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Muslime und ihre Korangesetze – unsere christlichen Religionsvorschriften (Bibelverse) Folgende Sure schreibt den Muslimen ihre Speisegesetze im Koran vor, worin geschrieben steht: Sura 5, Vers 4: „Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Gottes (beim Schlachten) angerufen ward; das Erdrosselte, das Erschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet wurde; und das durch Glücksspiel verteilte ist Frevel...Wer aber durch Hunger getrieben wird – ohne sündhafte Absicht -, dann ist Gott verzeihend und barmherzig“. Außerdem sprechen noch weitere Gesetze der Muslime aus dem Koran gegen die Praktizierung des betäubungslosen Schlachtens, denn in der Schrift – „ERLAUBTES UND VERBOTENES IM ISLAM“ – (Al-halal wa l-haram fi-l-islam) von Dr. Jusuf al-Quaradawi – Safar 1380/ August 1960 – eine für den Islam verbindliche Schrift und Ausarbeitung der Korangesetze – steht folgendes unter vielen anderen Argumenten gegen das Schächten auf Seite 57-59: „Wie gesagt betont der Islam, dass das Tier auf die vorgeschriebene Weise zu schlachten ist. Die Polytheisten Arabiens und anderer Konfessionen hatten das Tieropfer zu einem Akt des Gottesdienstes oder sogar zu einem Bestandteil ihres Glaubens und einem Grundpfeiler ihrer Religion gemacht. Sie wollten die Gunst ihrer Götter dadurch gewinnen, dass sie Tiere auf den bestimmten Altären schlachteten oder ihre Namen über den Tieren aussprachen. Der Islam hat diese heidnischen Bräuche abgeschafft und vorgeschrieben, dass beim Schlachten kein anderer Name als der Allahs genannt werden darf. Auch verbot der Islam das, was auf einem Altar geopfert oder einem anderen außer Allah geweiht worden war. Nun sind die Leute der Schrift – die Juden und Christen – im Wesentlichen Gläubige an einen Gott, in deren Religion sich später polytheistische Elemente einschlichen, so dass manche Muslime davon ausgingen, dass hinsichtlich der Nahrung die Leute der Schrift wie die Götzendiener zu behandeln seien. Daraufhin gewährte Allah der Erhabene den Muslimen eine besondere Erlaubnis hinsichtlich des Essens und Heiratens mit den Frauen der Leute der Schrift. In der Sure al-Maida, der letzten geoffenbarten Sure, sagt Allah. „Heute sind euch die guten Dinge erlaubt, und die Speise derer, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie eure Speise ihnen erlaubt ist..“(5:7) Die Bedeutung dieses Verses ist kurz gesagt, dass von diesem Tag an alle guten, reinen und zuträglichen Dinge euch Muslimen erlaubt sind, folglich gibt es also kein bahir, saiba, wasila und ham mehr. Da Allah euch die Speise der Juden und der Christen nicht verboten hat, ist sie euch auf der Grundlage des allgemeinen Erlaubtseins der Dinge auch erlaubt, und entsprechend könnt ihr auch eure Speise mit ihnen teilen. Demgemäß könnt ihr das Fleisch der Tiere essen, die sie geschlachtet oder gejagt haben, und sie können essen, was ihr geschlachtet oder gejagt habt. Während der Islam gegenüber den Polytheisten eine unnachgiebige Haltung einnimmt, ist er den Leuten der Schrift gegenüber nachsichtig, wie sie den Muslimen näher stehen: in ihrem Glauben an göttliche Offenbarung, Prophetentum und andere Grundsätze der Religion. Der Islam gestattet uns, mit ihnen zu essen, ihre Frauen zu heiraten und im allgemeinen gesellschaftlichen Umgang mit ihnen zu haben, gütlich und freundschaftlich zu verkehren. Vielleicht werden sie im Umgang mit den Muslimen in einer islamischen Umgebung und durch das Beobachten des Glaubens, Handelns und Wesens der Muslime erkennen, dass der Islam in Wirklichkeit ihre eigene Religion ist, nur mit größerer Spiritualität, einer vollkommeneren scharia und Schriften von größerer Zuverlässigkeit, und zugleich frei von heidnischen Einflüssen, menschlichen Vorstellungen und Falschheit überhaupt. Der Anwendungsbereich des Satzes „die Speise derer, denen die vor euch die Schrift gegeben wurde“ ist allgemein und schließt Fleisch, Erzeugnisse und andere Nahrungsmittel ein. Dies alles ist halal für uns, mit der Ausnahme dessen, was an sich haram ist, wie z.B. das Fleisch eines krepierten Tieres, Schweinefleisch, flüssiges Blut, denn diese sind grundsätzlich haram, gleich ob sie von einem Christen, Juden oder Muslim kommen....“ Der frühere Ordinarius der Universität von Ankara, Prof. Dr. S. Aygün bestätigte: „ Es gibt eine Reihe von Muselmanen, die ohne religiösen Grund, nur aus Gewohnheit heraus, gegen eine Betäubung vor dem Blutentzug Stellung nehmen. Dafür findet sich nirgendwo eine Stütze oder beweiskräftige Unterlagen. In der Sura Yasin des Korans hat der Prophet Mohammed im Namen Gottes folgendes befohlen: „Wenn ein Tier für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden soll, muss es in einer Weise geschehen, dass ihm dadurch möglichst wenig Schmerzen verursacht werden“. Im Koran befinden sich außerdem zahlreiche Verse, die das Quälen von Tieren als große Sünde bezeichnen, wie z.B. „Der heilige Prophet sagte:“ Es ist eine große Sünde, wenn ein Mensch Tiere in Käfige sperrt, wenn sie in seiner Gewalt sind“. Ibn Umar, Ahmad und andere Autoritäten – die für die Überlieferung der Korangesetze zuständig sind, berichteten, der heilige Prophet habe diejenigen verdammt, die irgendeinen Körperteil eines Tieres beschädigen oder verstümmeln, solange es am Leben ist.“ Desweiteren sagte der Bote Gottes: “Allah der Gesegnete und Erhabne hat euch Wohlverhalten in allem vorgeschrieben und will dass alles aufs beste ausgeführt werden soll. Deswegen sollst du, wenn du ein Lebewesen töten musst, es auf die beste Weise machen, und wenn du ein Tier schlachtest, sollst du die beste Methode anwenden und dein Messer schärfen, um dem Tiere so wenig Schmerzen wie möglich zuzufügen“. Verboten ist den Korangläubigen z.B. auch, dass ein vierbeiniges oder ein anderes Tier vor dem Schlachten warten müsse, sowie ihnen alle Arten von lebenden Tieren zu schlachten, während sie gebunden und gefesselt sind, verboten ist. Der heilige Prophet sprach zu einem Mann, der sein Messer in Gegenwart des zu schlachtenden Tieres schärfte: „Willst du das Tier zweimal töten – einmal, indem du das Messer schärfst, während es zuschaut, und einmal, indem du ihm den Hals durchschneidest?