Fehlbetäubungen durch den Bolzenschuß
– Gefahren durch Künast und die EU-Kommission

Der Rückenmarkzerstörer, der eingesetzt wurde, nachdem die Bolzenschussbetäubung stattgefunden hat, suggerierte, dass der Bolzenschuss ein sicheres Betäubungsverfahren darstellt. Dass dies so sei hat sich als Irrtum erwiesen, weshalb seitdem dieser verboten wurde bei manchen Schlachtungen, insbesondere in den Schlachthöfen, in denen die Betäubungsvoraussetzungen fehlen, des öfteren gar keine betäubende Wirkung eintritt oder das Bewusstsein nur für eine kurze Zeit ausgeschaltet wird oder aber lediglich Lähmungserscheinungen auftreten. Im Münchner Schlachthof hatten wir bereits 1993 für Sichtschutzblenden gesorgt, das vermutlich hinzukommend dazu beiträgt, dass schlechte Betäubungen in der Regel nicht vorkommen, zumindestens nicht, wenn wir anwesend waren - und das war allerdings sehr oft der Fall. Heute jedoch – 10.03.2003 konnte ich mehrere Rinder beobachten, die überhaupt nicht ausbluteten und ich kann nicht beurteilen, ob es an dem Schlächter lag oder an einem stumpfen Messer oder an der Betäubung. Obwohl der Schlächter ein zweites Mal einen Brustschnitt durchführte, der dann zur Entblutung führte, konnte ich sehen, dass es einige Rinder gab, die mit den Beinen ruderten und manchmal sogar den Oberkörper, insbesondere den Kopf leicht hochzogen, sowie diese das Maul etwas öffneten, wie wenn diese nach Luft schnappen würden.

Herr Dr. med. vet. Wies – Schlachthof Basel – bestätigte, „dass durch den Rückenmarkzerstörer die notwendige Betäubungstiefe erreicht werden konnte, die einen wichtigen Aspekt zur Sicherung einer ausreichenden Schmerzausschaltung darstellt“. Deshalb werden die Tiere in der Schweiz nach der Bolzenschussbetäubung mit elektrischem Strom „beidseitig depolarisiert!!! Während man in Deutschland, sowie insbesondere in Österreich (auf dem uns vorliegenden Videofilm werden den am Schlachtband sich windenden und lauthals brüllenden Tieren in Österreich sogar die Beine und Ohren abgetrennt!!!) und im gesamten EG-weiten Raum weder die Betäubungsvorraussetzungen schaffen will, noch dafür Sorge trägt, dass ein zusätzlicher Bolzenschussapparat für schlecht betäubte Tiere, die bereits aufgehängt wurden, zur Verfügung steht, noch dass die Tiere nach der Bolzenbetäubung mit elektrischem Strom - wie in der Schweiz seit Jahren üblich - depolarisiert werden. Dabei kann Künast, Magistrat Haupt in Österreich, sowie die EU-Kommission wieder einmal unter Beweis stellen, dass ihr weder an den Tieren, noch am Verbraucherschutz etwas liegt.

Herr Theodor Jahns bat in seinem Schreiben um Abhilfe: „Seit dem 1. Januar 2001 ist der Einsatz von Rückenmarkzerstörern bei der Rinderschlachtung verboten. Durch zu kurze Bolzen der Bolzenschussapparate und häufig zu hoch angesetzte Betäubungsschüsse kommt es relativ häufig vor, dass die Tiere nicht mehr ausreichend betäubt werden können, da zu wenig Gehirnmasse zerstört wird.

Mit großer Sorge muss ich als in der Rinderschlachtung erfahrener Fleischermeister (vierzig Jahre Berufserfahrung) feststellen, dass ungenügend betäubte Rinder auf deutschen Schlachthöfen häufig qualvoll ihr Ende finden. Allein schon aus tierschützerischen Gesichtspunkten ist dies nicht zu vertreten. Darüber hinaus ergibt sich auch fachtechnisch eine deutliche Minderung der Fleischqualität.

Durch den früheren Einsatz von Rückenmarkzerstörern wurde sowohl ausreichend Gehirnmasse als auch das Rückenmark zerstört. Dies bewirkte auch nach unzureichenden Bolzenschüssen eine sichere Betäubung. Ungenügend betäubte Tiere halten im Todeskampf nach dem Stechen wesentlich mehr Blut im Körper zurück als „entspannte“ ausreichend betäubte Tiere.

