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Fehlbetäubungen
durch den Bolzenschuß Der
Rückenmarkzerstörer, der eingesetzt wurde, nachdem die Bolzenschussbetäubung
stattgefunden hat, suggerierte, dass der Bolzenschuss ein sicheres
Betäubungsverfahren darstellt. Dass dies so sei hat sich als Irrtum erwiesen,
weshalb seitdem dieser verboten wurde bei manchen Schlachtungen,
insbesondere in den Schlachthöfen, in denen die Betäubungsvoraussetzungen
fehlen, des öfteren gar keine betäubende Wirkung eintritt oder das
Bewusstsein nur für eine kurze Zeit ausgeschaltet wird oder aber lediglich
Lähmungserscheinungen auftreten. Im Münchner Schlachthof hatten wir bereits
1993 für Sichtschutzblenden gesorgt, das vermutlich hinzukommend dazu
beiträgt, dass schlechte Betäubungen in der Regel nicht vorkommen,
zumindestens nicht, wenn wir anwesend waren - und das war allerdings sehr oft
der Fall. Heute jedoch – 10.03.2003 konnte ich mehrere Rinder beobachten, die
überhaupt nicht ausbluteten und ich kann nicht beurteilen, ob es an dem
Schlächter lag oder an einem stumpfen Messer oder an der Betäubung. Obwohl
der Schlächter ein zweites Mal einen Brustschnitt durchführte, der dann zur
Entblutung führte, konnte ich sehen, dass es einige Rinder gab, die mit den
Beinen ruderten und manchmal sogar den Oberkörper, insbesondere den Kopf
leicht hochzogen, sowie diese das Maul etwas öffneten, wie wenn diese nach
Luft schnappen würden. Herr
Dr. med. vet. Wies – Schlachthof Basel – bestätigte, „dass durch den
Rückenmarkzerstörer die notwendige Betäubungstiefe erreicht werden konnte,
die einen wichtigen Aspekt zur Sicherung einer ausreichenden
Schmerzausschaltung darstellt“. Deshalb werden die Tiere in der Schweiz nach
der Bolzenschussbetäubung mit elektrischem Strom „beidseitig depolarisiert!!!
Während man in Deutschland, sowie insbesondere in Österreich (auf dem
uns vorliegenden Videofilm werden den am Schlachtband sich windenden und
lauthals brüllenden Tieren in Österreich sogar die Beine und Ohren
abgetrennt!!!) und im gesamten EG-weiten Raum weder die
Betäubungsvorraussetzungen schaffen will, noch dafür Sorge trägt, dass ein
zusätzlicher Bolzenschussapparat für schlecht betäubte Tiere, die bereits
aufgehängt wurden, zur Verfügung steht, noch dass die Tiere nach der
Bolzenbetäubung mit elektrischem Strom - wie in der Schweiz seit Jahren
üblich - depolarisiert werden. Dabei kann Künast, Magistrat Haupt in
Österreich, sowie die EU-Kommission wieder einmal unter Beweis stellen, dass
ihr weder an den Tieren, noch am Verbraucherschutz etwas liegt. Herr
Theodor Jahns bat in seinem Schreiben um Abhilfe: „Seit dem 1. Januar 2001
ist der Einsatz von Rückenmarkzerstörern bei der Rinderschlachtung verboten.
Durch zu kurze Bolzen der Bolzenschussapparate und häufig zu hoch angesetzte
Betäubungsschüsse kommt es relativ häufig vor, dass die Tiere nicht mehr
ausreichend betäubt werden können, da zu wenig Gehirnmasse zerstört wird. Mit
großer Sorge muss ich als in der Rinderschlachtung erfahrener
Fleischermeister (vierzig Jahre Berufserfahrung) feststellen, dass ungenügend
betäubte Rinder auf deutschen Schlachthöfen häufig qualvoll ihr Ende finden.