“ Hazrat Inam Ali sagt: „Schlachte keine Schafe in Gegenwart anderer Schafe oder irgendein Tier in Gegenwart anderer Tiere.“ Hazrat ´Umar sah einst, dass ein Mann einem Schaf, welches er schlachten wollte, nicht genügend Wasser zu trinken gab. Er prügelte den Mann und sprach: „Nun geh und tränke es anständig, wenn es schon sterben muß, du Schurke!“ Auch wird von Hazrat `Umar berichtet, dass er einmal einen Mann antraf, der sein Messer wetzte, um ein Schaf zu schlachten. Dabei hielt er das schon am Boden liegende Schaf nieder, indem er ihm seinen Fuß auf die Nase setzte. Da peitschte er den Mann, bis der Fersengeld gab. Das Schaf hatte sich inzwischen davongemach“. Der heilige Prophet wurde von seinen Jüngern gefragt, ob Barmherzigkeit Tieren gegenüber im künftigen Leben belohnt werde. Er antwortete: „Ja, es gibt eine verdiente Behlohnung für jede irgendeinem Geschöpf erwiesene Barmherzigkeit“ (Bukhari). Muslime, die Tieropfer darbringen - wie illegal zum Opferfest - können demnach als Abtrünnige ihrer Religion bezeichnet werden, sowie auch Juden, die sich von unreinem (koscher heißt in der jüdischen Geheimlehre unrein, da z.B. im Talmud „Aas - wenn es stinkend wird rein wird“) Fleisch ernähren Gottesungläubige sind, da der Herr unser Gott die Israeliten wegen ihrer Schlachtopfer verdammt. Hinzukommend stellt der Glaube, dass das Schlachten ohne Betäubung zu geschehen habe, einen Irrglauben dar, und „Irrglauben“ dürfen nicht geschützt werden. Es handelt sich um das eigentliche Blutverbot, das zwar religiösen Schutz bedarf, weil es auch wirklich im Koran existiert und als direkte Vorschrift im Koran verankert ist, aber das nur durch eine vegetarische Ernährung befolgt werden kann. Da nun die Gläubigen sich nur auf dieses Verbot berufen können, wollen sie daraus einen Strick drehen und geben falsche Tatsachen vor, nämlich, dass lebendig ausgeblutete Tiere besser entblutet wären. Dieser Irrtum oder Heuchelei kann nicht religiös geschützt sein, denn es entspricht einer Lüge, hat keinen wissenschaftlichen Rückhalt und wurde mehrfach von verschiedenen Instituten widerlegt, wie z.B. durch ein Gutachten aus der Forschungsanstalt Mariensee. Es wurde sogar GEGENTEILIGES befunden. Das Fleischgewebe von Tieren, die mit dem Bolzenschuss betäubt wurden, wies den niedrigsten Restblutgehalt auf und führt die Gläubigen auf den falschen Weg und in die Sünde, da sie durch das betäubungslose Schlachten mehr Blut aufnehmen. Durch das zwischenzeitlich nichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hätten die Richter, wenn diese schon einen Ritualmord an unseren Tieren – allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen, die ja nicht gegeben waren/sind – erlaubten auch die tatsächlich vorgeschriebenen Gesetze im Koran nicht außer Acht lassen dürfen, worin das Steinigen, Hände abhacken für Ehebrecherinnen, Diebe ect. vorgeschrieben steht und gleichfalls ausnahmegenehmigt hätte werden müssen, sowie gleichfalls „Satanisten“ durch das nun nichtige Urteil Anspruch darauf gehabt hätten, Menschen oder Tiere zu Tode zu quälen, da ja das Gleichheitsgesetz auch Kannibalen ein Anrecht auf den Verzehr von Menschenfleisch geben hätte müssen, falls diese Anträge dazu gestellt hätten, wenn sie sich auf das menschen- und tierrechtsverletzende Skandalurteil bezogen hätten und ihre persönliche Glaubensüberzeugung glaubhaft dargelegt hätten!!! Das Schächten war in Deutschland schon immer verboten, auch wenn diese Tatsache dem Tierschutzbeauftragten und Sprachrohr Dr. Wenzel des Staatsministers Sinner noch nie eingeleuchtet hatte und demnach ihre „Ausnahmegenehmigung“ für die israelitische Kultusgemeinde mit allen Mitteln zu verteidigen suchen, indem diese immer behaupteten, dass alle Länder, in denen Juden schächten wollten, Ausnahmegenehmigungen erteilten und wir ihm mehrmals sämtliche nachfolgend aufgeführten Schreiben aus den 13 Bundesländern übermittelten. Dazu zitieren wir nur einige Angaben der Ministerien: “...Wie Ihnen bereits Herr Ministerpräsident Björn Engholm in seinem Schreiben vom 11.10.’92 mitteilte, wurde und wird auch in Zukunft eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten aus religiösen Erfordernissen gem. § 4a Abs. 2 Nr.2 TierschG in Schleswig-Holstein konsequent nicht erteilt“. 24.Mai 2000: „..Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass in Schleswig-Holstein weiterhin keine Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten aus religiösen Gründen erteilt worden sind. Die zuständigen Behörden sind gehalten, entsprechend zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden.“ Der Minister für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern schreibt:“ Antragstellern jüdischen Glaubens werden in der Regel keine Genehmigungen zum Schächten erteilt, da ihnen das Schlachten ohne Betäubung im Regelfall nicht „zwingend“ im Sinne des Tierschutzgesetzes vorgeschrieben ist. Für den Islam gilt das gleiche...“ Das Sächsische Ministerium schreibt am 22.01.’93:“....Auch in Zukunft werden wir Anträge zum betäubungslosen Schächten restriktiv entscheiden.“ Am 5.6.’00 in Auftrag von Ministerpräsident Biedenkopf schreibt das Ministerium:“ Entsprechend § 4a TierSchG darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist....Eine solche Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Auch in Zukunft werden entsprechende Anträge restriktiv entscheiden“. Vom 24.Juli ,96: “Herr Ministerpräsident Oskar Lafontaine dankt...Im Saarland wurden Ausnahmegenehmigungen für ein Schlachten ohne Betäubung durch das hiesige Ministerium nicht erteilt. Die Ablehnung von Ausnahmegenehmigungen wird mit dem Fehlen zwingender Religionsvorschriften begründet.