Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.
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380103 – 80614 München
Bayerisches Staatsministerium für Krankheit, 80797 München München, 28.03.03
Gesetzeslosigkeiten und Falschangaben; Sehr geehrter Herr Staatsminister Sinner, Sie verletzen Ihre Staatspflichten, geben Rechtsbrüchen den Vorrang und beauftragen Ihr Sprachrohr – Dr. Wenzel – Gesetzeslosigkeiten an den Tag zu legen, sowie reihenweise Falschbehauptungen aufzustellen. Unter anderem wird von ihm zur Rechtfertigung des Straftatbestands im Münchner Schlachthof – betäubungsloses Schächten – in einem Schreiben an Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Schindler ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Gießen vorgeschützt, das auf einen festgestellten Verfahrensmangel beruht und seit vielen Jahren anhängig ist. Sie können sich die von uns vorgenommene Zitierung der Antwort vom 18. Februar 03 des Regierungspräsidium Giessen, die an uns durch Herrn Dr. Brüne erging, bestätigen lassen, ob diese der Richtigkeit entspricht, jedoch haben wir im Gegensatz zu Ihnen, bzw. Wenzel noch nie Falschangaben gemacht und werden uns davor auch hüten diese Ihre Praxis nachzueifern, jedoch gehen wir davon aus, dass diejenigen, die mit Falschheit agieren, dazu neigen, gerne den anderen diese Ihre Vorgehensweise anzulasten, da sie generell von sich auf andere schließen. Zitat: „Zu Ihrem Schreiben kann ich Ihnen mitteilen, dass seitens der zuständigen Stellen im Regierungsbezirk Giessen (und im übrigen auch im gesamten Lande Hessen) in diesem Jahre keine Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG erteilt wurde und nach derzeitiger Lage auch nicht erteilt werden wird. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass das Land Hessen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Giessen vom 09. Dezember 2002 eingelegt hat. Der Beschluss des Hess. Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel vom 10. Febr. 2003, mit dem einem Antragsteller das betäubungslose Schächten gestattet wurde, beruht auf einem vom VGH festgestellten Verfahrensmangel in einem seit Jahren anhängigen Verfahren. Dieser Verfahrensmangel wird zeitnah behoben werden“. Revidieren Sie die Ausnahmegenehmigung aus dem Jahre 1986 für das betäubungslose Schlachten, da die aktuelle Gesetzeslage vorschreibt, dass die „Tatbestandsvoraussetzungen“ zwingender Religionsvorschriften, die das Schlachten ohne Betäubung vorschreiben und den Genuss von Fleisch betäubter Tiere verbieten, nun einer „materiellen Beweislast obliegen“. Der Straftatbestand erfolgt im Münchner Schlachthof wider sämtlicher Gesetze, insbesondere aufgrund fehlender „zwingender Religionsvorschriften“ und gegen das Grundgesetz der Menschenrechte, sowie auch durch die Praxis, wie das Schächten vollzogen wird, wodurch gegen alle erdenkliche Paragraphen verstoßen wird, nämlich gegen die deutschen Tierschutzgesetze und Schlachtverordnungen und gegen die Gesetze zum Europäischen Einkommen nach Kapitel III Art, 13 und Art. 14. Gleichfalls werden die Menschenrechte mit nicht existenten Religionsvorschriften und Religionsmärchen getreten und die Verbraucher müssen sich mit dem sich am öffentlichen Fleischmarkt befindlichen stresshormonverseuchten Qualfleischprodukten aus den gottlosen Schächtungen und durch den „Greuel Gottes“ gesundheitlich schädigen und religiös versündigen. Nach Angaben vom 07.03.03 der Verkäuferin des Koscher-Ladens wird nur ein Fleischkörper von 100, 80 oder auch „nur“ von 50 Tieren als „Koscher“, d.h. „unrein“, da im Talmud steht, „wenn Aas stinkend wird, so wird es rein“, erklärt. Wenn Sie sich auch auf das nun nichtige Urteil des BVerfG-Urteils, das nach einer Gesetzesänderung für alle Zeiten seine Bindungswirkung verloren hat, noch immer stützen wollen und sich damit dem Rechtsbruch zum wiederholten Male schuldig machen, so begehen Sie auch gegen die Vorschriften dieses Urteils gleichfalls Gesetzesbrüche, da weder „die geeigneten Räume, geeigneten Einrichtungen und technische Hilfsmittel“ im Schlachthof München vorausgesetzt werden, „die den Tieren alle Schmerzen, Leiden Erregungen und Verletzungen ersparen“ müssen. Sie werden durch Ihre scheinbare Einbildung, dass Sie einer letzten Instanz entsprächen, noch Ihre Konsequenzen ziehen müssen, auf die eine oder andere Weise, denn Gottes Mühlen mahlen langsam und Naturgesetze bestrafen gleichfalls erbarmungslos. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang
Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V. – Postf. 380103 - 80614 München Bayerisches Staatsministerium für Krankheit, 80797 München München, 07.04.03 Ihr Stützpunkt - zum Straftatbestand Schächten für Juden in München – ein Flop; Sehr geehrter Herr Staatsminister der CSU Sinner, sehr geehrtes Sprachrohr Herr Dr. Wenzel, Ihre in der Vergangenheit gewählte Argumentation und den Gesetzen zuwiderlaufenden Falschangaben Ihres Sprachrohrs entbehren nicht nur jeglicher Kompetenz, sondern stellen eindeutige Verstöße gegen die Verfassung und Rechtsbrüche sämtlicher Gesetze dar. Ihre aufgestellte Stützung - eine Traumvorstellung - auf ein nicht rechtskräftiges Urteil, das den Moslems das Schächten erlauben würde, „beruht auf einem vom VGH festgestellten Verfahrensmangel in einem seit Jahren anhängigen Verfahren, der zeitnah behoben werden wird“, dessen Zitat vom Hessischen VGH wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten. Da Sie sich versuchen durch ein nicht rechtskräftiges Urteil aus Ihrer Verantwortung herauszustehlen um für Ihre Gesetzeswidrigkeiten, die Sie an den Tag legen, eine Rechtfertigung zu finden, damit Tiere im Münchner Schlachthof bestialisch gequält werden können und die Verbraucher geschädigt werden nur damit Sie der israelitischen Kultusgemeinde einen Gefallen erweisen können, müssen wir Ihnen zu Ihrem Bedauern mitteilen, dass es in der Zwischenzeit nicht nur mehr zwei rechtskräftige Beschlüsse gibt, die das betäubungslose Schlachten als religiöse Handlung verbieten, sondern sieben! Denn hinzukommend der Ihnen bekannten rechtskräftigen Beschlüsse des VerwG Minden vom 22. Februar 2002 und OverwG Münster vom 22. April 2002 existiert nun hinzukommend ein rechtskräftiger Beschluss des OVG NRW mit dem Az.: 20 B 320/03 vom 11. Februar2003, sowie der rechtskräftige Beschluss des VerwG Gelsenkirchen vom 10. Februar 2003 mit dem Az.: 1410 E und 7 L 131/03, sowie ein Beschluss mit dem Az.: 7 L 317/03. Ein weiterer Beschluss erging vom Schleswig-Holsteinischen VerwG am 07. Februar 2003 mit dem Az.: 1 B 3/03. Da Sie die Gesetzesänderung durch das Staatsziel Tierschutz nicht mehr ignorieren dürfen, sondern verpflichtet sind die „Tatbestandsvoraussetzungen“, die nun einer „materiellen Beweislast obliegen“, von der jüdischen Gemeinde einzufordern, muss der Straftatbestand im Münchner Schlachthof ein Ende finden. Es ist aussichtslos eine weitere Abstützung finden zu können, um weiterhin der israelitischen Kultusgemeinde zur Qual der Tiere und zum Schaden der Verbraucher das Tiere foltern zu erlauben. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang
Staatliches Veterinäramt München 80337 München München, 08.04.2003 Ihre Drohung gleicht einer Hilflosigkeit (Straftatbestände) – unsere Feststellung stützt sich auf geltende Gesetze und erfüllt keinen Straftatbestand;
Sehr geehrter Herr Dr. Bierl, haben Sie Ihre Drohung einer Anzeigenerstattung, die sie heute in unserem geführten Telefonat äußerten, in dem ich noch kurz warten musste bis sie einen Zeugen zum Mithören parat hatten, schon verwirklicht? Wir können Ihnen nochmals schriftlich unterbreiten, wofür Sie heute in unserem Telefonat einen Zeugen benötigten, denn Sie decken, bzw. praktizieren die Straftatbestände des Schächtens am Münchner Schlachthof und legalisieren dadurch Gesetzesbrüche! Ihre herablassende Art und Ihre Inkompetenz, die Sie prinzipiell bei unseren Telefonaten an den Tag legen zeugt davon, dass Sie weder die Gesetze respektieren, noch von Ihren Gesetzeslosigkeiten abweichen. Ihre Falschangabe, dass das Judentum religiöse Vorschriften besäße, die ihnen das Schlachten ohne Betäubung vorschreiben ist nicht belegbar und kann nicht nachgewiesen werden, weshalb Sie gleichsam wie Brunner und Wenzel dem Gesetzesbrecherkabinett angehören, das Sie jetzt durch einen mithörenden Zeugen im Zusatz auch noch schwarz auf weiß von uns bekommen. Sie kommen nicht mehr darum herum, der Wahrheit ins Auge zu sehen und demnach die Schächtungen am Münchner Schlachthof schleunigst zu unterbinden. Sie finden dass die bereits rechtskräfitigen Urteilen gegen das Schächten einer Beachtung unwürdig sind und beziehen sich darauf, dass diese nur für Muslime Gültigkeit besitzen. Durch