aktualisiertes Textdokument (am 8.2.10)

 

1. Die richtige Narkose (von Gabriele Lang)

2. Die richtige Narkose (über 100 Tierärzte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Wie geht eine nach den Gesetzen vorgeschriebene schmerzlose Euthanasie vor sich?

 

Der Grundsatz für eine Euthanasie nach dem Tierschutzgesetz ist, daß man erst dafür sorgen muß, daß sich das Tier in einem unempfindlichen und ausgeschaltetem Zustand befindet, bevor es mit T61 getötet wird.

Die Voraussetzung für eine Narkose ist jedem Laien bewusst und eigentlich normalerweise kein Thema mehr, denkt man. Bis man dann von Tierbesitzern Horrormeldungen vernimmt oder im VOX eine grausame Euthanasie miterleben muss, so dass es den Anschein hat, als wäre so eine  Euthanasie üblich!

Was ist die Bedingung für eine den Tierschutz entsprechende korrekte Einschläferung außer dass die Grundvoraussetzung - die nötige Zeit - vorhanden sein muss und der Tierarzt erst gar kein T61 im Regal stehen hat, da das große Risiko daß sich die Tiere nicht in tiefstem Tiefschlaf befinden groß ist!

1. Die richtige Dosis von dem richtigen Medikament eines Narkotikums (Barbiturat). Alle die befragten Tierärzte in München benützen dazu meistens "Narcoren" oder "Narcoderm", bei Katzen auch manche vorher "Ketamin". Eutha 77 ebenso, das aber nicht mehr hergestellt wird.

2. Schonend injiziert (intramuskulär, also in den Muskel, intravenös in die Vene, intraperitoneal in den Bauchraum, intrahepar in die Leber), d.h. lieber auf zwei Injektionen verteilt ein Barbiturat wie z.B. Narcoren. Da eine extrem hohe Dosis, die ja zur Tötung nötig ist bei zu schnellem Injizieren auf einmal durch den damit verbundenen abrupten Blutdruckabfall zu Übelkeit und Erbrechen, sowie aber auch  zu Atemnot führen kann.

Grundsatz ist immer die ausreichende Narkose richtig injiziert (die Narkose hilft natürlich nicht wenn diese neben die Wirbelsäule injiziert wird wie bei meiner armen Katze Minky oder anderweitig schmerzhaft bis zum Anschlag der Nadel in irgendein Körperteil wie Lunge oder Herz gerammt wird), da qualvolle Schmerzen die Folge sind, sowie diese ebenso zur Erstickung führen. 

In keinem Fall darf man nach 10 bis 15 Minuten, nur weil es die Regel ist, schon die Giftspritze setzen. Jedes Tier und jede Situation erfordert eine individuelle Zeit wann sich die Tiere im Tiefschlaf befinden.

Unruhezustände, Hektik, laute Umgebung können dazu führen, daß die Einschlafphase länger dauert. Vorteil einer intramuskulären Narkose, da es ohne Punktieren eines Blutgefäßes schnell injiziert werden kann. Nachteil es brennt kurzzeitig z. B. bei Ketamin. Weitere Vorteile gibt es nicht, außer für den Tierarzt, dass es länger dauert, bis das Tier eingeschlafen ist, falls es schon sehr alt und krank ist. Selbst das ist kein Hindernis oder auch kein Problem, denn man kann ja nach 15 Minuten nochmal eine Narkosespritze setzen, falls das Tier noch nicht eingeschlafen ist. Denn der Grundsatz ist und bleibt genügend Zeit und das richtige Mittel mit der richtigen Dosis!

Eine Lösung ist daß man sich z.B. nach der Narkoseinjektion in das Wartezimmer begibt oder in einen anderen Raum zurückziehen kann um den  Wirkungseintritt in Ruhe abzuwarten. Da es den Tieren oft übel wird und sie das Würgen beginnen muß man sie erbrechen lassen (sie dürfen nichts im Magen haben bei der Euthanasie) und sollte daran denken etwas dafür mitzunehmen. Auch ein Bettchen oder eine Decke sollte man mitnehmen, worauf man das Tier dann bequem legen kann bis es im Beisein seines geliebten Menschen einschlafen kann.

GRUND für die Übelkeit ist denke ich der niedrige Blutdruck - je höher die Überdosis des Barbiturates (Narkosemittel) bemessen wird  umso wahrscheinlicher wird es sein, daß dem Tier übel wird, und es erbricht. Ich denke, daß es viele Tierärzte gibt, die denken je höher die Überdosis des Narkotikums ist, desto besser, aber das GEGENTEIL ist zutreffend! Tiere können dabei ersticken, noch bevor sie eingeschlafen sind, sowie das damals mit einem meiner Kaninchen passierte! Es bekam nach Angaben meines damaligen Tierarztes eine Narkose "wie für einen Bernhardiner !Mein Häschen hatte das Mäulchen aufgerissen und die Augen quollen heraus, da die Narkose wie ein Hammer wirkte dauerte die krasse Erstickung nur sehr kurz (eine bis zu einigen Sekunden). Erst als ich dann eine Anästhesistin befragte, wie so etwas passieren kann, hatte ich erfahren, dass dies normal ist, dass Menschen oder Tiere ersticken können wenn diese derart hohe Dosen an Narkose bekommen wie mein Häschen diese injiziert bekam. Es ist auch genau der Tierarzt, der noch immer laut eigenen Angaben T61 nach einer Vollnarkose zur Tötung benützt. Wir vermuten, daß die Hälfte aller Tierärzte immer noch T61 und hoffentlich nur nach einer Vollnarkose zur Euthanasie benützen, da diese höchte Aggressivität an den Tag legten als wir diese telefonisch befragten, mit welchem Mittel diese Tiere euthanasieren, sowie uns diese gleich mit Anwälten bedrohten. Selbst, daß diese - keine Angaben - machten dürften wir nicht namentlich veröffentlichen. Die guten Tierärzte mit Herz und Verstand bekommen soz. die Schandtat der anderen zu hören, nur weil wir zumindest diese nicht veröffentlichen dürfen, noch nicht einmal daß diese keine Angaben darüber machen. Allerdings gibt es einen anderen Grund weshalb wir dies nicht tun denn wir haben nicht nur das Recht auf Meinungsfreiheit, die einen höheren Stellenwert hat als das Persönlichkeitsrecht und sind außerdem durch unser religiöses Empfinden - Qualen fühlender Lebewesen zu verhindern oder zu bekämpfen - geschützt! Außerdem  wer im Recht ist und dies beweisen kann muss sich vor nichts fürchten. Ist es nicht so?

Die Dosis ist deswegen sehr wichtig! Nicht zu wenig und nicht zu viel. Ein weiterer Grundsatz ist Zeit!!! Man muss halt warten können! ES ist ja kein Problem wenn der Tierarzt nach 20 Minuten falls das Tier noch nicht im Tiefschlaf ist, mit einer Narkose nachlegt! Während das Tier nach der Spritze vor sich hindämmert, ist es für das Tier hilfreich und angenehm Ihre Nähe zu spüren!  Sie können sanft Ihre Hand auf den Kopf oder auf ein Körperteil legen, wo es keine Schmerzen hat (Druckschmerzen im Bauch/Atmungsorgane nicht drücken!). Dabei können Sie beruhigende Worte sprechen oder ganz zärtlich kraulend ihm spüren lassen "Ich habe Dich lieb!"

Falls der Tierarzt noch immer T61 benützt, wird er wenn das Tier im Tiefschlaf ist noch Reflexprüfungen vornehmen bevor er dann die Giftspritze setzt. Ich habe bei solchen Euthanasien, wo man sich Zeit ließ, keine Zuckungen (Exzitationen) während oder nach der Giftspritze sehen können. Hat man aber nicht lange genug abgewartet, habe ich diese Zuckungen gesehen. Deswegen gehe ich davon aus, daß die letzten Zuckungen - Lebensgeister wie es so schön heißt - evt. im Unterbewußtsein oder wie auch immer gespürt werden können (sowie im Gehirn, das ja lebt)! Zeit darf hier einfach nicht knapp bemessen sein!  

Ein schlechter Vergleich weil das Gehirn ja tot ist bei gehirntoten Menschen (Empfindungen wie auch Schmerzempfindungen finden ja durch das ZNS des Gehirnes statt). Aber selbst diese Menschen leben noch, also die Organfunktionen zumindestens sind aufrecht und werden aber als tot erklärt, weswegen diesen vermutlich deswegen keine Narkose gegeben wurde (wird?) wenn diesen ihre Organe entnommen wurde, obwohl diese mit ihren gehirntoten Körper Zuckungen (Exzitationen) hatten, schrieb mir eine Ärztin, die in ihrer Studienzeit bei Transplantationen assestieren  mußte.

Ihren Leserbrief an das Ärzteblatt hatte man veröffentlicht.

ein weiterer GRUNDSATZ vor der Euthanasie

Einen Arzt, der mein Tier unsanft am Genick packt und durch die Lüfte hievt obwohl mein Tier sanftmütig und wehrlos ist, würde ich sowieso nicht als meinen Arzt auserwählen! Hätte das wie im Vox die Ärztin bei meiner Katze gemacht, hätte ich diese sofort nach Hause geschickt! Sie haben die Stimme, die Ihrem Tier fehlt! Sie müssen alle Entscheidungen treffen, abwägen, mit dem Tierarzt vorher jeden Schritt besprechen und die Art des Euthanasiemittels. Überlegen Sie, zu wem Sie das Meiste Vertrauen haben. Man sollte sich für den letzten Weg auf jeden Fall einen Tierarzt aussuchen, zu dem man Vertrauen hat und man schon im Vorfeld gemerkt hat, daß dieser ein Herz für Tiere besitzt. Er sollte außer dem Herzen nämlich auch Gefühl besitzen so ein Arzt, auch wenn er nicht gerade ums Eck herum wohnt! Er sollte nicht nur so reden, sondern Sie müssen es fühlen können wer er ist!!!

Schwierig ist es natürlich in einem unvorhergesehenen Notfall! Deswegen müssen auch Sie! die schwarzen Schafe bekämpfen wie den größten Feind, nicht nur wir! Leider gibt es sehr viele Fälle von narkoseloser Euthanasie auch in München. Die Kripo - Referat Tierschutz - teilte mir mit, daß jedem Staatsanwalt und Kriminalbeamten T61 seit Langem bekannt ist und jeder Staatsanwalt und Richter kennt den Beipackzettel von T61 und die Horrorerlebnisse der Tierbesitzer. Hier ist die Wiederholungsgefahr, die von einem Einzeltäter ausgeht, sehr hoch, weswegen jeder Tierbesitzer aufgeklärt werden muß, das läßt sich nun mehr nicht mehr vermeiden.

Deswegen zeigen Sie das schwarze Schaf an, das Ihr Tier verboten euthanasiert hat! Eine qualvolle Euthanasie darf nicht ungesühnt bleiben! Nehmen Sie einen Zeugen zum Euthanasieren mit, damit sind Sie in dieser schweren Stunde auch mit Ihrem Liebling nicht alleine und haben noch jemandem als Beistand.

Riskieren Sie kein Wochenende mit einem schwer erkrankten Tier ohne sich vorher abgesichert zu haben, welcher Tierarzt Ihres Vertrauens eine evt. nötige Euthanasie falls sich der Krankenzustand verschlechtert, am Wochenende vornimmt.

Eine rohe Behandlung sollte unterbleiben vor der Einschläferung (lieber wieder nach Hause gehen und den Tierarzt kommen lassen), wenn sich das Tier stark aufregt und wenn dies unerklärlich ist. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Tierarzt gefühllos ist, gehen Sie lieber zu einem gefühlvolleren Arzt zu dem Sie Vertrauen haben. Die Art des Sterbens ist sehr wichtig und es gibt nichts Schlimmeres als ein sterbendes Tier durch T61 ansehen zu müssen, falls es durch diverse situationsbedingte Ursachen nicht binnen Sekunden gelähmt ist (dies ändert nichts für das Tier, es leidet genauso mit dem Unterschied Sie merken es nur nicht) und Sie es sehen und hören können wie Ihr Liebling leidet durch dieses Qualmittel. Die Todesstunde der Tiere durch T61 ist zu grausam dass man wegsehen darf. ES IST DER GRÖßTE SKANDAL IN DER ARZNEIMITTELWELTGESCHICHTE WAS DA IM JAHRE 20010 IN EINEM ZIVILISIERTEN STAAT HINTER DEN BÜHNEN PASSIERT!!! DER DAMALIGE PROF. KROKER IM AMT FÜR ARZNEIMITTELSICHERHEIT VERPAKTET? MIT  DER  HERSTELLERFIRMA LADEN SCHWER AUF IHREN SCHULTERN!  Meiner Meinung nach ist es das schwerste Verbrechen seit 1933 und wie 1933!

KÄMPFEN SIE MIT UNS - SAGEN SIE ES JEDEM TIERBESITZER WEITER und was Sie noch tun können lesen Sie auf unserer Seite zum Anklicken: "Wie kann ich Tiere gegen T61 schützen? 

 

 

Anlage zur Petition vom 2004-06-07

 

Antworten von mehr als 100 hochqualifizierten Tierärzten (Titel Prof. Dr. med.vet. habil.),  Universitätsprofessoren, Tierklinikärzten (Chrirurgen) und Veterinären aus Deutschland, Schweiz und Österreich

 

auf unsere Umfrage, wie qualvoll es ist, wenn Tiere mit einer Injektion in den Brustraum oder mit T61 euthanasiert werden:

 

  

 

Sehr geehrte Frau Gabi Lang,

 Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird folgend beantwortet.

1. Nach derzeitigen tierschutzrelevanten Maßstäben erfolgt die Einschläferung

    einer Katze mit der Injektion eines Narkotikums (zentrale wirkendes Betäu-

    bungsmittel) in eine Vene (i.v.) in Überdosierung. Meist reicht das in Über-

    dosierung verabreichte Narkotikum zur schmerzlosen Euthansie aus. Zu

    Lautäußerungen wie Schreien und Muskelkontraktionen kommt es hierbei

    nicht. Bis zum Tod der Katze kann eine mehr oder weniger lange Zeit ver-

    streichen, denn die volle Wirkung des verabreichten Narkotikums setzt nicht

    sofort ein. Erst wenn die Katze keine Schmerzempfindung mehr anzeigt,

    noch lebt und zur Zeitverkürzung, kann/wird ein bestimmtes Tötungsmittel

    ( meist wird T 61 eingesetzt) nachfolgend appliziert.