“ „... mein Ministerium hatte Sie bereits mit Schreiben vom 9.10.’92 darauf hingewiesen, dass in Baden-Württemberg keine Ausnahmegenehmigungen nach § 4 a Abs. 2 Nr.2 des Tierschutzgesetzes erteilt worden sind. Das gilt sowohl für Angehörigen des Islams, als auch für die jüdische Religionsgemeinschaft. Die Einhaltung des Schächtverbots wird zudem in Baden-Württemberg streng überwacht. Mir ist daher nicht verständlich, wie Sie dazu kommen, zu behaupten, dass man lediglich in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Thüringen, Saarland und Hamburg konsequent nicht schächte, ohne Baden-Württemberg hierbei zu erwähnen. Ich fordere Sie daher auf, derartige Behauptungen künftig zu unterlassen.“ Ihre Schreiben an Ministerpräsident Scharping und Innenminister Zuber vom 22.4., 7.5., und 16.7.’93 darf ich wie folgt beantworten. Ich teile Ihre Auffassung, dass das Schlachten ohne Betäubung der besonderen Aufmerksamkeit bedarf. So wurden die Behörden in Rheinland-Pfalz angewiesen, keine Ausnahmegenehmigungen mehr für Muslime zu erteilen...“ „...für Ihr erneutes Schreiben vom 26.4.’00 danke ich Ihnen und gebe gern Auskunft zu Ihren Fragen. Nach deutscher Rechtsauffassung und Rechtsprechung lt. TierSchG ist ein Schlachten ohne Betäubung grundsätzlich tierschutzwidrig. Eine Überwachung des grundsätzlichen Schächtverbotes obliegt in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg den Kreisordnungsbehörden..“ Schreiben vom 30.09. und 10.11.’92: „..dass Angehörigen des moslemischen Glaubens in Niedersachsen keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten erteilt wird. Ich füge hinzu, dass auch Angehörigen mosaischen Glaubens keine Ausnahmgegenehmigung erteilt wurde. In Niedersachsen wird nicht geschächtet. Auf das Verhalten anderer Länder habe ich keinen Einfluß.“ „herzlichen Dank...das am 9.Mai 2000 bei mir eingegangen ist. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Inhalte der von Ihnen zitierten Schreiben aus meinem Haus vom 30.09.1992 unverändert Gültigkeit haben. Die Behörden in Niedersachsen sind angehalten, für Angehörige des ......... Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG nicht zu erteilen...“ Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalts schreibt: „ Ich teile Ihre Auffassung, dass eine Ausnahmegenehmigung nur erteilt werden kann, wenn die von Ihnen genannten unabdingbaren Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere muß nachgewiesen werden, dass 1. das Fleisch für Angehörige einer Religionsgemeinschaft gewonnen werden soll, für die der Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagt ist, 2. es in dieser Religionsgemeinschaft Vorschriften gibt, die deren Angehörigen das Schächten vorschreiben und 3. diese Vorschriften für die Angehörigen der Religionsgemeinschaft zwingend sind. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft allein kann nicht schon Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung sein. Im Übrigen sind mir keine Schlachthöfe im Lande bekannt, die über die erforderlichen technischen Voraussetzungen zum Schächten verfügen, so dass allein deshalb die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ausgeschlossen ist. Den zuständigen Behörden wurde diese Auffassung auf dem Dienstwege bekanntgegeben, so dass der Ermessensspielraum bei Entscheidungen nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG insoweit eingeschränkt ist“. Die absolut ungeeignete Bundesministerin – die grüne Künast – die das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begrüßte und nun weiterhin die absurde falsche Behauptung aufstellt, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel keine Rolle spielen würde und das Urteil nach wie vor seine Gültigkeit hätte, muss schleunigst aus dem verantwortungsvollen Bereich des Verbraucher- und Tierschutzressort verschwinden, da ihr Herz, wenn sie überhaupt eines besitzen sollte am falschen Fleck ist, und die Verbraucher, wie auch die Tiere in den Abgrund stürzt. Sie hat weder Vorbildung im medizinischen Bereich, weshalb sie verbissen an der Strategie der Tierversuche festhält, sowie sie keinerlei Interesse hat, die Verbraucher zu schützen, in dem sie die Betäubungsvoraussetzungen in den Schlachthöfen einfach nicht ermöglicht. Auch würde sie die betäubungslosen Schächtungen wegen der Integration von Muslime ermöglichen ohne dabei Rücksicht auf die Gesundheit der Verbraucher zu nehmen, sowie sie die christlichen Fleischkonsumenten rücksichtslos in die Sünde treiben würde, da der Herr unser Gott alle verdammt, die das Fleisch aus Schlachtopferungen essen, denn er sprach: „Die davon essen tragen ihre Schuld“ oder auch: „Alle die es essen werden sich verunreinigen“. Die barbarischen gottlosen Schächtungen und die mittelbar angegriffene Regelung des § 4 a Abs. 1, 2 Nr. 2 TierSchG hielt sie für verfassungsgemäß: „Sie diene einerseits dem von der Verfassung vorgegebenen Ziel eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes, trage andererseits aber mit der Möglichkeit, das Schächten aus religiösen Gründen, hier nach der zweiten Alternative des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG, ausnahmsweise zu genehmigen, auch dem Grundrecht der Religionsfreiheit Rechnung. Durch die Erteilung entsprechender Genehmigungen an Muslime werde auch deren Integration in der BRD gefördert. Das Schächten sei wie das Schlachten nach vorheriger Betäubung dem ethisch begründeten Tierschutz verpflichtet und als Schlachtmethode noch akzeptabel, wenn es ordnungsgemäß durchgeführt werde. Soweit § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG den Begriff der Religionsgemeinschaften verwende, werde an einen Begriff angeknüpft, der hinreichend flexibel sei, um auch den Besonderheiten der Muslime gerecht zu werden. Für das Vorliegen einer solchen Gemeinschaft genüge ein Mindestmaß an organisatorischen kontinuitätswahrenden Strukturen“. Dass das Schächten wie das Schlachten nach vorheriger Betäubung sei und dem ethisch begründeten Tierschutz verpflichtet sei, ist eine der infamesten Lügen, die jemals in so dreister und verlogenster Form behauptet wurden. Das Schächten ist mehr als grausam – die Tiere leiden bis aufs Äußerste unbeschreibliche und nicht vorstellbare Qualen, die schmerzhafteste