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Tierärztekammern & Tiermediziner über T61 und Euthanasiemethoden Der tierärztliche Bezirksverband Oberbayern hat alle uns verdächtigen Tierärzte angeschrieben und die Tierärzte angewiesen falls diese noch immer T61 benützen sollten zuerst die Vollnarkose zu setzen
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Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.
Vorsitzende Gabriele Lang – e-mail: Gabi.Lang333@web.de
Postanschrift: Postfach 20 19 28 – 80019 München Tel.: 089/15704178 Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V. – Postfach 20 19 28 - 80019 München
An den Vorsitzenden und den Zweiten Vorsitzenden der Landestierärztekammer Brandenburg
München, 06.08.04
Vorschrift/Regelung zu einer den Gesetzen entsprechenden Euthanasie;
Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrter zweiter Vorsitzender,
unsere Mail vom 16. April wurde ignoriert, bzw. erhielten wir darauf keine Nachricht von Ihnen.
Wir stellen einige vorbildliche Schreiben verschiedener Tierärztekammern ins Internet und fänden es schade, wenn wir Ihre Kammer als desinteressiert diffamieren müssten.
Im Anhang befindet sich nocheinmal unser Schreiben und wie wollen anmerken, dass Bayern als Vorreiter, Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz per Post, Mail und via Internet alle Tierärzte in ihrem Bundesgebiet vor einer Euthanasie als Erstinjektion mittels T61 gewarnt hatten, sowie eine vorherige Narkose dazu als dringend erforderlich empfohlen, bzw. angewiesen haben, da es zumindest vereinzelt immer wieder Berichte dazu gibt, daß T61 ohne vorherige Narkose den Tieren als Euthanasie verabreicht wird. Auch Mecklenburg-Vorpommern z.B. hatten uns ihre Abneigung gegen T61, gleich ob intravenös, intraperitoneal, intrapulmonal oder intracardial verdeutlicht und treten für eine Euthanasie durch die Erstinjektion mit einem Barbiturat ein, lediglich einige Lander, wozu Sie dazugehören, antworten uns nicht. Wie wir dies deuten sollten und ob dies auch eine Antwort darstellen sollte, stellt sich noch die Frage.
Nicht nur in i.v. oder i.pulmonaler Form, obwohl die Zulassung dafür nicht mehr existiert, sondern auch als intravenöse Injektion ohne vorheriger Narkose. Dies wird entschieden von den Tierärztekammern und praktizierenden Tiermedizinern strikt abgelehnt, wozu uns ca. 100 Mails von hochqualifizierten Tierärzten vorliegen.
Mit freundlichen Grüße Gabriele Lang (Vorstand)
Mailantwort der Tierärztekammer Niedersachsen vom 13.08.2004:
Sehr geehrte Frau Lang,
Mail Tierärztekammer Niedersachsen vom 19.08.2004:
Sehr geehrte Frau Lang,
Mailantwort der Tierärztekammer Sachsen vom 10.08.2004:
Sehr
geehrte Frau Lang,
Mailantwort der Tierärztekammer Brandenburg vom 17.08.2004: Sehr geehrte Frau Lang,
zur Problematik "Euthanasie mittels T 61" wurde ein Artikel im Deutschen Tierärzteblatt Juni 2004 veröffentlicht. Das Deutsche Tierärzteblatt ist die Zeitschrift der Bundestierärztekammer - jeder Tierarzt in der Bundesrepublik Deutschland erhält diese Zeitschrift monatlich. Einen wirkungsvolleren Hinweis, der einen ebenso geringen Kostenaufwand verursacht, können wir auch nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Schulze Geschäftsführerin ----- Original Message ----- From: Gabriele Lang Sent: Friday, August 06, 2004 2:12 PM Subject: Keine Antwort bezügl. Euthanasieregelung erhalten
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.
Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 20 19 28–80019 München;
Tel. : 157 14 26 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de
Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28-80019 München
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Abteilung Tierarzneimittel Diedersdorfer Weg 1
12277 Berlin-Maienfelde per Mail und Post München, 04-08-04
Ihr Schreiben vom 26.Juli 2004 Tötungspräparat T61 zur Euthanasie - Unser Schreiben: 4122
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. R. Kroker, wie wir Ihnen in unseren letzten Schreiben vom 3. und 25.Juni mitgeteilt haben wird bei der Euthanasie mit T61 ohne vorherige Narkose – auch durch die intravenöse Injektion ohne vorheriger Narkose – gegen § 4 des Tierschutzgesetzes verstoßen. Dieser unumstrittene und eindeutige Verstoß wird durch Ihre „Beihilfe“ zum Verstoß gegen das TierSchG erst ermöglicht. Über die “Tierschutzgerechte Tötung von (Versuchs-) Tieren“, haben wir Ihnen da Sie scheinbar nicht damit vertraut sind, im Eingang unserer Mail (nicht unserem Schreiben per Post beiliegend), die wir Ihnen zum wiederholten Male zumailen, kopiert. Im Anhang daran befinden sich die ca. 100 Antworten von hochqualifizierten Tiermedizinern, die sie uns in Ihrem Schreiben vom 26. Juli unterstellen, nur „zitiert“ zu haben, das wir vehement dementieren müssen, da es sich um die Antworten im Original handelt! Dass diese zahlreichen Persönlichkeiten keine offizielle Nebenwirkungsmeldung an das BVL sandten, dürfte daran liegen, dass hier vom BVL unbelehrbar Zulassungen erteilt werden, wie das Ihr Vorgehen, das Sie an den Tag legen, zeigt, obwohl Sie als Tiermediziner normalerweise gelernt haben dürften, dass in der Zusammensetzung von T61 keinerlei narkotisierende Inhaltsstoffe enthalten sind, sondern lediglich Muskellähmende. Dass sich bereits einige der Tiermediziner gegen die veraltete Methode der Euthanasie – und Foltermethode mit T61 Stellung genommen haben, wird Ihnen durch die anliegenden Mails zuteil, die Sie ja ebenso wenig hinnehmen wollen. Eine Extraeinladung, Ihre folgenschweren und größten Fehler in der Veterinärmedizin auszuräumen, bekommen Sie dafür von uns, weil es unsere verdammte Pflicht ist, Tiere nicht weiterhin so elendig unter Qualen „verrecken“ zu lassen, wie Sie das zu tun pflegen.Kommen Sie Ihren Pflichten nach und streichen Sie sofort Ihre Zulassung von T61.Mit freundlichen GrüßenGabriele Lang (Vorstand)
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Impressum:
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