Hinzu kommt, dass häufig auf Schlachthöfen in der Betäubung unzureichend ausgebildetes Personal eingesetzt wird. Dies hat zur Folge, dass die Fehlbetäubungsrate noch wesentlich höher ist, und ein Großteil der Tiere leiden müssen. Die Schlachttiere werden zwar zur Ernährung der Menschen gezüchtet, jedoch haben auch diese Tiere das Recht auf eine nach allen Regeln der Kunst durchzuführende nahezu schmerzlose Tötung. Auch Tiere empfinden Schmerzen und es entspricht nicht der Menschenwürde, sie unter nicht zu beschreibenden Qualen sterben zu lassen, um sie zur menschlichen Ernährung einzusetzen.

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Rinder in Deutschland wieder menschenwürdig geschlachtet werden“. Mit freundlichen Grüßen Theodor Jahns

Immer wieder haben wir unsere Bundesministerin und die Europäische Kommission  aufgefordert den Rückenmarkzerstörer wieder einzusetzen oder aber sämtliche Vorraussetzungen zu schaffen, damit alle Tiere, auch auf den Schlachthöfen, in denen die Betäubungsvoraussetzungen nicht geschaffen sind/werden, schmerzlos geschlachtet werden können. Ohne Erfolg! Dieser letzte verzweifelte Versuch für diese armen Tiere noch einmal einzutreten soll in Form dieser Aufklärungskampagne erfolgen und dabei möchten wir auch im Sinne der Verbraucher agieren und Sie vor den hohen BSE-Risiken, sowie auch vor den gefährlichen Stresshormonen – die eigentliche Ursache aller Erkrankungen – warnen!

Unser letztes Schreiben an die zuständige Frau Wallström und an Herrn David Byrne, sowie an Frau Künast vom 01.10.2001 wurde nicht beantwortet, worin wir diese darauf hingewiesen hatten, eine Klage vor dem Europäischen Gericht in Luxembourg – 1.Instanz – gegen die EU-Kommission einzuleiten, denn wer sollte dies sonst tun, außer wir? Leider hat sich (weil wir um Ratenzahlung gebeten hatten?) von den Tierschutzrechtsanwälten dazu keiner bereit erklärt uns zu vertreten. Denn noch nicht einmal der schwerreiche Deutsche Tierschutzbund hält es für nötig so weit zu gehen und sammelt nur immer Unterschriften und betreibt fleißig, wie alle andere Tierschutzvereine, Mitgliederwerbung!

BSE-Infektionen durch Schlachtmesser, Gefäßthrombosierung und Blutgerinnung

Durch die Schmerzlosigkeit konnte das BSE-Risiko minimiert, bzw. verhindert werden, da durch herabgesetzte Herzfrequenzen - „Prionen“, die das Schlachtmesser kontaminierten, und durch den Schneidevorgang in den Blutkreislauf gelangten durch eine Bewusstlosigkeit und dadurch durch eine schwallartige Entblutung ausgeschwemmt werden, das bei lebender Entblutung, die aufgrund der stattfindenden stresshormonbedingten Blutgerinnung, der thrombosierten Gefäße und der Muskelverkrampfungen im Blutkreislauf zurückgehalten werden und damit nicht ausgeschwemmt werden können, sowie durch die aufrechterhaltene und verstärkte Blutkreislauffunktion das gesamte Gewebe infiziert wird, bevor das Tier dem Tod erliegt, wodurch das BSE-Risiko extrem und drastisch ansteigt und auch noch das Fleisch mit tödlich-gefährlichen Stresshormonen verseucht wird!!! Auch in diesem Bereich wird ersichtlich, dass über die Hilflosigkeit und Qualen der Tiere das Naturgesetz wacht, wodurch für den Menschen Gefahren entstehen.

Anatomisch-physiologische Vorgänge beim Schlachten ohne Betäubung sind den EU-Horrorsschlachtungen manchmal identisch

Herr Dr. med. Werner Hartinger, Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie - ehemaliger leitender Chefarzt der Unfallklinik in Tengen geht in seinem Protestschreiben an den Rabbiner Dr. med. phil. Levinger gerichtet, auf die anatomisch-physiologischen Vorgänge beim Schächten (Schlachten ohne Betäubung) ein und nimmt wie folgt dazu Stellung:

„Wenn der Schächtschnitt entsprechend den bekannten Vorschriften mit Durchtrennung aller Halsweichteile bis zur knöchernen Halswirbelsäule in einem Schnitt und mit einem scharfen Messer ohne Scharten vorgenommen wurde, so werden zunächst die Haut, dann die vorderen Halsmuskeln und dann die Trachea (Luftröhre) durchtrennt.

