmt, T61 in die Vene oder den Muskel injiziert,
kann es für den Tierbesitzer sehr friedlich aussehen, wenn er z.B.
gleich das Herz oder die Lunge trifft, obwohl das Tier bei
Bewusstsein Todesqualen erleidet.
Dürfen wir so etwas
zulassen, dass Tiere anstatt eingeschläfert, qualvollst zu Tode
gemartert werden, wie meine Katze, die qualvoll durch eine
Brustinjektion langsam zu Tode kam? Wir sagen nein, unsere Tiere
haben das nicht verdient, dass sie unsere Welt in einem
jämmerlichen Krepieren unter Todeskrämpfen und Erstickungsqualen
verlassen müssen - deswegen haben wir diesen Tierärzten den Kampf
angesagt.
Helfen Sie uns
dabei und lassen Sie die Tiere nicht im Stich.
Melden Sie sich
und schildern Sie uns Ihr schreckliches Erlebnis. Leider
kostet unser Kampf auch Geld, bitte unterstützen Sie diesen
deswegen bitte auch finanziell, damit wir ihn für unsere geliebten
Tiere erfolg- und siegreich zu Ende führen können.
Ich hoffe, dass
Sie, falls Sie Betroffene(r) sind, den Mut aufbringen, den Tierarzt
anzuzeigen! Sich weiter bei der zuständigen Tierärztekammer
beschweren und das Tier, falls keine Erstspritze mit Narkose
erfolgte, Organproben von Ihrem Tier entnehmen lassen, um den
Beweis vor Gericht antreten zu können, dass die Organproben keine
Narkosemittel enthalten (das ist der Beweis für die verbotene
Euthanasie) Weshalb alle Tiere, denen so
ein grausamer Tod noch bevorsteht, auf Sie und mich angewiesen
sind. Wenn Sie also Betroffene® sind und ihr Tier so grausam durch
die Hölle gehen musste, denken Sie bitte nicht egoistisch, dass es
für Ihr Tier nun zu spät ist.
Alle Tiere fühlen den Schmerz gleich und kein Tier darf so
schreckliche Todesqualen erleiden. Denken Sie auch daran, dass
Tiere den Schmerz nicht weniger fühlen als wir!
Sie können uns unter 01520/ 54 36 59 2 erreichen, sowie Montags
bis Samstags
von 15 Uhr bis 18Uhr
Obsolet!
der Einsatz von T61 ist bereits seit Langem verboten
(an wachen
Tieren) - leider aber
nicht durch den Beipackzettel!
Unsere hier
veröffentlichte Petition hatten wir auch an das EP gesandt
Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e. V.
Vorsitzende
Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 20 19 28 - 80019 München -
Tierhilfe &
Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28 – 80019 München
Deutscher
Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der
Republik 1
11011 Berlin
München, 14.November 2003
Petition zum Verbot qualvoller Euthanasien von Heim- , Groß- und
Versuchstieren in die Lunge, Herz oder Euthanasien mittels T61ohne
vorheriger Narkose
Sehr geehrte
Damen und Herren Abgeordneten des Petitionsausschusses,
wir beantragen
einen den Gesetzen entsprechenden Vollzug bei der Euthanasie von
Nutz-, Heim- und Versuchstieren.
Das TierSchG
schreibt eine schmerzlose Tötung vor im Gegensatz dazu ist eine
Tötung per Herz-, Lungeninjektion mit Narkosemitteln oder
Tötungsmitteln, sowie eine Tötung ohne vorherige Narkose mittels
dem atem- und muskellähmenden T61 (intravenös oder intraperitoneal)
erlaubt.
Trotzdem diese
Tötungen mit furchtbaren Qualen für die Tiere verbunden sind und
nicht mit dem TierSchG zu vereinen sind dürfen diese angewendet
werden. Es besteht dringend ein Handlungsbedarf und wir beantragen
ein sofortiges Verbot dieser höchst quälerischen Euthanasien.
Wir haben Ihnen
deswegen ca. 85 Aussagen von hochqualifizierten Tiermedizinern
beigelegt, die ich als Privatperson und als betroffene
Katzenbesitzerin auf meine Befragungen erhalten hatte, da eine
meiner Katzen auf so eine gesetzlich erlaubte und grauenhafte
Weise euthanasiert wurde. Die Fragen richtete ich an Veterinäre,
Tierärzte und hochqualifizierte Chefärzte der Tierkliniken und
Universitätsprofessoren in Deutschland, der Schweiz und
Österreich.