die Erhebung des Staatsziels Tierschutz sind die Behörden verpflichtet sich die „Tatbestandsvoraussetzungen“, die nun „einer materiellen Beweislast obliegen“, von den beantragenden und qualfleischbegehrenden „Gläubigen“ einzufordern, gleich welcher „großen Religion“ diese angehören, weswegen der Straftatbestand im Münchner Schlachthof ein Ende finden muss. Ihr „Zeitmangel“ und Ihre Arroganz ist nicht zu überbieten und wir haben den Verdacht, dass Sie nicht ohne Grund Ihre Gesetzeslosigkeiten praktizieren. Mit Ihrer rechtswidrigen „Großzügigkeit“ gegenüber der jüdischen Kultusgemeinde, durch Sie mit allen erdenklichen Gesetzen in den Konflikt geraten, um die Tiere den größtmöglichsten Qualen beim Schächten auszusetzen, kann und wird Ihnen kein Glück bringen, sondern das Gegenteil, denn alles das man den Tieren oder Menschen antut, schlägt auf gleicher Ebene zurück. Ihre gesetzeslosen und unmenschlichen Züge, womit Sie den Tieren erbarmungslos die schrecklichsten Qualen aufladen, wird vor einem gerechten Gericht bestraft werden. Auch wenn das Gericht nicht nur von dieser Welt ist, so wird der Tag kommen, an dem Sie bereuen, was Sie in Ihrem Leben unseren Mitgeschöpfen angetan haben, denn Gottes Naturgesetze sind gleichfalls erbarmungslos.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V. – Postfach 380103 - 80614 München
Landeshauptstadt München Kommunalreferat 80337 München
München, 07.04.03 Ihr Stützpunkt - zum Straftatbestand Schächten für Juden in München – ein Flop;
Sehr geehrter Herr Direktor Brunner, Ihre den Gesetzen zuwiderlaufenden „Ausnahmegenehmigungen“ und „Duldungen“ stellen eindeutige Verstöße gegen die Verfassung und Rechtsbrüche sämtlicher Gesetze dar. Der Stützpunkt Wenzels - eine Traumvorstellung - auf ein nicht rechtskräftiges Urteil, das den Moslems das Schächten erlauben würde, „beruht auf einem vom VGH festgestellten Verfahrensmangel in einem seit Jahren anhängigen Verfahren, der zeitnah behoben werden wird“, dessen Zitat vom Hessischen VGH wir dem Staatsminister bereits mitgeteilt hatten. Da Sinner, bzw. Wenzel als Ihr Rechtsbrecherkumpane sich versucht durch ein nicht rechtskräftiges Urteil aus der Verantwortung herauszustehlen, das ja „zeitnah behoben wird“, um für Ihre Gesetzeswidrigkeiten, die Sie an den Tag legen, eine Rechtfertigung zu finden, damit Tiere im Münchner Schlachthof bestialisch gequält werden können und die Verbraucher geschädigt werden nur damit Sie der israelitischen Kultusgemeinde einen Gefallen erweisen können, müssen wir Ihnen zu Ihrem Bedauern mitteilen, dass es in der Zwischenzeit nicht nur mehr zwei rechtskräftige Beschlüsse gibt, die das betäubungslose Schlachten als religiöse Handlung verbieten, sondern sieben! Denn hinzukommend der Ihnen bekannten rechtskräftigen Beschlüsse des VerwG Minden vom 22. Februar 2002 und OverwG Münster vom 22. April 2002 existiert nun hinzukommend ein rechtskräftiger Beschluss des OVG NRW mit dem Az.: 20 B 320/03 vom 11. Februar2003, sowie der rechtskräftige Beschluss des VerwG Gelsenkirchen vom 10. Februar 2003 mit dem Az.: 1410 E und 7 L 131/03, sowie ein Beschluss mit dem Az.: 7 L 317/03. Ein weiterer Beschluss erging vom Schleswig-Holsteinischen VerwG am 07. Februar 2003 mit dem Az.: 1 B 3/03. Da Sie die Gesetzesänderung durch das Staatsziel Tierschutz nicht mehr ignorieren dürfen, sondern verpflichtet sind die „Tatbestandsvoraussetzungen“, die nun einer materiellen Beweislast obliegen, von der jüdischen Gemeinde einzufordern, muss der Straftatbestand im Münchner Schlachthof ein Ende finden. Nach aktuellem Tierschutzgesetz (Kohlhammer-Verlag) gem. § 17 gg) Abs 148 auf Seite 380 kommen Sie, wie auch das Verbraucherschutzministerium mit immer mehr Gesetzen in Konflikt und machen sich mehrenden Straftatbeständen durch Ihre „Duldung“ des Straftatbestands Schächten schuldig, die nun bereits reihenweise aufgeführt werden, wie - Zitat: „Behördliche Duldung und Genehmigung. Auch wenn den Veterinärämtern und anderen Fachverwaltungsbehörden bestimmte Kontrollfunktionen im Tierschutzrecht übertragen sind, stehen die Tatbestände der Tierquälerei nicht zur Disposition der Verwaltungsbehörde (ebenso Lorz/Metzger TierSchG § 17 Rn 15; GStA Frankfurt, RdVfg vom 04.09.2001, 406-75). Insoweit kann – außer bei gesetzlich geregelten Ausnahmen – keine Verfügung über das Tierwohl getroffen werden, weder durch stillschweigende oder aktive Duldung noch ausdrückliche Genehmigung des quälerischen Verhaltens (OLG Celle NStZ 1993...).. Es ist aussichtslos eine weitere Abstützung finden zu können, um weiterhin der israelitischen Kultusgemeinde zur Qual der Tiere und Schaden der Verbraucher das Tiere foltern zu erlauben. Wenn Sie auch denken, dass die Deckung von Schand- und Straftaten – dem Greuel Gottes – an Ihnen spurlos vorüber geht, so gedenken Sie der Naturgesetze, die jeden – früher oder später – einholen werden, denn Gottes Mühlen mahlen langsam.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