Leidenszeit ohne dabei die Leidenszeit für das entsetzliche Vorbereiten des fürchterlichen Umwerfens in Rückenlage und dem Aufsetzen (neue Erkenntnis in München stellt man sich auf den Hals und einige Stiefel drücken den Hals des Tieres am Boden fest!) auf die Atmungsorgane mit dem Einspannen des Kopfes in einen Bügel, der am Boden befestigt ist (München) zu berechnen oder dem Treiben in eine Schächttrommel mit hydraulischer Umdrehung des Tieres in Rückenlage zeitlich einzukalkulieren, erstreckt sich vom Schlachtschnitt bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen in einer Leidenszeit von mindestens 3 Minuten bis längstens 40 Minuten. Eine Videoaufnahme wurde dem Gericht zum Beweis zugesandt, worin ersichtlich ist, dass das Tier, das in der Schächttrommel hydraulisch in Rückenlage gebracht wird, nach dem Schächtschnitt das Bewusstsein NICHT verliert, mit dem Kopf vor Qualen verzweifelt schüttelt, die Augen vor Schmerzen und Qualen verdreht, dass es ständig blinzelt, während das Blut ihm über die Augen läuft und dass es, nachdem es entblutet wurde und aus der Maschine herausgeworfen wird nochmals mit den Beinen verzweifelt strampelt und aufstehen möchte, wir wiederholen ausdrücklich, obwohl es entblutet wurde, möchte es noch immer aufstehen, um zu fliehen, es hat noch immer die Kraft und das Bewusstsein, um den Kopf hochzuheben, bis es mit weit aufgerissenen Maul endgültig erstickt und endlich mit dem Kopf in die Blutlache fällt (als VHS-Videofilm bei uns erhältlich – wegen der Länge der Aufnahme nicht auf dieser Homepage zu sehen). Ein weiterer Straftatbestand bestand in den zwei anderen Bundesländern (Hessen und Berlin) und besteht noch immer im Bundesland Bayern – München (angeblich wurde die Ausnahmegenehmigung zum Schächten im August widerrufen, wonach nun nicht mehr geschächtet werden wird), sowie in den schächtenden Ländern wie Frankreich, Holland, Belgien, Italien, Oberösterreich, USA und England darin, dass die Tiere nach dem Schächten in lebenden Zustand aufgehängt werden, damit das Blut besser fließe, das außerdem auch noch im Zusatz durch EG-Richtlinien, bzw. durch die Gesetze zu dem Europäischen Übereinkommen verboten ist, denn Art.14 darin schreibt vor: “Zwangsmaßnahmen, die vermeidbare Leiden verursachen, dürfen nicht angewandt werden; die hinteren Gliedmaßen der Tiere dürfen nicht zusammengebunden werden (das trotzdem vor dem Umlegen geschieht!, obwohl selbst die Korangesetze dieses strengstens untersagen); vor dem Betäuben, beim rituellen Schlachten vor Abschluß des Ausblutens, dürfen die Tiere nicht aufgehängt werden (das gleichfalls praktiziert wird!).“ Auch in den Sitzungsdokumenten des Europäischen Parlaments, in denen die verbindlichen Gesetze der EG geschrieben stehen, kann auf Seite 21 nachgelesen werden:“ Rinder und Einhufer dürfen nicht in Rückenlage gebracht werden und sollten stehend betäubt oder getötet werden“. Wenn Tiere im Stehen betäubt werden, stehen sie nicht mehr, weswegen man sich auf das Töten beziehen muss. Es liegt nun eindeutig gegen die EG-Richtlinie ein Verstoß vor, wenn Tiere gefesselt werden, wenn sie in lebendem Zustand in Rückenlage gebracht werden und wenn sie vor dem Abschluß der Ausblutung aufgehängt werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Selbst die hessische Staatskanzlei, deren Bundesland mit den Ländern Bayern und Berlin die Einzigsten waren, die sich nicht an das Gesetz gehalten haben und das betäubungslose Schlachten ausnahmegenehmigten, vertrat die Auffassung, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Teils fehle es an einer unmittelbaren Grundrechtsbetroffenheit, teils an einer den Substantiierungserfordernissen genügenden Darlegung. „Der Zentralrat der Muslime ............ „ heuchelte damit vor, „dass soweit in einem Gutachten der Al-Azhar-Universität von Kairo davon die Rede sei, dass Muslime auch das Fleisch nicht geschächteter Tiere verzehren dürften, gelte nur für Notsituationen (das den verbindlichen Aussagen der AL-Azhar-Universität nicht zu entnehmen ist und gleichfalls nur frei erfunden wurde). Eine solche Notsituation sei für Muslime in Deutschland nicht gegeben. Das Prinzip der Gleichbehandlung mit jüdischen Gläubigen gebiete die Genehmigung des Schächtens nach § 4 a TierSchG auch für Muslime“. Da aber Ausnahmegenehmigungen nur in Ausnahme, bzw. „nur in Notsituationen“ unter den bestimmten Voraussetzungen, die außerdem ja nicht gegeben sind, ausnahmegenehmigt werden dürften, so greift das Argument nicht, dass in Deutschland keine Not vorliegen würde, da ja in Deutschland das Schlachten ohne Betäubung verboten ist und das Ausnahmegenehmigen somit eine Notlösung darstellt, sowie die Universität Al Azhar in Kairo, die für die Korangesetzte hauptverantwortlich ist, es nicht als Notsituation ansieht und bestätigt, dass der Genuss von betäubten Tieren generell erlaubt ist. Da sich nun Moslems, wie z.B. der Beschwerdeführer darauf berufen, dass das Schlachten ohne Betäubung zu geschehen habe, so sind sie nicht „Gläubige“ im Sinne des Korans und keine Gläubige im Sinne des Islams, da sie die Richtschnur des religiösen Lebens für sich nicht als verbindlich ansehen, weswegen ihre religiöse Überzeugung nicht unter die geschützte Religionsfreiheit fällt, da sie wider des Glaubens handeln. Denn nur die Koranvorschriften sind religiös geschützt. Denn im „Der Koran“ – Originalausgabe von Hartmut Bobzin – Verlag C.H. Beck – auf S.104 steht: „Jede „gültige“ Koranausgabe bedarf daher des Hinweises auf die Freigabe durch ein berufenes Koranlesergremium, wie das der Azhar-Universität in Kairo. Es gibt zwei Lesearten in der langen Geschichte des Korans, die eine beruht auf der von Medina ausgehenden Lesetradition, die mit dem Namen des Ersttradenten “Nafi“ und „Seines“ Überlieferers „Wars“ bezeichnet wird, und deren Tradition sich vor allem im Westen der islamischen Welt Marokko, Algerien, Tunesien durchgesetzt hat. Die andere Lesetradition ist in der irakischen Stadt Kufa beheimatet, sie wird nach dem Ersttradierten „Asim“ und seinem Überlieferer „Hafs“ kurz als „Hafs`san Asim“ bezeichnet. Sie war im Osten der islamischen Welt verbreitet und liegt der Koranausgabe zugrunde, die auf Veranlassung von König Fuad von einem Gremium von Azhar-Gelehrten erarbeitet wurde, sowie außerdem der ägyptische Germanist Moustafa Maher den Text neu übersezte (Kairo 1999).