Allein schon aus tierschützerischen Gesichtspunkten ist dies nicht zu
vertreten. Darüber hinaus ergibt sich auch fachtechnisch eine deutliche
Minderung der Fleischqualität. Durch
den früheren Einsatz von Rückenmarkzerstörern wurde sowohl ausreichend
Gehirnmasse als auch das Rückenmark zerstört. Dies bewirkte auch nach
unzureichenden Bolzenschüssen eine sichere Betäubung. Ungenügend betäubte Tiere halten im Todeskampf
nach dem Stechen wesentlich mehr Blut im Körper zurück als „entspannte“
ausreichend betäubte Tiere. Hinzu
kommt, dass häufig auf Schlachthöfen in der Betäubung unzureichend
ausgebildetes Personal eingesetzt wird. Dies hat zur Folge, dass die Fehlbetäubungsrate
noch wesentlich höher ist, und ein Großteil der Tiere leiden müssen. Die
Schlachttiere werden zwar zur Ernährung der Menschen gezüchtet, jedoch haben
auch diese Tiere das Recht auf eine nach allen Regeln der Kunst
durchzuführende nahezu schmerzlose Tötung. Auch Tiere empfinden Schmerzen und
es entspricht nicht der Menschenwürde, sie unter nicht zu beschreibenden
Qualen sterben zu lassen, um sie zur menschlichen Ernährung einzusetzen. Ich
bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Rinder in Deutschland wieder
menschenwürdig geschlachtet werden“. Mit freundlichen Grüßen Theodor Jahns Immer
wieder haben wir unsere Bundesministerin und die Europäische Kommission aufgefordert den Rückenmarkzerstörer wieder
einzusetzen oder aber sämtliche Vorraussetzungen zu schaffen, damit alle
Tiere, auch auf den Schlachthöfen, in denen die Betäubungsvoraussetzungen
nicht geschaffen sind/werden, schmerzlos geschlachtet werden können. Ohne
Erfolg! Dieser letzte verzweifelte Versuch für diese armen Tiere noch einmal einzutreten
soll in Form dieser Aufklärungskampagne erfolgen und dabei möchten wir auch
im Sinne der Verbraucher agieren und Sie vor den hohen BSE-Risiken, sowie
auch vor den gefährlichen Stresshormonen – die eigentliche Ursache aller
Erkrankungen – warnen! Unser
letztes Schreiben an die zuständige Frau Wallström und an Herrn David Byrne,
sowie an Frau Künast vom 01.10.2001 wurde nicht beantwortet, worin wir diese
darauf hingewiesen hatten, eine Klage vor dem Europäischen Gericht in
Luxembourg – 1.Instanz – gegen die EU-Kommission einzuleiten, denn wer sollte
dies sonst tun, außer wir? Leider hat sich (weil wir um Ratenzahlung gebeten
hatten?) von den Tierschutzrechtsanwälten dazu keiner bereit erklärt uns zu
vertreten. Denn noch nicht einmal der schwerreiche Deutsche Tierschutzbund
hält es für nötig so weit zu gehen und sammelt nur immer Unterschriften und
betreibt fleißig, wie alle andere Tierschutzvereine, Mitgliederwerbung! BSE-Infektionen durch Schlachtmesser,
Gefäßthrombosierung und Blutgerinnung Durch
die Schmerzlosigkeit konnte das BSE-Risiko minimiert, bzw. verhindert werden,
da durch herabgesetzte Herzfrequenzen - „Prionen“, die das Schlachtmesser
kontaminierten, und durch den Schneidevorgang in den Blutkreislauf gelangten
durch eine Bewusstlosigkeit und dadurch durch eine schwallartige Entblutung
ausgeschwemmt werden, das bei lebender Entblutung, die aufgrund der
stattfindenden stresshormonbedingten Blutgerinnung, der thrombosierten Gefäße
und der Muskelverkrampfungen im Blutkreislauf zurückgehalten werden und damit
nicht ausgeschwemmt werden können, sowie durch die aufrechterhaltene und
verstärkte Blutkreislauffunktion das gesamte Gewebe infiziert wird, bevor das
Tier dem Tod erliegt, wodurch das BSE-Risiko extrem und drastisch ansteigt
und auch noch das Fleisch mit tödlich-gefährlichen Stresshormonen verseucht
wird!!! Auch in diesem Bereich wird ersichtlich, dass über die Hilflosigkeit
und Qualen der Tiere das Naturgesetz wacht, wodurch für den Menschen Gefahren
entstehen. Anatomisch-physiologische
Vorgänge beim Schlachten ohne Betäubung sind den EU-Horrorsschlachtungen
manchmal identisch Herr