Landeshauptstadt München Kommunalreferat 80337 München
München, 10.01.2003 OFFENER BRIEF für eine spätere eventuelle Veröffentlichung: Gesetzeswidrige Schächtungen am Münchner Schlachthof;
Sehr geehrter Herr Direktor Brunner, Sie haben sämtliche Schreiben von uns in den letzten Jahren, wie auch das Schreiben von uns per Express und Boten, das des Herrn Rechtsanwalts Schindler und zuletzt das der Frau Attenberger vom 20.12.2002 ignoriert, worin Sie diese um eine Genehmigung gebeten hatte die gesetzeswidrigen Schächtungen einzustellen.. Ihnen ist bekannt, dass das Schächten rechtswidrig in der Rinderhalle durchgeführt wird und trotzdem alle Vorraussetzungen zum Schächten fehlen, angefangen der fehlenden und nicht existenten „zwingenden Religionsvorschriften“ , sowie der erforderlichen „geeigneten Räume, Einrichtungen und mechanischen Hilfsmittel, die den Tieren alle Leiden und Schmerzen, sowie Verletzungen ersparen“ nehmen Sie Ihre ausgestellte „Ausnahmegenehmigung“ aus dem Jahre 1987 nicht zurück, obwohl Sie wissen dass Sie dabei straffällig werden. Frau Attenberger hatte Ihnen eine Frist bis zum 08.01.2003 gesetzt um ihr die Genehmigung der Einstellung zum Schächten zu erteilen. Bis heute haben Sie nicht reagiert und halten an der Gesetzeswidrigkeit des Schächtens wie an einem Strohhalm fest. Wir werden nicht mehr tatenlos zusehen, dass unsere Rinder und Kälber bis auf das Äußerste ohne dass die erforderlichen Vorraussetzungen existieren, bestialisch zu Tode geschunden werden. Außerdem geht auch die Gefährdung der Verbraucher auf Ihr Konto, die durch das Grundgesetz und mit ihrem Leben vor körperlicher Versehrtheit geschützt sind, da dadurch, dass von ca. 10 geschächteten Tieren lediglich ca. nur 3 Tiere für jüdischen Konsum als tauglich erklärt werden, sowie generell von einem Tier nur das Vorderviertel (1/6tel!eines Fleischkörpers) in den jüdischen Verkauf gelangt, begehen Sie einen Anschlag auf die Verbraucher, die durch stresshormonverseuchtes Fleisch krank gemacht werden, wozu wir Ihnen unser Buch „Totgeschwiegene Gesundheitskiller, Seuchen & andere Gefahren“ mit dem Boten übermittelt haben und worin die wissenschaftlichen Aspekte über die Stresshormone dargelegt wurden. Geben Sie uns oder an Frau Attenberger bis einschließlich den 16.01.2003 Bescheid, ob Sie Ihre gesetzeswidrige „Ausnahmegenehmigung“ zurücknehmen. Als Tierhilfe & Verbraucherschutz dürfen wir Ihre schwere Schuld Herr Brunner für die unendliche Tierquälerei und die Verbrauchergefährdung nicht mehr länger verschweigen. Unsere Verpflichtung einer Öffentlichkeitsarbeit muss satzungsgemäß durchgeführt werden, wollen wir die Tiere und Verbraucher versuchen zu schützen. Dass wir gegen Sie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München und Klage bei dem Gericht der Europäischen Gemeinschaften einreichen, ist Ihnen bereits bekannt gemacht worden. Suspekter Staatsanwalt Alt wird Ihnen nicht mehr den Rücken stärken, da er entlassen wurde. Als Verantwortlicher der Schlachthofdirektion müssten wir Ihnen auch die Konsequenzen nicht mitteilen, die Sie daraus zu ziehen haben, wenn Sie weiterhin an Ihren Gesetzeslosigkeiten festhalten werden, jedoch diese trotzdem noch kurz erwähnen wollen, da es uns scheint, als kennen Sie die Gesetze nicht. Zur Beseitigung von festgestellten Verstößen sind die Behörden befugt die zur Verhütung notwendigen Anordnungen zu treffen. § 17 des TierSchG sieht für tierschutzrechtliche Straftaten einen Strafrahmen bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe vor, sowie Ordnungswidrigkeiten nach § 18 des TierSchG mit Geldbußen von 50 000,00 DM, bzw. 25 000,00 € geahndet werden. Eine Aufklärungskampagne über das Internet und Infoblätter an alle Münchner Haushalte, die wir fast noch rechtzeitig stoppen konnten als uns gestern ein Fax durch Frau Attenberger ereilte, wird dazu beitragen den Skandal aufzudecken, der durch Sie verursacht wird, wodurch Tiere und Verbraucher darunter zu leiden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lang (Vorstand)
