Quälereien an Rindern im Münchner Schlachthof – unsere Forderungen an die Schlachthallenbetreiberin:

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

 

Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 38 01 03 - 80614 München

 

Tel.:/Fax: 0049/089/157 04 178 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 380103-80614 München

 

Schlacht- und Betriebs GmbH

Frau Andrea Attenberger

Zenettistr. 10

 

80337 München

 

                                                                                                                          München, 12.03.2003

 

 

 

Verbesserungsantrag - Forderung;

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau A. Attenberger,

 

hiermit müssen wir nochmals in der Angelegenheit des Tier- und Verbraucherschutzes auf Sie zukommen und auf Verbesserungen bei der Zuführung der Rinder zur Schlachtung und bei der Schlachtung selbst, bestehen.

 

Die am 24.02.03 an Herrn Pelkner herangetragene Bitte, im Aufenthaltsbereich und auf der Rampe in regelmäßigen Abständen trockenes Einstreu zu verwenden, wurde nicht entsprochen.

 

Wir möchten Sie deshalb darum bitten, entweder die im Tierschutzgesetz geforderte Einstreu für trittsichere Bodenbeläge zu verwenden oder eine gelochte Gummimatte den Treibgängen entlang, insbesondere im Rampenbereich rutschfest einzulegen, damit die Tiere - nach der TierSchlV Abschnitt 2  § 6 Abs. 2 Nr. 2 – Vorschriften über Schlachtbetriebe - der Schlachtung tatsächlich auch trittsicher zugeführt werden können und nicht ständig durch ihre aus Angst verlorene Gülle, Mist und Jauche ausrutschen müssen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Rampe, bzw. „die Neigung der Treibgänge zur Betäubungseinrichtung für Rinder höchstens 7° Grad betragen dürfte“.  Demnach ist eine alternative rutschfeste Unterlage das Mindeste, dem man nachkommen sollte.

 

Sie haben erneut Bügel in den Treibgängen anbringen lassen, um die Tiere daran zu hindern, nach hinten auszuweichen. Die Technik ist in der Theorie zwar erfolgsversprechend, jedoch in der Praxis mit Tierquälerei verbunden, da das erste Tier in dieser Absperrung generell nach hinten ausweicht und dabei die hinteren beiden Tiere massivst zurückdrängt und zusammenquetscht.

 

Dabei kann beobachtet werden, dass der Hals des eingepferchten Tieres, wenn es versucht mit dem Kopf nach oben auszuweichen, zwischen dem Hinterteil des vorderen Tieres und dem Stangengerüst eingeklemmt wird, so dass nicht nur der Eindruck erweckt wird, dass es Atemnot bekommt, sondern ihm sichtlich tatsächlich Todesangst verursacht wird. Abwechselnd versuchen die zusammengequetschten Tiere mit ihrem Kopf dann wieder nach unten auszuweichen, wodurch gleichfalls der Hals so extrem am Boden nach hinten gedrückt wird,  dass ihnen gleichfalls unnötige Schmerzen und Verstauchungen verursacht werden und es auch vorkommt, dass ihnen die Hufen des vorderen Tieres, das ja gleichfalls durch das erste Tier zurückgedrängt wird, ins Gesicht geschlagen wird. 

 

 

Am 24.02.03 hatte sogar das letzte Tier in dieser Folterfalle sein Hinterbein über die Absperrung gebracht und musste in dieser schmerzhaften Spagatposition solange verweilen, bis ich Hilfe holen konnte, da der Fuß derart überspannt war, dass ich diesen keinen Millimeter noch oben hieven konnte, um diesen dann nach innen drücken zu können, das mitunter auch wiederum daran lag, dass das erste Tier in dieser Absperrung mit äußerster Gewalt nach hinten zurücksetzte.

 

„Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 müssen die Treibgänge (und Rampen) mit einem geeigneten Seitenschutz versehen sein, der so beschaffen sein muss (müsste), dass ihn die Tiere nicht überwinden können, keine Gliedmaßen herausstrecken und sich nicht verletzen können“.

 

Demnach ist es wirklich nicht viel von uns verlangt, wenn die tierquälerischen Fall- bzw. Trennbügel herausgenommen würden, da dies fraglos eine sehr ungeeignete Methode ist, um die Tiere an den Fluchtversuchen - nach hinten auszubrechen - zu hindern.

 

Nach der zweiten  Alternative würden wir vorschlagen, dass für jedes einzelne Tier eine solche Absperrung zur Verfügung steht, die auch abgefedert werden müsste,  wozu es allerdings einer Kontrolltätigkeit bedürfte, womit wir Sie bei dieser Alternative darum anhalten wollen. Denn wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

 

Geben Sie uns Bescheid, ob und wann Änderungen vorgenommen werden, damit wir die Öffentlichkeit darüber nicht mehr informieren und nicht andere Maßstäbe anlegen müssten, sowie auf weitere o.g. Gesetzesvorschriften bestehen müssten.