2. Das Durchstechen der äußeren Haut und des Rippenfells mit einer langen

    (auch kurzen) Kanüle verursacht bei der Katze mit absoluter Sicherheit

    Schmerzen, da die durchstochenen Gewebe mit sensiblen Nervenfasern

    durchsetzt sind. Das nach dem Durchstechen von Haut und Rippenfell in die

    Lunge injizierte Tötungsmittel (z. B. T 61 ) -und auch bestimmte Narkotika-

    verursacht Gewebereizungen, die individuell unterschiedlich empfunden wer-

    den. Meist schreien Katzen, wenn ihnen T 61 direkt in die Lunge oder ins

    Herz gespritzt worden ist, eben wegen dieser Gewebereizungen, die mit er-

    heblichen Schmerzen gleichzusetzen sind.

    Am Injektionsort wird das Tötungsmittel/werden die Tötungsmittel resorbiert

    und über Blutgefäße zu ihren Wirkungsorten (Herz, Gehirn, Atemzentrum u.a.)

    transportiert, was nicht schlagartig erfolgt. Hierbei werden in den Blutgefä-

    ßen erneut Gewebereizungen bis hin zu sehr erheblichen Schmerzen ausge-

    löst. Als Folge hiervon schreien Katzen sehr oft mit lauten, schrillen Tönen.

    Dies sind bewußt abgegebene Schmerzäußerungen, die nicht durch willenlo-

    se, reflexartige Kontraktionen der Kehlkopfmuskulatur ausgelöst werden.

    Schmerzäußerungen unterbleiben meist nur dann, wenn sich die zu euthani-

    sierende Katze bereits in der Agonie (d.h. kurz vor dem Tod ) befindet und

    ihr Bewußtsein, einschliesslich der Schmerzempfindung bereits weitgehend

    ausgefallen ist.

3. Heftige reflex- bis krampfartige Kontraktionen, sogenannte Exzitationen, 

    der Körpermuskulatur (bes. der Gliedmaßen) treten bei Katzen fast stets auf,

    wenn T 61 ohne vorangegangene Injektion eines Narkotikums zur Einschläfe-

    rung eingesetzt worden ist. Bei den heute vorhandenen Narkotika und dem

    derzeit zu fordernden Tierschutz stellt die alleinige Verabreichung von T 61

    eine Nichteinhaltung von bestimmten Vorschriften nach dem Tierschutzge-

    setz dar, und das unabhängig vom Ort der Injektion (intravenös, intrapulmonal

    oder intracardial). Solch eine Handlungsweise ist nach hiesiger Meinung ein

    tierärztlicher Kunstfehler.     

Mit freundlichen Grüßen

Landratsamt

Veterinäramt

Dr.

___________________________________

Landratsamt  

Telefon:   +

Telefax:   +

eMail:     

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

mit Bestürzung habe ich Ihre Erfahrung bei der Euthanasie Ihres Tieres gelesen.

Für mein Empfinden kann es natürlich NICHT sein, einer nicht narkotisierten Katze egal welches Medikament tief in die Brusthöhle oder auch ins Herz zu injizieren. Bei einer fachgerechten Euthanasie im Sinne des Wortes („guter Tod“) sollte das Tier schmerzlos getötet werden. Ist jedoch das letzte Erlebnis eines Tieres der Stich ins Herz oder ein einminütiger Schmerz, bis in den Brustkorb injizierte Medikamente ins Blut aufgenommen wurden, ist hier natürlich nicht von einschlafen / einschläfern zu sprechen. Da Sie dem Tier vermutlich die Qualen eines natürlichen Todes verkürzen oder ersparen wollten und Hilfe bei einem vermeintlichen Fachmann suchten, kann ich Ihre Bestürzung verstehen.

Im Normalfall verabreicht man einem Tier zunächst eine Vollnarkose, indem man ein Narkotikum entweder in die Muskulatur z.B des Hinterbeins oder in die Vene z.B. des Vorderbeins injiziert. Bei vorliegender tiefer Narkose des Tieres ist die Schmerzausschaltung vollständig, so daß im Anschluß das eigentliche Mittel zur Euthanasie, d.h. überdosierte Narkotika oder Mittel, die zum Zelltod führen, in die Vene oder direkt ins Herz abgesetzt werden können.

Soweit ich Ihren Schilderungen entnehmen kann, hat der Kollege versucht, ein überdosiertes Narkotikum in das Herz zu injizieren, was ohne vorherige Vollnarkose nicht vorgenommen werden sollte. Dies gelang ihm aber offensichtlich nicht, so daß das Medikament langsam über die Lunge aufgenommen werden mußte. Je nachdem welches Präparat er verwendete, führen solche Medikamente zum direkten Zelltod - was bei Injektion ins Herz bei einem narkotisierten Tier gewünscht ist, um einen Herzstillstand zu erzielen – jedoch bei Fehlinjektion in den Brustkorb ohne Narkose zum schmerzhaften Absterben des Lungengewebes führt.

Ich kann Ihnen nur raten, sich die genaue Medikamentenbezeichnung geben zu lassen und sich an die Tierärztekammer Ihres Bundeslandes zu wenden.

Hochachtungsvoll

G

Tierärztin

 

Sehr geehrte Frau Lang,

nein ,diese Art der Einschläferung muss nicht sein.

Durch eine Überdosierung an Narkosemittel in die Vene können Tiere schmerzlos eingeschläfert werden.

Dabei braucht der Tierarzt aber Assistenz.

Die Tötung mittels Injektion direkt ins Herz oder Lunge sollte mit vorheriger Narkose durchgeführt werden.

Das Tierschutzgesetz schreibt die schmerzlose Tötung zwingend vor.

MfG, Dr.

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Saturday, October 18, 2003 8:55 PM

Subject: Einschläferung ist grausam

Sehr geehrte Frau Lang,

 

ich bin mit Ihnen 100% einverstanden, dass eine solche Methode zur Euthanasie Ihrer Katze nicht dem heutigen Standard der Praxisführung entspricht und die notwendige Ethik und Respekt gegenüber dem Tier gefehlt zu haben scheint. Ich meine, dass der Kollege hier ganz klar versagt hat. Leider kenne ich die Paragraphen des Deutschen Tierschutzgesetzes nicht genau, um Ihnen eine verbindliche Meinung über eventuelle Gesetzesübertretung zu geben.

 Allerdings treten im Endstadium von Krankheiten, wenn man sich zur Euthanasie entschliesst,  oft Umstände wie schlechte Venenfüllung auf, die eine sanfte intravenöse Applikation des Euthanasie-Mittels erschweren. Es gibt aber auch in solchen Situationen Auswege (z.B. Narkose-Kasten und anschliessende intraperitonäale Injektion) , die einem gut ausgebildeten Kollegen geläufig sein müssten. Ausserdem finde ich es äusserst taktlos, dass er solche "grobe" Methoden vor Ihren Augen durchgeführt hat.

 Ich hoffe, dass Sie dieses völlig unnötige zusätzliche Trauma neben dem Trennungsschmerz über den Verlust Ihrer Katze schnell überwinden können. Ich glaube zu wissen, dass es sich hier (zum Glück) über einen seltenen Ausnahmefall handelt, den ich trotzdem im Unterricht meiner Studenten ernst nehmen möchte, und mich noch stärker bemühen werde, über die Wichtigkeit einer taktvollen und einfühlsamen Euthanasie zu lehren.

Ich hoffe, Ihnen damit etwas geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüssen,  CW. Lombard

Prof. Dr.
DACVIM, DECVIM-CA
Dean, faculty of veterinary medicine
…………..

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gabriele Lang [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2003 04:31
An: c
Betreff: Gausame Einschläferung

 ----- Original Message -----

From: "

To: "Gabriele Lang" <gabi.lang333@web.de>

Sent: Tuesday, October 21, 2003 11:29 AM

Subject: AW: Grausame Einschläferung normal?

 

Sehr geehrte Frau Lang,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Die tierschutzgerechte medikamentelle Euthanasie von Katzen oder Hunden, die aufgrund schwerer Leiden oder Schmerzen eingeschläfert werden müssen, erfolgt i.d.R. durch Verabreichung eines Narkosemittels (Barbiturate) in Überdosierung. Diese Mittel führen zunächst zu einer Betäubung des Tieres und im weitern Verlauf zum schmerzlosen Tod. Sie sind bei Hunden oder Katzen ausschließlich intravenös zu verabreichen. Bei besonders aufgeregten Tieren kann eine vorausgehende medikamentöse Beruhigung (Sedation) erforderlich sein.
Darüber hinaus gibt es auch spezielle Tötungsmittel ohne ausreichende narkotische Wirkung. Diese Präparate dürfen nur nach vorangegangener Betäubung angewendet werden. Sie können intravenös, intrakardial (direkt ins Herz) oder intrapulmonal (direkt in die Lunge) verabreicht werden.

Bei sachgerechter Anwendung führen alle genannten Methoden zu einer schmerzfreien und excitationslosen (ohne Erregung) Tötung der Tiere. Mit Lautäußerungen oder deutlich erkennbaren Krämpfen ist nach Eintritt der Narkose i.d.R. nicht zu rechnen. Derartige Beobachtungen sprechen vielmehr für die Wahl einer ungeeigneten Tötungsmethode oder eine unsachgemäße Durchführung.

Nach Ihrer Beschreibung hat Ihr Tierarzt die Euthanasie der Katze durch Injektion eines Barbiturates oder eines speziellen Tötungsmittels durch direkte Injektion in die Lunge und ohne vorangegangene Betäubung des Tieres durchgeführt. Eine derartige Vorgehensweise kann bei einer Katze zu erheblichen Schmerzen und Leiden führen und die von Ihnen beschriebenen Lautäußerungen und Kehlkopfbewegungen hervorrufen.

Aus rechtlicher Sicht ist § 4 des Tierschutzgesetzes einschlägig: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden". ... "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat".

Die Entscheidung zur Tötung und Durchführung der Tötung erfordern größtmögliche Sorgfalt und höchstes Verantwortungsbewußtsein. Die Wahl der Tötungsart hat tierschutzrechtliche Bedeutung. Das gewählte Verfahren soll einen schnellen Eintritt der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit garantieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Da die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften darstellt, möchte ich Sie bitten, mir Name und Anschrift des betreffenden Tierarztes sowie Tag und Ort der Euthanasie mitzuteilen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr.

Veterinäroberrat


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Gabriele Lang [SMTP:gabi.lang333@web.de]
> Gesendet am: Montag, 20. Oktober 2003 08:50
> An: Veterinäramt
> Betreff: Grausame Einschläferung normal?

 

Sehr geehrte Frau Lang!

 Selbstverständlich möchte ich Ihnen auf ihr Mail antworten, worauf ich erkennen kann, dass Sie große Sorgen plagen. Für mich als aussenstehenden Tierarzt ist es natürlich nicht einfach, zu so einem schwerwiegenden Thema Stellung zu nehmen. Ich kann Ihnen nur beschreiben, wie wir hier in unserer Klinik die Euthanasie eines Haustieres vornehmen:

Wir geben grundsätzlich vor der Euthanasie dem Tier eine Narkose, und zwar intravenös. Diese Methode bewirkt einen sanften, schmerzfreien und sofortigen Schlaf. Erst nach dem Wirkungseintritt wird das Tier euthanasiert, und zwar auch über die Vene. Ihr Tierarzt dürfte eine andere Methode gewählt haben, und zwar den Herz- oder Lungenstich, da sie von einer langen Nadel, Krämpfen, Schreien und Schluckreflexen geschrieben haben. Dies stellt zwar eine Methode der Euthanasie dar, wir würden diese aber nicht durchführen, selbst wenn durch spezielle Erkrankungen kein Venenzugang mehr möglich ist (Applizierung in die Bauchhöhle oder Muskelgewebe). Unserer Erfahrung nach ist die Verabreichung eines Medikamentes in die Vene am stress- und schmerzfreisten für das Tier. Einzelne Muskelreflexe können sehr wohl noch auftreten, das Tier nimmt diese aber aufgrund der vorhergehenden Narkose nicht mehr bewusst wahr. Der Schrei dürfte dadurch zustande gekommen sein, weil viele Medikamente in Lunge oder Brustfell ein Brennen verursachen.Es tut uns leid, dass Sie einen so schmerzvollen Abschied Ihres Tieres miterleben mussten.

 Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte.

Herzliche Grüße

Dr. W. H

Tierklinik

 -----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2003 18:34
An:
Betreff: Schmerzensschreie beim Einschläfern?

 

Es tut mir leid.
Tiere sollte man einschläfern und nicht umbringen.
Es wäre besser eine Überdosis eines Narkosemittels zu geben anstelle einer Injektion direkt in die Brusthöhle.

Durch eine Narkose schläft der Patient ruhig ein. Eine finale Injektion ist nur dann gestattet, wen eine entsprechende Narkosetiefe erreicht ist.

Was Sie beschreiben ist  furchtbar und völlig inaktzeptabel. Es verletzt die Würde des Tieres und des Tierhalters und ist mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar.

Ich wünsche Ihnen Trost und  Vergessen.

Alles Gute

 

Sehr geehrte Frau Lang,
ich habe Ihnen das bereits geschrieben.
Das, was Sie erlebt haben ist nicht normal sondern als kriminell einzustufen.

Bitte wenden Sie sich an den Staatsanwalt.

Mfg
D

Von:

Datum: Donnerstag, 23. Oktober 2003 21:53

An: gabi.lang333@web.de <gabi.lang333@web.de>

Betreff: Re: Töten durch Lungeninjektion?

 

S.g. Frau Lang!

Diese grauenvolle Art der Tötung einer Katze ist natürlich keine "Einschläferung" oder "Euthanasie" und nach dem Tierschutzgesetz selbstverständlich nicht erlaubt!

 Dr. W

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gabriele Lang [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2003 00:34
An: W
Betreff: Qualvolle Einschläferung und Todesschreie normal?

 Sehr geehrte Frau Lang!

Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen teilweise Auskunft geben:

Nach Ihrer Schilderung versuchte der Tierarzt mit der langen Kanüle das speziell für die Euthanasie dem Tierarzt zur Verfügung stehende Gift direkt in das Herz zu verabreichen. Da dieser Herzstich ihm offensichtlich nicht gelungen ist und das Gift nur über die Lunge in den Kreislauf gelangte, war der Todeskampf der Katze ein langer. (Kommt das Gift nicht rasch in Gehirn und Herz- was einen Sekundentod bedingt- sondern z.B. in Muskel oder Lunge, so wirken die verschiedenen Substanzen des Giftgemisches nicht gleichzeitig und schlagartig, sondern fraktioniert). Beim Injizieren in den Blutkreislauf (z.B. ein Unterarmgefäß oder auch ins Herz) ist eine gute Fixation des Tieres wichtig.

Ich persönlich narkotisiere Katzen prinzipiell vor einer Euthanasiespritze, da eine das Tier gut fixierende Person meist nicht zur Verfügung steht und der Herzstich eben manchmal nicht so gelingt, wie man sich das vorstellt. In Vollnarkose führe ich dann den Herzstich durch.