“ Außerdem wurde bevor der Tierschutz als Staatsziel mitaufgenommen wurde, durch die Schächtverbote für Juden, die aus 13 Bundesländern Deutschlands stammten (seit der Gesetzesänderung ist das Schächten überall verboten – nur München legalisierte bis August 03 Gesetzesbrüche), das “Prinzip der Gleichbehandlung“ wahrgenommen, wenn auch den Moslems, wie den Juden das betäubungslose Schlachten untersagt wird. Das „Prinzip der Gleichbehandlung“ wird also nicht verletzt. Da aber das Quälen von Tieren nicht dem Glauben der in der Mehrheit in Deutschland lebenden Christen entspricht, verstößt das Abmetzeln von Tieren bei vollem Schmerzempfinden gegen das „Prinzip der Gleichbehandlung“. Wenn sich die Moslems, die aus dem Irrglauben heraus denken, sie müssen die Tiere schächten, nicht sicher sind, so müssen sie nach ihren eigenen Religionsvorschriften uns Christen befragen, wie sie verfahren sollen, und müssen das, was wir ihnen sagen, als verbindlich ansehen, da im – „Der Koran“ auf S.112 geschrieben steht: “..Daß man zu solchen Textstellen auch Christen und Juden befragen sollte, war durch Koranstellen ausdrücklich sanktioniert: in Sure 10,94 (vg.17,101) heißt es: „wenn du über etwas im Zweifel bist, was mir auf dich herabgesandt haben, so frage dienjenigen, die vor dir das Buch vorgetragen haben“. „Ein berühmter Fall, in dem die Präzisierung einer unvollständigen Darstellung unbedingt erschien, war die Geschichte der Opferung von Abrahams Sohn (37,101f)...“ Zitat aus dem Gerichtsurteil des BverfG: „Zweck des Tierschutzgesetzes ist es aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen....Das ist ein legitimes Regelungsziel, das auch dem Empfinden breiter Bevölkerungskreise Rechnung trägt, und speziell mit Blick auf das Schächten...“. Die in dem letzten Jahr durch das jüdische Schächten verursachte Rechtsverletzung in drei Bundesländern Deutschlands, die damit ihre Schuld zu tragen haben, dass das BverfG unter bestimmten Vorraussetzungen (die ja niemals erfüllt hätten werden können) das Schächten für Muslime wegen der „Gleichbehandlung“ als erlaubt erklärte, basierte darauf, dass kein vernünftiger Grund existierte, dem Tier Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, außerdem trägt das Schächten eben nicht dem Empfinden breiter Bevölkerungskreise Rechnung. Das Empfinden breiter Bevölkerungskreise wird in ihrer religiösen Einstellung und Glaubensüberzeugung verletzt und benachteiligt. Das gotteslästerliche und tierquälerische Abmetzeln der Tiere bei vollem Bewusstsein und Schmerzempfinden verletzt unseren Glauben und verursacht bei der christlichen mehrheitlichen Bevölkerung größte Abscheu, extremes Mitleiden, seelische Verletzungen, psychische Qualen, die schrecklichsten Alpträume, Krankheiten durch die Seele, Wut, Hass und Verzweiflung. Die der CSU angehörenden Richter des BverfG, die auch einstimmig von der SPD toleriert waren, erklärten in ihrem Urteil: „Die Regelung ist zur Erreichung des genannten Regelungszwecks, auch das Schlachten warmblütiger Tiere an die Grundsätze eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes zu binden, geeignet und erforderlich“. Die Bezeichnung eines „ethisch ausgerichteten Tierschutz“ ist der Abschuss - pure Verleumdung – vorsätzliche falsche Behauptung – eine Sünde – Volksverhetzung - Beschwichtigung – Sarkasmus – Gefühllosigkeit - Herzlosigkeit – Hohn und eine verdammte Lüge. Die Gesetzestexte, die das Schlachten ohne Betäubung hätten verhindern müssen lauteten: „Gleiches gilt für....., weil er das Schächten einer verstärkten staatlichen Kontrolle unterwerfen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit geschaffen werden, über die Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung der antragstellenden Personen hinaus durch.......über geeignete Räume, Einrichtungen und sonstige Hilfsmittel erreicht werden können“. Staatliche Kontrollen existieren in der Realität nicht. Das betäubungslose Schlachten erregte sogar bei Menschen, die an das Töten und an Grausamkeit gewöhnt sind – größte Abscheu, weswegen jeder Amttierarzt und Schlachter das Weite suchte (in München bis vor Kurzem noch immer!!!) wenn dieser Horror verübt wurde. Dazu konnten wir vor zehn Jahren, wie vor einiger Zeit Bestätigung bei der Befragung von Amtstierärzten und Metzgern im Schlachthof München finden. Die Beweise liegen uns dazu außerdem schwarz auf weiß vor. Auch wird dies z.B. durch einen Leserbrief bestätigt - tz vom 28.01.2002 auf S.15: „ Ich war 15 Jahre lang Metzger, war Mitglied von Schlächterkolonnen und habe dabei unendlich viele Tiere getötet. Bedauerlicherweise sind die meisten Menschen nervlich nicht in der Lage, sich in der Praxis mit dem Thema auseinander zu setzen. Sie zappen im Fernsehen weg und behaupten, das Schächten sei schmerzlos, ohne je neben einem sterbenden Tier, das in seinem eigenen Blut erstickt, gestanden zu haben. Grundsätzlich ist zum Schächten zu sagen, das ist die Rückkehr ins Mittelalter und in Zeiten von Computern ein Armutszeugnis für die gesamte Menschheit. Die Juden schächten in Berlin, Frankfurt und München. Das Rind wird von deutschen Metzgern in eine Metalltrommel geführt (Anmerkung der Tierhilfe & Verbrauchersch. in München werden, bzw. wurden die Tiere gefesselt, umgezerrt und auf den harten Boden geworfen, das eine Ewigkeit dauerte, weil sich die Tiere verzweifelt wehren und um sich schlagend, bis der Kopf dann auch noch in den Eisenbügel, der am Boden installiert ist, eingespannt werden kann, ist alleine schon die schrecklichste Quälerei!), maschinell in Rückenlage gelegt, mit einer Schächtzange an den Hörnern wird der Hals zurückgespannt. Dann durchschneidet der Rabbiner mit einem speziellen Schächtmesser den Hals. Nach dem minutenlangen