Es wird von den
Fachmedizinern bestätigt, dass die Tötung von Tieren mittels
Narkotika oder T61 als Brusthöhleninjektionen, in das Herz oder in
die Lunge, sowie die Tötung ohne vorherige Anästhesie mit dem
Präparat T61 nicht fachgerecht ist und den Tieren mehr als
vermeidbare Leiden und unendliche Qualen verursacht. In der
heutigen Zeit, wo es schmerzlose Verfahren zur Euthanasie von
Tieren gibt ist dies nicht zu verantworten. Diese Methoden
verstoßen eindeutig gegen das deutsche und europäische TierSchG.
Solange die sog.
Einschläferung nicht gesetzlich geregelt wird und soz.
intracardiale, intrapulmonale Erstinjektionen oder T61 als
Erstinjektion indirekt zugelassen sind (solange wird es immer noch
Tierärzte geben, die an diesen veralteten grauenhaften
Tötungsmethoden festhalten. Ob diesen Ärzten der Profit (T61 ist
das preiswerteste Tötungsmittel) über das Leiden der Tiere geht
oder ob diese aus Zeitmangel, nur aus Gewohnheit heraus oder durch
Gefühlskälte an den veralteten Strukturen festhalten wollen, kann
abschließend nicht beantwortet werden.
Die Zulassung des
Tötungsmittels T61 ohne vorheriger Narkose ist sofort zu
verbieten. Es ist eines der größten Verbrechen wenn Tiere so
grausam euthanasiert werden, wie mittels „T61“. Dieser
schwerwiegende Irrtum, T61 ohne vorheriger Narkose zuzulassen,
muss sofort bereinigt werden. Wir fordern deswegen eine sofortige
Rücknahme der Zulassung des Euthanasie mittels T61 ohne vorheriger
Narkose.
Von den
durchgeführten Befragungen der Tierärzte in Deutschland, der
Schweiz und Österreich erhielten wir mehr als 100 Antworten. Viele
Tiermediziner enthielten sich einer Antwort mit der anführenden
Begründung, dass ihre Arztschweigepflicht es ihnen verwährt, zu
diesbezüglichen Tötungen ihrer Kollegen Stellung zu nehmen.
Nach Aussage von
85 hochqualifizierten Tiermedizinern werden die Narcotica (oder
T61) durch eine Injektion in den Brustraum nicht sofort resorbiert
und bereiten den Tieren erhebliche Schmerzen (starkes Brennen),
sowie Krämpfe im Brustraum. Das Durchstechen des Brustfells mit
einer kurzen oder langen Kanüle verursacht ebenso erhebliche
Schmerzen, da sich darin ein Netz von Nervenfasern befindet.
Außerdem wird angegeben, dass die Narkose- oder Giftinjektionen
die Gefäßwände und Gewebezellen, die das Mittel resorbieren
erheblich reizen, das zu starken Entzündungen führt und soz.
qualvolle Schmerzen hervorrufen, das auch vom Präsidenten Prof.
Alt der Universität für Pharmakologie und Toxikologie in Zürich
angegeben wird, der mitteilt, dass T61 niemals ohne vorherige
Narkose eingesetzt würde, sowie die Barbiturate nicht als
Erstinjektion in das Herz, in die Lunge oder den Brustraum
eingesetzt werden können.
Auch wenn es noch
immer einige Tierärzte gibt, die glauben unsere Tiere durch einen
qualvollen Tod euthanasieren zu können und dass der Tod durch
Herzinjektionen schmerzlos in sekundenschnelle eintreten würde, so
können gegenteilige Meinungen von der Mehrzahl der Fachärzte
nachgelesen werden. Der Einstich in das Herz gelingt außerdem nur
äußerst selten auf Anhieb, so dass auch im Zusatz hierdurch keine
schmerzlose Tötung garantiert wird. Zufallstreffer führen zu einem
Herzinfarkt, der sehr schmerzhaft und qualvoll ist – mit T61 wird
das Herz außerdem nur gelähmt und eine Erstickung durch
Sauerstoffentzug ausgelöst. Außerdem wird von den Fachärzten
bestätigt, dass der Haupteffekt der Komponente „Mebezoniumiodid“
zuerst wirksam wird, wodurch die Tiere erst am Erstickungstod
sterben müssen, bevor die niedrigen Dosen des Narkosemittels, die
außerdem nur oberflächlich an der Haut soz. wirken, wirksam
werden.