 

Das Schlachtproblem: Am 10.03.03 konnte ich beobachten, dass bei mehreren Rindern aus  dem Entblutungsstich kein Tropfen Blut austrat, so dass der Verdacht aufkommen könnte, dass das Schlachtmesser nicht scharf genug war. Wir können uns das anders nicht erklären, wieso dies des öfteren der Fall war.

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schusspatronen im Trockenen aufbewahrt werden und bei der Verwendung trocken sind, sowie dass die schwarzen Treibladungspatronen verwendet werden und mehrere Messer in geschliffener Form bereitstehen. Sowie ein zweites Betäubungsgerät vorhanden sein muss, womit die Schlächter lernen sollten, damit umgehen zu können, um die ungenügend betäubten Tiere nachträglich am Schlachtband schießen zu können.

 

Da Sie es bisher vermieden hatten, uns jemals zu antworten, so müssen wir Ihnen hiermit für eine Beantwortung unserer Belange eine Frist stellen, die bis einschließlich zum 24.03.2003 gelten sollte.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Gabriele Lang

(Vorstand)

 

 

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

 

   Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 38 01 03 - 80614 München

 

Tel.: 0049/089/157 04 178 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 380103-80614 München

 

Schlacht- und Betriebs GmbH

Frau Andrea Attenberger

Zenettistr. 10

 

80337 München

 

                                                                                                   München, 30.04.2003

 

 

 

Verfüttern von Zigarettenstumpen an Rindern – Verbleib des Schächtausschusses – quälerische Schlachtungen – fehlende Schlachtaufsicht ist gesetzeswidrig;

 

 

 

Sehr geehrte Frau Attenberger,

 

bitte sorgen Sie dafür, dass der dunkelhäutige Angestellte und Schlächter in Ihrer Schlachthalle die Rinder nicht mehr mit Zigarettenstummel zu füttern versucht.

 

Des weiteren bestehen wir darauf, dass Sie uns definitive Beweise liefern, dass der Schächtausschuss nicht mehr dem öffentlichen Fleischmarkt untergejubelt wird und dass die Eisenbügel in den Treibgängen endlich entfernt, für jedes einzelne Tier installiert werden und aber dann zumindest abgefedert werden, so wie Sie uns dies durch Herrn Pelkner in der Vergangenheit zusichern ließen.

 

Da die Rinder des öfteren nicht ausreichend betäubt am Schlachtband hingen, so hatten wir Sie aufgefordert für die Gesetze der Schlachtverordnungen Sorge zu tragen und am Schlachtplatz mehrere geschliffene Messer bereit zu stellen, sowie ein Betäubungsgerät, das von den Schlächtern bedient werden können muss, an der Schlachtstelle parat zu sein hat.

 

Kommen Sie auch zukünftig den gesetzlichen Vorschriften nach und ordern Sie an, dass ein  Amtstierarzt als Aufsichtsperson bei der Schlachtung und Schächtung anwesend ist.

 

Wie wir bereits Ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt haben, erwarten wir bis zu der von uns gesetzten Frist bis zum 2. Mai einen Nachweis für Ihre aufgestellten Behauptungen, dass stresshormonverseuchtes Fleisch nicht dem freien Markt untergejubelt wird.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Gabriele Lang

(Vorstand)

 

 

Die Eisenbügel vor der Schlachthalle wurden nun zwar abgefedert, nicht aber alle anderen in den Treibgängen

 

Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

 

unter der Schirmherrschaft von Prinz Karl zu Hohenlohe-Oehringen

 

Postanschrift: Postfach 380103 – 80614 München - Tel.:089/15704178

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Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V.  – Postfach 380103 – 80614 München           

 

Schlachthof- und Betriebs GmbH

Frau Andrea Attenberger

Zenettistr. 10

 

80337 München

                                                                                                  München, 21.12.2002

 

 

Treibgänge;

 

 

 

Sehr geehrte Frau Attenberger,

 

seit einiger Zeit sind in den Treibgängen vor der Rinderhalle schwere Metallbügel installiert, die den Tieren generell auf alle Körperteile und auch auf den Kopf schlagen.

 

Vor vielen Wochen hatte uns Herr Pelkner beschwichtigt, diese mit einem geeigneten Material zu isolieren. Bei einer erneuten Nachfrage gab dieser vor, anstatt der Isolierung Gegengewichte an den Bügeln veranlasst zu haben.

 

Dass nun die Bügel abgefedert wären, konnte sich nicht bestätigen lassen und am 18.12.´02 waren die schrecklichen Szenen, in denen fast jedem Tier die stahlharten Gestänge auf die Körperteile schlugen, zu beobachten, das wir nicht hinnehmen können.