Ich muß aber auch bemerken, dass das Narkosemittel, das zur Injektion in den Muskel verwendet wird, offenbar brennt und kurzzeitig leichte Abwehrreaktion beim Injizieren hervorruft. Nach ca. 5 Minuten ist dann ein schmerzfreies Narkosestadium erreicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine ausreichende Information geben konnte

VR Mag.

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Monday, October 20, 2003 11:32 PM

Subject: Grausame Einschläferung normal?

 

Sehr geehrte Frau Lang!
Bitte teilen Sie uns den Namen des Tierarztes mit, der auf beschriebene Weise Ihre Katze eingeschläfert hat. Er wird sich gegenüber der Tierschutzbehörde zu verantworten haben.

Viele Grüße

Dr.

 
Landesveterinärdirektion

---- Original Message -----

From:

To: gabi.lang333@web.de

Sent: Wednesday, October 22, 2003 10:57 AM

Subject: AW: Grausame Einschläferung normal?

Sehr geehrte Frau Lang!

Wenn die Euthanasie Ihrer Katze tatsächlich noch heute(2003!!!) so durchgeführt wurde, stellt dies einen Tod duch Ersticken bei vollem Bewußtsein dar und muß meiner Meinung nach als Tierquälerei betrachtet und geahndet werden. Muskelzuckungen können auch nach Eintreten des Todes noch auftreten und sind eine physiologische Reaktion des Muskels auf den Sauerstoffentzug.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben.

M.f.G.

Dr.F M

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Wednesday, October 22, 2003 10:10 AM

Subject: Todesschreie beim Einschläfern normal?

Sehr geehrte Frau Lang,

 eigentlich bekommt man schon beim Lesen Ihrer Schilderung Gänsehaut und kann Ihre Katze nur bemitleiden. Es gibt verschiedene Medikamente, die zum Einschläfern geeignet sind. Leider weiss ich nicht, welches Präparat Ihr Tierarzt verwendet hat. Er hat aber offensichtlich eine intrapulmonale Injektion, also in die Lunge gegeben. Dieses ist schon durch das Hineinstechen der Kanüle ansich schmerzhaft, zusätzlich kommt die Reizung (Brennen?) durch das Medikament zustande. Eine Lautäußerung durch eine angebliche Kontraktion der Kehlmuskulatur über den von Ihnen geschilderten Zeitraum von 2 Minuten ist meines Erachtens reiner Unsinn, da zur Stimmerzeugung immer Luft aus der Lunge ausgepresst werden muss. So leid es mir tut, aber nach Ihren Beschreibungen ist Ihre Katze offensichtlich jämmerlich erstickt, da die meisten Medikamente zum Einschäfern u.a. eine Lähmung der Atemmuskulatur herbeiführen, und das möglicherweise bei vollem Bewußtsein. Aus diesen Gründen bekommen bei uns die Tiere eine intravenöse Injektion, durch die sie sanft entschlummmern, falls eine intravenöse Gabe nicht möglich ist zuerst eine Narkose (wie zur OP) und dann eine Injektion ins Herz. Das ist dann völlig schmerzfrei und ohne Todeskampf.

 

Ich hoffe, Ihnen etwas geholfen zu haben.

 

MfG

M. K

 

Mail:

Mailadresse :

 

Liebe Frau Lang!

Die beschriebene Vorgangsweise ist vorsichtig ausgedrückt problematisch, weil keine vorausgehende Narkose durchgeführt wurde. Medikamente, die zum Einschläfern verwendet werden, können ohne vorhergehende Narkose zu reflexartigen Krämpfen und krampfartigen Zuständen mit Jaulen etc führen, wenn es nicht rasch resorbiert wird oder weil bei kranken oder alten Tieren sich das Mittel nicht rasch genug verteilen kann. Diese Reaktion ist ein unhaltbarer und kaum auszuhaltender Zustand, der unter allen Umständen vermieden werden sollte. Das Mittel kann auch versehentlich in Gewebe gelangen, das das Mittel zu langsam aufnimmt. Bei der Lunge sollte das normaler weise rasch erfolgen, kann aber, wenn es in den Lungenraum oder zwischen zwei Lungenlappen gelangt, zu langsam verteilt werden. Bei manchem Mitteln zum Beispiel T61 ist bekannt, dass das Herz noch SEHR lange nachschlägt, obwohl sich das Tier schon lange nicht mehr bewegt oder bewegen kann. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Tiere durch Lähmung einfach ruhig gestellt werden, obwohl das Bewusstsein noch aktiv ist.

Diese Mittel sollten, wenn kein wirklich kein anderes Mittel als Vornarkose vorhanden ist, intravenös, ins Herz oder Lunge im Sturz- das heißt sehr rasch- injiziert werden.

Da dies bei voll bewussten Tieren kaum möglich ist, ohne dem Tier Schmerzen und Aufregungen zuzufügen, wird aus ethischen und medizinischen  Gründen eine Vornarkose vor der letzten Injektion in Form einer subcutanen Spritze oder noch besser in Form einer Sedierung vor der Narkose per oral durchgeführt werden. Nach der Sedierung erfolgt die Narkose intravenös oder intramuskulär und die Todesspritze wird erst in Vollnarkose  gegeben, so dass das Tier reflexfrei einschläft. Diese Injektion kann intrapulmonal (Lunge), intrakardial (Herz) oder intravenös erfolgen. Das Tier sollte von der Manipulation nichts und schon gar nichts bemerken. Erfahrene Tierbesitzer sind sich dieser Problematik sehr wohl bewusst und Fragen nach der Vornarkose bzw Vorsedierung.

 

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Tierarzt W

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 22. Oktober 2003 10:02
An: vet.

Betreff: Todesschreie beim Einschläfern

 

            Sehr geehrter Herr  Dipl. Tierarzt ECVS Dr wahrheitsgemäße Aussage zu machen.

 

Mein Ex-TA in München behauptet, daß Todesschreie und Kontraktionen der Kehlmuskulatur beim Entschlafen normal wären.

Stimmt das wirklich?

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

Sie bringen mich mit Ihrer Frage sehr in Verlegenheit, weil die Beantwortung sehr schwierig ist. Schwierig nicht aus fachlichen sondern aus menschlichen Gründen.

 Die Euthanasie eines Tieres wird bei uns an der Klinik standardmäßig mit einer starken Narkose kombiniert. Das bedeutet im Klartext, dass wir zuerst einen starken komatösen Zustand einleiten (bedingt durch das Narkotikum) und zuletzt die sogenannte Tötungsspritze direkt in das Herz (der sogenannte Herzstich) verabreichen. Dabei ist für das Tier und auch für uns sichergestellt, dass das Tier weder den Stich noch irgendwelche Wirkungen des Tötungsmittels spüren kann.

 In Ihrem geschilderten Fall scheint es als ob das Tötungsmittel ohne Sedierung oder Narkose direkt in die Lunge (statt in das Herz) injiziert worden wäre. Dies Praktik wird von uns strikt abgelehnt, leider aber von vielen TA aus Kostengründen gemacht.

Tatsache dabei bleibt, dass bei korrektem Stich in das Herz das Tier fast sofort mit minimalen Exzitationen (= Krämpfe) stirbt. Wird aber das Herz verfehlt und statt dessen die Lunge getroffen, so stirbt das Tier einen minutenlangen qualvollen Tod.

Sie werden mir wohl zustimmen, dass man hier am falschen Platz spart und das vor allem auf Kosten des Tieres.

 Ich hoffen nun, dass ich mit meiner Antwort Ihr leid nicht noch vergrößert habe und verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

Tierklinik S

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2003 17:40
An: praxis@.........inik

Betreff: qualvoll verendet anstatt eingeschläfert

 Sehr geehrte Frau Lang,

in meiner Praxis werden schwerkranke oder schwerstverletze oder alte, hoffnungslose Patienten sowie alle ebensolchen Klein- Heim u. anderen Tiere ausschliesslich nach Allgemeinnarkose eingeschläfert. Zwischen Narkose und Tötung warte ich einige (bis zu 5) Minuten lang, nachdem das Tier gut schläft und ich den Eindruck habe, dass es ein friedliches, schmerzloses Hinübergehen wird, dann setze ich die Injektion zum Einschläfern.

Meine Meinung ist es, dass heutzutage kein Tier beim Einschläfern Qualen erleiden darf.

 

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben,

für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

Joh

Dipl. Tzt.

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Tuesday, October 21, 2003 12:37 AM

Subject: Qualvolle Einschläferung und Schmerzensschreie normal????

 

 

Sie haben vollkommen Recht werte Frau Lang. Sollte sich die Euthanasie so abgespielt haben, dann tun mir Ihre Katze und Sie Leid.  Eine Euthanasie besteht bei uns aus 2-3 "Teilen"  (genauso wie in vermutlich 99% aller Kleintierpraxen auch in Österreich und Deutschland). Teil 1 erfolgt nur falls es sich um sehr ängstliche Katzen handelt und besteht in der Verabreichung eines Beruhigungsmittels in den Mund (Paste, eine Art Valium)   Teil 2  m u ß !!!!  Standard sein in einer Tierarztpraxis und besteht in der Verabreichung eines  Vollnarkosemittels  in den Muskel eines Hinterbeines (Verabreichung in die Vene regt die Katze unnötig auf). Wir kombinieren diese Narkose zusätzlich mit 5-10mg Valium zur totalen Entspannung des Tieres. Der Eintritt des total entspannten Tiefschlafes ist abzuwarten. ERst dann folgt: Der 3.Teil ! Nämlich das eigentliche Euthanasiemittel (Barbiturat+Curare) wird in das Herz injiziert. Die Katze spürt dabei nichts mehr. Der Tot tritt sofort ein. Sollte das Mittel "nur" in die Lunge kommen, dauert der Eintritt des Atem-,Herzstillstandes länger. OHNE vorherige NARKOSE ist dieses Vorgehen äußerst schmerzhaft  und absolute Tierquälerei  da das Medikament in der Lunge zersetzend wirkt. Zudem  besteht der dringende Verdacht dass nicht das Barbiturat (Narkosemittel) sondern Curare (Atemlähmung) zuerst wirkt und die Katze unter Schmerzen auch noch mehr oder weniger im Bewußtsein erstickt.   M.f.G. KLeintierpraxis Dr.W+

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Tuesday, October 21, 2003 1:58 AM

Subject: Grausam - Warum? aus Sparmaßnahmen?

 

           Liebe Frau  Lang

Bei einer Euthanasie mittels einer  intrathorakalen Injektion können die von Ihnen beobachteten Symptome auftreten.

Aus diesem Grund versetze ich Katzen und oft auch Hunde zuerst in eine Narkose wie bei einer Operation. Erst im Tiefschlaf injiziere ich das tödliche Gift in die Niere der Katze, was dann völlig reaktionslos verläuft.

Die Mehrkosten für die zusätzliche Narkose werden eigentlich immer anstandslos in Kauf genommen.

Die letzte Handlung soll doch mit Würde ertragen werden können ohne schmerzhafte Eingriffe und angsterfüllte Erstickungsanfälle ablaufen. 

mit freundlichen Grüssen 

Dr.med. vet. H

Präsident VSP-FSEC

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2003 19:14
An: hj
Betreff: Schmerzenschreie beim Einschläfern normal?

Sehr geehrte Frau Lang,

es gibt verschiedene Methoden ein Tier zu euthanasieren und es gibt auch dort immer mal unangenehme Erlebnisse bei der Euthanasie. Bleibt die Frage ob das Tier z.B. vorher narkotisiert wurde. Ich persönlich lege die Tiere vor der Euthanasie in Narkose um sicher zu gehen das dem Tier keine Schmerzen zugefügt werden. Das Tier ist dann in einem operationsfähigem Zustand und bekommt dann die letzte Spritze, aber auch hier kann es zu unkontrollierten Zuckungen mit evtl. sogar Schnappatmung kommen, das bekommen die Tiere jedoch dann nicht mehr mit, es ist nur für den Besitzer unschön mit anzusehen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Chr

Gabriele Lang schrieb:
> Sehr geehrter Herr Dr. med. vet. habil. B,


Werte Frau Lang, für das schmerzlose Einschläfern von Tieren gibt es ein
Mittel, das in die Blutbahn ( Vene oder Herz ) injiziert wird, dann schläft das
Tier sofort ohne Zuckungen und Schreien ein. Wenn das Mittel in die Lunge
injiziert wird, muß das Tier vorher in Vollnarkose gelegt werden , damit es keine
Schmerzen hat
. Erst wenn es tief schläft, kann das Mittel in den Brustraum
gespritzt werden, dann gibt es die von Ihnen geschilderten Reaktionen auch nicht.
Mit frdl. Grüßen
Dr.habil.

 

Sehr geehrte Frau Lang,

es ist mir ein Anliegen ihnen die genannte Angst vor einer eines fernen Tages einmal anstehenden Euthanasie eines Tieres zu nehmen. Ich fühle mich nicht berufen das in Ihrem Brief beschriebene "Verfahren" zu kommentieren, schildere Ihnen aber gerne was wir in unserer Praxis (und in einer Vielzahl engagiert arbeitender Kleintierpraxen) unter Euthanasie verstehen.

Die griechische Herkunft des Wortes bedeutet übersetzt soviel wie "schöner Tod" - es muß also eine gute Alternative zu einem möglicherweise leidvollen natürlichen Tod sein.

Patienten die euthanasiert werden sollen erhalten deshalb ausnahmslos vorher eine sog. Sedierung.

In den meisten Fällen kann dies durch intravenöse Verabreichung eine Kurzzeitnarkotikums erzielt werden wodurch das Tier lediglich die Haut- und Venenpunktion spürt. (Vergleichbar einer Blutentnahme).

Schläft das Tier ausreichend tief kann durch den gleichen Venenzugang auch das Präparat zu Euthanasie verabreicht werden. Innerhalb von ca. 3-4 Minuten nach legen des Venenzuanges kann in der Regel der Tod des Tieres festgestellt werden - ein Leidensweg hat sein Ende gefunden.

In den seltenen Fällen in denen ein Zugang zur Vene aus unterschiedlichen Gründen nicht ratsam erscheint, kann die Sedierung je nach Art des verwendeten Präparates auch auf anderen Injektionswegen erfolgen. Die Aufnahme des Narkotikums erfolgt dann beispielsweise aus der Unterhaut, der Muskulatur oder dem Bauchfell.

In jedem Fall ist gewährleistet daß das Tier bereits vor der Euthanasie tief schläft.

Vorgeschrieben ist dies in Deutschland jedoch nicht - es obliegt also dem Tierbesitzer bei der Suche nach einem für sein individuelles Empfinden geeigneten Tierarzt Sorgfalt walten zu lassen. Der erteilte Auftrag müßte folgerichtig dann auch "Euthanasie nach vorheriger Narkose" lauten.