Jeder Mediziner mit operativer Erfahrung weiß, wie schmerzempfindlich die Trachea und der Larynx (Kehlkopf) ist und dass der Schneidevorgang selbst bei tiefer Narkose noch zu schweren reflektorischen Atemstörungen führt...

Dann werden der nicht weniger schmerzempfindliche Oesophagus (Speiseröhre) und die beiden gerade in dieser Region mit besonderer Sensitivität ausgestatteten beiden Arteriae carotis (Halsschlagadern) durchgeschnitten, die eine Gesamtreaktion auf Blutdruck und Kreislauf haben (carotis-Sinus). Daneben werden auch die Nervi accessori und Vagus, das Sympathikus-Halsgeflecht, und die das Zwerchfell motorisch versorgenden Nervi phrenici durchtrennt. Es kommt dadurch zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung, so dass das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch des weiteren Todesangst durch Atemnot bekommt. Es versucht vergeblich, diese durch Hyperventilierung (gesteigerter arterieller Sauerstoffpartialdruck) des knöchernen Thorax zu kompensieren. Während des langen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfach die durchtrennten Gefäßenden, so dass häufig nachgeschnitten werden muss. Durch den angst- und atemnotbedingt verstärkten Atemvorgang wird das Blut und der aus dem Oesophagus heraustretende Vormageninhalt in die Lungen aspiriert, das zu zusätzlichen schweren Erstickungsanfällen führt.

Und das alles bei vollem Bewusstsein, weil beim Schächtschnitt die gleichgroßen Gefäße innerhalb der Halswirbelsäule, die Arteriae vertebraliae, ebenso wie das Rückenmark und die zwölf Hirnnerven nicht durchtrennt sind! Diese intakten Gefäße versorgen in Verbindung mit dem Circulus arteriosus an der Schädelbasis das ganze Gehirn ausreichend, so dass keine Bewusstlosigkeit eintritt.

Hängt man dann, wie vorgeschrieben, das Tier noch an den Hinterbeinen auf, so bleibt es infolge des orthostatischen Flüssigkeitsdruckes im Gefäßsystem praktisch bis zum Auslaufen des letzten Bluttropfens bei vollem Bewusstsein, denn entsprechend dem bekannten physiologischen Vorgang reduziert der langsam ausblutende Organismus seine periphere Durchblutung zugunsten von Gehirn, Herz und Nieren bis auf Null. Der Beweis hierfür ist vielfach erbracht worden, indem man das Tier nach dem Schächtvorgang entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Wunde am Hals strebte es voll orientiert, bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu und musste endgültig mit dem Bolzenschussapparat getötet werden.“

Die EU-Horrorschlachtungen, die bei schlechten Bolzenschussbetäubungen vorkommen, gleichen im Prinzip wahrscheinlich fast den der Schächtungen, die in Deutschland rechtswidrig und entgegen sämtlicher Gesetze nur noch in Bayern (nur in München!), bis vor Kurzem noch in Hessen und Berlin (Berlin gab an wegen geschichtlichen Verpflichtungen diesbezüglich tolerant zu sein!!!) nur für Juden vollzogen wurden. Seitdem der Tierschutz Verfassungsrang besitzt, sind die ausnahmegenehmigenden Behörden verpflichtet sich die Nachweise aus dem islamischen Koran oder dem jüdischen Talmud vorlegen zu lassen, in welchen stehen muss, dass das Schlachten ohne Betäubung „zwingend“ vorgeschrieben ist, sowie dass der Genuss von Fleisch betäubter Tiere verboten ist, weswegen das Schächten nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr genehmigt werden darf, da es weder im Koran, noch im Talmud Vorschriften gibt, die besagen, dass das Schlachten ohne Betäubung zu geschehen habe.

