Nach unseren derzeitigen Kenntnisstand wird auf dem Münchner Schlachthof nun nicht mehr geschächtet. Daher wird auch derzeit kein entsprechendes Fleisch auf den allgemeinen Fleischmarkt mehr gebracht

            Wernicke & Partner sandte uns am 02.02.03 ein Schreiben zu, worin uns versichert wurde, dass nun nicht mehr geschächtet werden würde  

das letzte Schreiben der Anwälte hier in PDF:

 

 

Vorletztes Schreiben der Schlachthofanwälte vom 11.02.2004:

 

Sehr geehrte Frau Lang, 

wie Sie wissen, wird die Firma Münchner Schlachthof Betriebs GmbH von uns vertreten. 

Uns liegt Ihr Schreiben vom 27.11.2003 vor. Allerdings wissen wir nicht mehr so recht, was Sie hiermit bezwecken. 

Seit Mai 2003 wird im Betrieb unserer Mandantin nicht mehr geschächtet. Es gibt daher kein geschächtetes Fleisch, das verkauft werden kann, so dass sich eine eidesstattliche Versicherung erübrigt. 

Die Ausnahmegenehmigung für die israelitische Kultusgemeinde, in München schächten zu dürfen, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz mit Verfügung vom 26.08.2003 widerrufen. 

Wir gehen daher davon aus, dass sich damit Ihr Interesse am Münchner Schlachtbetrieb erledigt hat. 

 

Mit freundlichen Grüßen             Mit freundlichen Grüßen

 

Andree Wernicke                              pro. Abs.

Rechtsanwalt                              Oliver Reichelt

                                                  Rechtsanwalt

 

Krankmachendes stresshormonverseuchtes Qualfleisch noch immer auf dem öffentlichen Fleischmarkt – eidesstattliche Versicherung verweigert!

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: 380103 - 80614 München

Tel.: 0049/089/157 04 178 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 380103-80614 München

Schlacht- und Betriebs GmbH
Frau Andrea Attenberger
Zenettistr. 10

80337 München

                                                                                                               München, 06.05.2003

 

Schächtausschuss – eidesstattliche Erklärung fristgerecht bis 8. Mai;

 

Sehr geehrte Frau Attenberger,

unser Schreiben vom 30. April wurde von Ihnen, wie generell üblich, ignoriert, bzw. nicht beantwortet, so wie auch unser letztes Schreiben an Ihren Anwalt, worin wir Beweise fordern, dass der Betrug an Ihren Kunden und den Verbrauchern nun ein Ende gefunden hat, denen stresshormonverseuchtes und religiös versündigendes Fleisch untergejubelt wurde.

Die Frist, die wir Ihnen bis zum 2. Mai gesetzt hatten, ist abgelaufen.

Sollten wir bis Donnerstag, den 8. Mai – 10°° Uhr dazu keine Nachricht per Fax oder Mail erhalten, in der Sie uns mitzuteilen hätten, dass Sie mit unserem Vorschlag einverstanden sind und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, werden wir weiterhin an der Behauptung festhalten, dass der Schächtausschuss dem öffentlichen Fleischmarkt untergejubelt wird. Der Rabbiner hielt sich ja außerdem am vergangenen Montag, den 28. April, sehr lange in der Schlachthalle auf – 2 ½ Stunden – so dass hier angenommen werden muss, dass er wie auch in früheren Zeiten, sehr viele Tiere geschächtet hatte.