Dr. med. Werner Hartinger, Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie -
ehemaliger leitender Chefarzt der Unfallklinik in Tengen geht in seinem
Protestschreiben an den Rabbiner Dr. med. phil. Levinger gerichtet, auf die
anatomisch-physiologischen Vorgänge beim Schächten (Schlachten ohne Betäubung) ein
und nimmt wie folgt dazu Stellung: „Wenn
der Schächtschnitt entsprechend den bekannten Vorschriften mit Durchtrennung
aller Halsweichteile bis zur knöchernen Halswirbelsäule in einem Schnitt und
mit einem scharfen Messer ohne Scharten vorgenommen wurde, so werden zunächst
die Haut, dann die vorderen Halsmuskeln und dann die Trachea (Luftröhre)
durchtrennt. Jeder
Mediziner mit operativer Erfahrung weiß, wie schmerzempfindlich die Trachea
und der Larynx (Kehlkopf) ist und dass der Schneidevorgang selbst bei tiefer
Narkose noch zu schweren reflektorischen Atemstörungen führt... Dann
werden der nicht weniger schmerzempfindliche Oesophagus (Speiseröhre) und die
beiden gerade in dieser Region mit besonderer Sensitivität ausgestatteten
beiden Arteriae carotis (Halsschlagadern) durchgeschnitten, die eine
Gesamtreaktion auf Blutdruck und Kreislauf haben (carotis-Sinus). Daneben
werden auch die Nervi accessori und Vagus, das Sympathikus-Halsgeflecht, und
die das Zwerchfell motorisch versorgenden Nervi phrenici durchtrennt. Es
kommt dadurch zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster
Beeinträchtigung der Lungenatmung, so dass das Tier neben seinen
unerträglichen Schnittschmerzen auch noch des weiteren Todesangst durch
Atemnot bekommt. Es versucht vergeblich, diese durch Hyperventilierung
(gesteigerter arterieller Sauerstoffpartialdruck) des knöchernen Thorax zu
kompensieren. Während des langen Ausblutens thrombosieren und verstopfen
vielfach die durchtrennten Gefäßenden, so dass häufig nachgeschnitten werden
muss. Durch den angst- und atemnotbedingt verstärkten Atemvorgang wird das
Blut und der aus dem Oesophagus heraustretende Vormageninhalt in die Lungen
aspiriert, das zu zusätzlichen schweren Erstickungsanfällen führt. Und
das alles bei vollem Bewusstsein, weil beim Schächtschnitt die gleichgroßen
Gefäße innerhalb der Halswirbelsäule, die Arteriae vertebraliae, ebenso wie
das Rückenmark und die zwölf Hirnnerven nicht durchtrennt sind! Diese
intakten Gefäße versorgen in Verbindung mit dem Circulus arteriosus an der
Schädelbasis das ganze Gehirn ausreichend, so dass keine Bewusstlosigkeit
eintritt. Hängt man dann, wie vorgeschrieben, das Tier noch
an den Hinterbeinen auf, so bleibt es infolge des orthostatischen
Flüssigkeitsdruckes im Gefäßsystem praktisch bis zum Auslaufen des letzten
Bluttropfens bei vollem Bewusstsein, denn
entsprechend dem bekannten physiologischen Vorgang reduziert der langsam
ausblutende Organismus seine periphere Durchblutung zugunsten von Gehirn,
Herz und Nieren bis auf Null. Der Beweis hierfür ist vielfach erbracht worden,
indem man das Tier nach dem Schächtvorgang entfesselte. Mit der entsetzlich
klaffenden Wunde am Hals strebte es voll orientiert, bewegungsfähig und
angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu und musste endgültig mit dem
Bolzenschussapparat getötet werden.“ Die
EU-Horrorschlachtungen, die bei schlechten Bolzenschussbetäubungen vorkommen,
gleichen im Prinzip wahrscheinlich fast den der Schächtungen, die in
Deutschland rechtswidrig und entgegen sämtlicher Gesetze nur noch in Bayern
(nur in München!), bis vor Kurzem noch in Hessen und Berlin (Berlin gab an
wegen geschichtlichen Verpflichtungen diesbezüglich tolerant zu sein!!!) nur
für Juden vollzogen wurden. Seitdem der Tierschutz Verfassungsrang besitzt,
sind die ausnahmegenehmigenden Behörden verpflichtet sich die Nachweise aus
dem islamischen Koran oder dem jüdischen Talmud vorlegen zu lassen, in
welchen stehen muss, dass das Schlachten ohne Betäubung „zwingend“
