Niederösterreichs Gesetzesbrüche -

Verbraucher müssen sich gesundheitlich schädigen und religiös versündigen (anzuklicken unter "Stresshormone im Fleisch")

Vergangene Jahre hatten wir immer wieder Magistrat Haupt und die Bundesministerin angeschrieben, sowie alle Veterinärbehörden, die FPÖ und die SPÖ, sowie Petitionen geschrieben – erfolglos! Unser letztes Schreiben an FPÖ und SPÖ per Einschreiben, die den Rechtsmissbrauch und Straftatbestand Schächten ignorierten:

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

Vorsitzende Gabriele Lang – e-mail: Gabi.Lang333@web.de

Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V. – Postfach 380103 - 80614 München

FPÖ
Parlamentsklub

 

1017 Wien
Ö S T E R E I C H
 

                                                                                                                München, 09.05.2003

 

Gesetzeswidriges Schächten in Österreich

 

Sehr geehrte Damen und Herren Parteimitglieder und Abgeordnete,

das Schächten ohne Betäubung von Tieren ist Tierquälerei im höchsten Grade.

In Oberösterreich ist das Schächten verboten, das uns schriftlich durch die Landesregierungen Salzburg in einem Schreiben vom 09.01.2003 bestätigt wurde und laut Nutztier-Schlachtverordnung (LGBl. Nr. 71/1999) geregelt wurde. Gleiches wird von dem Bundesland Linz in Oberösterreich mit Schreiben vom 12.02.03, das uns vorliegt, bestätigt, und trotzdem wird das Schächtverbot in Oberösterreich missachtet, insbesondere durch die Firma "Grandits".

Auch wird im gesamten Bundesgebiet rechtswidrig verfahren und man orientiert sich dazu an keinem einzigen Gesetz. Weder werden die Vorschriften eingehalten, dass das Schlachten ohne Betäubung für Moslems im Koran und für Juden im Talmud vorgeschrieben sein muss, das von den "Gläubigen", die sich ihren eigenen Gesetzen widersetzen und deshalb als Abtrünnige und Ungläubige zu bezeichnen sind, nachgewiesen werden muss, dass das Schächten schon deswegen unmöglichen machen würde, da in keinem Koran und keinem Talmud diesbezügliche Vorschrift festgehalten wurde, noch in irgendeiner hinweisgebenden Form erwähnt wird und dabei das Gegenteil zutrifft, da den Muslimen in der von Allah letzten geoffenbarten Sure (5:7) – al-Maida – "heute die Speise derer, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, erlaubt ist, wie eure Speise ihnen erlaubt ist"(weitere Erlaubnisse in unserer Homepage www.schlachtopfer.de), noch werden die Gesetze zu dem Europäischen Übereinkommen befolgt, noch die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen!!!

Die Landesregierung Steiermark teilte uns am 16.01.2003 mit, dass das Schächten ohne Betäubung so vorgenommen werden muss, dass unnötige Schmerzen und Ängste für die Tiere vermieden werden, wobei das Gegenteil zutrifft und die Tiere größtmöglichst leiden müssen (siehe Schächtszenen in unserer Homepage), sowie dass gem. Abs. 3 die Schlachtung eines Tieres nur durch Personen vorgenommen werden darf, die dazu notwendige Kenntnisse und Fähigkeit besitzen. Auch behaupten diese, dass ein Schächtverbot verfassungswidrig wäre und diese Falschbehauptung von Herrn Dr. Kneist von der niederösterreichischen Landesregierung Tel. 027429005/13936 vehement verteidigt wird, der den Rechtsbrüchen Vorrang einräumt.

Demgegenüber wird das Gesetz der oberösterreichischen Landesregierung, dass das Schächten dort verboten ist, hinzukommend der o.g. Vorschriften praktiziert (siehe beiliegende Anzeige an die Staatsanwaltschaft Graz), da bei der Firma Grandits in Münzbach – Kirchschlag – von jedem Muslim und jeder anderen Person betäubungslos geschächtet werden darf. Unsere Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft ignoriert und wir erhielten bis heute keinerlei Aktenzeichen. Die Gespräche, die als Beweis dienten, wurden aufgezeichnet, worin von den verschiedenen Personen bestätigt wird, "dass die Tiere – Rinder und Schafe – erst nachdem sie tot sind" und verbotenerweise in lebendem und aufgehängten Zustand (Rechtsbrüche gegenüber den Gesetzen zu dem Europ. Übereinkommen vom 10. Mai 1979 Kapitel III Abs. 13 und 14) ausgeblutet sind, geschossen werden!!! Auch kann bei dieser Firma in Hinterhöfen von jedermann beliebig betäubungslos geschlachtet werden, das uns beweiskräftig auf einem Tonband bestätigt wurde!!!

Wir möchten Sie bitten, für die Einhaltung der Gesetze in Österreich Sorge zu tragen und dementsprechend gegen die Gesetzesbrecher der Länder vorzugehen.