Alle Bundesländer – außer Bayern (München) - haben nun Gesetzestreue an den Tag gelegt und selbst Hessen, die sich vor Kurzem noch geweigert hatten, die geltenden Gesetze umzusetzen und für Juden Ausnahmegenehmigungen erteilten, sind zur Rechtsnorm übergegangen. Wenn die Regierung von Oberbayern – das Verbraucherschutzministerium – Herr Sinner – und insbesondere die Direktion des städtischen Schlachthofes München – Direktor Brunner – der jüdischen Kultusgemeinde keine Narrenfreiheit einräumen würde und nicht den geltenden Gesetzen zuwiderhandeln würde, wäre Deutschland schächtfrei und damit sündenfrei, da die Schlachtopfer dem Herrn unseren Gott ein Greuel sind und insbesondere München zum Sündenpfuhl degradiert wird (siehe Korangesetze und Bibelverse).

Frau Attenberger der Schlacht- und Betriebs GmbH – seit dem Jahrgang 2000 - Inhaberin der Rinderschlachthalle aufgrund von Privatisierung - hatte uns durch Ihre Anwälte versichert, nachdem uns diese mit einer Verfügung und Anzeige einschüchtern wollten, falls wir eine ihr versprochene Aufklärungskampagne durchziehen werden, dass nun keine Tiere mehr in ihrer Schlachthalle geschächtet würden. Denn das erquälte Fleisch beinhaltet die gefährlichen und krankmachenden Stresshormone (siehe die wissenschaftliche Abhandlung unter „Stresshormone“), denn  von 10 zu Tode gefolterten Rindern und Kälbern werden in der Regel nur ca. 3 Schlachtkörper für jüdischen Verzehr als tauglich erklärt und von diesen drei Fleischkörper wiederum nur das Vorderviertel, wobei der viel größere „Rest“ auf den allgemeinen Fleischmarkt gelangt, wodurch sich die Fleischkonsumenten gesundheitlich schädigen und Christen religiös versündigen müssen.

Nun aber mussten wir am 06.03.2003 (1 Monat nach Ihren leeren Versprechungen) durch die Verkäuferin des Koscherladens am Viktualienmarkt in Erfahrung bringen, dass uns die Schlachthofinhaberin hintergangen hat und vermutlich von Brunner zum Schächten gezwungen wurde, da sie ja schon in früheren Zeiten aus unergründlicher Angst vor den Juden oder der Regierung von Oberbayern – dem Verbraucherschutzministerium und vor Brunner nicht getraut, das Schächten einzustellen. Die Schlachthofdirektion Brunner, der die  Regierung von Oberbayern – Sinner und Stoiber im Nacken hat, nimmt partou seine Ausnahmegenehmigung von 1986 nicht zurück, obwohl die Rechtsverletzungen und Gesetzesbrüche, die von ihm legalisiert werden – nicht nur dass die Vorschrift, dass die angeblichen und nicht existenten „zwingenden Religionsvorschriften“ von ihm nicht eingefordert werden, reihenweise aufgeführt werden können (siehe Schächtungen in München), sowie einschließlich der Verbrauchergefährdung – die Verletzung des Grundgesetzes, durch das die Menschen vor körperlicher Versehrtheit geschützt hätten werden müssen, sowie das Grundgesetz und Diskriminierungsverbot, sowie die Gleichbehandlung missachtet wird. Die christlichen Religionsvorschriften, die im Gegensatz zu den Jüdischen auch nachgewiesen werden können, weil sie tatsächlich in der Bibel stehen und durch das Grundgesetz geschützt werden müssen, werden einfach von der Regierung von Oberbayern ignoriert. Die legalisierten Gesetzesbrüche von Bayern liegen nun im Bereich auf Rekordhöhe, um den vorgeheuchelten Religionsvorschriften der Juden gerecht zu werden, die für Sakkuth, deren Stern sie sich als Zeichen machten (siehe Bibelvers und Koranvorschriften), Schlachtopfer bringen.