Landeshauptstadt München -Kommunalreferat 80337 München München, 25.02.2003
Ihr Schreiben vom 17.02.2003 Rechtswidriges Schächten in München –
offener Brief; Sehr geehrter Herr Direktor Brunner,
trotz sämtlicher Gesetzeswidrigkeiten wird das Schächten und zu Tode foltern von Rindern und Kälbern in München in Absprache mit dem Bayer. Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz nach mosaischem Ritus „in der bisherigen Form“ - nämlich in Form von Straftaten – „übergangsweise noch geduldet“. Wir fragen hiermit an in welcher Form die Schächtmethode, die in einem Gespräch bei der Israelitischen Kultusgemeinde, mit dem Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, der Regierung von Oberbayern – Staatliches Veterinäramt für das Gebiet der Landeshauptstadt München, Landeshauptstadt München und der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH festgelegt und entschieden wurde, in der Münchner Rinderhalle realisiert werden wird. Sie wissen, dass seit der Tierschutz Verfassungsrang besitzt keine Schächtung mehr möglich ist, da die „zwingenden Religionsvorschriften“ nun tatsächlich und unbedingt nach Vorschrift und der geltenden Gesetze nachgewiesen werden müssen, wozu wir Ihnen die Rechtsabhandlung des Hans-Georg Kluge übermittelt haben, die gleichfalls im neuen Tierschutzgesetz von Hans-Georg Kluge – Kohlhammer Verlag – die aktuelle Gesetzeslage wiedergeben und von Ihnen – der Regierung von Oberbayern und dem Staatsministerium für Verbraucherschutz nicht mehr ignoriert werden können. IV. Tierschutzgesetz und deutsches Verfassungsrecht: “Auch das betäubungslose Schlachten, das Moslems und Juden unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit beanspruchen, wird nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 generell verboten und nur nach strengsten Ausnahmekriterien gestattet“. Weitere Zitate des Tierschutzgesetzes nach Kluge – neue und aktuelle! Auflage: „§ 4a Nr. 19: Zur Rechtslage nach BverfG – Entscheidung zum Schächten und Einfügung des Tierschutzes in das GG. Die Einfügung des Tierschutzes in Art 20 a GG hat für die Auslegung des § 4a Abs 2 Nr. 2 erhebliche Bedeutung. Die Behauptung, die Entscheidung des BVerfG zum Schächten (BVerfGE 104, 337) hätte bei Bestehen eines Staatsziels Tierschutz zum Entscheidungszeitpunkt kaum anders ausgesehen, wird nicht belegt und ist auch nicht belegbar. Das BVerfG legt § 4a Abs 2 Nr. 2 2. Alternative in der beschriebenen Weise gerade deshalb aus, weil sonst den Belangen des Tierschutzes „ohne zureichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ der Vorrang eingeräumt worden wäre. Der Tierschutz konnte, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des BVerfG im Entscheidungszeitpunkt keine zureichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung darstellen weil er keinen Verfassungsrang besaß. Genau das hat sich aber jetzt geändert. Deshalb muss die Frage einer zureichenden verfassungsrechtlichen Rechtfertigung in Bezug auf Art. 4 GG, aber auch des Art 12 GG neu gestellt aber auch neu beantwortet werden. Ausgangspunkt dabei muss sein, dass der Tierschutz nunmehr in verfassungsrechtlicher Hinsicht den Grundrechten, hier also insb. der Glaubens- und Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs 1 und 2 GG, prinzipiell gleichwertig ist. Zwar ist eine Staatszielbestimmung – und um eine solche handelt es sich bei Art. 20 a GG – nur an die staatliche Gewalt adressiert, die aber mit rechtlich bindender Wirkung (Kloepfer DVBI 1996, 73, 74 mwN). Deshalb ist gerade der Gesetzgeber verpflichtet, die Staatszielverwirklichung umzusetzen. Dabei hat er ein möglichst hohes Maß an Zielverwirklichung anzustreben (Sommermann in: von Münch (Kunig, GG-Kommentar II, 5.Aufl 2001, Rn 27 zu Art 20 a). Kollidiert er dabei mit anderen Verfassungsgütern, hat er die Kollision im Wege der Güterabwägung im Einzelfall nach dem Prinzip des schonenden Ausgleichs aufzulösen (Kloepfer DVBI 1996, 73, 75). Genau das hat der Gesetzgeber durch Schaffung des § 4 a Abs 2 Nr 2 getan. Der prinzipiellen Gleichrangigkeit von Religionsfreiheit