Sprechen Sie doch bei Ihrem nächsten Tierarztbesuch, z.B. anlässlich einer Routineuntersuchung das Thema Euthanasie in der Praxis an. Nur wenn Patientenbesitzer klar zum Ausdruck geben worauf sie wirklich Wert legen können schmerzliche Mißverständnisse wie der von Ihnen geschilderte Fall vermieden werden.

 

Freuen Sie sich über Ihre Katze

und halten Sie sie zusammen mit Ihrer Tierarztpraxis möglichst lange gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr.

 

Von: Gabriele Lang

Datum: Samstag, 18. Oktober 2003 20:44

An:

Betreff: Grausame Einschläferung

 

Es gibt ein Praeparat zum Einschläfern, das zwingend eine vorherige Narkose erfordert -  andere Praeparate wirken direkt narkotisch´.

Diese Form der Euthanasie wie Sie sie beschreiben IST verboten !!

Sie koennten einen Bericht an die zustaendige Tieraerztekammer verfassen.

 

Dipl.Tzt.
From: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Sent: Thursday, October 16, 2003 7:26 PM
To: sa.
Subject: Grausame Einschläferung

 

Liebe Frau Dr.

entschuldigen Sie mich die Nachfrage. Welche Mittel erfordern eine vorherige Narkose? 

Antwort: in Oesterreich gilt das fuer ein Praeparat, das eine Laehmung verursacht und erst danach einen Bewusstseinsverlust. Die deutschen Praeparate kenne ich nicht.

Frage: Kann man die Narkose auch in die Lunge oder die rechte SEite der Brusthöhle spritzen obwohl doch dies sehr schmerzhaft ist? Wenn ja, darf das so praktiziert werden?  

Antwort: ja, man kann  theoretisch in die Lunge spritzen (lt. Herstellerangabe), aber meiner Ansicht nach entspricht es nicht dem Anspruch an korrektes und  tierfreundliches Arbeiten (Euthanasie bedeutet "schoener Tod" – das ist in diesem Fall weit davon entfernt!).

 Für Ihre Mühe bedanke ich mich herzlichst

Ihre Gabi Lang

----- Original Message -----

From:

To: gabi.lang333@web.de

Sent: Friday, October 17, 2003 8:21 AM

Subject: RE: Grausame Einschläferung

Gabi.Lang333@web.de

-----Original Message-----
From: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Sent: Monday, October 20, 2003 7:23 PM
To:
Subject: Welches Mittel - T61?

Sehr geehrte und liebe Frau Dr.

Wie heißt das Mittel, das man in Österreich nie ohne vorherige Narkose geben darf? 

Antwort: der Handelsname ist T61.

Frage: War meine Katze wehleidig, weil sie so geschrien hat bei der Injektion in die Brusthöhle? 

Antwort: Wehleidigkeit unterstelle ich meinen Patienten nur hoechst selten ...

mfg

Dipl.Tzt. S

----- Original Message -----

From:

To: gabi.lang333@web.de

Sent: Saturday, October 18, 2003 10:20 PM

Subject: RE: Grausame Einschläferung

 

Sehr geehrte Frau Lang,
ich bin noch Mitglied des Berufsverbandes Prakt. Tieraerzte e.V.
Vielen Dank fuer die Uebersendung der Kopie.
Der BPT ist seit langem bemueht, Qualitaetskritieren fuer die tieraerztliche Arbeit aufzustellen. Dazu gehoert auch
die lege artis vorgenommene Euthanasie. So wie Sie diese beschreiben, ist  es Tierquaelerei.
Der Berufsverband wird auch weiter fuer eine ordentliche tieraerztliche Arbeit eintreten.
mfG B.
-----------------
>Sehr geehrter Herr Dr. W., wenn Sie Mitglied im Tierärzteverband sind,
>so ist das Schreiben zur Info auch für Sie bestimmt. Wenn Sie es nicht mehr
>sind, so bitte ich Sie um die Faxnummer Ihres Nachfolgers.
>
>Mit freundlichen Grüßen
>
>Gabriele Lang


>----- Original Message -----


>From: "Dr.B. >
>To: <gabi.lang333@web.de>
>Sent: Tuesday, September 09, 2003 5:20 PM
>Subject: Barbarische Toetungsmethoden
>
>
>Sehr geehrte Frau Lang,
>heute haben Sie mir ein Fax gesendet, dass allerdings nicht an mich, sondern
>an einen Herrn Dr. Mantel,
>Praesidenten der Bayrischen Landestieraerztekammer gerichtet ist. Nun weiss
>ich nicht, ob das Schreiben ein
>Irrlaeufer ist, oder ob Sie mit Absicht auch mir dieses Schreiben zukommen
>liessen.
>mfG BW

Sehr geehrte Frau Lang,

da ist wahrscheinlich etwas Schiefgelaufen.

Ich kann Ihnen nur beschreiben, wie es wir in

unserer Praxis machen.

Normalerweise bekommt eine Katze zuerst eine

Vollnarkose. Beim Einschlafen muss die Katze

durch verschiedene Narkosestadien durch, in

einem davon kann es Krämpfe geben. Diese Krämpfe

treten allerdings sehr selten auf. Wenn das Tier dann

schläft, sticht man eine Kanüle ins Herz und spritzt

hierhin das Gift. Da darf aber die Katze nichts mehr spüren.

Die Tierschutzgesetze sind in jeden Land / Bundesland

verschieden, deshalb kann ich dazu nichts sagen.

bei uns dürfen einem Tier keine unnötigen

Qualen zugefügt werden.

 

G K

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Montag, 20. Oktober 2003 23:39
An:
Betreff: Grausame Einschläferung normal????

 

 

Dies ist eine Empfangsbestätigung für die E-Mail-Nachricht an
"Gabriele Lang" <gabi.lang333@web.de> um 21.10.2003 11:11

Diese Empfangsbestätigung zeigt, dass die Nachricht auf dem Computer des Empfängers angezeigt wurde, und zwar um 21.10.2003 10:59

Sehr geehrte Frau Lang,

 

meiner Meinung nach  ist die von Ihnen geschilderte Vorgangsweise mit Sicherheit nicht korrekt und auch vom Gesetz her nicht gedeckt.

Bei uns bekommen die Tiere (egal welche Art von Tieren) zuerst die auch für Operationen vorgesehene Standardnarkose und erst im Tiefschlaf die "Todesspritze".

Darf ich Sie fragen, warum Sie sich mit dieser Frage gerade an mich wenden?!

mfG Dr

 

----- Original Message -----

From: Dr. K

To: Gabriele Lang

Sent: Tuesday, October 21, 2003 11:11 AM

Subject: Re: Grausame Einschläferung und Todesschreie normal?

Dies ist eine Empfangsbestätigung für die E-Mail-Nachricht an
"Dr. K...... 21.10.2003 11:10


Sehr geehrte Frau Lang

Da Sie Ihre Frage offenbar an mehrere Kolleginnen und Kollegen gerichtet
haben, habe ich unseren Beauftragten, Dr. M., gebeten, Ihnen die
offizielle Stellungnahme der GST direkt zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen

...... Präsident



--- Weitergeleitet von ....../CH am 27.10.2003 16:11

 

Geschätzte Frau Lang

Danke  für Ihre Anfrage. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft als "Tierarzt, in der  Schweiz arbeitend". Das  bedeutet, dass ich Ihnen Auskunft geben kann aus der schweizerischen Sicht, welche jedoch nicht  allzu stark  von der  deutschen  Sicht  abweicht (das Tierschutzgesetz betreffend).

Die richtige Art und Weise (lege artis) eine Katze  zu euthanasieren: Subcutan eine Injektion mit einem Neuroleptikum um das Tier zu  sedieren. Danach  intravenös einen Katheter legen und mit einem Barbiturat ( Mittel zum Einschläfern) das Tier  einschläfern. Sollten die Venen  aufgrund  des schlechten Allgemeinzustandes nicht gut auffindbar sein, so kann  das Barbiturat  auch in die  Bauchhöhle (intraperitoneal) verabreicht werden.  

Entsprechend unserem Schweiz. Tierschutzgesetz können Sie  sich selbst vergewissern, welche Methode  erlaubt ist ( Richtlinien 3.01 Euthanasierung). Katzen:  nur  intravenös ( in die Vene) und intraperitoneal ( in  die Bauchhöhle).

Damit ist eine Verabreichung, auf  die Art und Weise wie von Ihnen geschildert, sehr befremdend und wäre in der Schweiz untersagt. 

Wenn Sie den Fall nicht auf sich beruhen lassen wollen, wenden Sie sich am besten an die  örtliche  Tierärztegesellschaft und bringen schriftlich  Ihr Anliegen vor. Damit kann sich die entsprechende, deutsche Tierärztegesellschaft darum kümmern, damit in Zukunft nicht mehr  auf solche Weise  gearbeitet wird. 

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

R. W

 

-----Original Message-----
From: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Sent: Sunday, October 26, 2003 5:45 PM
To: RBD~Basel}
Subject: Einschläfern durch Lungeninjektion (Erstinjektion!) ?

Sehr geehrte Frau Lang

Unser Präsident Dr. Andrea Meisser hat mich gebeten, im Namen der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte auf Ihre Anfrage zu antworten. Ich gehe auf Grund Ihrer E-Mail Adresse davon aus, dass Sie in Deutschland wohnhaft sind und der Vorfall sich dort abgespielt hat. Weitere Schritte müssten Sie demnach bei der Tierärztekammer Ihres Bundeslandes einleiten.

Es tut mir sehr leid, dass Sie ein so schreckliches Erlebnis bei der Einschläferung Ihrer Katze hatten. Um dies vorwegzunehmen: Die Injektion direkt in den Brustraum ist nicht die übliche Art der Einschläferung bei Katzen. Unter normalen Umständen werden Katzen durch eine Injektion direkt in die Blutbahn eingeschläfert. Das Mittel der Wahl ist ein Narkoticum, das mehrfach überdosiert zuerst zu einem Tiefschlaf und dann zum Aussetzen der vitalen Hirnfunktionen, das heisst der Steuerung von Herzschlag und Atmung, führt. Dabei kann zuerst eine kleine Dosis des Narkoticums gespritzt werden, um ein möglichst sanftes Einschlafen zu bewirken und erst dann wird die tödliche Dosis über den gleichen Zugang nachgespritzt. Eine Variante ist eine intramuskulär verabreichte Sedationspritze vor der intravenösen Gabe.

Wenn bei sehr kranken Katzen keine geeignete Vene zur Injektion mehr gefunden werden kann, oder wenn Katzen sehr renitent sind, dann bietet sich eine Injektion desselben Narkoticums in die Bauchhöhle an. Diese Injektion ist absolut schmerzfrei, hat aber den Nachteil, dass es zu einem sehr allmählichen Wirkungseintritt kommt. Die meisten Katzen schlafen so sehr ruhig ein, gelegentlich beobachtet man jedoch eine Phase von Gleichgewichtsstörungen, während die Katzen unruhig herumtaumeln.

Injektionen in den Brustraum zur Einschläferung sind eigentlich kaum je nötig und nach Schweiz. Tierschutzgesetz auch nicht vorgesehen. Einzige Ausnahme sind Katzen mit starken Krämpfen und Schmerzen, die man sofort erlösen möchte, bei denen aber infolge der Unruhe keine intravenöse Injektion möglich ist. In solchen Fällen ist aber die Injektion direkt ins Herz viel sicherer, weil man besser kontrollieren kann, wo die Nadel sitzt. Diese Injektion kann von li. oder re. erfolgen. Sie führt innert Sekunden zum Tod. Bei der Injektion in die Lunge, die auch schon propagiert wurde (also keine Erfindung Ihres Tierarztes ist), besteht die Möglichkeit, dass man andere Strukturen im Brustraum trifft, ohne dies zu merken, zum Beispiel die Speiseröhre, Nervenbahnen oder das sog. Mediastinum, die Trennschicht zwischen linker und rechter Lungenhälfte. Je nachdem kommt es zu unterschiedlichen Reaktionen und insbesondere zu verzögerter Wirkung. Im vorliegenden Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Speiseröhre oder eine benachbarte Hauptnervenbahn getroffen wurde, was die krampfartigen Schluckbewegungen der Kehlmuskulatur zur Folge hatte. Tatsache ist, dass das verwendete Narcoticum in gewissen Geweben starke Schäden setzt und entsprechend schmerzhaft ist.

Was Ihren Tierarzt dazu bewegt hat, diesen unüblichen Weg der Injektion zu wählen, entzieht sich meiner Kenntnis, wie mir überhaupt nähere Angaben zur Krankengeschichte Ihrer Katze fehlen, weshalb ich kein abschliessendes Urteil über die Korrektheit des Vorgehens meines Kollegen abgeben möchte. Immerhin kann ich feststellen, dass in meiner ganzen mittlerweile dreissigjährigen Berufstätigkeit keine Euthanasie in der beschriebenen grausamen Art verlaufen ist. Sie ist im Gegenteil in aller Regel eine sanfte Erlösung.

Ich hoffe für Sie, liebe Frau Lang, dass Ihnen ein solches Ausnahmeereignis in Zukunft erspart bleibt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr.

----- Original Message -----

From:

To: gabi.lang333@web.de

Cc:

Sent: Monday, October 27, 2003 5:29 PM

Subject: AW: Qualvolle Einschläferung durch Lungeninjektion normal?

Guten Abend Frau Lang

 

Wenn die Katze im Koma ist, dann ist es ja sehr einfach, entweder in eine Vene oder, wenn dies nicht mehr geht, in die Bauchhöhle zu spritzen, also auch kein Grund, das in die Lunge zu tun. Allerdings schreien Katzen im Koma nicht, wie Sie das dargestellt haben.

 

Mit freundlichem Gruss

 

Dr. M

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

da ich eine Spezialpraxis für Augenheilkunde habe, muß ich glücklicherweise sehr selten Einschläfern. Ich mache eine Narkose und gebe dann über einen intra venösen Zugang oder aber wie Ihr Tierarzt intra cardial die eigentliche Spritze zum Einschäfern. Da das Tier dann schon in Narkose liegt ist es meistens kein Problem und schmerzfrei für den Patienten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

In seltenen Fällen kann es zu Lautäußerungen und Muskelzuckungen kommen,  wenn das Medikament, wie es wohl in diesem Fall gewesen ist, intrathorakal (in den Brustkorb) gegeben wird. Wir verwenden deshalb bei der Euthanasie eine intravenöse und nicht eine intrathorakale Applikationstechnik.

MfG

Dr. M.