Bevor der Tierschutz im Grundgesetz aufgenommen war, wurden von drei Bundesländern Deutschlands die Gesetze missachtet, während sich 13 Bundesländer an das Verbot des betäubungslosen Schlachtens gehalten haben. Die Schreiben der drei Ministerien waren immer gleichlautend und sie hielten an den vorgeheuchelten „zwingenden Religionsvorschriften“ fest, obwohl sie niemals nachgewiesen werden konnten, da sie nicht existieren, weshalb die drei o.g. Bundesländer gegen das Gesetz und geltendes Recht verstoßen hatten und schuldig sind, dass das Schächten für Moslems wegen der Gleichbehandlung unter bestimmten Vorraussetzungen, die allerdings nicht zu erbringen  waren, durch das Verfassungsgericht genehmigt wurde, wodurch im Jahre 2002 viele tausend Schafe und Rinder erbarmungslos gefoltert wurden und an ihrem Blut ersticken mussten, da drei Bundesländer (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) das Urteil fehlinterpretiert hatten und die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Vorraussetzungen (geeignete Räume, Einrichtungen und technischen Hilfsmittel, die den Tieren alle Schmerzen und leiden ersparen) gar nicht berücksichtigten  und einfach im Glauben waren, sie müssten Ausnahmegenehmigungen für Muslime erteilen!!!

Das Schächten der Moslems und Juden gehörte nun der Vergangenheit an, wären da nicht die Gesetzesbrecher in Bayern. Das Schächten in München wurde aufgrund eines Schreibens vom 22.12.1986 (IE 5-5594-1/63/86) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern erteilt. Die Zuständigkeit obliegt nun aber dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz, passender - Ministerium für Krankheit und Verbrauchergefährdung - die durch ihre Legalisierung von Gesetzesbrüchen – der Aufrechterhaltung der Schächterteilung - auch noch die Verbraucher auf dem Gewissen haben. Sie setzten die  Schlachthofinhaberin unter Druck und übten Zwang auf diese aus, da es ansonsten nicht so weit kommen konnte, dass diese Ihr Versprechen – nicht mehr zu schächten – bricht.

Trotzdem durch Gutachten bewiesen wurde, dass „koscheres“ Fleisch mehr Restblutmengen enthält, verstoßen Juden und Moslems gegen ihre eigenen Religionsvorschriften, da ihnen Blut indem die Seele ist, verboten ist, das aber im Judentum generell der Fall ist, da sie sich ja ihre eigenen Gesetze gefertigt und ausgedacht haben, da ja eine Sünde mit einer anderen Sünde ausgemerzt werden kann, man nachts sündigen darf oder an den unreinen Tagen, sowie satanischen Greuel darin stehen (nur in den alten Talmudschriften, da die sog. „Geheimlehre“ in den neueren Ausgaben noch besser verschlüsselt wurden)!

Auf unserer Homepage unter „Video“ sehen Sie wie stockend die gequälten Tiere im Stehen, das in England praktiziert wird ausbluten (das Gehirn ist dadurch, dass sie stehen wenigstens nicht bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen durchblutet). Das so erzeugte Qualfleisch – mehr als 5/6 von jedem Tier wird ungekennzeichnet dem öffentlichen Fleischmarkt beigeschmuggelt, da die vermutlich adrenalinlüsternen oder vielleicht auch nur die opferbringenden „Gläubigen“ nur das Vorderviertel mit dem Hals (und mit den meisten? Stresshormonen) verzehren, sowie sog. „Ausschussware“ (z.B. wenn sich bei den Tieren Lungenemphyseme durch die Kompression des umliegenden Gewebes bilden, das beim rohen Misshandeln und das Herabwerfen aus einer Höhe von ca. 2,20 m durch Lungenprellungen während des Schächtablaufs vorkommen kann aber auch durch Infektionen herrühren könnte oder das auch bei älteren Tieren vorkommt, sowie auch häufig angewachsene Lungen von Geburt an vorkommen, werden diese Tiere „verworfen“ und wieder abgegeben, nachdem sie umsonst leiden mussten), produziert wird, die den Christen untergeschoben wird, weshalb auch dadurch ein erhöhtes Risiko besteht, BSE- und stresshormonverseuchtes, sowie aggressionsförderndes Fleisch zu erwerben.

Die Horrorschlachtungen der EU-Kommission inform der BSE-Beschwichtigungsmaßnahme sollte verhindern, dass „Prionen“, die den Rückenmarkzerstörer kontaminiert haben könnten in den Wirbelkanal gelangen.

Die BSE-Vorsichtsmaßnahme greift nicht und wird erst zum eigentlichen BSE-Risiko

Denn erst durch lebende und leidende Tiere wird die Schlachtung zum eigentlichen BSE-Risiko, da erst dann durch beschleunigte Organfunktionen dem Erreger ermöglicht wird, durch den Wirbelkanal in den Blutweg zu gelangen, und erst dann die Organe mit den infektiösen Erregermaterial infiziert werden. Das EU-Argument ist deshalb nicht nur völlig rückhaltlos - entspricht nicht nur einer reinen These und Beschwichtigungsmaßnahme, sondern ist hochgefährlich, da erst dadurch BSE-Infektionen heraufbeschworen werden.