und anderen Grundrechten auf der einen und dem Staatsziel Tierschutz auf der anderen Seite dürfte es auch nicht gerecht werden, wenn der die Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs 2 Nr 2 Beantragende lediglich substantiiert und nachvollziehbar deren tatbestandliche Voraussetzungen soll darlegen müssen (so BverfGe 104, 337, 355). Auch hierin liegt eine dem Staatsziel Tierschutz kaum gerecht werdende Privilegierung der Antragsteller, denen nach den Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts die volle materielle Beweislast dafür obläge, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung auch tatsächlich vorliegen. Genau das dürfte auch der Wille des Gesetzgebers gewesen sein. Denn er hat mit keinem Wort angedeutet, die substantiierte und nachvollziehbare Darlegung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung bereits als ausreichend ansehen zu wollen. Mag die diese Einschränkungen beinhaltende Auslegung durch das BVerfG dem damals noch fehlenden Verfassungsrang des Tierschutzes geschuldet gewesen sein. Nun ist aber dem vom Gesetzgeber gewollten vollen Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen zum Durchbruch zu verhelfen“. Weitere Aspekte der Ihnen bekannten antichristlichen und von Ihnen als „antijüdisch“ bezeichneten Talmudtexte, die wir wiederholt aufgezeigt hatten, hätten allerdings im „Normalfall“, wenn von Ihnen – das Kommunalreferat – der Regierung von Oberbayern und dem Verbraucherschutzministerium die Rechtslage beachtet worden wäre, nicht mehr weiter aufgerührt und nachgewiesen hätte werden müssen, die aber im Sinne der rechtsverletzenden Praktiken des fürchterlichen und satanischen Tiereschindens mit größtmöglichsten Schmerzen und Qualen (von Juden des Koscherladens am Viktualienmarkt als „möglichst höchster Hechscher-Gehalt“ tituliert) durch die jüdische Kultusgemeinde geradezu erzwungen wurde und weiterhin zum Gegenstand werden wird, solange von Ihnen allen die unabdingbaren und nachzuweisenden „zwingenden Religionsvorschriften“ einfach übergangen werden. Die Wahrheit muss deswegen weiterhin ans Licht gebracht werden, die Sie als „unverhohlene und antijüdische Äußerungen“ betiteln. Zum Schutz der Tiere, der Verbraucher, die sich mit krankmachendem und antireligiösem und versündigendem Fleisch schädigen und versündigen müssen, sowie zur Wahrheitsfindung und zur Wahrung unserer Religionsgesetze darf dieses satanische Ritual nicht länger verschwiegen werden, da ja die geltenden Gesetzen hier ignoriert werden, so müssen wir wiederholt die sog. „antijüdischen Äußerungen“, die nicht von uns stammen, sondern von den Juden direkt selber, die gleichfalls als antichristlich zu bezeichnen sind, sowie auch als antireligiös und aus dem Talmud entstammen, dem keineswegs unterstellt werden kann, dass er durch die Nationalsozialisten gefälscht worden wäre, da dieser etwa aus dem Jahre 1500 ist und etwa im 18. Jahrhundert von zahlreichen Rabbinern aus dem Handschriftlichen ins Deutsche übersetzt wurde, vehement von uns weisen. Zu unserer Verteidigung aufgrund Ihrer diffamierenden beleidigenden Äußerungen, die m.E. einem Ausdruck von Hilflosigkeit gleichkommen und dadurch, dass Ihnen Ihre in Verbindung und Absprache mit dem Verbraucherschutzministerium und der Regierung von Oberbayern bewussten Gesetzesbrüche in einen Gegenangriff ausarten, müssen wir Ihnen hiermit entgegnen, dass wir weder die Erfinder des Talmuds noch die Verfasser der Bibeltexte sind, durch die Gott höchstpersönlich durch seine Propheten die Schlachtopfer anprangert und die Israeliten verdammt, sowie in der Bibel prophezeit wird, dass alle Menschen durch Kriege und Fluten betroffen werden, wenn die Israeliten alleine nicht verschlungen werden können oder weiterhin Schlachtopfer praktizieren, womit Sie, die Regierung von Oberbayern und das Verbraucherschutzministerium die schwerste Schuld tragen, wenn wir alle vernichtet werden, nur weil Sie an den Schlachtopfern der Israeliten verbissen festhalten! Da Sie nicht nur die Beweise der gotteslästerlichen Opferzeremonien der Antichristen und Israeliten ignorierten, sondern auch die Bibeltexte, so wollen wir heute noch ein letztes mal versuchen Sie den biblischen Versionen näher zu bringen, da es ja bekanntlich Menschen gibt, die erst mehrere Anläufe benötigen, bis Ihnen der Groschen fällt. Wir zitieren die uns beim Aufschlagen der Bibel direkt in den Schoß gefallene Texte, von denen es übrigens noch Unzählige gibt und bei denen es Ihnen „normalerweise“ nicht mehr möglich ist uns einer Beleidigung zu bezichtigen: 4. Mose 24:16-25:8, 25 Nr.2: „...riefen dann das Volk zu den Schlachtopfern ihrer Götter, und das Volk begann zu essen und sich vor ihren Göttern niederzubeugen. – 3 – So hängte sich Israel an den Baal von Peor; und der Zorn Jehovas begann gegen Israel zu entbrennen..