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Tuesday, October 21, 2003 5:53 PM

Subject: Todesschrei bei der "Einschläferung", bzw. Tötung

Das Einschläfern sollte ohne irgendeine Lautäußerung stattfinden. Wir legen wann immer möglich einen Venenkatheter, das Tier bekommt erst ein Narkosemittel injiziert, so daß es eingeschlafen ist und nichts mehr wahrnimmt, wenn die eigentliche Injektion mit dem Tötungsmittel stattfindet.

Das Tötungsmittel führt zu einer gewissen Erregung des zentralen Nervensystems, so daß Lautäußerungen zustande kommen können, wenn nicht vorher eine Narkose erfolgt ist.

Solche Geschehnisse sind sehr unschön und sollten unbedingt vermieden werden.

Mit freundlichem Gruß

M. M

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Tuesday, October 21, 2003 11:54 PM

Subject: minutenlange Schmerzenschreie beim Einschläfern!?

 

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

ohne weitere Informationen ist die Situation schwer einzuschätzen. Eine Narkose wird üblicherweise in die Muskulatur der Hintergliedmaßen gespritzt. So Ihre Katze nicht narkotisiert war, kommt es auf das verabreichte Medikament an. Es kann aber sehr schmerzhaft gewesen sein.

Inwiefern das erlaubt ist, ....? Ich würde ohne Narkose eine Katze, die noch bei Bewußtsein ist, nicht einschläfern, schließlich sind wir berufen als Tierärzte Leiden von den Tieren abzuwenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Wednesday, October 22, 2003 5:13 PM

Subject: Re: Schmerzensschreie beim Einschläfern

 

 

----- Original Message -----

From:

To: gabi.lang333@web.de

Sent: Wednesday, October 22, 2003 2:32 PM

Subject: Re: Schmerzensschreie beim Einschläfern

Sehr geehrte Frau Lang, 

von Lautäußerungen durch Kehlkopfkontraktionen unter dem Einschläfern habe ich noch nichts gehört. Manchmal "jammern" Tiere, wenn man vor der eigentlichen Euthanasie eine tiefe Injektionsnarkose macht, beim Einschlafen.

War Ihre Katze, wie das heute üblich ist, narkotisiert?

So wie Sie den Ort der Injektion beschreiben, so hat der Kollege entweder in die Lunge oder direkt in das Herz Ihres Tieres das Medikament verabreicht, dies ist dann durchzuführen, wenn bei einem tief narkotisierten Tier keine Vene zu punktieren ist. 

Am besten wird es sein, daß Sie beim Kollegen nachfragen, wie sein Vorgehen war und welche Medikamente eingesetzt wurden. Vielleicht haben sie irgendetwas in der Aufregung und Trauer nicht wahrgenommen. Eine entsprechende Auskunft wird sicher Klarheit bringen. 

Gerne können Sie sich mit den entsprechenden Informationen nochmals an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

I.

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2003 23:56
An:
Betreff: Schmerzensschreie beim Einschläfern

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lang,

Es gibt Einschläferungsmittel, die brennen und wenn die z.B. an den Herzbeutel geraten kann es zu starken Schmerzen kommen.

Da ich auf die Ferne keinen Streit auslösen möchte, empfehle ich Ihnen sich mit weiteren Fragen an die örtliche Tierärztekammer zu wenden.

MfG, Dr.

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: mail@d

Sent: Monday, October 20, 2003 12:36 PM

Subject: Danke für Ihre Antwort

Sehr geehrte  Herr Dr. Kienzle,

entschuldigen Sie wenn ich Sie als vielbeschäftigten Klinikarzt nochmals einfach belästige.

Aber könnten Sie mir sagen, ob es erlaubt ist, das Tier (eine Katze) mit einer Injektion in die Lunge oder rechte SEite der Brusthöhle einzuschläfern, weil es doch eigentlich gar keine Einschläferung ist.

Der Einstich mit einer so langen Nadel ist doch schmerzhaft oder warum wohl hätte sie ansonsten so schrecklich geschrien und anschließend 1 bis 2 Minuten geweint?

Es kann doch nicht sein, daß sie so etwas ohne Schmerzen tut?

Mit verbindlichsten Dank

Ihre GAby Lang

Tierarzt
Mag. C

 

Sehr geehrte Frau Lang! 

Die Qualen, die Ihre Katze und in Folge Sie selbst erleiden mussten, machen mich sehr betroffen. Ich kann die Situation aus der Ferne nicht ganz richtig beurteilen. Normalerweise bemüht sich jeder Tierarzt sehr, so eine furchtbare Katastrophe, wie eine Euthanasie für das Tier und die Bezugspersonen möglichst ruhig und angstfrei zu gestalten. Leider sind wir alle auch nur Menschen, die manchmal auch aus Zeitmangel oder Unüberlegtheit Fehler machen.  

Meine Kriterien für eine notwendige Euthanasie beinhalten: 

1.) Ruhe !!!

2.) eine Injektionsnarkose wie für eine Operation in leichter Überdosierung ( ein kleiner Stich in den Oberschenkel)

3.) das langsame Einschlafen des Tiere mit seinen Bezugspersonen in einem seperaten Raum (damit bleibt Zeit für eine Verabschiedung)

4.) wenn das Tier tief und fest schläft muss ein Tötungsmittel in eine Vene nachgespritzt werden ( Injektion ins Herz wäre auch möglich)

5.) Der Tod tritt nach kürzester Zeit ein (Herzschlag wird mit Stethoskop überwacht) 

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß 

Ihr Tierarzt Mag. C

 

Sehr geehrte Frau Lang!

 

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Wir bekommen viele e-mails aus dem deutschsprachigen Raum mit Fragen von Tierbesitzern.

Via e-mail und Telefon ist es für uns immer sehr schwierig, Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anderer Kollegen zu kommentieren.

Nach unserer Klinikphilosophie scheint uns das auch nicht seriös. Es steht uns nicht zu, die Methoden von Kollegen zu hinterfragen oder zu dokumentieren.

Bei uns in der Klinik erfolgt die Euthanasie immer nach dem Legen eines Venenkatheders in die Hinterextremität durch direktes Einspritzen in die Vene.

Dies ist für das Tier absolut schmerzfrei, mit keinem Stress verbunden und geht sehr schnell. Die Tiere schlafen innerhalb von Sekunden an einer Überdosis Narkosemittel im Arm des Besitzers ein.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles gute und hoffen, daß sie bald wieder ein kleines Kätzchen haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tierklinik S

Mag. Dr

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Tuesday, October 21, 2003 6:04 PM

Subject: Schmerzenschreie beim Einschläfern?

 

Sehr geehrte Frau Lang - es tut mir leid, dass Sie so Schreckliches erleben mussten. Ich kann - da ich nicht dabei war - kein Urteil über die Technik abgeben, sondern nur schildern, wie bei uns die Katzen euthanasiert werden: Zuerst erhalten die Tiere eine Narkose und wenn sie tief und fest schlafen, d.h. keine Reflexe (z.B. Lidreflex) mehr erfolgen, wird über die Armvene ein Medikament verabreicht, welches sofort einen Herz- und Atemstillstand herbeiführt. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben – E.

 

  

Sehr geehrte Frau Lang,
normalerweise - je nach eingesetztem Medikament - wird beim Einschläfern zunächst eine tiefe Narkose herbeigeführt. Dabei wird die Injektion entweder in die Vene gegeben oder in den Muskel - zur Not auch unter die Haut. Wird die Injektion in die Vene gegeben, so tritt die Narkose recht schnell ein. Bei den anderen oben genannten Injektionstechniken dauert der Eintritt der Narkose 5-10 Minuten, dann schläft die Katze. Dabei kann es zu Aufregungszuständen kommen - daher nimmt man eine hohe Dosis, um dieses sogenannte Exzitationsstadium schnell zu durchschreiten. Im Normalfall jedoch ist es ein sanftes müde/torkelig werden.
Im Anschluß daran wird dann eine weitere Überdosis verabreicht - entweder Narkoren oder T 61 (ein Medikament, welches die Atmung lähmt). Dies kann in die Brusthöhle (eigentlich Herz), in die Bauchhöhle - vorzugsweise die Niere - oder auch in die Vene gegeben werden. Zum Zeitpunkt dieser Injektion ist der Patient jedoch in tiefer Narkose.
Es kann gelegentlich zu Lautäußerungen kommen - wenn, dann aber nur kurz, maximal 1-2 mal. Es können auch leichte Zuckungen vorkommen.
Ich kann recht schlecht Stellung nehmen, da ich nicht dabei war. Ich kann Ihnen nur berichten, wie ich das kenne und durchführe. Ich hoffe, diese Schilderung konnte Ihnen weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen, S.


Sg. Frau Lang

 

Anscheinend wurde Ihre Katze ohne vorherige Narkose durch intracardiale Injektion eingeschläfert. Das ist nicht fachgerecht.

 

Mag. F.

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Thursday, October 23, 2003 11:21 PM

Subject: Re: Schmerzensschreie durch Einschläfern in die Lunge?

 

----- Original Message -----

From:

To: Gabriele Lang

Sent: Thursday, October 23, 2003 10:27 PM

Subject: Re: Schmerzensschreie durch Einschläfern in die Lunge?

Sg. Frau Lang 

1. Ihre Katze sollte euthanasiert werden ? ( Ich gehe davon aus )

2. Hat Ihre Katze vorher eine Narkose bekommen ? 

mfg

Mag. F.

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Wednesday, October 22, 2003 1:23 PM

Subject: Schmerzensschreie durch Einschläfern in die Lunge?       

Sehr geehrte Frau Lang

 

Die von Ihnen beschriebene Tötungsmethode Ihrer Katze entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Bei uns ist es Gepflogenheit, dass die Tiere zunächst mit einer Spritze in den Muskel etwas beruhigt werden, worauf dann ein direkter Venenzugang angelegt wird. Das Euthanasiemittel wird dann direkt in die Blutbahn gespritzt, was innert weniger Sekunden zum Tod führt. Die Tiere erleiden dabei (so ist der heutige Wissenstand)  keine Schmerzen und können friedlich einschlafen.

 

Bis vor wenigen Jahren waren andere Methoden weit verbreitet und sind es teilweise heute noch. Oft wird das Euthanasiemittel in die Bauchhöhle gespritzt. Dies wirkt auch relativ schnell, da das Bauchfell das Mittel aufnimmt. Der Tod tritt innert Minuten ein. Auch die Verabreichung in die Brusthöhle geht schnell, weil dort die gleichen Vorgänge einsetzen. Man muss aber dabei wissen, dass die Brusthöhle eigentlich nur zu einem kleinen Teil freier Raum ist. Den meisten Platz nehmen die Lungen und das Herz ein, so dass die Injektion meistens in diesen Organen endet. Ich vermute, dass Ihr Tierarzt das Herz treffen wollte. Durch diese Methode würde der Tod auch sehr schnell eintreten. Geschafft hat er es aber offenbar nicht. Die Lungen nehmen das Euthanasiemittel  zwar ebenfalls schnell auf und leiten es an das Gehirn weiter. In der Zeit bis zum Eintritt des Todes ist aber mit Krämpfen und Schmerzen zu rechnen.

 

Die Beurteilung Ihres Tierarztes kann ich aus juristischen Gründen nicht vornehmen. Dies muss ein Gutachter tun, welcher allen Betroffenen Gehör verschafft. Auch sollen Sie wissen, dass ein Tierarzt (oder Arzt) nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Er soll also das in seiner Hand Bestmögliche für das Tier tun. Wenn er also keinen Venenzugang legen konnte und deswegen eine direkte Herzinjektion versuchte, hat er sich zumindest nicht grob fahrlässig verhalten. Ich kenne Ihren Tierarzt nicht und kann deswegen seine Fähigkeiten sowie die Begleitumstände nicht beurteilen. Ich denke aber, dass Sie aus den oben geschilderten Sachverhalten sich selber ein gutes Bild machen können.

 

Mit freundlichen Grüssen verbleibt,


D

Von: D........

Datum: Freitag, 24. Oktober 2003 21:18

An: Gabriele Lang

Betreff: Töten in die Lunge?

 

 


>>> "Gabriele Lang" <gabi.lang333@web.de> 20.10.2003 08:51:56 >>>

Sehr geehrte Frau Lang,

das Töten von Tieren ist in § 4, Abs. 1 Tierschutzgesetz geregelt. Dort heißt es:
Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.

Aus diesem Grund legen die Tierärzte ein Tier vor dem Einschläfern  in Narkose.
Erst wenn das Tier in Narkose liegt, wird die eigentliche Euthanasiespritze gesetzt. Trotzdem kommt es in manchen Fällen zu leichten Krampfanfällen. Da das Tier aber in Narkose liegt, bekommt es davon  nichts mehr mit.   

Mit freundlichen Grüßen
Dr. A.
Veterinäroberrat

----- Original Message -----

From: "F

To: <gabi.lang333@web.de>

Sent: Monday, October 20, 2003 9:54 AM

 

----- Original Message -----
From: "W

To: "Gabriele Lang" <gabi.lang333@web.de>
Sent: Tuesday, October 21, 2003 11:29 AM
Subject: AW: Grausame Einschläferung normal?

Subject: Antw: Grausame Einschläferung normal?

Sehr geehrte Frau Lang,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Die tierschutzgerechte medikamentelle Euthanasie von Katzen oder Hunden, die aufgrund schwerer Leiden oder Schmerzen eingeschläfert werden müssen, erfolgt i.d.R. durch Verabreichung eines Narkosemittels (Barbiturate) in Überdosierung. Diese Mittel führen zunächst zu einer Betäubung des Tieres und im weitern Verlauf zum schmerzlosen Tod. Sie sind bei Hunden oder Katzen ausschließlich intravenös zu verabreichen. Bei besonders aufgeregten Tieren kann eine vorausgehende medikamentelle Beruhigung (Sedation) erforderlich sein.
Darüber hinaus gibt es auch spezielle Tötungsmittel ohne ausreichende narkotische Wirkung. Diese Präparate dürfen nur nach vorangegangener Betäubung angewendet werden. Sie können intravenös, intrakardial (direkt ins Herz) oder intrapulmonal (direkt in die Lunge) verabreicht werden.

Bei sachgerechter Anwendung führen alle genannten Methoden zu einer schmerzfreien und excitationslosen (ohne Erregung) Tötung der Tiere. Mit Lautäußerungen oder deutlich erkennbaren Krämpfen ist nach Eintritt der Narkose i.d.R. nicht zu rechnen. Derartige Beobachtungen sprechen vielmehr für die Wahl einer ungeeigneten Tötungsmethode oder eine unsachgemäße Durchführung.

Nach Ihrer Beschreibung hat Ihr Tierarzt die Euthanasie der Katze durch Injektion eines Barbiturates oder eines speziellen Tötungsmittels durch direkte Injektion in die Lunge und ohne vorangegangene Betäubung des Tieres durchgeführt. Eine derartige Vorgehensweise kann bei einer Katze zu erheblichen Schmerzen und Leiden führen und die von Ihnen beschriebenen Lautäußerungen und Kehlkopfbewegungen hervorrufen.