vorgeschrieben ist, sowie dass der Genuss von Fleisch betäubter Tiere
verboten ist, weswegen das Schächten nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr
genehmigt werden darf, da es weder im Koran, noch im Talmud Vorschriften
gibt, die besagen, dass das Schlachten ohne Betäubung zu geschehen habe. Alle
Bundesländer – außer Bayern (München) - haben nun Gesetzestreue
an den Tag gelegt und selbst Hessen, die sich vor Kurzem noch geweigert
hatten, die geltenden Gesetze umzusetzen und für Juden Ausnahmegenehmigungen
erteilten, sind zur Rechtsnorm übergegangen. Wenn die Regierung von
Oberbayern – das Verbraucherschutzministerium – Herr Sinner – und
insbesondere die Direktion des städtischen Schlachthofes München – Direktor
Brunner – der jüdischen Kultusgemeinde keine Narrenfreiheit einräumen würde
und nicht den geltenden Gesetzen zuwiderhandeln würde, wäre Deutschland
schächtfrei und damit sündenfrei, da die Schlachtopfer dem Herrn unseren Gott
ein Greuel sind und insbesondere München zum Sündenpfuhl degradiert wird
(siehe Korangesetze und Bibelverse). Frau
Attenberger der Schlacht- und Betriebs GmbH – seit dem Jahrgang 2000 -
Inhaberin der Rinderschlachthalle aufgrund von Privatisierung - hatte uns
durch Ihre Anwälte versichert, nachdem uns diese mit einer Verfügung und
Anzeige einschüchtern wollten, falls wir eine ihr versprochene
Aufklärungskampagne durchziehen werden, dass nun keine Tiere mehr in ihrer
Schlachthalle geschächtet würden. Denn das erquälte Fleisch beinhaltet die
gefährlichen und krankmachenden Stresshormone (siehe die wissenschaftliche
Abhandlung unter „Stresshormone“), denn
von 10 zu Tode gefolterten Rindern und Kälbern werden in der Regel nur
ca. 3 Schlachtkörper für jüdischen Verzehr als tauglich erklärt und von
diesen drei Fleischkörper wiederum nur das Vorderviertel, wobei der viel
größere „Rest“ auf den allgemeinen Fleischmarkt gelangt, wodurch sich die
Fleischkonsumenten gesundheitlich schädigen und Christen religiös versündigen
müssen. Nun
aber mussten wir am 06.03.2003 (1 Monat nach Ihren leeren Versprechungen)
durch die Verkäuferin des Koscherladens am Viktualienmarkt in Erfahrung
bringen, dass uns die Schlachthofinhaberin hintergangen hat und vermutlich von
Brunner zum Schächten gezwungen wurde, da sie ja schon in früheren Zeiten aus
unergründlicher Angst vor den Juden oder der Regierung von Oberbayern – dem
Verbraucherschutzministerium und vor Brunner nicht getraut, das Schächten
einzustellen. Die Schlachthofdirektion Brunner, der die Regierung von Oberbayern – Sinner und
Stoiber im Nacken hat, nimmt partou seine Ausnahmegenehmigung von 1986 nicht
zurück, obwohl die Rechtsverletzungen und Gesetzesbrüche, die von ihm
legalisiert werden – nicht nur dass die Vorschrift, dass die angeblichen und
nicht existenten „zwingenden Religionsvorschriften“ von ihm nicht
eingefordert werden, reihenweise aufgeführt werden können (siehe Schächtungen
in München), sowie einschließlich der Verbrauchergefährdung – die Verletzung
des Grundgesetzes, durch das die Menschen vor körperlicher Versehrtheit
geschützt hätten werden müssen, sowie das Grundgesetz und
Diskriminierungsverbot, sowie die Gleichbehandlung missachtet wird. Die
christlichen Religionsvorschriften, die im Gegensatz zu den Jüdischen auch
nachgewiesen werden können, weil sie tatsächlich in der Bibel stehen und
durch das Grundgesetz geschützt werden müssen, werden einfach von der
Regierung von Oberbayern ignoriert. Die legalisierten Gesetzesbrüche von
Bayern liegen nun im Bereich auf Rekordhöhe, um den vorgeheuchelten
Religionsvorschriften der Juden gerecht zu werden, die für Sakkuth, deren
Stern sie sich als Zeichen machten (siehe Bibelvers und Koranvorschriften),
Schlachtopfer bringen. Bevor
der Tierschutz im Grundgesetz aufgenommen war, wurden von drei Bundesländern