Diese Kenntnisse
der Fachtierärzte kann ich persönlich durch Erfahrungswerte
untermauern, da ich meine Katze durch eine Lungeninjektion
qualvoll verenden sah.
Auch musste ich
bereits vor einigen Jahren eine derartige grausame
„Einschläferung“ durch Herzinjektionen von einen meiner übrigen
Katzen miterleben. Dieser TA berief sich auf die
Einschläferungstechnik a`la USA, wo man angeblich die
Narkoseinjektion in einen Muskel direkt neben der Wirbelsäule
setzen würde mit dem Unterschied, dass er die volle Länge der
Nadel (5 cm) senkrecht (!) und bis zum Anschlag (!) setzte, obwohl
eine Nachforschung in der diesbezüglichen Literatur ergab, dass
diese Methode mit einer Kanüle von ca. 3 mm geschehen sollte!
Daraufhin bäumte
sich meine Katze vor Qualen auf und der Todeskampf durch Ersticken
wurde damit eingeleitet. Dieser dauerte viele endlose Minuten
lang, den der Arzt mit einer nochmaligen Narkoseinjektion an der
dafür geeigneten Stelle (Beinmuskulatur) erfolglos beenden wollte.
Demnach hatte er versuchen wollen, den Erstickungstod durch eine
Giftinjektion in das Herz zu beenden, woran er gescheitert ist und
das Herz nicht zu treffen vermochte, wozu er drei erfolglose
Versuche unternahm (dieser Arzt ist nicht unerfahrener wie alle
anderen!). Der vierte Einstich war dann endlich ein Treffer in das
Herz! Dies ist kein Einzelfall, denn es wird aus fachärztlicher
Sicht bestätigt, dass die Organtreffer ins Herz oder die Lunge nur
in seltenen Fällen auf Anhieb gelingen.
Ein Treffer in
die Lunge kann allerdings noch grausamer angesehen werden, da die
Resorption des Medikaments durch einen langen Weg in das Gehirn
gelangt und damit noch länger andauernde Schmerzen und Qualen
verursachte, wie dies nun kürzlich bei meiner Katze der Fall war.
Ca. 1 bis 2 Minuten benötigte das Medikament, das in die rechte
Seite der Brusthöhle injiziert wurde bis es das Lungengewebe
erreichte, wobei sie ihre Qualen und Todeskrämpfe noch solange
hinausschreien konnte, wonach eine minutenlange Erstickung ohne
Lautäußerung die Folge war! Vom Lungengewebe aus benötigt es
allerdings nochmal einige Minuten, bis es in das ZNS resorbiert
wird!
Der
Herstellerfirma „Intervet“ in Deutschland (Unterschleißheim) muss
die Zulassung des Tötungsmittels T61 als Euthanasiemedikament
entzogen werden.
Die schrecklichen
Todesqualen und das grauenhafte Sterben bleibt den außenstehenden
Tierbesitzern verborgen, falls es intravenös injiziert wird oder
falls die Lungen- oder Herzinjektion mit einem Volltreffer zielt,
da es durch die verursachte Muskellähmung exzitationslos vor sich
geht!
Das ist mit dem
TierSchG, noch dazu in der heutigen Zeit, wo es humane schmerzlose
Einschläferungstechniken und wirksame Narkosemittel gibt, nicht
mehr zu tolerieren.
Der Tierschutz hat außerdem Verfassungsrang und es ist fahrlässig
die Tiere so leiden zu lassen während sie sterben müssen!
Da die
Barbiturate zur schmerzlosen Einschläferung genehmigungs- und
meldepflichtig sind und demnach eine weitere Hürde für Tierärzte
oder Ärzten in der Forschung darstellt, so sollte im Zusammenhang
„T61“ als Narkosemittel zu verbieten, die Genehmigung und
Meldepflicht für Barbiturate aufgehoben werden.