 

Bitte sorgen Sie für eine Isolierung dieser Bügel mit Isolierschaum oder dergleichen damit die Rinder in Ihren letzten Minuten nicht so knallhart traktiert werden.

 

Wir möchten Sie auch höflichst ersuchen die Sichtschutzblende im Anfangs- bzw. im Rampenbereich reparieren zu lassen, da sich die Tiere an der aufgerissenen Blende nicht nur verletzen können, sondern dadurch der Blick auf die Schlachtstelle für die Rinder wieder ermöglich wird.

 

Im Übrigen weisen wir Sie dieses mal konkreter darauf hin, dass § 17 des TierSchG für tierschutzrechtliche Straftaten (Schächten ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Vorraussetzungen wie geeignete Räume, Einrichtungen, mechanische Hilfsmittel) einen Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorsieht; Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 des TierSchG mit Geldbußen bis zu

500 000,00 DM, bzw. 250 000,00 € geahndet werden.

 

Einer Antwort sehen wir dieses Mal zu Ihrem eigenen Vorteil entgegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gabriele Lang

         (Vorstand)

 

 

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Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V.

Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V. – Postf. 380103 - 80614 München

Wernicke & Partner

Wilhelmstr. 23

80801 München

München, 26.03.03

Ihr Schreiben vom 10.03 – von unserem Fax ausgespuckt am 24.März;

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wernicke,

aufgrund Ihres Schreibens und des damaligen geführten Telefonats mussten wir feststellen, dass Ihre Falschheit nicht zu übertreffen ist, das wir von Ihnen, noch dazu als Rechtsanwalt nicht erwartet hätten.

Ihre Beschwichtigungen gehen konform mit denen des Gesetzesbrecherkabinetts Brunner, Sinner’s Sprachrohr Wenzel (der von Ihnen provokativ als „oberster Tierschützer“ betitelt wurde) und Attenberger, die wegen der jüdischen Kultusgemeinde ihre menschlichen Züge ablegen und Gesetzesvorschriften ignorieren.

Wenn Sie tatsächlich in dem Glauben sind, dass es „tierschutzgerechte“ (Fallen für) Schächtungen geben kann, dann sind Sie entweder krank im Kopf, gefühlskalt oder derart naiv, so dass es uns nicht wundert, wenn Sie mit den Menschen auf der Linie sind, die an Gesetzeslosigkeiten festhalten um die Tiere und Lebewesen, die - wie wir Menschen - Schmerz empfinden, bestialisch verenden zu lassen und sie den schrecklichsten Todesqualen zu überlassen, die es überhaupt gibt.

Ihre Heuchelei und vorgeschützte Behauptung, dass die Münchner Schlachthof Betriebs GmbH „wieder“ verpflichtet sei, die Schächtungen durchzuführen ist ebenfalls eine der dümmsten Ausrede, die es gibt und die durch nichts gerechtfertigt werden kann. Im Übrigen hat Brunner Muffel vor der Betriebsinhaberin und nicht umgekehrt. Sie wissen als Rechtsanwalt gleichfalls wie wir, wie die Gesetzeslage nun aussieht und falls nicht, dann legen Sie sich doch das neue Tierschutzgesetz von Hans-Georg Kluge - Kohlhammer Verlag – zu, worin auch die TierSchlV und die Vorschriften über Schlachtbetriebe nachzulesen ist, die von Ihrer Mandantin gleichfalls ignoriert wird.

Ihre Bezichtigungen gegenüber uns durch eine „antijüdische Wortwahl“ und das daraufhin abgestellte Hausverbot ist doch gleichfalls von Ihnen nur eine Masche, um die Gesetzeslosigkeiten – nicht nur die des Schächtens, sondern Normalschlachtungen mit mangelhafter Betäubung und Schlachtung, die im Münchner Schlachthof scheinbar an der Tagesordnung sind, zu verbergen. Ob die quälerischen Schlachtungen nur im Anschluss an die gottlosen Schächtungen vorkommen und vielleicht „Baal“ – der Gott der Juden – in der Schlachthalle verweilt oder die tierquälerischen Schlachtungen öfters vorkommen, können wir nicht beurteilen, wozu Sie uns auch gar keine Gelegenheit mehr geben, weshalb wir davon ausgehen müssen, dass diese nicht nur nach den Schächtungen vorkommen, sondern generell.

Wenn Sie wirklich in dem Glauben sind, dass unsere „antijüdische Wortwahl“ von uns stammt, dann müssen wir Ihnen begegnen, dass wir weder die Verfasser des Talmuds sind, noch die Erfinder der Bibel und dass die antijüdische Wortwahl, die wir eher als antichristlich bezeichnen würden, von den Juden direkt selber ist. Glauben Sie, dass wir es riskieren würden wegen falschen Angaben eine Beleidigunsklage uns an den Hals hängen zu lassen. Gleichfalls sind die Zitierung von Gottes Wort zwar antijüdisch, jedoch kein Straftatbestand, wie auch nicht die Zitate des Talmuds, die wir uns nicht verbieten lassen, diese vorzunehmen.

