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Wir haben erreicht dass die legalisierten Gesetzesbrüche – die Menschenrechtsverletzungen durch stresshormonverseuchtes Fleisch auf dem öffentlichen Markt der Vergangenheit angehören, sowie die Tierschutzgesetze und Gesetze zu dem Europäischen Übereinkommen nun eingehalten werden - Schächten ist und bleibt weiterhin verboten
In Bayern – nur in München – werden Gesetzesbrüche einfach legalisiert und man reimt sich die Gesetze so zusammen, wie man diese individuell benötigt, um der israelitischen Kultusgemeinde einen Gefallen zu erweisen und ihnen das Tiere foltern zu erlauben, während sich alle anderen 15 Bundesländer in Deutschland an den geltenden Gesetzen orientieren und selbst nicht mehr für Juden Ausnahmegenehmigungen erteilen, wie das in der Vergangenheit noch in Hessen und in Berlin der Fall war, da die neue Gesetzeslage, nachdem der Tierschutz als Staatsziel mit der Religionsfreiheit gleichrangig ist – das aktuelles Tierschutzgesetz (Kohlhammer Verlag) – vorschreibt, dass die „Tatbestandsvoraussetzungen“ und damit die „zwingenden Religionsvorschriften, die den „Gläubigen“ das Schlachten ohne Betäubung vorschreiben“ und den „Genuss von Tieren, die mit Betäubung geschlachtet wurden, verbieten“ definitiv nachgewiesen werden müssen, das jedoch unmöglich wird, da in sämtlichen Talmudausgaben keine diesbezügliche Vorschrift, nicht auch nur annähernd oder in irgendeiner ähnlichen oder hinweisgebenden Form existiert. Bayern widersetzt sich somit allen erdenklichen Gesetzen und schädigt die Fleischkonsumenten durch stresshormonverseuchtes Fleisch, treibt christliche Fleischkonsumenten dadurch nicht nur in Krankheiten sondern auch in Sünden, da unser Gott diejenigen verdammt die Schlachtopfer essen, da er diese Fleisch als das „Brot von Trauerzeiten“ definiert und preisgibt, dass es verunreinigt und die Juden warnt, dass die jenigen, die es essen, ihre Schuld zu tragen haben . Drahtzieher - Direktor Brunner von der Schlachthofdirektion im Münchner Schlachthof, Zenettistr. 2 in 80337 München - lehnt es wie auch das für das Schächten zuständige Ministerium für Krankheit, Ernährung und Verbraucherschädigung seit dem Jahre 1986 ab, sich die „zwingenden Religionsvorschriften“ von der jüdischen Kultusgemeinde nachweisen zu lassen und sie widersetzten sich somit seit 17 Jahren den Gesetzen, insbesondere nun seit die Tiere keine „Sachen“ mehr sind, in einer noch massiveren Art und Weise! Warum gerade bei Ihnen – den Mitgliedern der CSU – das Judentum Narrenfreiheit besitzt und selbst die Religionsvorschriften der hier im Lande lebender Christen, die auch tatsächlich in der Bibel existieren und auch im Gegensatz der jüdischen Religionsmärchen nachgewiesen werden können, mit den Füßen getreten werden und die Leben der Verbraucher, die vor körperlicher Versehrtheit durch das Grundgesetz geschützt sind, zurückzutreten haben, ist mit den sämtlichen Grundgesetzen, mit denen hier in Konflikt geraten wird, nicht vereinbar. Der Wunschgedanke jüdischer Zionisten – „jeder Jude ein König – jeder Christ ein Sklave“ – konnte in Bayern bereits Fuß fassen. Russisch-Roulett-Methoden durch stresshormonverseuchtes Fleisch Dabei nimmt sich das Ministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz heraus, zum Schaden der Menschen zu agieren und riskiert es, die Fleischkonsumenten durch „jüdische Ausschussware“ und Qualfleischerzeugnisse krank zu machen. Vorgeschädigte und bereits durch Allergien geplagte Menschen sind gefährdet einen tödlich-anaphylaktischen Schock zu erleiden, wenn die Histamine (Bestandteil der Stresshormone) nicht mehr abgebaut werden können oder in extrem