Unsere Forderungen, die eine Aufklärung der Öffentlichkeit, dass der Schächtausschuss in den freien Handel gelangt, unterbinden würde, das von Ihnen mit allen Mitteln angestrebt wird, ist die, dass Sie uns bis o.g. Termin eine eidesstattliche Erklärung abgeben und damit versichern, dass der Rabbiner nur ein Tier schächtet, das dann ausschließlich dem Feinkost "Danel" zur Verfügung gestellt wird, da ansonsten angenommen werden muss, dass Schächtfleisch, wie bisher üblich, anderen Metzgereien angedreht wird. Hinzukommend müssen von den beim Schächten anwesenden Personen (Schlächter, Betäuber und Amtstierarzt) eidesstattliche Erklärungen bei uns eingehen und zwar im regelmäßigen Turnus und nach jeder Schächtung, in der die Anzahl der geschächteten Tiere erfasst werden müssen und wegen der Glaubhaftigkeit dürfte dies nur ein einziges Tier sein.

An der Situation wird dies allerdings nichts ändern, dass Sie sich dem Straftatbestand – Beihilfe zu einer Straftat - unerlaubtes Schächten - sowie der Straftatbestand Schächten in gesetzeswidriger Form (Misshandlung durch Fesseln, Zwangsmaßnahmen, auf den Rücken drehen, Kehlschnitt ohne Betäubung) schuldig machen.

Dass die Tiere nicht vor Abschluss der Ausblutung aufgehängt werden und dass diese sofort nach dem Schächten mit einem Bolzenschuss betäubt werden, würde allerdings das Strafmass etwas mindern und sollte von den o.g. Personen in der eidesstattlichen Versicherung mitbestätigt werden. Dazu sollte in der Versicherung nicht fehlen, dass in der Vergangenheit alle Schächttiere betäubt wurden und insbesondere bei der jeweiligen Schächtung nach dem Kehlschnitt betäubt werden, das bei einer Klage beim Gerichtshof für Menschenrechte, dem Gericht der Europäischen Gemeinschaften und bei der Staatsanwaltschaft München für Sie evt. mildernde Umstände erwirken könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Lang

(Vorstand)

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e. V.

Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 380103 - 80614 München

Tel.: 0049/089/157 04 178 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 380103-80614 München

Schlacht- und Betriebs GmbH
Frau Andrea Attenberger
Zenettistr. 10

80337 München

                                                                                                                München, 30.04.2003

 

 

Gesetze zukünftig beachten: keine Zigarrettenstumpen für Rinder – kein Schächtausschuss – Eisenbügel – Ersatzmesser und Nachbetäubung - Schlacht-/Schächtaufsicht

 

Sehr geehrte Frau Attenberger,

bitte sorgen Sie dafür, dass der dunkelhäutige Angestellte und Schlächter in Ihrer Schlachthalle die Rinder nicht mehr mit Zigarettenstummel zu füttern versucht.

Des weiteren bestehen wir darauf, dass Sie uns definitive Beweise liefern, dass der Schächtausschuss nicht mehr dem öffentlichen Fleischmarkt untergejubelt wird und dass die Eisenbügel in den Treibgängen endlich abgefedert werden, so wie Sie uns dies durch Herrn Pelkner in der Vergangenheit zusichern ließen.

Da die Rinder des öfteren nicht ausreichend betäubt am Schlachtband hingen, so hatten wir Sie aufgefordert für die Gesetze der Schlachtverordnungen Sorge zu tragen und am Schlachtplatz mehrere geschliffene Messer bereit zu stellen, sowie ein Betäubungsgerät, das von den Schlächtern bedient werden können muss, an der Schlachtstelle parat zu sein hat.

Kommen Sie auch zukünftig den gesetzlichen Vorschriften nach und ordern Sie an, dass ein Amtstierarzt als Aufsichtsperson bei der Schlachtung und Schächtung anwesend ist.