Auch Ihre zweideutige Ausführung, „dass unser Vorgehen zwar reißerisch sei aber nachhaltig – legt man unsere Schreiben den zu erkennenden Personen vor – wenig hilfreich gewesen sein mögen“ kann uns nicht davon abhalten, die Wahrheit über den jüdischen Talmud ans Licht zu bringen, denn wir führen unseren Kampf unerschrocken, auch wenn wir dabei drohen, Schächtopfer zu werden, da wir unser Leben für die über alle Maßen gefolterten Tiere dabei riskieren werden und auf Gott vertrauen, dieses behalten zu dürfen. Sollten Sie im Übrigen dabei Hoffnung schöpfen, dass ich durch die gottlosen Juden beseitigt werden würde, so können wir Sie hiermit beruhigen, da es außer mir persönlich in unserem Verein noch etliche Personen gibt, die diese geschundenen Kreaturen gleichfalls niemals aufgeben werden und die unseren, übrigens von Gott gewollten Kampf gegen das Schächten und gegen das Böse gleichfalls unerschrocken zu Ende führen werden!

Nun zu unseren Forderungen aus unserem Schreiben an Frau Attenberger vom 12. März, die uns bis zu der ihr gestellten Frist zum 24.März, wie generell üblich , nicht geantwortet hat:

Die neu eingebauten Bügel aus Metall, bzw. Eisen müssen herausgenommen werden, da diese tierquälerisch sind und die Tiere zusammengequetscht werden, insbesondere am Hals, so dass diese Atemnot erleiden wenn sie mit dem Kopf nach oben versuchen dem Hinterteil des Vordertieres auszuweichen. Wenn diese nach unten mit ihren Köpfen ausweichen, werden ihnen am Hals und Nacken Verstauchungen zugefügt und die Hufen vom vorderen Tier werden ihnen ab und zu auch ins Gesicht geschlagen. Selbst mit den Beinen gelangten diese bereits über das hohe Treibganggeländer und müssen dann in Spagatposition verbleiben, da das erste Tier in dieser Folterabsperrung generell zurücksetzt, wobei der Fuß nur mit äußerster Gewalt zurückbefördert werden kann.

Wenn das erste Tier, das hinter dem Mann im weißen Schürzen steht noch weiter zurückdrängt, so wird der Hals zwischen dem Hinterteil des vorderen Tieres und den Stangen des Treibganges eingequetscht, so dass es ersichtlich Angst durch Atemnot bekommt und dabei die Augen verdreht. Leider konnten die beweiskräftigsten Bilder nicht auf den Bildschirm übertragen werden. Dieses Bild kann jedoch beweisen, wie tierquälerisch die Bügel sind, die jeweils drei Tiere zusammensperren, so dass die hinteren beiden Tiere immer vom Vordermann zurückgedrängt und fürchterlich gequetscht werden.
Alternativ ist es möglich, dass anstatt der Entfernung dieser Bügel für jedes einzelne Tier eine Absperrvorrichtung installiert wird.

Des Weiteren müssen diese Bügel abgefedert werden.

Für einen trittsicheren Bodenbelag muss gesorgt werden, da die Tiere an ihrem aus Angst verlorenen Mist und der Jauche sehr oft ausgleiten und hinfallen. Anstatt des in der TierSchlV vorgeschriebenen Einstreus sollte eine rutschfeste und gelöcherte Gummimatte in den Treibgängen, sowie auf der Rampe eingelegt werden, wodurch die Jauche ect. durchsickern kann.

Die Neigung des Treibgangs zur Betäubungseinrichtung darf keine 7° Grad überschreiten und muss abgeflacht werden.

Die Treibgänge müssen mit einem geeigneten Seitenschutz versehen werden, so dass die Tiere diesen nicht überwinden können, sich nicht verletzen und keine Gliedmaßen herausstrecken können.

Eine Kontrolle von uns ist erforderlich, um die Umsetzung der vorgeschriebenen gesetzlichen Bedingungen und Gegebenheiten in Augenschein nehmen zu können. Das Datum der Besichtigung ist bekannt zu geben.

Eine Fristverlängerung gewähren wir nun bis zum morgigen Tag, den 27. März, um uns eine schriftliche Bestätigung und Versicherung o.g. Änderungen zu kommen zu lassen, da wir bisher lange genug hingehalten wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Lang(Vorstand)


Tierhilfe & Verbraucherschutz international e.V. - Vorsitzende Gabriele Lang - Hanfstaenglstr. 38 80638 München