hohen Mengen, bzw. Dosen aufgenommen wurden (siehe unter Stresshormone im Fleisch). Denn bei der jüdischen Fleischbeschau werden nach Angaben von mehreren Amtsveterinären und Schlachthofarbeitern von ca. zehn zu Tode gefolterten Tieren lediglich etwa drei Fleischkörper angenommen, wobei von diesen drei Schlachtkörpern wiederum nur das Vorderviertel für Juden genießbar ist (wahrscheinlich weil der Herr unser Gott sprach: „die davon essen, tragen ihre Schuld“ oder „alle, die es essen werden sich verunreinigen“, denn die Rabbiner zauberten sich die Gesetze in ihrem Talmud so zusammen, wie es ihnen gefällt und machen Gottes Verbote einfach „erlaubtmachend“, so wie das auch die Regierung von Oberbayern – das Verbraucherschutzministerium und die Schlacht- und Viehhofdirektion Brunner – praktiziert) und der weitaus viel größere „Rest“ dem allgemeinen Fleischmarkt untergejubelt wird. Nach Angaben der Verkäuferin im Koscherladen wird sogar von 100, 80 oder 50 gequälten Tieren nur eines von diesen Allerärmsten als „glatt“ oder als „koscher“, d.h. „unrein“, da es ja im Talmud heißt „und wenn Aas stinkend wird, so wird es rein, erklärt und gestempelt.
9 - 99 gequälte und verseuchte Schlachtkörper alle zwei Wochen auf dem allgemeinen Fleischmarkt? Hiermit versichere ich – Gabriele Lang – durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Koscher-Verkäuferin des Koscherladens von „Danel“ am Viktualienmarkt mir am 07. März 2003 bekannt gab, dass von 100 Tieren – manchmal auch von 80 oder manchmal auch „nur“ von 50 Tieren nur ein Schlachtkörper oder auch manchmal zwei als „koscher“ erklärt und gestempelt werden. Die zahlreichen zu Tode gefolterten Rinder und Kälber werden ungekennzeichnet in den allgemeinen Fleischmarkt geschmuggelt. Selbst Bioläden würden dieses qualvoll erzeugte und antireligiöse, bzw. für Christen religiös versündigende Fleisch angeblich gerne aufkaufen, erzählte uns die Koscher-Verkäuferin, da die Tiere biologisch ernährt wurden. Heute, am 10. März war ich persönlich erneut im Münchnern Schlachthof anwesend, da Montags meistens früh morgens geschächtet wurde und die Anwälte der Schlachthofbetreiberin Attenberger, sowie ihre 1. Hand mich für dumm verkaufen wollten und mir versprachen keine Schächtungen mehr durchzuführen, da sie sich an den Gesetzen orientieren wollten, um eine Aufklärung an die Verbraucher und den Rückgang von Fleischkonsum damit unterbinden zu können. Die letzen Wochen hatte ich nach den frühen Morgenstunden das Schlachthofgelände meist um 10°° immer verlassen, da ich mich von diesen Leuten hinhalten ließ und mir ziemlich sicher war, dass es der Richtigkeit entspricht, dass nicht mehr geschächtet wird. Heute jedoch musste ich selbst das von unserem Gott verdammte Schächten live miterleben, obwohl mir das gesamte Personal versicherte, dass seit Längerem keine Schächtungen mehr durchgeführt wurden. Da der Rabbiner sich generell in der Zeit vor seiner „Arbeit“ vor der Schlachthalle aufhielt, das mir von verschiedenen Tiertransporteueren erzählt wurde, so stand ich von morgens 5°° bis mittags vor der Halle und beobachtete die Anlieferung der Tiere und deren Warten auf den Tod in den Treibgängen, wobei er sich dieses Mal durch den Hintereingang eingeschlichen haben musste. Dabei ist anzumerken, dass die seit neuem eingebauten Eisenbügel, die verhindern, dass die Tiere nach Hinten zurückdrängen, tierquälerisch sind, denn die drei Tiere, die darin verweilen müssen, werden von dem ersten Tier generell immer nach hinten gedrängt, so dass ihre Köpfe und Hälse mit der gewaltigen Kraft eines 300 bis 500 kg schweren Rindes oder Bullen weit nach oben oder am Boden nach hinten gedrückt werden oder