Wie wir bereits Ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt haben, erwarten wir bis zu der von uns gesetzten Frist bis zum 2. Mai einen Nachweis für Ihre aufgestellten Behauptungen, dass stresshormonverseuchtes Fleisch nicht dem freien Markt untergejubelt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lang
(Vorstand)

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

Vorsitzende Gabriele Lang – e-mail: Gabi.Lang333@web.de

Postanschrift: Postfach 380103 - 80614 München - Tel.: 089/15704178

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V. – Postfach 380103 - 80614 München

Schlacht- und Betriebs GmbH
Frau Andrea Attenberger
Zenettistr. 10

80337 München

                                                                                                                    München, 02.04.03

 

Verbleib von jüdischem Schächtausschuss;

 

Sehr geehrte Frau Attenberger,

geben Sie uns – Ihren Kunden und insbesondere Ihnen zuliebe – baldmöglichst – am Besten gleich durch Fax oder Mail Bescheid, welche Firma, bzw. welche Firmen den Abfall des Schächtausschusses aufkaufen.

Falls Sie uns keinen definitiven Betrieb nennen können, muss weiterhin angenommen werden, dass die Fleischprodukte jüdischer Ausschussware nach dem Zufallsprinzip irgendwelchen Fleischgroßhändlern untergeschoben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Lang

 (Vorstand)

 

Schächtfleisch - dem freien Markt untergejubelt!

 

Bestätigt wird dies durch zwei Schreiben des Anwaltes der Schlachthofbetreiberin - die Beweise fehlen, dass das nun von einem Tag auf den Anderen nicht mehr so sei

 

Am 07. April wurde morgens um 7°° Uhr noch geschächtet – nachmittags erhielten wir per Fax folgende Mitteilung:

 

 

 

 

         WERNICKE & PARTNER

                 RECHTSANWALTS-GBR

 

 

 

 

Rac WERNICKE & PARTNER – WILHELMSTRASSE 25 – 80801 MÜNCHEN                             MÜNCHEN:

                                                                                                                                             ANDREE WERNICKE

An die                                                                                                ANDREA WERNICKE

Tierhilfe & Verbraucherschutz                                                               OLIVER REICHELT

International e.V.

Postfach381003

 

80614 München

     

Per Telefax

     München,07.04.03

We/lo(3)9610/02.4

Schächtungen in München

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

in der Anlage überlassen wir Ihnen unser Schreiben vom heutigen Tage an die Fa. Danel Feinkost. Wie Sie diesem Schreiben entnehmen können, gelangt ab sofort kein Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt, mehr auf den freien Markt.

 

Wir haben Sie daher aufzufordern, es sofort zu unterlassen, Betriebe anzuschreiben und mitzuteilen, aus dem Münchner Schlachthof würde stresshormonverseuchtes Fleisch den freien Markt „untergejubelt“ werden. Ferner fordern wir Sie auf, auch entsprechende Hinweise auf Ihrer Internetseite zu unterlassen.

 

Wir bitten Sie, dies bis zum

 

15.04.2003

 

zu bestätigen.

 

Andernfalls müssten wir im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen Sie vorgehen.

 

Wir hoffen, demnächst berichten zu können, dass eine Einrichtung installiert wird, die das Schächten möglichst human macht. (Kommentar: Schächten kann durch nichts human gemacht werden, solange den Tieren bei vollem Schmerzempfinden in die hoch sensible Kehle gesäbelt wird)

 

Mit freundlichen Grüßen

Andree Wernicke

Rechtsanwalt

 

Desweiteren faxt uns Wernicke ein Schreiben zu, das er an den Schächtfleischbetrieb Danel sandte und hiermit gleichfalls veröffentlicht wird:

 

 

                WERNICKE & PARTNER

                               RECHTSANWALTS-GBR

 

 

 

Rac WERNICKE & PARTNER – WILHELMSTRASSE 25 – 80801 MÜNCHEN                               MÜNCHEN

 

      Firma                                                                                                        ANDREE WERNICKE

      Danel Feinkost-Betrieb                                                                             ANDREA WERNICKE

      Inhaber Zeev-Dziunik Vilf                                                                           OLIVER REICHELT

      Pilgersheimerstraße 44

 

      81543 München

 

      Per Telefax: 66 98 20                         

                                                                                                                    München, 07.04.03

                                                                                                                   We/lo(3) 9610/02.6

 

 

    

Schächtungen in München

 

 