Aus rechtlicher Sicht ist § 4 des Tierschutzgesetzes einschlägig: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden". ... "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat".

Die Entscheidung zur Tötung und Durchführung der Tötung erfordern größtmögliche Sorgfalt und höchstes Verantwortungsbewußtsein. Die Wahl der Tötungsart hat tierschutzrechtliche Bedeutung. Das gewählte Verfahren soll einen schnellen Eintritt der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit garantieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Da die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften darstellt, möchte ich Sie bitten, mir Name und Anschrift des betreffenden Tierarztes sowie Tag und Ort der Euthanasie mitzuteilen.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. W.
Veterinäroberrat


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Gabriele Lang [SMTP:gabi.lang333@web.de]
> Gesendet am: Montag, 20. Oktober 2003 08:50
 

Sehr geehrte Frau Lang,

Ihr E-Mail vom 16.10.2003 wurde an uns von einem Tierarzt, an den die Mail gerichtet war weitergeleitet.

§4 des deutschen Tierschutzgesetzes schreibt vor, dass die Tötung von Wirbeltieren nur unter Betäubung und unter Vermeidung von Schmerzen erfolgen darf. Für das Einschläfern eines Hundes und einer Katze bedeutet dies, dass das Tier zuerst in Narkose gelegt werden muss. Zu diesem Zeitpunkt wird das verwendete Mittel in die Vene oder in die Muskulatur gespritzt.

Erst wenn der Hund bzw. die Katze nicht mehr bei Bewusstsein ist, erfolgt die eigentliche Tötung. Nun kann der Tierarzt die Injektion in die Vene oder ins Herz verabreichen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Spritze ins Herz aus Tierschutzsicht nicht problematisch und hat sogar den Vorteil, dass der Tod innerhalb weniger Sekunden eintritt.

Die Tötung eines unbetäubten Hundes bzw. Katze durch die Verabreichung des Mittels per Injektion ins Herz verstößt gegen jede tierärztliche Ethik, da dem Tier erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Ein Tierarzt ist verpflichtet sich weiterzubilden und die Wahl seiner Behandlungsmethoden dem neuesten Wissenstand anzupassen. Dazu gehört auch, dass der Tierarzt immer die  Methode wählt, die am wenigsten Schmerzen für das Tier bereitet. Eine Injektion ins Herz bei vollem Bewusstsein ist schmerzhaft. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt diese Tötungsmethode ab.

Wir empfehlen Ihnen die Adresse des Tierarztes der Tierärztekammer Ihres Bundeslandes mitzuteilen, die dann entsprechende Schritte einleiten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Steffi Märke
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
phone: ++49- (0) 228-60496-0
fax:   ++49- (0) 228-60496-40
e-mail: bg@tierschutzbund.de
 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To:

Sent: Wednesday, October 22, 2003 10:35 PM

Subject: Schmerzensschreie durch Narkose in die Lunge?

 

Ich möchte mich nur sehr bedingt dazu äussern. Schreie beim Einschläfern von Tieren sollten eine SEHR seltene Ausnahme sein. Um sie zu vermeiden kann man das Tier vor dem eigentlichen Einschläfern in Narkose legen. 

P. N.

Ich mache die Euthanasie nur in Narkose und von der linken Seite. Muskelzuckungen sind oft zu beobachten. Lautäußerungen kommen nicht vor. Die finale Injektion sollte nicht gespürt werden.

Besten Gruß W. O.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 22. Oktober 2003 10:04
An: w........
Betreff: Todesschreie b. Einschläfern?

       

Sehr geehrte Fr. Lang!

 

Ich kann Ihr Empörung und Entsetzen aus Ihrem Schreiben herauslesen.

Aus meiner Erfahrung ist die vorherige Aufklärung der Besitzer sehr wichtig. Nicht jedes Tier kann ruhig entschlafen; die Entsprechende Umgebung bzw. Dasein der Besitzer, Zuspruch und Ruhe sind sehr wichtig. Es ist auch möglich, daß Ihr Tierarzt es nicht sehr geschickt getan hat ( mangels Zeit, Respekt vor Tier und Mensch, oder Unvermögen).

Lassen Sie sich nicht entmutigen ein Tier zu haben, sie haben sicher mehr Glück mit Ihrer neuen Katze, wenn sie Ihr trauriges Erlebnis verarbeitet haben.

Mir persönlich ist immer wichtig, eine derartig schwere Entscheidung auch entsprechend tierwürdig zu gestalten. Aber es ist auch bemerkenswert wie verschieden Besitzer damit umgehen.

Problem ist bei einer vorherigen Narkose, daß das Tier meistens erbrechen muß. Dieser Anblick ist auch nicht nett und natürlich auch für das Tier unangenehm und schwächend. Vielleicht wollte der Tierarzt das dem Tier ersparen.

 

                           Ich wünsche trotzdem wieder Lebensfreude und vor allem Liebe zum Tier

 

                                 Vertrauen zum behandelnden Tierarzt ist wichtig                                                                     

 

 

 

 PS: ein Wechsel zu einem anderen, der vielleicht auch etwas einfühlsamer ist, ist auch zu erwägen,oder?

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: …….

Sent: Monday, October 20, 2003 10:35 PM

Subject: Grausame Einschläferung normal?

Sehr geehrte Frau Lang,

das Tierschutzgesetz in Österreich sieht verschiedene Methoden der Euthanasie vor, die tierschutzgerecht sind. Wichtig ist, dass das Tier vor Leiden und Schmerzen geschützt wird. Medikamentelle Euthanasie sieht erst eine Narkose vor. Eine Injektion in die Brusthöhle ist mir nicht bekannt, nur ein sogenannter Herzstich im narkotisierten Zustand.

Zu ihrem geschilderten Fall kann ich ohne die genauen Details nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen

H....

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: h…..

Sent: Tuesday, October 21, 2003 12:37 AM

Subject: Weshalb Tiere so grausam einschläfern?

Sehr geehrte Frau Lang

die direkte Injektion eines Tötungsmittels zum Einschläfern einer Katze direkt in die Lunge, allenfalls Herz einer Katze muss zwingenden Grund als nicht fachgerecht beurteilt werden.

 

Gerne hätte ich nähere Angaben zum Vorfall und wenn es ein Tierarzt aus dem kanton BL war, dann sowieso.

  

Mit freundlichen Grüssen 

Dr. .... Kantonstierarzt 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gabriele Lang [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Sonntag, 26. Oktober 2003 17:51
An: i......
Betreff: Minutenlange Schmerzensschreie beim Einschläfern in die Lunge

Geschätzte Frau Lang

Danke  für Ihre Anfrage. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft als "Tierarzt, in der  Schweiz arbeitend". Das  bedeutet, dass ich Ihnen Auskunft geben kann aus der schweizerischen Sicht, welche jedoch nicht  allzu stark  von der  deutschen  Sicht  abweicht (das Tierschutzgesetz betreffend).

Die richtige Art und Weise (lege artis) eine Katze  zu euthanasieren: Subcutan eine Injektion mit einem Neuroleptikum um das Tier zu  sedieren. Danach  intravenös einen Katheter legen und mit einem Barbiturat ( Mittel zum Einschläfern) das Tier  einschläfern. Sollten die Venen  aufgrund  des schlechten Allgemeinzustandes nicht gut auffindbar sein, so kann  das Barbiturat  auch in die  Bauchhöhle (intraperitoneal) verabreicht werden.  

 

Entsprechend unserem Schweiz. Tierschutzgesetz können Sie  sich selbst vergewissern, welche Methode  erlaubt ist ( Richtlinien 3.01 Euthanasierung). Katzen:  nur  intravenös ( in die Vene) und intraperitoneal ( in  die Bauchhöhle).

 

Damit ist eine Verabreichung, auf  die Art und Weise wie von Ihnen geschildert, sehr befremdend und wäre in der Schweiz untersagt. 

 

Wenn Sie den Fall nicht auf sich beruhen lassen wollen, wenden Sie sich am besten an die  örtliche  Tierärztegesellschaft und bringen schriftlich  Ihr Anliegen vor. Damit kann sich die entsprechende, deutsche Tierärztegesellschaft darum kümmern, damit in Zukunft nicht mehr  auf solche Weise  gearbeitet wird. 

 

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

R. W. 

 

-----Original Message-----
From: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Sent: Sunday, October 26, 2003 5:45 PM
To: W.

Subject: Einschläfern durch Lungeninjektion (Erstinjektion!) ?

----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: L.
Gesendet: Sonntag, 26. Oktober 2003 14:48
An: Ch.
Betreff: AW: Schmerzenschreie b. Einschläfern durch Lungeninjektion?

Sehr geehrte Frau Lang,

generell soll das Einschläfern nur in Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Vollnarkose von statten gehen.

d.h.: zuerst eine (möglichst) intravenöse schnellwirkende Injektionsnarkose, und DANN erst das Tötungsmittel.

so machen es alle tierschutzverantwortlichen Tierärzte.

 

Leider ist das Tötungsmedikament (T61, ein curare ähnlicher Wirkstoff) in Ö auch zugelassen zur Tötung OHNE vorangegangene Narkose.

Dieses Medikament darf man sowohl Intracradial (also direkt ins Herz) als auch intrapulmonal (d.h. direkt ind die Lunge ) geben.

Der "Erfolg" ist das von Ihnen beschriebene Ergebnis. 

Ich habe in vielen Vorträgen auf dieses hingewiesen, bis jetzt ist dieses leider immer noch (bes. bei älteren Kollegen) so üblich.

 

hoffe Ihnen ausreichend eine Antwort gegeben zu haben 

beste GRüsse l.

  

Dr. P.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Chr.
Gesendet: Freitag, 24. Oktober 2003 14:52
An: L.........
Betreff: WG: Schmerzenschreie b. Einschläfern durch Lungeninjektion?

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gabi.lang333@web.de [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 22. Oktober 2003 13:22
An: office........
Betreff: Schmerzenschreie b. Einschläfern durch Lungeninjektion?

Sehr geehrte Frau Lang !

Es ist sehr schwierig in Ihrem gegeben Fall korrekt zu antworten.
Man  müßte wissen welche Medikamente für die Euthanasie Ihrer Katze verwendet wurden und in welchen Zustand sich Ihre Katze befunden hat.
Es gibt mehre Methoden der Euthanasie .
Im Allgemeinen und auch von uns üblicher Weise praktiziert wird der Patient zuerst narkotisiert wie zu einer Operation  und bei entsprechendem schmerzfreiem Tiefschlaf  durch ein, für die Euthanasie
vorgesehenes Mittel  erlöst.
Hochachtungsvoll
Dr. K F.

 

S.g.Frau  Lang !
Der Verlust Ihres Tieres tut mir sehr leid. Eine genaue Antwort kann ich Ihnen nicht geben weil ich nicht weiß welches Mittel verwendet wurde. Wir führen die Euthanasie generell intravenös mit einer Überdosis Schlafmittel durch. Das Tier schläft dann in Sekunden ein und verspürt keine Schmerzen. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
MfG dr.H.L.

 


Sehr geehrte Frau Lang,
in Abhängigkeit vom verwendeten Arzneimittel können lokale schmerzhafte
Reaktionen möglich sein.
Die Injektion in den Brustkorb kann entweder in die Lunge oder ins Herz
gerichtet sein, beides sollte jedoch nur bei einem bereits
narkotisierten Tier vorgenommen werden. Hiernach führt die Injektion ins Herz
durch schnellstmögliche  Verteilung im Körper sofort zum Tod.
Wird das Präparat aber über die Lunge verabreicht, kann es je nach Zustand
und Durchblutung des Lungengewebes länger dauern.
das schreien kann unterschiedliche Ursachen haben.

Muskelzuckungen sind auch nach dem Herz-oder Hirntod möglich, da die
Muskel noch Energie und Sauerstoff gespeichert haben und die einzelnen
Körperregionen nach und nach sterben: deshalb sind ja auch
Organtransplantationen möglich.

Prinzipiell sollte jedes einzuschläfernde Tier zunächst narkotisiert
werden und DANN in tiefer Narkose entweder durch Injektion in eine Vene
oder ins Herz euthanisiert werden. Eine alleinige Euthanasie sollte aus
oben genannten Gründen nicht vorgenommen werden.

ich hoffe, ihnen damit ein wenig geholfen zu haben

grüße
k.w.

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

per Tierschutzgesetz ist die schmerzlose Einschläferung Pflicht

Das Tier erhält ein Narkosemittel. Dies ist völlig schmerzfrei.

Es gibt immer noch Kollegen(innen), die das Tötungsmittel T61 direkt in die Lunge oder Vene verabreichen. Dies führt eventl. zu einem Atemstillstand bei vollem Bewußtsein und ist verboten!!!

Sie könnten Ihren Tierarzt fragen, mit welchen Medikamenten er Ihre Tiere eingeschläfert hat. Für das Schlafmittel wird in der Praxis eine Betäubungsmittelliste geführt. Die ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus der Liste ist ersehbar, wann das Tier und mit wieviel ml Medikament das Tier euthanasiert wurde.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

K. Schröder

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: ……

Sent: Thursday, October 16, 2003 5:52 PM

Subject: Grausame Einschläferung

Sehr geehrte Frau Lang,

es gibt verschiedene Präparate, um ein Tier in Narkose zu legen oder zu euthanasieren. Einige von ihnen rufen auch Muskelzuckungen hervor. Da ich nicht weiß, welches Präparat Ihr Tierarzt verwendet hat, kann ich Ihnen nichts über die Wirkungsweise schreiben, da diese sehr unterschiedlich sind.

Ich möchte mir nicht vorstellen, daß Ihr Tierarzt ein Präparat verwendet hat, daß der Katze Schmerzen verursacht hat!

Falls Sie wieder einmal in die Situation kommen sollten, eine Ihrer Katzen einschläfern lassen zu müssen, bitten Sie Ihren Tierarzt doch um eine vorherige Vollnarkose, auch wenn das etwas teurer ist.

Ein Präparat zum Einschläfern, daß weder beim Injizieren brennt noch irgendwelche Krämpfe verursacht ist "Narcoren" von der Firma Merial. Bei diesem Präparat benötigt Ihre Katze vorher keine Vollnarkose, da es selber wie ein Narkotikum wirkt. Es löst keinen Brechreiz aus und ich habe schon sehr viele schwerkranke Tiere damit euthanasiert und alle sind ganz sanft und friedlich eingeschlafen. Ich injiziere es in die Bauchhöhle und hatte noch nie eine Schmerzreaktion darauf, im Gegenteil, das Narcoren wirkt stark schmerzstillend. Leider ist dieses Präparat recht teuer, so daß nicht alle Tierärzte damit arbeiten.

mit freundlichen Grüßen,

K.K.