- 5 – Dann sprach Moses zu den Richtern Israels: „Jeder von euch töte seine Männer, die sich an den Baal von Peor gehängt haben – 10 – Dann tat die Erde seinen Mund auf und verschlang sie...- 11 – die Söhne Korahs jedoch starben nicht.“..- 14 – Dies waren die Familien der Simeoniter: zweiundzwanzigtausendzweihundertzweiund-zwanzig.“ HOSEA 6:3 – 7:12,5: „Darum werde ich Israel durch Propheten niederhauen müssen – 6 – Denn an liebender Güte habe ich Gefallen gefunden und nicht am Schlachtopfer; - 8 - Ihre Fußspuren sind Blut – 9 – Und wie beim Auflauern auf einen Mann besteht die Gemeinschaft von Priestern aus Plündererstreifscharen (Anmerkung: im Talmud tragen die schlachtenden Priester 72 Glöckchen am Rocksaum – im Teufelsbuch gibt es 72 Götter und vieles Beweiskräftiges mehr!). Am Wegesrand begehen sie Mord zu Sichem, weil sie nichts als Zügellosigkeit verübt haben – 10 - Im Hause Israel habe ich Grässliches gesehen: Israel hat sich verunreinigt. - 8,3 - Möge jemand, der ein Feind ist, ihm nachjagen – 7 – Denn Wind säen sie ständig und Sturmwind werden sie ernten. AMOS 6:9-7:13,14 „Siehe! Ich erwecke gegen euch, o Haus Israel, ist der Ausspruch Jehovas, des Gottes der Heerscharen, eine Nation, und sie sollen euch bedrücken vom Eingang nach Hamath an bis hinab zum Wildbachtal der Araba...“ HOSEA 7:13 –8:14 Nr. 8,3 „Israel soll verschlungen werden - 13 - Als meine Schlachtopfergaben opferten sie fortwährend Fleisch, und sie aßen ständig das, woran Jehova kein Wohlgefallen hatte. Nun wird er ihrer Vergehungen denken und Abrechnung halten wegen ihrer Sünden – 9 Freue dich nicht o Israel, handle nicht frohlockend wie die Völker. Denn durch Hurerei bist du von der Seite deines Gottes gewichen – 4...Und ihre Schlachtopfer werden ihm nicht angenehm sein; sie sind ihnen wie das Brot von Trauerzeiten; alle, die es essen, werden sich verunreinigen“. AMOS 2:6-3:9 Nr. 3: „ O Söhne Israels.. nur euch habe ich erkannt, von allen Familien des Erdbodens, darum werde ich Abrechnung halten mit euch wegen all eurer Vergehungen. AMOS 5:15-6:8 Nr.22: „ ..werde ich selbst an eueren Opfergaben kein Wohlgefallen finden.. Nr. 26 Und ihr werdet gewiß Sakkuth (Baal), euren König und Kewan, eure Bilder, den Stern eures Gottes, den ihr euch machtet, tragen - 27 - und ich will euch ins Exil jenseits von Damaskus gehen lassen, hat der gesprochen, dessen Name Jehova, der Gott der Heerscharen ist. AMOS 7:14-8:14 Nr. 8,2: „Und Jehova sprach weiter: Das Ende ist für mein Volk Israel gekommen, ich werde sie nicht mehr weiterhin entschuldigen. Viele Leichname wird es geben. An jedem Ort wird man sie gewiß hinwerfen – still.“ HESEKIEL 21:16-32 Kap. 21 Nr. 24: „..weil ihr euer Vergehen in Erinnerung rufen lasst, indem eure Übertretungen aufgedeckt werden, so dass eure Sünden gesehen werden gemäß all euren Handlungen, darum werdet ihr von der Hand ergriffen werden. - 25 - Und was dich betrifft, o zu Tode verwundeter, böser Vorsteher Israels, dessen Tag gekommen ist zur Zeit der Vergehung des Endes - 27 - In Trümmer, Trümmer, Trümmer werde ich es legen. HESEKIEL 22:1-20 Kap.22 Nr.18: „Menschensohn, für mich sind die vom Hause Israel wie Schaumschlacke geworden. Sie alle sind Kupfer und Zinn und Eisen und Blei inmitten eines Ofens. – 19 - Weil ihr alle wie Schaumschlacken seid, darum bringe ich euch mitten in Jerusalem zusammen - 20 - Wie beim Zusammenbringen von Silber und Kupfer und Eisen und Blei und Zinn mitten in einem Ofen, um mit Feuer darüber zu blasen, damit es schmilzt“. DANIEL 9:8-23,11: „ Und alle von Israel haben dein Gesetz übertreten, und man ist dadurch abgewichen, dass man deiner Stimme nicht gehorcht hat, so dass du den Fluch und den Eidschwur auf uns ausgegossen hast, der in dem Gesetz Mose, des Knechtes des wahren Gottes, geschrieben ist, denn wir haben gegen IHN gesündigt. – 12 – Und er führte dann seine Worte gegen uns aus, die er gegen uns ..indem er großes Unglück über uns brachte, wie solches unter den ganzen Himmeln nicht getan wurde.. – 13 – So, wie es im Gesetz Mose geschrieben steht, all dieses Unglück – es ist über uns gekommen und wir haben das Angesicht Jehovas, unseres Gottes nicht besänftigt, indem wir von unserer Vergehung umkehrten, ..