Deutschlands die Gesetze missachtet, während sich 13 Bundesländer an das
Verbot des betäubungslosen Schlachtens gehalten haben. Die Schreiben der drei
Ministerien waren immer gleichlautend und sie hielten an den vorgeheuchelten
„zwingenden Religionsvorschriften“ fest, obwohl sie niemals nachgewiesen
werden konnten, da sie nicht existieren, weshalb die drei o.g. Bundesländer
gegen das Gesetz und geltendes Recht verstoßen hatten und schuldig sind, dass
das Schächten für Moslems wegen der Gleichbehandlung unter bestimmten
Vorraussetzungen, die allerdings nicht zu erbringen waren, durch das Verfassungsgericht
genehmigt wurde, wodurch im Jahre 2002 viele tausend Schafe und Rinder
erbarmungslos gefoltert wurden und an ihrem Blut ersticken mussten, da drei
Bundesländer (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) das
Urteil fehlinterpretiert hatten und die vom Bundesverfassungsgericht
geforderten Vorraussetzungen (geeignete Räume, Einrichtungen und technischen
Hilfsmittel, die den Tieren alle Schmerzen und leiden ersparen) gar nicht
berücksichtigten und einfach im
Glauben waren, sie müssten Ausnahmegenehmigungen für Muslime erteilen!!! Das
Schächten der Moslems und Juden gehörte nun der Vergangenheit an, wären da
nicht die Gesetzesbrecher in Bayern. Das Schächten in München wurde aufgrund
eines Schreibens vom 22.12.1986 (IE 5-5594-1/63/86) des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern erteilt. Die Zuständigkeit obliegt nun aber dem
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz, passender - Ministerium für
Krankheit und Verbrauchergefährdung - die durch ihre Legalisierung von
Gesetzesbrüchen – der Aufrechterhaltung der Schächterteilung - auch noch die
Verbraucher auf dem Gewissen haben. Sie setzten die Schlachthofinhaberin unter Druck und übten
Zwang auf diese aus, da es ansonsten nicht so weit kommen konnte, dass diese
Ihr Versprechen – nicht mehr zu schächten – bricht. Trotzdem
durch Gutachten bewiesen wurde, dass „koscheres“ Fleisch mehr Restblutmengen
enthält, verstoßen Juden und Moslems gegen ihre eigenen
Religionsvorschriften, da ihnen Blut indem die Seele ist, verboten ist, das
aber im Judentum generell der Fall ist, da sie sich ja ihre eigenen Gesetze
gefertigt und ausgedacht haben, da ja eine Sünde mit einer anderen Sünde
ausgemerzt werden kann, man nachts sündigen darf oder an den unreinen Tagen,
sowie satanischen Greuel darin stehen (nur in den alten Talmudschriften, da
die sog. „Geheimlehre“ in den neueren Ausgaben noch besser verschlüsselt
wurden)! Auf
unserer Homepage unter „Video“ sehen Sie wie stockend die gequälten Tiere im
Stehen, das in England praktiziert wird ausbluten (das Gehirn ist dadurch,
dass sie stehen wenigstens nicht bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen
durchblutet). Das so erzeugte Qualfleisch – mehr als 5/6 von jedem Tier wird
ungekennzeichnet dem öffentlichen Fleischmarkt beigeschmuggelt, da die
vermutlich adrenalinlüsternen oder vielleicht auch nur die opferbringenden
„Gläubigen“ nur das Vorderviertel mit dem Hals (und mit den meisten?
Stresshormonen) verzehren, sowie sog. „Ausschussware“ (z.B. wenn sich bei den
Tieren Lungenemphyseme durch die Kompression des umliegenden Gewebes bilden,
das beim rohen Misshandeln und das Herabwerfen aus einer Höhe von ca. 2,20 m
durch Lungenprellungen während des Schächtablaufs vorkommen kann aber auch
durch Infektionen herrühren könnte oder das auch bei älteren Tieren vorkommt,
sowie auch häufig angewachsene Lungen von Geburt an vorkommen, werden diese
Tiere „verworfen“ und wieder abgegeben, nachdem sie umsonst leiden mussten),
produziert wird, die den Christen untergeschoben wird, weshalb auch dadurch
ein erhöhtes Risiko besteht, BSE- und stresshormonverseuchtes, sowie
aggressionsförderndes Fleisch zu erwerben. Die
Horrorschlachtungen der EU-Kommission inform der BSE-Beschwichtigungsmaßnahme