Katzen vertragen
außerdem kein Iodid, obwohl die hauptsächliche Komponente des
muskellähmenden „T61“ „Mebezoniumiodid“ ist (selbst in Vitaminen
als Ergänzungsfuttermittel und in Futtermittel für Katzen ist Iod
enthalten, obwohl die Katzen an Hyperthyreosen und Thyreotoxikosen
erkranken können!), das den Tierbesitzern ein friedliches
Entschlafen vorgaukelt, da die Hauptwirkung – Muskel- mit
anschließender Atemlähmung - an der motorischen Endplatte
stattfindet, an der sich die Nervenfasern für die Versorgung der
quergestreiften Muskulatur verzweigen. Diese enthalten zahlreiche
Mitochondrien und Vesikel worin sich Acetylcholin befindet, das
bei Erregung (Schmerzen ect.) freigesetzt wird. Durch den
schnellen Abbau des Acetylcholins durch die Cholinesterase wird
die Repolarisation der motorischen Endplatte bewirkt. Dies ist ein
weiteres Argument, warum durch ein EEG die Schmerzen nicht
gemessen werden können und das Acetylcholin durch den schnellen
Abbau ebenso nicht mehr nachgewiesen werden kann. Hirnströme sind
des weiteren nicht exakt zu messen und können gleichfalls keinen
Nachweis für die schrecklichen Leiden der Tiere bieten.
Dass das sehr
niedrig dosierte „Embutramid“ in „T61“ angeblich stark narkotisch
bei Hunden wirken würde, kann nicht nachgewiesen werden und ist
durch Erfahrungsberichte zu widerlegen, da Hunde lauthals jaulen,
wenn das Lähmungsstadium noch nicht erreicht ist, wenn es bei der
intravenösen Applikation aufgrund eines schlechten Venenzugangs
daneben geht oder intrathorakal, intracardial oder intrapulmonal
injiziert wird. Außerdem wird nach Beschreibungen der
Tiermediziner zuerst das hochdosierte „Mebezoniumiodid“ auch bei
Hunden wirksam, d.h. dass alle(!) Tiere erst nachdem sie ersticken
mussten wirksam narkotisiert werden! Die Komponente „Tetracainum
hydrochlorid“, die in minimalsten Dosen in „T61“ enthalten ist,
bewirkt keine Anästhesie in tieferen Gewebeschichten, sondern nach
der Literatur nur oberflächlich in der Haut. Die schnelle
exzitationslose Euthanasie ist qualvoll – die Muskellähmung, durch
die exzitationslos getötet wird, macht lediglich den Eindruck als
wären die Tiere ohne Bewusstsein!!!!!
Als Tötungsmittel
nach der Narkose ist der Einsatz von „T61“ allerdings sinnvoll, da
ein Wiedererwachen, das bereits schon bei Tötungen durch
Überdosierungen von Narcotica vorgekommen ist (die Herztätigkeit
war nur vorübergehend erloschen!), auszuschließen ist.
Die Zulassung des „T61“ muss sofort zurück gezogen werden und darf
nicht ohne vorheriger Narkose eingesetzt werden!
Nachlesen können
Sie die Wirkungsweise außer aus den hier beiliegenden
Ärztemitteilungen (Fragen und Antworten auf über 80 Seiten) auch
im Internet unter „Kennen Sie T61?“ –
www.pferde-schutz.de -
www.tierschutz-tvt.de/merkblatt90.pdf von der tierärztlichen
Vereinigung für Tierschutz e.V..
Wir sehen einer zwingend humanen Euthanasie entgegen und erwarten
dringend das Verbot der geschilderten Qualtötungen, sowie das
Verbot des Tötungsmittels T61 als Euthanasiepräparat. Als
Tötungsmittel nach der Narkose sollte es weiterhin eingesetzt
werden.
Mit freundlichen
Grüßen
Gabriele Lang
(Vorstand)
Anlage
Ca. 90
Mailantworten von hochqualifizierten Tiermedizinern aus
Deutschland, der Schweiz und Österreich, worin bestätigt wird,
dass „T61“ als alleiniges Euthanasiepräparat die schrecklichste
Qualen verursacht, sowie eine Euthanasie ohne vorherige Narkose in
das Herz oder die Lunge gleichfalls die schlimmsten Qualen bei den
Tieren bedeutet |