- 14 – und Jehova blieb wachsam in bezug auf das Unglück und brachte es schließlich über uns, denn Jehova, unser Gott, ist gerecht in all seinen Werken, die er getan hat; und wir haben seiner Stimme nicht gehorcht..- 15 - ..wir haben gesündigt, wir haben böse gehandelt – 16 – O, Jehova, gemäß all deinen Taten der Gerechtigkeit, möge bitte dein Zorn und dein Grimm sich von deiner Stadt Jerusalem deinem heiligen Berg abwenden; denn wegen unserer Sünden und wegen der Vergehungen ...- 21 – und während ich noch im Gebet redete, nun, da traf Gabriel, den ich in der Vision zu Beginn gesehen hatte.. ein – 22 – Und er machte sich daran, mir Verständnis zu verleihen und mit mir zu sprechen: O Daniel, nun bin ich hergekommen, um dir Einsicht mit Verständnis zu verleihen – 23 - Zu Beginn deiner flehentlichen Bitten ging ein Wort aus und ich selbst bin gekommen, um zu berichten..- 24 - ..um die Übertretung zu beendigen und der Sünde ein Ende zu bereiten und Vergehungen Sühne zu leisten und Gerechtigkeit herbeizuführen auf unabsehbare Zeiten – 26 -.. Und die Stadt und die heilige Stätte, das Volk eines Führers, der kommt wird sie ins Verderben bringen. Und das Ende davon wird durch die Flut sein. Und bis zum Ende wird es Krieg geben; das was beschlossen ist, sind Verwüstungen. – 27 - ..und zur Hälfte der Woche wird er Schlachtopfer und Opfergabe aufhören lassen. Und auf dem Flügel abscheulicher Dinge wird der sein, der Verwüstung verursacht; und bis zu einer Ausrottung wird sich dann gerade das, was beschlossen ist, auch über den verödet Liegenden ergießen....“ Diese Bibelverse sind nur einige Beispiele für die dem Herrn unserem Gott sündigen Tieropfer, die gleichfalls auf den Islam zu beziehen sind!!! In mehreren Kapiteln, wie z.B. in Mose 30:16-31:22 befahl der Herr Moses alle die sündigen Israeliten töten zu lassen, um damit die Unschuldigen zu retten, die ansonsten gleichfalls vom Herrn vernichtet hätten werden müssen. Da wir der bayerischen Staatsregierung, dem Verbraucherschutzministerium und Innenministerium wie auch Ihnen bereits vor ca. 10 Jahren Kopien aus dem Talmud zusandten, sowie die Identitäten aus dem mystischen und jüdischen Teufelsbüchern und diese Tatsachen nochmals vor etwa 6 und 7 Jahren durch einige beweiskräftige Talmudseiten belegt hatten, so wissen Sie ganz genau, dass wir uns diese Tatsachen nicht aus den Fingern gesogen haben, sondern dass die Antireligion der Juden, die Schlachtopfer und Tierquälerei fordern, tatsächlich nachzuweisen ist! Es ist von Ihnen, dem Staatsministerium für Verbraucherschutz und der Regierung von Oberbayern nicht mehr möglich definitive Beweise anzuzweifeln und diese dann als „antijüdisch“ einfach zu verwerfen und Vorgeheucheltes, nämlich dass „zwingende Religionsvorschriften“ existieren würden, auf gesetzeswidrige Art und Weise zu akzeptieren. Gesetze können nicht einfach aus Kulanzgründen ausgehebelt werden und schon gar nicht um gotteslästerliche und sündhafte Schlachtopfer den Vorzug zu geben! Durch die aktuelle Gesetzeslage kommen Sie nun alle nicht mehr daran vorbei, sich die „Tatbestandsvoraussetzungen“ in Form von „zwingenden Religionsvorschriften“, die es nie gegeben hat, nachweisen zu lassen, bzw. die „Ausnahmegenehmigung“ schleunigst zu revidieren. Ihre Ablehnung unseres Besichtigungsantrages für die Schweineschlachthalle lässt schlimmste Tiermisshandlungen in Verbindung mit nicht gesetzesmäßigen Anforderungen der Schlachtinstrumente und der Schlachtmethode vermuten, weshalb wir Sie nochmals um eine Schlachtbesichtigung im Sinne des Tier- und Verbraucherschutzes hiermit anhalten, da Ihre Ablehnung nicht mit den angeblichen Beleidigungen gegenüber des Personals am Schlachthof (vermutlich unser Ausdruck „Wachhund“) als auch gegenüber „gläubiger“ jüdischer Mitbürger gerechtfertigt werden kann und eher nahe liegen könnte, dass auch hierbei Gesetzeswidrigkeiten aufzudecken wären.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lang (Vorstand) |
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