die Tiere werden in den engen Treibgängen mit ihren Köpfen zwischen dem Hinterteil des vorderen Tieres und zwischen dem Stangen des Treibganges eingequetscht. Ein zurückgedrängtes Tier hatte sogar ein Hinterbein über die enorm hohe Absperrung gebracht, den ich, weder alleine noch mit einem Gehilfen, den ich herbeiholen musste, nicht mehr zurück drücken konnte und der Fuß des in Spagatposition befindlichen Tieres sich erst mit vereinten Kräften mit stärkster Gewalt zurück bringen ließ. Als die Schlachtung bereits dem Ende zuging – etwa um 12°° -wollte ich wieder mal kurzzeitig nach dem Rechten sehen und die bereits am Schlachtband aufgehängten Tiere beobachten, ob diese gut betäubt am Schlachtband hängen, jedoch sah ich kein einziges Tier, worauf mir ein schrecklicher Gedanke kam, dass es nun soweit ist und geschächtet wird. Das Aufsichtspersonal versuchte mich mit diversen Problemen abzulenken und ich sollte nach einem Tier sehen, dass angeblich bald den Transporter heruntergefallen wäre und vieles Blödes mehr. Auch versuchte er mich zu beschwichtigen und führte an, dass die Säge kaputt sei, weswegen keine Tiere am Schlachtband hängen, jedoch hörte ich schrecklich laute Geräusche wie ein Rumpeln und wie ein Aufschlagen der Tiere nach dem Hinunterwerfen aus der Box, das mich nicht mehr abbringen ließ von meinem Gedanken an das Schächten. Trotzdem er die Eingangstüre verbarrikadierte und mich wegdrängen wollte, stieg ich auf das Treibganggelände und sah den Rabbiner und wie man ein Tier in gefesseltem Zustand herunterzog, das mit voller Wucht in die weit unter der Box stahlharte „Wanne“ (eine Konstruktion wie eine Platte aus Stahl oder Eisen) aufschlug. Ich zitterte am ganzen Körper und hatte in meinem Schockerlebnis Kräfte frei gemacht, so dass mich keiner von dort herunterziehen konnte. Obwohl ich durch das Schlachthofpersonal wusste, dass die seit Neuestem aufgestellte Behauptung, nämlich dass den Tieren nach dem grausamen Schächten ein Bolzenschuss gesetzt werden würde, nicht stimmt, und der wegen der heftigen Abwehrbewegungen und weil der Kopf des Tieres hin- und herschlägt nicht erfolgen kann, ging einer von den vielen Schächtgehilfen nachdem er mich angesehen hatte und mich beobachtete anschließend zu dem Tier und setzte ihm vermutlich einen Bolzenschuss, das ich nicht genau sehen konnte, aber dies vermute, da die Abwehrbewegungen des Tieres, nachdem der Mann zu dem Tier ging, kurzzeitig schwächer wurden und dann aufhörten. Allerdings fing das Tier nach einiger Zeit wieder an mit den Beinen zu rudern und zu strampeln. Durch die sehr lauten Geräusche während des Todeskampfes des Tieres und damit durch das Scheppern von Metall kann ich nicht beurteilen, ob das hörbare Nebengeräusch einem Röcheln nach Luft zugeordnet werden konnte. Vermutlich wird dem Tier aber normalerweise, wenn ich nicht anwesend bin, kein Bolzenschuss gesetzt, das ich durch mehrere Zeugenaussagen in Erfahrung brachte. Nicht umsonst läuft der Amtstierarzt davon, wenn geschächtet wird, das ja verständlich wird, wenn man weiß was Schächten überhaupt bedeutet und welche minutenlangen schrecklichen Todesqualen es bei den Tieren verursacht, obwohl der Schächtvorgang unter Aufsicht eines Amtstierarztes vorgenommen werden müsste. Da die gesamte Schlächtermannschaft mich sah, als ich auf das Schächtgeschehen blickte, könnte ich mir vorstellen, dass man heute weniger Grausamkeit an den Schlachtalltag im Münchner Schlachthof gelegt hatte um damit zu suggerieren, dass das immer so sei. Nun werde ich am kommenden Montag versuchen, dass ein Kreuz, das ich von einer evangelischen Kirche in Moosach erhalten habe und das aus Jerusalem stammt, sowie