Ausbluten übernehmen wieder die deutschen Metzger die weiteren Arbeiten (Anmerkung der T. & V. - der Grund warum ein deutscher Schlachter übernehmen musste ist folgender: da Tiere quälen auch für Juden eine Sünde ist und alles was man selbst nicht durchführt oder nicht sieht, gilt im Judentum als „erlaubt“, weswegen im Talmud „die Gemeinde mit einem Vorhang vom Schächten und der Sünde abgehalten wird und das wahrscheinlich der Grund ist, warum Juden nur das Vorderviertel – ein Sechstel eines Tieres verzehren). In islamischen Metzgereien in Deutschland sind in dieser Regel diese technischen Einrichtungen nicht vorhanden und es gibt auch keine ausgebildeten Schächter, wie bei den Juden. Bei den Moslems werden die Rinder mittels Fußfesselung zu Fall gebracht, was das Tier in Aufregung versetzt. Aus Zeitgründen wird oft nur eine Schlinge um den Hinterfuß gelegt, und dem Tier werden mittels einer Seilwinde die Füße weggezogen, wobei es umstürzt, sich oft die Hörner abbricht (Anmerkung der T. & V. obwohl angeblich „verletzte Tiere ungenießbar“ sind, verursacht man außerdem noch Quetschungen, Blutergüsse und Knochenbrüche) und dann mit dem Hinterteil nur weit hochgezogen zu werden, bis es wehrlos mit dem Vorderteil am Boden liegt und dann nur ein Schnitt in die Halsschlagader gemacht wird. Das minutenlange Ausbluten ist eine Tortur, die man am Tier gut beobachten kann. Jedes geschächtete Tier erbricht seinen Mageninhalt und jeder vernünftige Mensch wird zugeben müssen, dass es das aus Schmerzen und den Qualen tut, die es erleiden muß“. (Burkhard Marterer – Lindau) Herr Marterer hat nun ein Buch geschrieben, in dem er auf das entsetzliche Leid der Schächttiere aufmerksam machen möchte. Der Titel heißt: „Mein Weg durch die Hölle“ aus einem Tagebuch eines Schlächters und ist zu beziehen bei Burkhard Marterer, Reutiner Str. 5a, D-88131 Lindau. Er versendet es zum Selbstkostenpreis in Höhe von Euro 5,- inclusive Porto. Er schreibt – Zitat:“ Interessierte Kreise versuchen zwar über eine willige Presse immer wieder das Märchen vom Sekundentod zu verbreiten, doch ich habe selbst geschächtet und ich habe ein gutes Wissen auf diesem Gebiet, und wenn Sie dieses Kapitel gelesen haben und sie befürworten das Schächten, haben sie entweder ein Herz aus Stein, oder Sie sind krank im Kopf. Dem Durchschnittsbürger ist es nicht möglich, und meistens ist er auch nicht in der Lage, sich objektiv über dieses gruselige Thema zu informieren.“ Er prangert darin auch Tierschutzvereine an und schreibt: “Und was ist das für eine Schande für die Gesellschaft, wenn ich als ehemaliger Schlächter hier für die Tiere sprechen muss und die Mitmenschen an ihre Verantwortung dem Tier gegenüber erinnern muss. Wo bleiben die etablierten christlichen Kirchen und die Tierschutzvereine, die hier dezent auf Tauchstation gehen“. Eine Nachfrage von uns ergab im Jahre 1992, dass die Angaben über die anwesenden Kontrollpersonen, die das Schächten beaufsichtigen würden, falsch waren, wonach das Schächten der Juden nicht beaufsichtigt wurde. Schon im Jahre 1992, bevor im Münchner Schlachthof ein Metzgeraufstand gegen das Schächten stattfand, erhielten wir von einer Metzgersfrau Nachricht, dass im Schlachthof München beim jüdischen Schächten zuerst die Beine der Tiere mit einem Eisenhaken durchstoßen werden, an dem die bis aufs Äußerste leidenden und wie am Spieß brüllenden Tiere zum Schächten daran aufgehängt würden. Auch Anwohner erzählten von dem schrecklichen Gebrüll, das Dienstags ab 5°°Uhr morgens ertönte. Dies ist sehr glaubhaft, da im ersten - ins handschriftlich übersetzten Talmud von Otto Harrassowitz - besagte Umgehungsgebote (Gotteslästerungen) stehen, nämlich „dass der Fuß des Tieres zuerst geschnitten werden muss, da sich darin Opferblut befindet und erst dann der Schnitt durch den Hals erfolgen muss, wenn aber das Tier geschlachtet wird und dann der Fuß geschnitten wird, so ist es ungültig...“. Auch steht im Talmud von verbotenem Blutgenuss, weshalb es heißt: „ ..kommet alle her und bringt eure Schafe und Rinder zu mir, und schlachte sie hier, damit ihr euch nicht an dem Herrn versündigt, indem ihr es mit dem Blut esst“, sowie darin steht, dass „das Gottes Lamm ein minderheiliges(!) Tier ist und die Priester am Rocksaum 72 Glöckchen tragen“ (im 6.Buch Moses gibt es einige Gemeinsamkeiten mit dem Talmud, sowie es darin z.B. auch 72 Götter oder Blutgenuss gibt, sowie darin auch die Dreckapotheke des 6. Buch Moses beinhaltet wird!!!). In den „Erhebungsergebnissen über das Schächtverfahren in 585 Schlachthöfen Deutschlands“ – Leipzig vom 1. Januar 1906 - aus dem „Deutschen Tierfreund“ auf Seite 28 wird die Frage – Wird Schächtblut zum Genuss abgegeben – von den Schlachthofdirektoren wie folgt beantwortet: “Man hat die Vermengung von Blut mit ekelerregendem Mageninhalt durch Zuhalten des Schlundes mittels einer Zange zu verhindern versucht, aber dies gelingt bei den sehr heftigen Abwehrbewegungen der Schächttiere meistens nicht oder wenigstens nie vollkommen. Das Zuhalten des Schlundes mit der Zange, welches ein rohes Arbeiten in der weit klaffenden schmerzhaften Schächtwunde erfordert, ist übrigens eine solche Tierquälerei...Es ist traurig, dass in leider noch 70 Schlachthöfen Schächtblut abgegeben wird! Das Schächten soll nach ihm eine Religionshandlung sein, bei dieser Handlung aber verstößt er gegen 5. Buch Moses 12, 16 und 24!..“ Wollen auch Moslems, indem sie schächten damit gegen ihre eigenen Religionsvorschriften verstoßen oder was ist der Grund bei ihnen, sind es die gefährlichen und sogar tödlich wirkenden adrenalinhaltigen und allergieauslösenden Stresshormone, die während der grausam Mißhandlung von den Tieren ausgeschüttet werden und das Fleisch verseuchen. Sind die niederen Beweggründe die Schlachtopfer für Baal, bzw. Sakkuth? Religiöse Juden, wie Rabbi Schneur Salman äußerte sich in der FAZ vom 11.03.’94 auf Seite 14:“ Die Seelen der Gojim (Nichtjuden) sind von ganz anderer, minderer Art. Alle Juden sind von Natur gut, alle Gojim von Natur böse. Die Juden sind die Krone der Schöpfung, die Gojim ihr Abschaum.