Lebendausblutung – eine Gefahr für BSE

Die Beschwichtigungsmaßnahme wird erst zum eigentlichen Risiko, da durch beschleunigte Herz- und Kreislauffunktionen – „Prionen“, die das Schlachtmesser kontaminiert haben könnten, und die bei gut betäubten Tieren schwallartig ausgeschwemmt werden, durch die Schlachtwunde in den Blutkreislauf gelangen und dort im Kreislauf alle Organe infizieren, da durch die beschleunigte Kreislauffunktion alle Organe erreicht werden, wodurch somit GEGENTEILIGES EINTRITT - ein todbringendes Risiko, weshalb der Schuss wieder einmal nach hinten losgeht – von den zusätzlichen Gefahren stresshormonschädigender und pathologisch-wirkender Stresshormone abzusehen. Lebende und leidende Tiere bluten zudem stockend aus, so dass dies ein weiterer Faktor dafür ist, dass die Prionen, wenn diese am Schlachtmesser kleben, durch den beschleunigten Blutweg eingeschleust werden und dadurch, dass durch die Stresshormone die Gefäße thrombosieren, nicht mehr, wie bei gut betäubten Tieren schwallartig ausgeschwemmt werden können, sondern im Blutstrom kreisen und damit das Fleischgewebe und die Organe infiziert werden, bevor das Tier dem Tod erliegt.

Nun hat sich die oberschlaue EU-Kommission wieder eine andere mörderische Strategie ausgedacht und wird in allen Schlachthöfen den Bolzenschuss verbieten lassen, der wenn er eine Länge von 10 – 15 cm aufgewiesen hätte, auch die Tiere mit dicken Schädelplatten ausreichend betäuben hätte können, wodurch das o.g. Risiko sich erübrigt hätte, wenn die dementsprechenden Treibladungspatronen richtig gewählt und vor allem auch exakt angesetzt, bzw. platziert worden wären. Aber die Betäubungsvoraussetzungen sind der Kommission, sowie der grünen Künast vermutlich zu aufwendig oder zu teuer.

In manchen Schlachthöfen, wie z.B. in Fürstenfeldbruck werden für alle Tiere die schwarzen Treibladungen verwendet, da nicht nur Bullen, die mit schwarzen Patronen geschossen werden müssen, sondern sogar auch des öfteren jüngere Rinder (Rinder ab ca. 5 Jahre sowieso) dicke und mit roten Treibladungspatronen nicht durchgängige Schädelplatten aufweisen. Nach Angaben des Veterinärs Herrn Dr. Wies – Schlachthof Basel in der Schweiz – können auch durch Sparmaßnahmen wie Druckluftbetäubungsgeräte, die zu unhandlich sind, mangelhafte Betäubungen vorkommen.

Das Errichten von Sichtschutz ist sehr wichtig, da sich Tiere in Todesangst wehren, wodurch es schon alleine unmöglich wird, sie exakt an der Stirn zu treffen. Bereits im Jahre 1993 habe ich bevor ich den Verein – die Tierhilfe - gründete, Sichtschutzblenden, die ich auch im Münchner Schlachthof durchsetzen konnte und die aus robustem Material installiert wurden, bundesweit gefordert, da die Tiere bei dem Anblick ihrer getöteten und ausblutenden Artgenossen derartig in Panik geraten, dass sie nicht nur an der Einsichtstelle angstkoten (woran jedes Tier übrigens ausrutscht!), sondern mit Fluchtversuchen reagieren, weswegen der Bolzen nicht exakt platziert werden kann. Aber Borchert oder Kiechle hatten doch wie auch jetzt die grüne Künast gar keine Interesse am Tier- und damit am Verbraucherschutz und Künast hat nun sogar offiziell bewiesen, dass es ihr nicht nur an Geld mangelt, sondern an jeglichem Mitgefühl für leidende Tiere (wem die Gefühle für Tiere fehlen, besitzt diese auch nicht für seine Mitmenschen), da sie es begrüßte als das Bundesverfassungsgericht unsere Schlachttiere zum Tod ohne Betäubung verurteilt hatte, und sie freute sich, weil sie dachte, dass Moslems unsere Schlachttiere zu Tode quälen dürften, da es den Frieden fördere, obwohl das Gegenteil zuträfe und für uns Tierschützer und christlichen Menschen, die wir mit den bis aufs Äußerste geschundenen Kreaturen mitleiden, eine Kriegserklärung bedeutete.