Sehr geehrter Herr Vilf,

 

wie Sie wissen, vertreten wir die Münchner Schlachthof Betriebs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Attenberger, Zenettistr. 10, 80337 München. In der Anlage übergeben wir Ihnen einen Serienbrief der Tierhilfe und Verbraucherschutz international e.V.. Aufgrund dieses Serienbriefes haben sich nun die Anfragen bei unserer Mandantschaft gehäuft, ob es tatsächlich so ist, dass ein Großteil von Rindfleisch, von durch Schächtung geschlachteten Tieren, auf den freien Markt kommt. Wenn dies so sei, würde man sich wohl anderweitig eindecken müssen. 

 

Unsere Mandantschaft ist daher nicht mehr in der Lage, die Fleischmengen von geschächteten Tieren, die Sie nicht abnehmen, anderweitig zu verkaufen.

Damit stellt sich das Problem, wer für diese Abfallprodukte aufkommen muss. Dies kann nicht unsere Mandantin sein, da dann jeder Schächtvorgang für unsere Mandantin ein Verlustgeschäft wäre.

 

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass künftig sämtliches Fleisch von Tieren, die geschächtet werden, von demjenigen bezahlt werden müssen, der die Schächtungen veranlasst. Beachten Sie deshalb bitte bei künftigen Schächtungen, dass Ihnen alle Fleischmengen der geschächteten Tiere in Rechnung gestellt werden.

 

Es bleibt Ihnen selbstverständlich unvoreingenommen, für den Weiterverkauf des nicht koscheren aber doch für Sie geschächteten Fleisches selbst Sorge zu tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andree Wernicke

Rechtsanwalt

 

Unser Rückschreiben an Rechtsanwalt Wernicke:

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

 

Vorsitzende Gabriele Lang – e-mail: Gabi.Lang333@web.de

 

Postanschrift: Postfach 380103 – 80614 München - Tel.: 089/15704178

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V.  – Postfach 380103 - 80614 München

Rechtsanwälte

Wernicke & Partner per Fax

                                                                                                             

 

                                                                                                            München, 11.04.`03

 

 

                                       

      Schächtungen im Schlachthof München

      Ihr Fax vom 07.04.03

 

 

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wernicke,

 

wie sich auch Ihrem Schreiben vom 7.April 2003 an die Firma „Danel Feinkost“ entnehmen lässt, gelangen erhebliche Mengen Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt, in den freien Handel, obwohl Ihre Mandantschaft Gegenteiliges schriftlich bestätigte.

 

Da Ihre Mandantschaft das Schächten aktiv unterstützt bzw. ermöglicht, trägt Ihre Mandantschaft auch die Verantwortung für die mit dem Schächten verbundenen diesbezüglichen Gefahren.

 

Der übliche Abnehmer von Fleisch geht davon aus, dass die hierzu nötige Schlachtung der Tiere nicht betäubungslos erfolgt. Hierauf legen die Verbraucher auch nachdrücklichen Wert. Wenn nun Fleisch in den Verkehr gebracht wird, das von Tieren stammt, die betäubungslos geschlachtet wurden und diese Tatsache, wie üblich wohlweislich verschwiegen wird, so ist damit m.E. der Tatbestand des Betruges erfüllt.

 

Unabhängig hiervon fördert Ihre Mandantschaft zumindest Wettbewerbsverstöße. Die Gefahr weiterer Verstöße wird nicht dadurch ausgeräumt, dass Sie mir die Kopie eines Schreibens an die Firma Danel übersenden, wonach diese Firma das durch Schächtung insgesamt angefallene Fleisch abzunehmen hätte. Selbst wenn Ihre Mandantschaft eine solche Verfahrensweise durchsetzte, wäre es für die betreffende Firma Danel doch sehr naheliegend, sich für das angefallene Fleisch einen Zwischenhändler zu suchen, der dieses Fleisch weiter in den freien Handel bringt.