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: ………

Sent: Saturday, October 25, 2003 8:00 AM

Subject: Tötungsinjektionen in die Lunge schmerzlos?????

---- Original Message -----

From:

To: gabi.lang333@web.de

Cc: W

Sent: Monday, October 27, 2003 5:29 PM

Subject: AW: Qualvolle Einschläferung durch Lungeninjektion normal?

Guten Abend Frau Lang

 

Wenn die Katze im Koma ist, dann ist es ja sehr einfach, entweder in eine Vene oder, wenn dies nicht mehr geht, in die Bauchhöhle zu spritzen, also auch kein Grund, das in die Lunge zu tun. Allerdings schreien Katzen im Koma nicht, wie Sie das dargestellt haben.

 

Mit freundlichem Gruss

 

Dr. M. S.

 

Sehr geehrte Frau Lang,

die von Ihnen in u.g. email beschriebenen Umstände bei der Euthansie Ihrer Katze entsprechen nicht dem Stand der tiermedizinischen Wissenschaft und werden so bei einer lege artis durchgeführten schmerzlosen Tötung auch nicht zu beobachten sein.

Als Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte bin ich jedoch nicht der geeignete Ansprechpartner für Ihr Anliegen. In jedem Regeierungsbezirk gibt es einen Vorsitzenden des tierärztlichen Bezirksverband, der bei solchen Vorgängen eingeschaltet werden kann, ebenso wie das örtlich zuständige Veterinäramt.

Ich darf Ihnen abschließend versichern, dass jeden Tag von vielen prakt. Tierärzten Katzen von unnötigen Schmerzen und Leiden durch eine sachgerechte und schmerzlose Euthanasie befreit werden.

Mit freundlichen Grüßen

K.  

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: ………

Sent: Wednesday, October 22, 2003 11:28 PM

Subject: Tiere müssen würdevoll sterben dürfen!

Sehr geehrte Frau Lang,

 

grundsätzlich nein! Es sei denn, die Blutgefäße (Venen) sind bereits so kollabiert

sind, dass eine Injektion in sie nicht mehr möglich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Landratsamt .......

Veterinäramt

Im Auftrag

gez.

Dr. .....

___________________________________

Landratsamt

 

Telefon:   +

Telefax:   +

eMail:     

Internet:  

_________________________________________

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gabriele Lang [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 29. Oktober 2003 07:52
An: j.....
Betreff: Tötung durch LUngeninjektion bei komatösen Tieren?

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lang

wenn das Tier tatsächlich im Koma war, was einem Zustand entspricht, in dem das Tier empfindungs- und wahrnehmungslos ist, so kann diese Tötungsmethode akzeptiert werden, weil das Tier davon nichts spürt.

 

Wenn es aber wie Sie ausführen, noch deutliche Lebenszeichen von sich gab und auch zum fenster raus wollte, so kann kaum von einem komatösen Zustand gesprochen werden.

 

Sie haben die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte zu machen und auch ein  Anzeige wegen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung zu machen. 

 

Mit freundlichen Grüssen 

Dr. I..... Kantonstierarzt 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gabriele Lang [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 29. Oktober 2003 07:16
An: ......
Betreff: Töten durch Lungeninjektion bei Tieren im Koma?

----- Original Message -----

From: B….

To: 'Gabriele Lang'

Sent: Monday, October 27, 2003 8:11 AM

Subject: AW: Minutenlange Schmerzensschreie beim Einschläfern in die Lunge

Sehr geehrte Frau Lang

die direkte Injektion eines Tötungsmittels zum Einschläfern einer Katze direkt in die Lunge, allenfalls Herz einer Katze muss zwingenden Grund als nicht fachgerecht beurteilt werden. 

Gerne hätte ich nähere Angaben zum Vorfall und wenn es ein Tierarzt aus dem kanton BL war, dann sowieso. 

Mit freundlichen Grüssen 

Dr. I.B. Kantonstierarzt 

mailto:i..........

Sehr geehrte Frau Lang,
ich kann nur für mich sprechen und ich würde immer eine Narkose machen, da man über komatöse Zustände auch in der Humanmedizin noch längst nicht alles weiß und immer wieder von Erwachten berichtet wird, die dennoch einiges mitbekommen haben. Dies ist jedoch ganz explizit meine Sicht der Dinge. Ich denke, dass hier auch in der Humanmedizin unterschiedliche Auffassungen bestehen. Eine Injektion am wachen Tier ins Herz - würde ich nicht durchführen.
Woran litt Ihre Katze denn?
Im Übrigen muß es Ihnen nicht peinlich sein, mir diese Fragen zu stellen. Ich antworte Ihnen gerne.
MfG R.

 
 
> ----- Original Message -----
> From: "Dr. S. R.

sehr geehrte Frau Lang,

Koma hin , Koma her, eine Intrapulmonale Injektion ohne vorangegangene Vollnarkose halte ich für eine Tierquälerei.

 

wie kommen Sie eigentlich auf Mich ?

ich antworte normalerweise nicht auf fremde e-mails, aber TIERSCHUTZ ist mir als Chirurg eine besonderes Anliegen, deshalb diese Aussage. Ich habe bereits bei einigen Tierschutztagungen auf diesen oftmalig von unsren KOllegen produzierten Mist hingewiesen.

 

mfg L.P.

 

 

TIERKLINIK S.

 

Sehr geehrte Frau Lang

Warum bei Ihrer Katze eine schmerzhafte Methode der Euthanasie angewendet wurde ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir legen eine Katze mit einer schmerzlosen Injektion in die Bauchhöhle(intraperitoneal)oder in die Muskulatur in tiefe Narkose was zu einem normalerweise ruhigen und exzitationslosem Einschlafen führt. Erst wenn das Tier tief in Narkose liegt darf ein Tötungsmittel, welches zum Atemstillstand führt injiziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. H. S.P.

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: s…………

Sent: Tuesday, October 21, 2003 1:07 AM

Subject: In die Lunge schläfert man doch nicht ein - oder doch?

SG Frau Lang!

 

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist folgendes zu sagen:

Todessschreie beim Einschläfern von Tieren sind nicht "normal". Wenn bei uns ein Tier euthanasiert werden muß, gilt folgende Vorgangsweise:

Intravenöse Narkose (einziger schmerzhafter Moment ist der Hautstich)

Dem schlafenden Tier wird anschl. eine Überdosis Schlafmittel verabreicht, welches keine Krämpfe od. Kontraktionen an der Kehlkopfmuskulatur oder anderen Muskeln verursacht.

Ich hoffe Ihnen damit gedient zu haben.

MFG TK D.-W.

 

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: j.z………

Sent: Wednesday, October 22, 2003 9:13 AM

Subject: Schmerzensschreie beim Einschläfern?

 

Hallo Gabi,
Was dieser Tierarzt mit Deiner Katze gemacht hat ist einfach grausam und
dazu auch noch Verboten.
Hier kannst Du Dich über diese Tierquälerei des Tierarztes beschweren.

Tierärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Goebenstr. 50
48151 Münster

Du musst dazu den Namen Deines Tierarztes preisgeben.

K.H. Schmidt

Dies ist eine Empfangsbestätigung für die E-Mail-Nachricht an
"VR Mag. A.........a.c.p........um 29.10.2003 08:25

Diese Empfangsbestätigung zeigt, dass die Nachricht auf dem Computer des Empfängers angezeigt wurde, und zwar um 01.11.2003 23:31

Siehe Definition "Koma" im Klinischen Wörterbuch "Pschyrembel" Aufl. 258: "schwerster Grad der quant. Bewußtseinsstörung, bei der der Pat. durch äußere Reize nicht mehr zu wecken ist."  Nach Ihrer Schilderung der Reaktionen der Katze war sie also nicht im Koma!

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: VR Mag. A........

Sent: Wednesday, October 29, 2003 8:25 AM

Subject: Töten durch Lungeninjektionen bei Tieren in komatösen Zuständen?

To: a.c…… 

Es gibt grundsätzlich verschiedene Formen von "Koma". Denken Sie an das "Wachkoma" des Menschen. Es ist schwer zu beantworten ob ein Tier im "Koma" Schmerz empfinden kann, grundsätzlich würde ich meinen eher nein. Eine Euthanasie ohne Narkose würde ich dennoch strikt ablehnen. Narkose beinhalten ein Analgeticum (also Schmerzmittel) sicher ist eben besser als ein "mag sein"

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: Dr. W. S.

Sent: Wednesday, October 29, 2003 8:03 AM

Subject: Töten durch Lungeninjektion bei komatösen Tieren?

S.g. Fr. Gabriele Lang!

 

Jetzt muß ich mich erstmals entschuldigen, dass ich Ihr berührendes Mail erst heute beantworte, wir hatten ein Computer Hardware Problem und ich kann erst heute wieder ins Netz.

 

Es ist schwierig, ein so heikles Thema wie die Euthanasie eines geliebten Haustieres über Internet zu besprechen, aber ich will es gerne versuchen:

 

Erstmals ich kann ich mich Ihrer Meinung nur anschließen: Da ist eindeutig was schief gelaufen!!! Leider hören auch wir von unseren Kunden immer wieder solche Schilderungen, und es tut mir jedesmal sehr leid, dann so etwas darf ganz einfach NICHT sein!! Diese Art der "Einschläferung" ist weder fachgerecht (lege artis), noch gesetzeskonform (Salzburger Tierschutzgesetz!).

 

Wir gehen beim Einschläfern grundsätzlich wie folgt vor:

 

Wir klären den Besitzer auf:

1. Das Tier bekommt eine Narkose (wie für eine OP!). Welches Mittel wir wählen kommt auf die Größe, den Allgemeinzustand und dem Verhalten des Tieres an. Wichtig ist auf jeden Fall, dass dieses Mittel KEINE KRÄMFE erzeugt, damit das Tier - vor den Augen der besorgten Besitzer - ganz einfach ruhig einschläft! Die Injektion erfogt entweder subcutan (unter die Haut) od. intraperitoneal (in den Bauchraum).

2. Erst wenn das Tier ein tiefes Narkosestadium erreicht hat, das heißt, dass das Bewusstsein und die Schmerzempfindung erloschen sind, bekommt das Tier die eigentlich tötende Injektion in den Brustraum bzw. direkt in das Herz, wenige Sekunden danach setzen Atmung u. Herz aus und das Tier stirbt.

 

Nach dieser Aufklärung bitten wir den Besitzer meist bei der Narkose (Pkt.1) anwesend zu bleiben - auch wenn es  vielen schwer fällt - denn wir sind der Meinung die Tiere schlafen entspannter ein, wenn die vertraute Person (od. Personen) bei ihm bleibt (Das machen wir auch so vor OPs). Ob der Besitzer auch bei der eigentlichen Euthanasie (Pkt.2 ) anwesend bleibt überlassen wir ihm selbst. Unserer Erfahrung nach, hat es aber noch keiner wirklich bereut (bei dieser Art der Einschläferung!!!) sein geliebtes Haustier bis zum wirklichen Ableben zu begleiten. Trotzdem entscheiden sich manche Besitzer vorher zu gehen, was wir selbstverständlich akzeptieren!

 

Mir ist bewußt, dass das oben gesagte Sie nicht wirklich trösten kann und eher den Zorn auf den Tierarzt lenkt, aber es beantwortet ihre Frage, ob der Todeskampf ihrer Katze "normal" sei. Wir hoffen, Sie entscheiden sich wieder für ein Tier, denn die schönen langen Jahre die man mit einem Haustier verbringt wiegen die, relativ betrachtet, kurze Zeit der Trauer auf jeden Fall auf!

 

Lg

 

Dr. B. S.

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: tieraerzte........

Sent: Monday, October 20, 2003 11:14 PM

Subject: Grausame Einschläferung und Schmerzenschreie normal?

---- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: b.z……..

Sent: Wednesday, November 05, 2003 1:08 PM

Subject: qualvolle Einschläferung

Hallo, Frau Lang

Sie tun mir sehr leid, wenn Sie so etwas über sich ergehen lassen mussten. Wenn tatsächlich ohne vorherige Narkose ein Medikament ins Herz oder in die Brusthöhle gespritzt wurde, verstösst man gegen das Tierschutzgesetz, wonach eine Euthanasie schmerzlos oder mit wenig Schmerz stattfinden sollte. Wenn vorher eine intramuskuläre Narkose gemacht wird, kann man meinetwegen ins Herz spritzen, weil die Katze dann tief schläft und davon eben nichts merkt. Ich finde das trotzdem nicht schön und injiziere eine Überdosis Schlafmittel in eine kleine Vene am Vorderbein, nachdem die Katze eine Narkose bekommen hat.  

Tröstende Grüße 

R. B.

 

 

Sehr geehrte Frau Lang

Ich weiss, dass mancherorts diese Art der Euthanasie noch praktiziert wird. Dies ist mir völlig unverständlich, da es doch genügend sanfte Methoden gibt, die Tiere friedlich hinüberschlafen zu lassen. Ob in Deutschland irgendwelche Vorschriften bezüglich der Euthanasie von Tieren bestehen, weiss ich leider nicht. Da müssten Sie sich bei der Tierärztekammer informieren. 

Es tut mir so leid, dass Sie auf eine derart schreckliche Art von Ihrer Katze Abschied nehmen mussten. Sowas dürfte es in der heutigen Zeit nicht mehr geben.

Freundliche Grüsse

J. B. 

 

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: dr.b…….

Sent: Wednesday, November 05, 2003 1:02 PM

Subject: qualvolle Einschläferung

 

Sehr geehrte Frau Lang,

es tut mir in der Seele weh, wie Sie ansehen mussten, dass Ihre Katze so leiden musste.

Bitte verstehen Sie, dass ich, da ich die andere Seite nicht gehört habe, mich auf den Wahrheitsgehalt Ihrer Aussagen verlassen muss. Sollte es sich anders ereignet haben, als Sie es darstellen, dann werden meine Äußerungen auch anders sein müssen.

Wie Sie schildern, wurde Ihre Katze mit einer Injektion in das Herz, vermutlich T61, euthanasiert. Die Krampfhaltungen nach der Injektion können typisch sein für die Injektion von bestimmten Arzneimitteln. Es ist aber ein Kunstfehler, das Tier vor der Injektion nicht zu narkotisieren. Ihnen und vor allem dem Tier wären diese Schmerzen erspart geblieben.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Schilderung an die zuständige Tierärztekammer.

Zu weiteren Aussagen bin ich gern bereit.

Dr.B.

Fachtierarzt für Tierschutz und öffentliches Veterinärwesen

 

Sehr geehrte Frau Lang,

es muss Ihnen nicht peinlich sein, mich zu befragen!