Dadurch dass die derbe und primitive Künast keiner einzigen Forderung von uns nachgekommen ist, so fragen wir uns nur noch, ob denn alle Regierenden vom Rinderwahn betroffen sind, denn wie wollen sie es nun bewerkstelligen, die Tiere durch den Treibgang in den Tod treiben zu können, noch dazu wenn noch nicht einmal der Sichtschutz existiert, der in den Schlachthöfen früher aus Plastikvorhängen bestand, und aber generell zerrissen oder ganz abgerissen ist und nicht mehr erneuert wurde. Denn bei einer zukünftigen Elektrobetäubung, die von der oberschlauen EU-Kommission durchgesetzt wird und in Buchloe, sowie in Furth im Walde bereits zur Realität geworden ist (die uns bisher noch immer keinen Besichtigungstermin geben!), darf ein Vorantreiben der Tiere nicht mehr mit Elektroschocks erfolgen, da ansonsten die elektrische Betäubung sowieso zur Farce wird und bei der eigentlichen Elektrobetäubung gar keine Wirkung mehr zeigt. Außerdem ist die dicke Schädeldecke der Rinder überhaupt nicht für eine Elektrobetäubung durchgängig und die Tiere können auch dadurch nicht ausreichend betäubt werden. Die einzige Möglichkeit wäre die, dass die Stromstärke über 350 Volt beträgt und eine Herzdurchströmung mit vorheriger Befeuchtung stattfindet, jedoch zuviel Nässe könnte den Strom durch das Wasser leiten und gleichfalls wirkungslos werden, sowie sich die Fehltreffer, bzw. Fehlbetäubungsraten dadurch nicht minimieren werden, wenn das Betäubungspersonal vor einem vielleicht sogar lebensbedrohlichen Stromschlag durch die Abwehrbewegungen der Tiere es mit der Angst zu tun bekommen und danebentreffen, wenn noch nicht einmal in den meisten Schlachthöfen Sichtschutz existiert, sowie sämtliche andere Voraussetzungen, die für eine korrekte Betäubung notwendig wäre.

Welche Betäubungsvoraussetzungen – von Künast und EU- ignoriert wurden - zur Auflage gemacht werden müssen, um eine schmerzfreie Tötung zu garantieren:

Geschlossene Betäubungsboxen, wodurch die Tiere nicht mehr ausweichen können, schwarze Treibladungen für alle Tiere (schwarze Patronen führen zum Rückschlag für den Betäuber, weswegen wir ein Routieren des Schlachtpersonals alle 2 – 3 Stunden gefordert haben), die Reinigung der Bolzen nach mind. 70 Schüssen, Sichtschutzblenden vor dem Schlachtplatz und in der Betäubungsbox, Scheren der Bullen an der Stirnpartie, da die Wuschellocken ein Eindringen der Bolzen verhindern können, Fachpersonal (Umfragen auf Schlachthöfen haben ergeben, dass Personen, die wahrscheinlich an Grausamkeit gewöhnt sind und aus Kriegsgebieten stammen ect. die Tiere nicht richtig betäuben); regelmäßige Gesundheits-Check-ups des Betäubungspersonals auf Handgelenksentzündungen; Aufbewahrung der Schusspatronen im Trockenen; die Hände der Betäuber müssen zwischendurch getrocknet werden; Handgelenksbandagen müssen zur Verfügung gestellt werden;

Die EU-Kommission und Künast hat keinerlei Veranlassungen getroffen und sie haben in ihrem Amt versagt. Sie sollten so schnell wie möglich aus dem verantwortungsvollen Bereich des Verbraucher- und Tierschutzressorts verschwinden, da ihr Herz für die Tiere und auch für die Verbraucher am falschen Fleck ist, wenn sie überhaupt eines besitzen.