sollte verhindern, dass „Prionen“, die den Rückenmarkzerstörer kontaminiert
haben könnten in den Wirbelkanal gelangen. Die
BSE-Vorsichtsmaßnahme greift nicht und wird erst zum eigentlichen BSE-Risiko Denn
erst durch lebende und leidende Tiere wird die Schlachtung zum eigentlichen
BSE-Risiko, da erst dann durch beschleunigte Organfunktionen dem Erreger
ermöglicht wird, durch den Wirbelkanal in den Blutweg zu gelangen, und erst dann die Organe mit den
infektiösen Erregermaterial infiziert werden. Das EU-Argument ist deshalb
nicht nur völlig rückhaltlos - entspricht nicht nur einer reinen These und
Beschwichtigungsmaßnahme, sondern ist hochgefährlich, da erst dadurch
BSE-Infektionen heraufbeschworen werden. Lebendausblutung
– eine Gefahr für BSE Die
Beschwichtigungsmaßnahme wird erst zum eigentlichen Risiko, da durch
beschleunigte Herz- und Kreislauffunktionen – „Prionen“, die das
Schlachtmesser kontaminiert haben könnten, und die bei gut betäubten Tieren
schwallartig ausgeschwemmt werden, durch die Schlachtwunde in den
Blutkreislauf gelangen und dort im Kreislauf alle Organe infizieren, da durch
die beschleunigte Kreislauffunktion alle Organe erreicht werden, wodurch
somit GEGENTEILIGES EINTRITT - ein todbringendes Risiko, weshalb der Schuss
wieder einmal nach hinten losgeht – von den zusätzlichen Gefahren
stresshormonschädigender und pathologisch-wirkender Stresshormone abzusehen. Lebende
und leidende Tiere bluten zudem stockend aus, so dass dies ein weiterer
Faktor dafür ist, dass die Prionen, wenn diese am Schlachtmesser kleben,
durch den beschleunigten Blutweg eingeschleust werden und dadurch, dass durch
die Stresshormone die Gefäße thrombosieren, nicht mehr, wie bei gut betäubten
Tieren schwallartig ausgeschwemmt werden können, sondern im Blutstrom kreisen
und damit das Fleischgewebe und die Organe infiziert werden, bevor das Tier
dem Tod erliegt. Nun
hat sich die oberschlaue EU-Kommission wieder eine andere mörderische
Strategie ausgedacht und wird in allen Schlachthöfen den Bolzenschuss
verbieten lassen, der wenn er eine Länge von 10 – 15 cm aufgewiesen hätte,
auch die Tiere mit dicken Schädelplatten ausreichend betäuben hätte können,
wodurch das o.g. Risiko sich erübrigt hätte, wenn die dementsprechenden
Treibladungspatronen richtig gewählt und vor allem auch exakt angesetzt, bzw.
platziert worden wären. Aber die Betäubungsvoraussetzungen sind der
Kommission, sowie der grünen Künast vermutlich zu aufwendig oder zu teuer. In
manchen Schlachthöfen, wie z.B. in Fürstenfeldbruck werden für alle Tiere die
schwarzen Treibladungen verwendet, da nicht nur Bullen, die mit schwarzen
Patronen geschossen werden müssen, sondern sogar auch des öfteren jüngere
Rinder (Rinder ab ca. 5 Jahre sowieso) dicke und mit roten
Treibladungspatronen nicht durchgängige Schädelplatten aufweisen. Nach
Angaben des Veterinärs Herrn Dr. Wies – Schlachthof Basel in der Schweiz –
können auch durch Sparmaßnahmen wie Druckluftbetäubungsgeräte, die zu
unhandlich sind, mangelhafte Betäubungen vorkommen. Das
Errichten von Sichtschutz ist sehr wichtig, da sich Tiere in Todesangst
wehren, wodurch es schon alleine unmöglich wird, sie exakt an der Stirn zu
treffen. Bereits im Jahre 1993 habe ich bevor ich den Verein – die Tierhilfe
- gründete, Sichtschutzblenden, die ich auch im Münchner Schlachthof
durchsetzen konnte und die aus robustem Material installiert wurden,
bundesweit gefordert, da die Tiere bei dem Anblick ihrer getöteten und
ausblutenden Artgenossen derartig in Panik geraten, dass sie nicht nur an der
Einsichtstelle angstkoten (woran jedes Tier übrigens ausrutscht!), sondern
mit Fluchtversuchen reagieren, weswegen der Bolzen nicht exakt platziert
werden kann. Aber Borchert oder Kiechle hatten doch wie auch jetzt die grüne
Künast gar keine Interesse am Tier- und damit am Verbraucherschutz und Künast