Es ist für mich schwer ohne das konkrete Wissen zu haben, über einen Vorgang zu schreiben. Aus meiner Sicht hätte der behandelnde Tierarzt es besser machen können.

Ich hätte das Tier in Narkose versetzt und wenn es schmerzfrei schläft es auch euthanasiert.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Tierärztekammer mit Ihrer Beschwerde, da diese Instituition den Vorfall klären muss.

Verbleiben Sie dem TVT weiterhin gesonnen und unterstützen uns in unserer Arbeit.

Sie können sich zu jeder Zeit an mich wenden.

MfG

Dr.B.

 

--- Original Message -----

From: H.G.B.

To: Gabriele Lang

Sent: Saturday, November 08, 2003 7:04 PM

Subject: Re: Mit Barbituraten evt. genauso qualvoll in die Lunge???

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lang,

vielen Dank für Ihre Mail.

Wenn die Euthanasie der Katze so wie von Ihnen geschildert von dem Tierarzt durchgeführt worden ist, ist das sicherlich nicht in Ordnung. Es stellt m. E. einen tierärztlichen Kunstfehler dar und ist mit dem Tierschutzgesetz nicht zu vereinbaren. Normalerweise wird eine Euthanasie in zwei Schritten durchgeführt: Zunächst wird das Tier durch eine Spritze oder durch medikamentelle Eingaben so ruhig gestellt (sediert), dass die Spritze zur Tötung ohne das  es das Tier merkt gegeben werden kann.

Wenn sie den Vorfall nicht auf sich beruhen lassen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Zum einen können Sie sich bei der für den Sitz des Tierarztes zuständigen (jedes Bundesland hat eine Kammer) Tierärztekammer beschweren (Verstoß gegen die gute tierärztliche Praxis).

Sie können auch eine Anzeige bei dem zuständigen Veterinäramt/Ordnungsbehörde machen (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz).

Wichtig ist, dass Sie Ihre Anschuldigung beweisen können (Zeugen, Belege o.ä.), sonst könnte es sein, dass Aussage gegen Aussage steht, was i.d.R. eine Einstellung des Verfahrens zur Folge hat, es sei denn der Tierarzt ist schon früher mal wegen ähnlicher Anschuldigungen aufgefallen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. A. F.



Tierärztliche Vereingung für T.
- Stellvertretender Vorsitzender -
- Vorsitzender  Arbeitskreis ....-

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: dr-l.
Gesendet: Sonntag, 9. November 2003 14:17
An: 'Gabi.lang333@web.de'
Betreff: Einschläferung einer Katze

 

Guten Tag Frau Lang,

 

Ihren Bericht über die Einschläferung Ihrer Katze habe ich mit ziemlicher Erschütterung gelesen. Nach dem Tierschutzgesetz ist jedes Tier vor Leiden, Qualen und Schmerzen zu schützen. Dies gilt  in besonderem Maße für uns Tierärzte. Natürlich ist eine Einschläferung mit einem Barbiturat völlig lege-artis, aber ich habe die Vermutung, dass bei Ihrem Tier kein Barbiturat zur Anwendung gekommen ist. Barbiturate lösen in der Regel nicht derart schmerzhafte Reaktionen aus, wie Sie von Ihnen bei Ihrer Katze beschrieben worden sind. Ich hege den Verdacht, dass bei Ihrer Katze das Euthanasie-Präparat „T-61“ der Firma Intervet injiziert worden ist. T-61 führt zu erheblichen Gewebereaktionen, wenn es nicht intravenös injiziert wird. Mit andren Worten, es „brennt“ sehr, sehr stark und verursacht  dem Tier massive Schmerzen. Der Einsatz von T-61 ist nach übereinstimmender Meinung der Mehrzahl aller Tierärzte nur dann erlaubt, wenn sich das Tier in tiefer Narkose befindet. Für eine Narkose mit Barbituraten wird in der Regel auch keine Injektion in den Brustkorb vorgenommen. Vielmehr wird nach Möglichkeit das Medikament in die Vene injiziert, bzw. bei unruhigen Tieren oder schlechter Kreislaufsituation wird das Medikament in die Bauchhöhle injiziert. Barbiturate sind wässrige Lösungen und reizfrei, so dass das Präparat problemlos dort appliziert werden kann. Bei der Injektion in die Bauchhöhle dauert es naturgemäß etwas länger bis die Bewusstlosigkeit eintritt, da die Resorption des Medikaments langsamer erfolgt. Außerdem benötigt man eine größere Medikamentenmenge. Wie gesagt, ich fürchte, dass Ihrem Tier T-61 direkt in den Brustkorb injiziert worden ist. Dies geschah offensichtlich in der Absicht, das Präparat direkt in das Herz zu injizieren, was bei Anwendung von T-61 zu einem sehr schnellen Herzstillstand führt. Diese intracardiale (in das Herz) Injektion klappte offensichtlich nicht, da die Injektionsnadel (dies ist auch der Grund für die Größe der Nadel) das Herz nicht traf. Intracardiale Injektionen am wachen Tier entsprechen nicht dem Tierschutzgesetz und sind eindeutig abzulehnen. Ich bedauere sehr, was Ihrem Tier widerfahren ist. Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, so rufen Sie mich bitte in meiner Praxis an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. F. L.

 

 

Sg. Fr. Lang!

Das Einbringen des Tötungsmittels mittels einer Injektionskanüle in die Brusthöhle (gleich welche Seite) sollte erst NACH einer dementsprechenden Sedierung oder einer Narkose erfolgen, da bei Applikation des Mittels in die Lunge eine langsame Resorption krampfartigeZustände hervorrufen kann. Jedenfalls pflichte ich Ihnen bei, dass das Töten auf eine weniger "qualvolle" Art erfolgen kann und eine intramuskuläre oder subcutane Injektion mit einem Beruhigungsmittel bzw. Schlafmittel vor der eigentlichen Gabe des Tötungsmittels erfolgen sollte. Ob es rechtens ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Moralisch/ethisch stehe ich aber voll und ganz hinter Ihnen. Sollten sie gegen den/die Kollegen/in Beschwerde führen wollen, bitte ich sie , sich an die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs zu wenden. Der Kammeramtsdirektor Dr. Elhenicky wird sich als Jurist gerne um Ihre Anliegen bemühen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. K. G.

----- Original Message -----

From: Gabriele Lang

To: k.G……

Sent: Tuesday, October 21, 2003 11:17 AM

Subject: Sektion Komplementäre Veterinärmedizin

 

Sehr geehrte Frau Lang,

es ist etwas schwierig, da ich den Fall ja nun nicht genau kenne, dazu Stellung zu nehmen.

Nach Ihrer Beschreibung wurde die Katze durch eine Injektion in den Brustraum ohne vorherige Narkose getötet, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Das ist zumindest etwas ungewöhnlich. Eine Euthanasie kann durchaus so durchgeführt werden, daß die Katze erst betäubt wird (Narkose) und dann durch eine Injektion eines Barbiturates (hochdosiertes Narkotikum) oder anderen Tötungsmittels direkt in das Herz getötet wird. Dazu ist auch eine lange Kanüle notwendig, damit das Herz getroffen wird.

Wenn Sie dazu noch weitere Fragen haben, würde ich vorschlagen, sich an eine Tierärztliche Hochschule oder Universität (Kleintierklinik der Universitäten in Hannover, Gießen, Berlin, München, Leipzig) zu wenden, die sind in Fragen der Euthanasie von Kleintieren sicher auf dem neuesten Stand, da diese ja auch als Gutachter zu solchen Fällen Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. S. B.

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gabriele Lang [mailto:gabi.lang333@web.de]
Gesendet: Freitag, 7. November 2003 07:36
An: b......
Betreff: qualvolle Einschläferung toleriert?

Sehr geehrte Frau Lang,
im dritten Abschnitt des Tierschutzgesetzes "Töten von Tieren"
§4 steht eindeutig, dass ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst,
so weit nach den gegebenen Umständen zumutbar ,nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden darf.
Ob dies bei der Einschläferung Ihrer Katze beachtet wurde können nur Sie beurteilen, ein klärendes Gespräch mit Ihrem Tierarzt ist dabei sicherlich hilfreich.
MFG
Tierärztliche Praxis K. E.

 

Landratsamt Altötting

Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit Georgenstr. 20 – 84503 Altötting

Tierschutz;

Einschläfern von Tieren.

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lang,

 

 

es gibt verschiedene Methoden eine Katze einzuschläfern, es liegt in der Wahl des Tierarztes, wofür er sich entscheidet.

 

Die geeignetste Methode ist, ein Narkosemittel (sog. Barbiturat) in die Vene zu injizieren. Bei einer Katze ist eine Injektion in die Vene allerdings oft schwierig, weil man die Katze entsprechend festhalten und am Bein die Vene stauen muss.

Eine andere geeignete Methode ist die Injektion eines Narkosemittels in den Bauchraum.

Die Injektion in den Brustraum oder direkt in das Herz wird ohne eine vorherige „Beruhigungsspritze“ kaum noch durchgeführt.

 

Von großer Bedeutung ist, welches Medikament verwendet wird. Manche Medikamente erzeugen  Erregungszustände, Muskelverkrampfungen und Schmerzäußerungen. Um diese Reaktionen zu vermeiden kann man vorherig entsprechende andere Medikamente verabreichen. Oft ist es aber so, dass das Tiere diese Reaktionen nicht mehr bewusst wahrnimmt, weil es sich bereits in einem betäubten Zustand befindet. Viele Medikamente „brennen“ an der Injektionsstelle und rufen so eine Schmerzäußerung des Tieres hervor. Es gibt auch Medikamente, die zu einer Lähmung der Muskulatur führen.

 

Um eine klare Aussage zu Ihrem speziellen Fall machen zu können, müssten wir das verwendete Medikament wissen und den genauen Ort der Injektion (Herz, Brust- oder Bauchraum).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Dr. Rothdauscher

 

Der Direktor der Universitätsklinik für Phamakologie und Toxikologie Professor Dr. med. vet. Althaus antwortete mir auf meine Frage, ob man mittels Pentabarbital Katzen in die Lunge einschläfern könnte:

 

Sehr geehrte Frau Lang

 

Ich sende Ihnen nachfolgenden die Fachinformationen zum Einsatz von Pentobarbital für die Euthanasie bei der Katze. Eine Applikation in den Brustraum ist nicht vorgesehen. Diese Infos finden Sie auf www.clinipharm.ch.

 

Mit freundlichen Grüssen

Felix R. Althaus

fra@vetpharm.unizh.ch

 

 

 

Pentobarbital


Eigenschaften / Wirkungen
Die intravenöse oder intraperitoneale Injektion von Pentobarbital ist eine schmerzlose und sichere Methode zur Euthanasie von Gross- und Kleintieren. Die Tiere fallen schnell in einen tiefen Schlaf, der bei Warmblütern rasch, schmerz- und reflexlos und ohne Exzitationen in den Tod durch Herz- und Atemstillstand übergeht. Bei wechselwarmen Tieren tritt der Tod, je nach Resorptions- und Stoffwechselgeschwindigkeit, mehr oder weniger verzögert ein.

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lang,

die von Ihnen beschriebene Euthanasie-Methode ist sicher nicht unbedingt üblich und aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht unumstritten. Da wir als Tierheilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente anwenden dürfen, haben wir mit der Euthanasie von Tieren nichts zu tun. Es steht uns also in diesem Falle - so nachdenklich er uns auch stimmt -  nicht an, ein Urteil abzugeben. Vielleicht wäre es ratsam, sich mit der zuständigen Tierärzte-Kammer in Verbindung zu setzen und dort Ihren Fall zu schildern.

Es tut uns leid, dass wir nicht mehr für Sie tun können.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Schröter
Verband freier Tierheilpraktiker

Fridtjof.Schroeter@t-online.de

 

Quelle:http://mitglied.lycos.de/Tierinformation/teuthanasieb.html

 

Tierinformationen Allgemeine Themen Tierschutz News Tierberichte

Euthanasie, das Einschläfern eines geliebten Tieres
Dr. Stephan Braun

***

Vorgehen, Ablauf

Die Euthanasie selber wird meist in zwei Schritten durchgeführt. Bei Hunden wird nach einer Injektion, welche das Tier beruhigt und die Ängstlichkeit senkt, ein Venenverweilkatheter eingesetzt. Über diesen Katheter wird nach einer Weile des letzten Abschiedes eine Lösung injiziert, welche innerhalb Sekunden zuerst das Bewusstsein ausschaltet, danach die Atmung und zuletzt das Herz lähmt. Von all diesen Vorgängen spürt der Hund nicht einen Hauch; er schläft sanft, angstfrei und entspannt ein in Begleitung seiner Familienmitglieder. Bei Katzen kann oftmals das Schlafmittel direkt in die Bauchhöhle injiziert werden, was dazu führt, dass der Patient im Verlaufe von etwa fünf bis fünfzehn Minuten sanft und schmerzlos ­ meist auf dem Schoss seiner Besitzer ­ einschlafen kann.
Tierbesitzer wünschen oft, dass ihr langjähriger Begleiter in seiner gewohnten Umgebung, nämlich zuhause, seine letzte Reise antreten darf. Dies wird heute von vielen Tierärzten angeboten.

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Euthanasie, das Einschläfern eines geliebten Tieres
Dr. Stephan Braun

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Vorgehen, Ablauf

Die Euthanasie selber wird meist in zwei Schritten durchgeführt. Bei Hunden wird nach einer Injektion, welche das Tier beruhigt und die Ängstlichkeit senkt, ein Venenverweilkatheter eingesetzt. Über diesen Katheter wird nach einer Weile des letzten Abschiedes eine Lösung injiziert, welche innerhalb Sekunden zuerst das Bewusstsein ausschaltet, danach die Atmung und zuletzt das Herz lähmt. Von all diesen Vorgängen spürt der Hund nicht einen Hauch; er schläft sanft, angstfrei und entspannt ein in Begleitung seiner Familienmitglieder. Bei Katzen kann oftmals das Schlafmittel direkt in die Bauchhöhle injiziert werden, was dazu führt, dass der Patient im Verlaufe von etwa fünf bis fünfzehn Minuten sanft und schmerzlos ­ meist auf dem Schoss seiner Besitzer ­ einschlafen kann.
Tierbesitzer wünschen oft, dass ihr langjähriger Begleiter in seiner gewohnten Umgebung, nämlich zuhause, seine letzte Reise antreten darf. Dies wird heute von vielen Tierärzten angeboten.

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Impressum:

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e.V. – Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift Hanfstaenglstr. 38 – 80638 München

als besonders förderungswürdig und gemeinnützig anerkannt – Spendenkonto Stadtsparkasse München – Kontonummer 95 – 101 994 –  BLZ: 701 500 00