Künast, die EU und der Horror auf Schlachthöfen

Es erscheint unglaublich, dass die EU-Vorsichtsmaßnahme bezüglich der Schlachtungen, die dazu führt, dass Rinder bei der Schlachtung – wenn sämtliche Betäubungsvoraussetzungen fehlen – die Bolzen schlecht angesetzt werden weil diese zu kurz sind und Künast interesselos darüber hinwegsieht - öfters unbetäubt geschlachtet werden und schlimmstens leiden, nicht einmal von den Medien aufgegriffen wird, obwohl von uns  immer wieder neue Versuche gestartet wurden, um die Aufmerksamkeit auf dieses brisante Thema zu lenken, das nicht nur für die Tiere ein entsetzliches Leid und fürchterliche Qualen bedeutet, sondern auch die Verbraucher, die durch den Konsum von qualvoll erzeugtem Fleisch, das mit Stresshormonen verseucht ist, schwersten betroffen werden und ihre Gesundheit massivst geschädigt wird. Medien haben dieses wichtige Thema nicht aufgegriffen und die Allgemeinheit nicht darüber informiert, welches Gemetzel und welcher Horror seit dem 1. Januar 2001 in den Schlachthöfen, insbesondere in Jena oder in Österreich, sowie in den EU-Länder praktiziert werden und wie schrecklich unsere Schlachttiere in ihrer letzten Stunde oft zu leiden haben. Alle Medien, bis auf sehr wenige, haben geschwiegen.

Die Redaktion von „Monitor“ hat uns sogar aufgefordert, keinen Kontakt mehr mit ihnen aufzunehmen, weshalb ein weiterer Versuch, ihnen Informationen diesbezüglich zu senden, nochmals dazu führte, dass wir erneut aufgefordert wurden, keine Infos dazu mehr zu senden. Der „Spiegel“, der mich vor etlichen Jahren hinters Licht geführt hat, und lediglich vortäuschte, dass er die Videoaufzeichnung des betäubungslosen Schlachtens (Schächten) der Juden veröffentlichen wollte, ist mir stattdessen in den Rücken gefallen und hat mich in der Sendung „Spiegel TV“ als „Antisemit im Schafspelz“ vor dem Fernsehpublikum diffamiert ohne auch nur eine Szene der schrecklichen Metzelei, in der Tiere bei vollem Bewusstsein an ihrem eigenen Blut ersticken und zu Tode geschunden werden, zu zeigen. Zwar hat er nun in seiner Zeitschriftenausgabe im Oktober über die Grausamkeit der EU-Schlachtmethoden einen Bericht gebracht, wozu er aber zehn lange Monate benötigte und dabei die BSE- und Stresshormongefahren verschwiegen hat. Es ist ein Skandal, dass übelste Tierquälereien und damit in Verbindung die Gefährdung der Verbraucher billig in Kauf genommen und in Schweigen gehüllt werden!

„Panorama“ verschweigt keine Skandale, sondern veröffentlicht diese

Allerdings muss „Panorama“ ein großes Kompliment ausgesprochen werden, die erstmals Einblicke in das derzeitige Grauen ermöglichten und sich dem Komplott der übrigen Medien gegen unsere Tiere nicht angeschlossen haben – im Internet finden Sie auf der PANORAMA-Homepage nochmals den Filmbeitrag und weitere Informationen unter folgender Adresse: http://www.das-erste.de/panorama - Sie können den Beitrag vom ARD-Fernsehen „Horror auf Schlachthöfen“ auch in Form einer Videoaufzeichnung beim NDR Media GmbH – Mitschnittservice – Haus 22, Hugh-Greene-Weg 1 in 22529 Hamburg als Kassette mit der Artikelnummer 10872 – Sendung vom 09.08.’01 anfordern. Sollte der Film dort nicht mehr vertrieben werden, können Sie diesen auch bei uns Tierhilfe & Verbraucherschutz international e.V. bestellen. Es ist unbegreiflich, weshalb die Medien vor bestimmten Notwendigkeiten die Augen verschließen und nicht fähig sind, notwendige Aufklärungsarbeit zu leisten, wobei das Schema, nachdem sie vorgehen, um nur bestimmte Sensationen zu beleuchten, nicht zu ergründen ist. Man könnte glauben, dass alles verschwiegen werden sollte, womit Menschen infiziert, geschädigt oder Tiere gequält werden.

 

 


 

Impressum: Tierhilfe & Verbraucherschutz international e.V. - Vorsitzende Gabriele Lang – Hanfstaenglstr. 38 - 80638 München