hat nun sogar offiziell bewiesen, dass es ihr nicht nur an Geld mangelt,
sondern an jeglichem Mitgefühl für leidende Tiere (wem die Gefühle für Tiere
fehlen, besitzt diese auch nicht für seine Mitmenschen), da sie es begrüßte
als das Bundesverfassungsgericht unsere Schlachttiere zum Tod ohne Betäubung
verurteilt hatte, und sie freute sich, weil sie dachte, dass Moslems unsere
Schlachttiere zu Tode quälen dürften, da es den Frieden fördere, obwohl das
Gegenteil zuträfe und für uns Tierschützer und christlichen Menschen, die wir
mit den bis aufs Äußerste geschundenen Kreaturen mitleiden, eine
Kriegserklärung bedeutete. Dadurch
dass die derbe und primitive Künast keiner einzigen Forderung von uns
nachgekommen ist, so fragen wir uns nur noch, ob denn alle Regierenden vom
Rinderwahn betroffen sind, denn wie wollen sie es nun bewerkstelligen, die
Tiere durch den Treibgang in den Tod treiben zu können, noch dazu wenn noch
nicht einmal der Sichtschutz existiert, der in den Schlachthöfen früher aus
Plastikvorhängen bestand, und aber generell zerrissen oder ganz abgerissen
ist und nicht mehr erneuert wurde. Denn bei einer zukünftigen
Elektrobetäubung, die von der oberschlauen EU-Kommission durchgesetzt wird
und in Buchloe, sowie in Furth im Walde bereits zur Realität geworden ist
(die uns bisher noch immer keinen Besichtigungstermin geben!), darf ein
Vorantreiben der Tiere nicht mehr mit Elektroschocks erfolgen, da ansonsten
die elektrische Betäubung sowieso zur Farce wird und bei der eigentlichen
Elektrobetäubung gar keine Wirkung mehr zeigt. Außerdem ist die
dicke Schädeldecke der Rinder überhaupt nicht für eine Elektrobetäubung
durchgängig und die Tiere können auch dadurch nicht ausreichend betäubt
werden. Die einzige Möglichkeit wäre die, dass die Stromstärke über 350 Volt
beträgt und eine Herzdurchströmung mit vorheriger Befeuchtung stattfindet,
jedoch zuviel Nässe könnte den Strom durch das Wasser leiten und gleichfalls
wirkungslos werden, sowie sich die Fehltreffer, bzw. Fehlbetäubungsraten
dadurch nicht minimieren werden, wenn das Betäubungspersonal vor einem
vielleicht sogar lebensbedrohlichen Stromschlag durch die Abwehrbewegungen
der Tiere es mit der Angst zu tun bekommen und danebentreffen, wenn noch
nicht einmal in den meisten Schlachthöfen Sichtschutz existiert, sowie
sämtliche andere Voraussetzungen, die für eine korrekte Betäubung notwendig
wäre. Welche
Betäubungsvoraussetzungen – von Künast und EU- ignoriert wurden - zur Auflage
gemacht werden müssen, um eine schmerzfreie Tötung zu garantieren: Geschlossene
Betäubungsboxen, wodurch die Tiere nicht mehr ausweichen können, schwarze
Treibladungen für alle Tiere (schwarze Patronen führen zum Rückschlag für den
Betäuber, weswegen wir ein Routieren des Schlachtpersonals alle 2 – 3 Stunden
gefordert haben), die Reinigung der Bolzen nach mind. 70 Schüssen,
Sichtschutzblenden vor dem Schlachtplatz und in der Betäubungsbox, Scheren
der Bullen an der Stirnpartie, da die Wuschellocken ein Eindringen der Bolzen
verhindern können, Fachpersonal (Umfragen auf Schlachthöfen haben ergeben,
dass Personen, die wahrscheinlich an Grausamkeit gewöhnt sind und aus
Kriegsgebieten stammen ect. die Tiere nicht richtig betäuben); regelmäßige
Gesundheits-Check-ups des Betäubungspersonals auf Handgelenksentzündungen;
Aufbewahrung der Schusspatronen im Trockenen; die Hände der Betäuber müssen
zwischendurch getrocknet werden; Handgelenksbandagen müssen zur Verfügung
gestellt werden; Die
EU-Kommission und Künast hat keinerlei Veranlassungen getroffen und sie haben
in ihrem Amt versagt. Sie sollten so schnell wie möglich aus dem
verantwortungsvollen Bereich des Verbraucher- und Tierschutzressorts
verschwinden, da ihr Herz für die Tiere und auch für die Verbraucher am falschen
Fleck ist, wenn sie überhaupt eines besitzen. Künast,