“ Im stern Nr.10/1994 auf Seite 20 erklärte Rabbi Yaacov Perrin: „Eine Million Araber sind nicht soviel wert wie ein jüdischer Fingernagel.“ Herr Dr. Kessler – Vorsitzender von dem Verein „VGTM“ -Verein gegen Tierfabriken in der Schweiz (Tuttwill) - hat aus dem Talmud Verse zitiert, die für das christliche Volk mehr als eine Beleidigung sind und wenn man nicht wüsste, dass die Zitate stimmen, könnte man tatsächlich glauben, dass er zu Recht wegen Volksverhetzung angeklagt wurde. Eine Menge von Leuten, die ihre Protestbriefe an die jüdischen Gemeinden gesandt haben, wurden wegen Beleidigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, so wie auch ich im Jahre 1993 wie eine Schwerverbrecherin behandelt wurde, weil ich die Schächtbeschreibung von Dr. med. Werner Hartinger in München plakatierte. Immer wieder fanden Hausdurchsuchungen statt, ich wurde im Würgegriff ins Polizeipräsidium abgeschleppt und wurde, weil ich die Wahrheit veröffentlichte wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt. Das Urteil hatte ich angenommen, da ich mich ansonsten im Gefängnis hätte wiederfinden können, da ich mich damals noch nicht im Schutz meiner Religionsfreiheit gewogen hatte und einen schlechten Rechtsanwalt hatte! Aber nun sieht die Sache anders aus, da ich nun weiß was in der Bibel steht und was unser Gott von uns verlangt, dass es unsere verdammte Christenpflicht ist „Irrlehren“ zu bekämpfen – für den guten Glauben zu kämpfen und den Mund dafür aufzutun. Gott hat die Muslime deswegen in seinen Bibelversen nicht erwähnt, weil die Religion des Islams erst im 7. Jahrhundert durch Mohammed auftrat, während das Christentum bereits seit drei Jahrhunderten als Staatsreligion Bestand hatte, die aber im Grunde gleichfalls auf den Islam anzuwenden sind, da sie dieselben Tieropferrituale (Opferfeste!!!) praktizieren wie die Israeliten, die dem Herrn, unserem Gott ein „Greuel“ sind. Folgende Bibeltexte der „Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift – übersetzt nach der revidierten englischen Ausgabe 1984 unter wortgetreuer Berücksichtigung der hebräischen, aramäischen und griechischen Ursprache – revidiert 1986“ fielen uns direkt in den Schoß ohne danach zu suchen, da es davon unendlich Viele gibt: 4. Mose 24:16-25:8, 25 Nr.2: „...riefen dann das Volk zu den Schlachtopfern ihrer Götter, und das Volk begann zu essen und sich vor ihren Göttern niederzubeugen. – 3 – So hängte sich Israel an den Baal von Peor; und der Zorn Jehovas begann gegen Israel zu entbrennen..- 5 – Dann sprach Moses zu den Richtern Israels: „Jeder von euch töte seine Männer, die sich an den Baal von Peor gehängt haben – 10 – Dann tat die Erde seinen Mund auf und verschlang sie...- 11 – die Söhne Korahs jedoch starben nicht.“..- 14 – Dies waren die Familien der Simeoniter: zweiundzwanzigtausend zweihundertzweiundzwanzig.“ HOSEA 6:3 – 7:12,5: „Darum werde ich Israel durch Propheten niederhauen müssen – 6 – Denn an liebender Güte habe ich Gefallen gefunden und nicht am Schlachtopfer; - 8 - Ihre Fußspuren sind Blut – 9 – Und wie beim Auflauern auf einen Mann besteht die Gemeinschaft von Priestern aus Plündererstreifscharen (Anmerkung: im Talmud tragen die schlachtenden Priester 72 Glöckchen am Rocksaum – im Teufelsbuch gibt es 72 Götter und vieles Beweiskräftiges mehr!). Am Wegesrand begehen sie Mord zu Sichem, weil sie nichts als Zügellosigkeit verübt haben – 10 - Im Hause Israel habe ich Grässliches gesehen: Israel hat sich verunreinigt. - 8,3 - Möge jemand, der ein Feind ist, ihm nachjagen – 7 – Denn Wind säen sie ständig und Sturmwind werden sie ernten. AMOS 6:9-7:13,14 „Siehe! Ich erwecke gegen euch, o Haus Israel, ist der Ausspruch Jehovas, des Gottes der Heerscharen, eine Nation, und sie sollen euch bedrücken vom Eingang nach Hamath an bis hinab zum Wildbachtal der Araba...“ HOSEA 7:13 –8:14 Nr. 8,3 „Israel soll verschlungen werden - 13 - Als meine Schlachtopfergaben opferten sie fortwährend Fleisch, und sie aßen ständig das, woran Jehova kein Wohlgefallen hatte. Nun wird er ihrer Vergehungen denken und Abrechnung halten wegen ihrer Sünden – 9 Freue dich nicht o Israel, handle nicht frohlockend wie die Völker. Denn durch Hurerei bist du von der Seite deines Gottes gewichen – 4...Und ihre Schlachtopfer werden ihm nicht angenehm sein; sie sind ihnen wie das Brot von Trauerzeiten; alle, die es essen, werden sich verunreinigen“. AMOS 2:6-3:9 Nr. 3: „ O Söhne Israels.. nur euch habe ich erkannt, von allen Familien des Erdbodens, darum werde ich Abrechnung halten mit euch wegen all eurer Vergehungen. AMOS 5:15-6:8 Nr.22: „ ..werde ich selbst an eueren Opfergaben kein Wohlgefallen finden.. Nr. 26 Und ihr werdet gewiß Sakkuth (Baal), euren König und Kewan, eure Bilder, den Stern eures Gottes, den ihr euch machtet, tragen - 27 - und ich will euch ins Exil jenseits von Damaskus gehen lassen, hat der gesprochen, dessen Name Jehova, der Gott der Heerscharen ist. AMOS 7:14-8:14 Nr. 8,2: „Und Jehova sprach weiter: Das Ende ist für mein Volk Israel gekommen, ich werde sie nicht mehr weiterhin entschuldigen. Viele Leichname wird es geben. An jedem Ort wird man sie gewiß hinwerfen – still.“ HESEKIEL 21:16-32 Kap. 21 Nr. 24: „..weil ihr euer Vergehen in Erinnerung rufen lasst, indem eure Übertretungen aufgedeckt werden, so dass eure Sünden gesehen werden gemäß all euren Handlungen, darum werdet ihr von der Hand ergriffen werden. - 25 - Und was dich betrifft, o zu Tode verwundeter, böser Vorsteher Israels, dessen Tag gekommen ist zur Zeit der Vergehung des Endes - 27 - In Trümmer, Trümmer, Trümmer werde ich es legen. HESEKIEL 22:1-20 Kap.22 Nr.18: „Menschensohn, für mich sind die vom Hause Israel wie Schaumschlacke geworden. Sie alle sind Kupfer und Zinn und Eisen und Blei inmitten eines Ofens. – 19 - Weil ihr alle wie Schaumschlacken seid, darum bringe ich euch mitten in Jerusalem zusammen - 20 - Wie beim Zusammenbringen von Silber und Kupfer und Eisen und Blei und Zinn mitten in einem Ofen, um mit Feuer darüber zu blasen, damit es schmilzt“. DANIEL 9:8-23,11: „ Und alle von Israel haben dein Gesetz übertreten, und man ist dadurch abgewichen, dass man deiner Stimme nicht gehorcht hat, so dass du den Fluch und den Eidschwur auf uns ausgegossen hast, der in dem Gesetz Mose, des Knechtes des wahren Gottes, geschrieben ist, denn wir haben gegen IHN gesündigt. – 12 – Und er führte dann seine Worte gegen uns aus, die er gegen uns ..indem er großes Unglück über uns brachte, wie solches unter den ganzen Himmeln nicht getan wurde.. – 13 – So, wie es im Gesetz Mose geschrieben steht, all dieses Unglück – es ist über uns gekommen und wir haben das Angesicht Jehovas, unseres Gottes nicht besänftigt, indem wir von unserer Vergehung umkehrten, ..