 

Wir müssen Sie daher auffordern, dass Sie uns in angemessener Zeit - vorzugsweise bis zum 2. Mai 2003 - genau darlegen, wie die Gefahr der Verbrauchertäuschung bzw. des Betruges seitens Ihrer Mandantschaft künftig ausgeräumt werden soll.

 

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung scheint uns, zumindest derzeit angesichts all der nach wie vor bestehenden Misstände, nicht sachgerecht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gabriele Lang

(Vorstand)

 

Den o.g. Schreiben nach zu beurteilenden Versicherungen

sind die Bestätigungen – hier ein Beispiel - falsch und erfüllen den Tatbestand des Betruges:

 

 

Ludwig  Attenberger

Fleischgroßhandel – Versandschlächterei

 

                                                                                                                                    Zenettistraße 10

80337 München

Tel.: 089/77 95 95 0

Fax: 089/77 44 47

 

Attenberger Fleischgroßhandel, Zenettistr. 10, 80337 München

 

Firma

Murr Vinzenz GmbH

Herr Brandl

Hofmannstr. 9

 

81379 München

 

Ihr Zeichen                          Ihr Ansprechpartner                              Tel. Druchwahl                                 Datum

                                            Herr Jürgen Eiden                                 43                                                     02.04..2003

 

 

 

 

Bestätigung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Brandl,

 

wir Bestätigen Ihnen, dass wir Ihnen kein Fleisch von geschächteten Tieren zum Kauf angeboten und geliefert haben.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ludwig Attenberger

i. A. Jürgen Eiden

 

 

Ebenso bestätigten einige am Münchner Schlachthof ansässige Großfleischhändler ihren Kunden, bzw. den Metzgereien o.g. Falschangaben, obwohl diese unsicher sind und dabei niemand weiß, wer nun tatsächlich Schächtfleisch aufgekauft hat.

 

Herr Bauch von dem Fleischgroßhandel Bauch drohte uns wie auch Attenberger mit gerichtlichen Konsequenzen, wenn wir weiterhin Öffentlichkeitsarbeit betreiben und empfahl uns mit den Juden in Kontakt zu treten und diesen durch große Inserate in Zeitungen einen Brief zu schreiben. Da uns dies überflüssig wie ein Kropf zu sein scheint und unsere Mittel nur für leidende Tiere und Verbraucher eingesetzt wird, so machten wir ihm diese Tatsache deutlich, worauf er uns unterbreitete „Feigheit“ gegenüber den Juden an den Tag zu legen und gegen die bereits durch den Rinderwahn stark in Mitleidenschaft gezogenen Metzger aufzutrumpfen, um uns damit zu profilieren, obwohl es doch einem Blinden ersichtlich ist, dass wir einem Verein angehören, die den Kampf gegen die barbarischen Folterungen an Tieren unerschrocken führen und nicht wegen Feigheit den Kopf dabei in den Sand stecken, so wie alle Anderen. Die Juden wissen längst über uns und unsere Homepage Bescheid, da Wernicke unsere Schreiben generell an die Juden gesandt hatte. Wir lassen diese Ärmsten aller Armen und die Verbraucher nicht im Stich. Appelle an die Juden gleichen den Appellen an Herzen aus Steinen (Bibelzitat: Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, der Gottlose ist grausam).

 

Auch Anzenberger bedrohte uns, mit rechtlichen Schritten gegen uns vorzugehen, wenn wir weiterhin o.g. Tatsache veröffentlichen.

 

Wir glauben nicht, dass nach alle den stattfindenden Betrügereien uns ein Verbot auferlegt werden darf, die Öffentlichkeit über die Missstände in Kenntnis zu setzen.