die EU und der Horror auf Schlachthöfen Es
erscheint unglaublich, dass die EU-Vorsichtsmaßnahme bezüglich der
Schlachtungen, die dazu führt, dass Rinder bei der Schlachtung – wenn
sämtliche Betäubungsvoraussetzungen fehlen – die Bolzen schlecht angesetzt
werden weil diese zu kurz sind und Künast interesselos darüber hinwegsieht
- öfters unbetäubt geschlachtet werden und schlimmstens leiden, nicht einmal
von den Medien aufgegriffen wird, obwohl von uns immer wieder neue Versuche gestartet
wurden, um die Aufmerksamkeit auf dieses brisante Thema zu lenken, das nicht
nur für die Tiere ein entsetzliches Leid und fürchterliche Qualen bedeutet,
sondern auch die Verbraucher, die durch den Konsum von qualvoll erzeugtem
Fleisch, das mit Stresshormonen verseucht ist, schwersten betroffen werden
und ihre Gesundheit massivst geschädigt wird. Medien haben dieses wichtige
Thema nicht aufgegriffen und die Allgemeinheit nicht darüber informiert,
welches Gemetzel und welcher Horror seit dem 1. Januar 2001 in den
Schlachthöfen, insbesondere in Jena oder in Österreich, sowie in den
EU-Länder praktiziert werden und wie schrecklich unsere Schlachttiere in
ihrer letzten Stunde oft zu leiden haben. Alle Medien, bis auf sehr wenige,
haben geschwiegen. Die
Redaktion von „Monitor“ hat uns sogar aufgefordert, keinen Kontakt mehr mit
ihnen aufzunehmen, weshalb ein weiterer Versuch, ihnen Informationen
diesbezüglich zu senden, nochmals dazu führte, dass wir erneut aufgefordert
wurden, keine Infos dazu mehr zu senden. Der „Spiegel“, der mich vor etlichen
Jahren hinters Licht geführt hat, und lediglich vortäuschte, dass er die
Videoaufzeichnung des betäubungslosen Schlachtens (Schächten) der Juden
veröffentlichen wollte, ist mir stattdessen in den Rücken gefallen und hat
mich in der Sendung „Spiegel TV“ als „Antisemit im Schafspelz“ vor dem
Fernsehpublikum diffamiert ohne auch nur eine Szene der schrecklichen
Metzelei, in der Tiere bei vollem Bewusstsein an ihrem eigenen Blut ersticken
und zu Tode geschunden werden, zu zeigen. Zwar hat er nun in seiner
Zeitschriftenausgabe im Oktober über die Grausamkeit der EU-Schlachtmethoden
einen Bericht gebracht, wozu er aber zehn lange Monate benötigte und dabei
die BSE- und Stresshormongefahren verschwiegen hat. Es ist ein Skandal, dass
übelste Tierquälereien und damit in Verbindung die Gefährdung der Verbraucher
billig in Kauf genommen und in Schweigen gehüllt werden! „Panorama“
verschweigt keine Skandale, sondern veröffentlicht diese Allerdings
muss „Panorama“ ein großes Kompliment ausgesprochen werden, die erstmals
Einblicke in das derzeitige Grauen ermöglichten und sich dem Komplott der
übrigen Medien gegen unsere Tiere nicht angeschlossen haben – im Internet
finden Sie auf der PANORAMA-Homepage nochmals den Filmbeitrag und weitere
Informationen unter folgender Adresse: http://www.das-erste.de/panorama
- Sie können den Beitrag vom ARD-Fernsehen „Horror auf Schlachthöfen“ auch in
Form einer Videoaufzeichnung beim NDR Media GmbH – Mitschnittservice – Haus
22, Hugh-Greene-Weg 1 in 22529 Hamburg als Kassette mit der Artikelnummer
10872 – Sendung vom 09.08.’01 anfordern. Sollte der Film dort nicht mehr
vertrieben werden, können Sie diesen auch bei uns Tierhilfe &
Verbraucherschutz international e.V. bestellen. Es ist unbegreiflich, weshalb
die Medien vor bestimmten Notwendigkeiten die Augen verschließen und nicht
fähig sind, notwendige Aufklärungsarbeit zu leisten, wobei das Schema,
nachdem sie vorgehen, um nur bestimmte Sensationen zu beleuchten, nicht zu
ergründen ist. Man könnte glauben, dass alles verschwiegen werden sollte,
womit Menschen infiziert, geschädigt oder Tiere gequält werden. |
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Impressum: Tierhilfe & Verbraucherschutz
international e.V. - Vorsitzende Gabriele Lang – Hanfstaenglstr. 38 - 80638
München |