- 14 – und Jehova blieb wachsam in bezug auf das Unglück und brachte es schließlich über uns, denn Jehova, unser Gott, ist gerecht in all seinen Werken, die er getan hat; und wir haben seiner Stimme nicht gehorcht..- 15 - ..wir haben gesündigt, wir haben böse gehandelt – 16 – O, Jehova, gemäß all deinen Taten der Gerechtigkeit, möge bitte dein Zorn und dein Grimm sich von deiner Stadt Jerusalem deinem heiligen Berg abwenden; denn wegen unserer Sünden und wegen der Vergehungen ...- 21 – und während ich noch im Gebet redete, nun, da traf Gabriel, den ich in der Vision zu Beginn gesehen hatte.. ein – 22 – Und er machte sich daran, mir Verständnis zu verleihen und mit mir zu sprechen: O Daniel, nun bin ich hergekommen, um dir Einsicht mit Verständnis zu verleihen – 23 - Zu Beginn deiner flehentlichen Bitten ging ein Wort aus und ich selbst bin gekommen, um zu berichten..- 24 - ..um die Übertretung zu beendigen und der Sünde ein Ende zu bereiten und Vergehungen Sühne zu leisten und Gerechtigkeit herbeizuführen auf unabsehbare Zeiten – 26 -.. Und die Stadt und die heilige Stätte, das Volk eines Führers, der kommt wird sie ins Verderben bringen. Und das Ende davon wird durch die Flut sein. Und bis zum Ende wird es Krieg geben; das was beschlossen ist, sind Verwüstungen. – 27 - ..und zur Hälfte der Woche wird er Schlachtopfer und Opfergabe aufhören lassen. Und auf dem Flügel abscheulicher Dinge wird der sein, der Verwüstung verursacht; und bis zu einer Ausrottung wird sich dann gerade das, was beschlossen ist, auch über den verödet Liegenden ergießen....“ Diese Bibelverse sind nur einige Beispiele für die dem Herrn unserem Gott sündigen Tieropfer, die gleichfalls auf den Islam zu beziehen sind!!! In mehreren Kapiteln, wie z.B. in Mose 30:16-31:22 befahl der Herr Moses alle die sündigen Israeliten töten zu lassen, um damit die Unschuldigen zu retten, die ansonsten gleichfalls vom Herrn vernichtet hätten werden müssen. Deswegen dürfen wir die Sünden der Israeliten und Moslems nicht dulden, damit wir nicht selbst hingerichtet werden! In den Büchern Band 1 bis Band 3 „Israels Geheimvatikan“ von Wolfgang Eggert (Kopp Verlag) – Coverzitat: „fußend auf aktuellsten Forschungsergebnissen - untersuchte der Autor die esoterischen Hintergründe des Judentums. Er stieß dabei auf das Wirken eines geheimnisvollen Ordens, insbesondere die Hochgrad-Freimaurerei, des Zionismus und der revolutionäre Sozialismus. So wurden beide Weltkriege von diesen Kräften nachweislich mit vorbereitet und in ihren Ergebnissen am Ende auch bestimmt“. In diesem Buch heißt „der Leitsatz der Juden: „Die Welt der Völker ist in Aufruhr geraten und wir können nicht wollen, dass es aufhöre, denn erst, wenn die Welt in Krämpfen aufbricht, beginnen die Wehen des Messias. Die Erlösung ist nicht ein fertiges Geschenk Gottes, das vom Himmel auf die Erde niedergelassen wird. In großen Schmerzen muss der Weltleib kreißen, an den Rand des Todes muss er kommen, ehe sie geboren werden kann.. Selber müssen wir dahin wirken, dass das Ringen sich zu den Wehen des Messias steigere... Nicht zu löschen ist uns dann aufgetragen, sondern anzufachen (Martin Buber, führender Religionsphilosoph des okkulten Judentums)“. „Derjenige muss in der Tat blind sein, der nicht sehen kann, dass hier auf Erden ein großes Vorhaben, ein großer Plan ausgeführt wird, an dessen Verwirklichung wir als treue Knechte mitwirken dürfen (Winston Churchill, freimaurerischer Staatsmann).“ Deswegen dürfen wir die Sünden der Schlachtopfer nicht dulden, um damit zu verhindern „dass die Welt in Krämpfen aufbricht“, wodurch wir dann alle mitbetroffen sind und für ihre Sünden büßen müssen, indem der Herr, unser Gott die ganze Welt mitverschlingt. Aus Zeitmangel haben wir von dem Buch „Der Geheimvatikan“, der aus mehr als 1500 Seiten besteht, lediglich einige Seiten gelesen, die wir zufällig in Band 3 auf Seite 343 aufschlugen, und noch erwähnenswert finden: „ So verkündete am 12. Januar 1952 der Oberrabbiner Emanuel Rabinowitsch vor einer Sonderversammlung des „Emergency Council of European Rabbis“ zu Budapest, in einem Moment der Unachtsamkeit: „Das Ziel, das wir während der 3000 Jahre mit so viel Ausdauer anstreben, ist endlich in unsere Reichweite gerückt. Und weil seine Erfüllung so nahe ist, haben wir unsere Anstrengungen und Vorsichtsmaßnahmen zu verzehnfachen. Ich kann Euch versichern, dass unsere Rasse ihren berechtigten Platz in der Welt einnehmen wird. Jeder Jude ein König, jeder Christ ein Sklave. (Lebhafter Beifall der Versammlung) Wir weckten antideutsche Gefühle in Amerika, welche im Zweiten Weltkrieg gipfelten. Unser Endziel ist die Entfachung des Dritten Weltkrieges. Dieser Krieg wird unseren Kampf gegen die Gojim (Nichtjuden, der Verf.) für alle Zeiten beenden. Dann wird unsere Rasse unangefochten die Erde beherrschen.“ Und weiter: „Wir werden die grauenvollen Tage des 2. Weltkrieges wiederholen müssen, als wir gezwungen waren, zuzulassen, dass die Hitlerbanditen einige (!) unserer Leute opferten. ... Ich bin gewiß, Sie werden kaum Vorbereitungen für diese Pflicht benötigen, denn Opfer ist immer das Kennwort unseres Volkes gewesen. Der Tod von selbst vielen Tausenden Juden im Tausch für die Weltherrschaft ist wirklich ein geringer Preis.“ |
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