 

Wir fordern Beweise, dass die erfolgten Betrügereien an die Metzgereien und Verbraucher ein Ende gefunden haben! Oft genug wollte man uns zum Narren halten und hat gelogen, dass sich die Balken biegen müssten. Immer wieder wollte man uns blenden, und gab noch in einem Schreiben vom 19.12.2002, wie in dem o.G. vom 07.04.03 falsche Tatsachen vor, dass dieser stresshormonverseuchte und krankmachende Schächtausschuss nicht in den allgemeinen Fleischmarkt gelangen würde.

 

Allerdings wussten wir dies alleine schon durch die Tatsache, dass man uns noch nie einen Fleischhändler benennen konnte, dem dieser Schächtausschuss untergeschoben wurde. Nun haben wir es schwarz auf weiß da sich Attenbergers Schlachthofcompany in Widersprüche verwickelt hatte, in dem sie uns ihre Betrügereien durch Rechtsanwaltschreiben selbst geliefert haben. Gottes Mühlen mahlen langsam und haben längst noch nicht fertig gemahlen.  

 

Welche Beweise nun geliefert werden müssten, um auf Nummer Sicher zu gehen, dass tatsächlich kein Schächtausschuss mehr dem öffentlichen Fleischmarkt untergejubelt wird, wissen wir nicht. Die einzigste Möglichkeit wäre, dass die Metzgereien ihre Einkäufe anderweitig tätigen, da ja einzigst allein im Münchner Schlachthof geschächtet wird. Die Zahl der Tiere, die Schächtopfer werden, ist gleichfalls nicht belegbar. Wir tendieren eher dazu, zu glauben, dass die Angaben, die nicht von Attenbergers stammen, eher der Richtigkeit entsprechen. Das wären regelmäßig 100, 80 oder 50 Tiere, von denen eines oder auch zwei Tiere als „koscher“ angenommen werden. Die vorgegebene Zahl der Schlachthofbetreiberin ist nicht nur deshalb unglaubwürdig, weil bisher noch nie irgendetwas von ihren Angaben stimmte, sondern weil ja außer den angeblich 10 geschächteten Rindern an den Montagen, die am Dienstag im Koscherladen verkauft werden, ja auch noch Mittwochs im Koscherladen Kalbfleisch verkauft wird und diese dann demzufolge am Dienstag geschächtet werden müssten.

 

Wir werden noch Besichtigungen von Schlächtereien vornehmen, so dass wir auch mit ruhigem Gewissen Metzgereien empfehlen können, die tierschonend geschlachtetes Fleisch zum Verkauf anbieten.

 

 

 

Metzgereien, die unter Garantie kein Schächtfleisch verkaufen:

 

Metzgerei Huber schlachtet selbst (früher am Viktualienmarkt – heute außerhalb Münchens, wollte uns noch ein Fax senden)

 

 

Die Metzgerei boneberger teilte uns am 28. März 2003 Folgendes mit:

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

mit großem Interesse habe ich Ihren Brief über stresshormonverseuchtes Fleisch gelesen.

 

Genau dieser Tatbestand hat uns vor vier Jahren dazu veranlasst ein eigenes EG – gerechtes Schlachthaus zu bauen. Wir nahmen die Investitionskosten von vier Mio. DM auf uns (15 Mio. waren es insg., das uns mündl. mitgeteilt wurde), damit wir unseren Qualitätsstandard und die tiergerechte Schlachtung garantieren können. Für einen mittelständischen Metzgereibetrieb war dies keine Kleinigkeit zumal wir diesen Betrag gut für unsere Produktion verwenden hätten können. Doch eine stressfreie Betäubung und Tötung der Tiere aus unserer Umgebung ist nicht nur Qualitätsgarantie sondern auch eine echte Wertschätzung den Tieren und somit unserem Nährstoff Fleisch gegenüber.

 

Bei der Schlachthauskonzeption achteten wir auf tiergerechte Ergonomie beim Abladen sowie Vorhandensein von Tränkebecken und Futterraufen im Wartestall. Die Schweine werden nach der Ankunft lauwarm geduscht damit sie ruhig zum Schlachten gelangen.