Würde die Traumvorstellung von Moslems und Juden – Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung im Koran oder im Talmud – existieren, dann müsste erst einmal eine Schächtkonstruktion angeschafft werden – Guilleoutine – die den Tieren auch tatsächlich alle vermeidbaren Leiden und Schmerzen ersparen würde und worin diese mit einem Schlag enthauptet werden würden, da nur dadurch, dass die Blutzufuhr zum Gehirn unterbunden wird, vermeidbare Leiden verhindert werden können.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie tätig geworden sind, da wir in unserer Homepage für eine Veröffentlichung in Österreich diese Angaben benötigen. Auch wäre es wünschenswert zu wissen, ob Ihre Partei im Parteiprogramm ein Schächtverbot enthält und dieses durchsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Lang

(Vorstand)

 

Die Staatsanwaltschaft ignorierte unsere Anzeige, sowie Veterinärbehörden sich blöd stellten (keiner ist dafür zuständig!) und die Polizeiabteilung in Linz für die Oö Landesregierung - Dr. Hindinger - uns lediglich Auszüge aus dem Tierschutzgesetz zusandte anstatt eine Ermittlung aufzunehmen und Straftaten zu verhindern!

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e. V.

Geschäftsstellenanschrift: Postfach 38 01 03 – 80614 München

Tel.:0049/089/157 04 178 –

Vorsitzende Gabriele Lang - e-mail-adresse:Gabi.Lang333@web.de

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 380103 -80638 München

Staatsanwaltschaft Graz
Conrad von Hötzendorfstr. 41
 
A-8010 Graz

Ö S T E R R E I C H

                                                                                                                München, 03.02.2003

 

STRAFANZEIGE

 

 

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,

hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen den Schlachthofinhaber des Schlachthofes Granidts, in Münzbach – Kirchschlag – Schwemmstraße, sowie gegen Herrn Ünal Fayed mit der Telefonnummer 72644519 und dem Muslim mit der Telefonnummer 72644519

wegen

Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und Verstöße gegen die Gesetzen zu dem Europäischen Übereinkommen Kapitel III Art. 13 und Artikel 14, sowie Artikel 17 und 18.

Ein Anruf am 03.02.2003 im Schlachthof Granidts, bei dem wir uns nach betäubungslosen Schlachtungen erkundigten und der uns von einem anderen Schlachthof empfohlen wurde, ergab, dass man dort Tiere betäubungslos schächten lassen kann, sowie man auch selbst das Messer an den Tieren anlegen kann.

Die Telefonate wurden durch Zeugen mitgehört.

Herr Feyed (Fahid?) hat zwar zu erkennen gegeben, dass die Tiere einen Schuss bekämen, aber hat uns mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Schuss erst stattfindet, wenn das Tier bereits ausgeblutet und tot ist.

Nach österreichischem Tierschutzgesetz ist ein Schlachten ohne Betäubung verboten, sowie auch nach den Gesetzen des Europäischen Übereinkommens Kapitel III Art. 13 und 14 die Tiere beim rituellen Schlachten keine "Zwangsmassnahmen ausgesetzt werden dürfen, die vermeidbare Leiden verursachen...beim rituellen Schlachten vor Abschluss des Ausblutens dürfen die Tiere nicht aufgehängt werden", das aber im Schlachthof von Herrn Granidts durch Herrn Fayed generell praktiziert wird und er offen preis gibt, dass die Tiere vor dem Schuss zuerst lebendig aufgehängt und ausgeblutet werden.

Wir bitten Sie uns das Aktenzeichen unserer Anzeige mitzuteilen und eine Ermittlung sofort aufzunehmen, damit die schrecklichen Tierquälereien, die insbesondere am 11. bis 14. Februar – dem Opferfest "Kurban Beyram" im Schlachthof oder hinter dem Schlachthof (nach Angaben des Muslimen - ganz hinten!) praktiziert werden, noch rechtzeitig zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Lang

(Vorstand)

 

Mail an uns:

 

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Gruppe Land- und Forstwirtschaft - Abteilung Veterinärangelegenheiten

Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109
Frau

Gabriele Lang

Tierhilfe und Verbraucherschutz

int. e.V. München

gabi.lang333@web.de

  Beilagen

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

(0 27 42) 9005

- Bezug Bearbeiter   Durchwahl Datum
  Dr. Gneist 13936 11. Februar 2003

Betrifft

Ihr E-Mail vom 11. Februar 2003

Wie Ihnen schon vom zuständigen Ministerium mitgeteilt wurde, unterliegt das Schächten als religiös bedingter Ritus auf Grund der einhelligen Judikatur der österreichischen Höchstgerichte dem Grundgesetz der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Wohl darf die rituelle Schlachtung nur nach bestimmten Kriterien und für bestimmte Zwecke vorgenommen werden, ein staatliches Verbot, wie von Ihnen gefordert, oder eine staatliche Interpretation religiöser Vorschriften wäre unzulässig. (vgl. Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1998, Zl. B 3028/97).

Selbstverständlich werden die rituellen Schlachtungen ständig tierärztlich und amtstierärztlich überwacht. In Niederösterreich wird sichergestellt, dass unmittelbar nach dem Schächtschnitt (und nicht nach Eintritt des Todes) die Betäubung mittels Bolzenschussapparat erfolgt.

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

(Beilage: Schreiben v. Frau Lang)

An die

Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt

Veterinärabteilung

2700 Wr. Neustadt

zur Kenntnis

 

Für den Landeshauptmann
Dr. K a r n e r
Veterinärdirektor

elektronisch unterfertigt

 


Impressum: Tierhilfe & Verbraucherschutz international e.V. - Vorsitzende Gabriele Lang - Hanfstaenglstr. 38 80638 München