 

Wir benutzen unser Schlachthaus nur für die Gewinnung unseres eigenen Fleisches.

Ansonsten schlachten wir noch Kälber und Rinder für meinen Bruder, Metzgerei Walk in Mühlhausen / Opf., der in Nürnberg, Erlangen und Ingolstadt Läden hat.

 

Die Metzgerei Boneberger betreibt 12 eigene gutgehende Metzgereifachgeschäfte; der Großhandelsanteil am Gesamtumsatz ist dabei lediglich 5 %.

 

Meine Philosophie ist die Führung eines traditionellen Metzgereifachgeschäftes auf hohem Qualitätsniveau.

 

Wir bieten höchstens zwei Zukaufartikel (Parmaschinken, Südtiroler Schinken) in unserem Sortiment an, alles andere ist echt hausgemacht. Regionale Wurst- und Schinkenspezialitäten ganz frisch und von höchster Qualität aus eigener Schlachtung anbieten, ist unser Denken und Handeln.

 

Gerne können Sie sich bei uns im Betrieb persönlich überzeugen.

 

Ich warte auf Ihren Anruf.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Metzgerei Boneberger

i. A. Bayrhof

 

 

 

 

Weitere Versicherung von der Metzgerei Sieber für human geschlachtetes Fleisch

Metzgerei Sieber
Inh. Manfred Höldrich
Christiophstr. 10

80538 München

 

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e.V.
Postfach 38 01 03
 

80614 München

 

Stressverseuchtes Fleisch

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 24.03.03 kann ich Ihnen versichern, dass in unserem Metzgereifachgeschäft kein Rindfleisch aus der Schlachtung im Münchner Schlachthof angeboten bzw. verkauft wird.

Unser Rindfleisch beziehen wir ausnahmslos aus Kempten und Waldkraiburg. Beweis: Rindfleischnachweis (Waldkraiburg).

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Höldrich

 

 

 

Nicht nur Münchner Metzgereien beziehen aus dem Schlachthof München

 

Am 7. April hatten wir an der Einfahrt zum Schlachthof München Appelle an die Viehlieferanten verteilt und dabei einige Fleischhändler, die nicht aus München sind, festgehalten, die aber nicht alle erfasst werden konnten, da wir außerdem, dass wir Infos verteilten dem Lieferlastwagen von Hermannsdorfer hinter her rannten, den wir jedoch nicht mehr auffinden konnten,  wobei uns der Marktleiter, der für Lieferungen zuständig ist, später telefonisch  mitteilte, dass er seine Messer dort zum Schleifen brachte:

 

Mitwick in Neuss, Allsco aus Dachau, Karl aus Garching, Holnburger Wurst aus Miesbach, Schlammerl aus Ottobrunn, eine Metzgerei vermutlich aus Freising (Aufschrift Cargofrigo Freising), Martina Eisenreich aus Türkenfeld, Bahlmann Kalbfleisch aus Linden, Allgäufleisch aus Kempten, Lieferanten ohne Logos aus Bad Tölz, Pfaffenhofen, Dachau, Weilheim und Ebersberg, Rittner Lebensmittelgroßhandel, PGV-Ringelgroßhandel, Priller aus Unterhaching, Herterich aus Dachau, Isarhotel aus Freising, Dressmann & Konnert aus Neubiberg, zweiachsige Lastzüge von Müller Fleisch aus Pfaffenhofen,  Lastzug aus Freising ohne Logo mit der Aufschrift Kraftverkehr Nagel, Lieferanten ohne Logos aus PAN und BZ, Heinze Spedition ohne Logo aus Cuxhaven, R & S Spezialität Oberland aus Holzkirchen (Miesbach), Lieferanten aus Erding und Starnberg, Partyservice Holzapfel aus Kirchseeon, Lieferant aus Augsburg.

Impressum: Tierhilfe & Verbraucherschutz international e.V. - Vorsitzende Gabriele Lang - Hanfstaenglstr. 38 - 80638 München