das Holz aus den dortigen Olivenbäumen herstammt, in der Schlachthalle angebracht wird. Auch den Rabbiner werde ich versuchen mit Weihwasser zu bespritzen, da Juden das Weihwasser scheuen wie der Teufel! Nun muss eine weitere Heuchelei der Juden widerlegt werden. Das von der Verkäuferin des Koscherladens gerühmte Biofleisch ist genauso eine Verblödung (die letzten angelieferten Tiere – keine Biorinder – wurden geschächtet!) als die Angabe des Grundes, nämlich warum geschächtet werden würde. Sie erzählte mir am 07.03.2003, dass die Tiere geschächtet werden müssten, damit kein Blut während und nach dem Schächten auf die Haut des Tieres gerät, da Blut nicht nur beim Essen verboten sei (einer der Talmudverse: „Ein jeder kommet und bringe sein Schaf und sein Rind zu mir her, damit ihr euch an dem Herrn nicht versündigt, indem ihr es mit dem Blut esst“). Auch dieses Lügenmärchen muss hiermit widerlegt werden, denn ich hatte noch nie in meinem ganzen Leben ein Tier während und nach dem Schlachten gesehen, das Blut an seinem Körper oder im Gesicht hatte, aber beim Schächten war der gesamte Kopf ohne eine blutfreie Stelle! tief dunkelrot – der gesamte Kopf war so rot, dass man hätte meinen können, dass dieser direkt in ein Blutbad eingetaucht wurde!!! Bayern liefert den Verbrauchern – der Juden zuliebe - gesundheitsschädliches Fleisch, das einen hohen Schmerz- bzw. Stresshormongehalt aufweist, der von den Juden als „Hechscher-Gehalt“ bezeichnet wird - letzten Jahres stand an der Eingangstüre des Koscherladens am Viktualienmarkt „Unsere Fleischprodukte enthalten einen möglichst hohen Hechschergehehalt“ – wodurch die Fleischkonsumenten außer dass sie sich religiös versündigen müssen, durch Allergien, Gefäßkrankheiten, wie Thrombosen und Herzerkrankungen, Osteoporose, Diabetes und Nervenerkrankungen krank gemacht werden, sowie Hunde, die dieses erquälte und stresshormonverseuchte Fleisch gefressen hatten, zu einem hinzukommenden Risikofaktor für den Menschen werden können. Denn außer, dass dieses erschundene Fleisch von Rinder und Kälber organische Krankheiten verursacht, wird durch die Schmerz- und Stresshormone, die in dem schrecklichen Todeskampf von den Tieren produziert und vom Hormonsystem ausgeschüttet werden und die sich im Fleischgewebe angereichert haben, die nicht nur auf den Menschen übertragen werden, sondern auch auf tierische Organismen, auch bei den Tieren ein Aggressivitätsyndrom verursacht, das gerade bei Hunden zu gefährlichen Schreckhaftigkeiten und Aggressivitäten, wie Beißattacken führen kann, da durch die Adrenaline das Nervensystem überreizt wird, das zwar in Gefahrensituationen, indenen der Organismus dieses Hormon ausschüttet, hilfreich ist, weil es die Reaktionsfähigkeit steigert aber im Dauerzustand zum hochgradigen Risikofaktor und Krankmacher des 1. Ranges wird. Stresssyndrome, wie überschießende Reaktionen – z.B. Affekttaten, Streitsucht und gefährliches Fahrverhalten (Rasereien)sind die Folge. Diese skrupellose Verbrauchergefährdung durch Bayern und Brunner, der seine Ausnahmegenehmigung für die jüdische Kultusgemeinde partou nicht zurückzieht, obwohl durch das Schächten auch noch im Zusatz – so wie es tatsächlich durchgeführt wird, gegen alle erdenkliche Paragraphen verstoßen wird, kann und darf nicht weiter hingenommen werden. Sie haben die Macht es der CSU bei den LANDTAGSWAHLEN zu zeigen, wo es lang geht, denn es gibt außer der wirtschaftsschädigenden SPD/GRÜNEN ja Gott sei Dank noch die linksgerichtete ödp und die rechtsgerichteten REP, die sowohl in der Marktwirtschaft wie auch im Tierschutzbereich vorbildliche Parteiprogramme und Strategien besitzen und außerdem in ihren Programmen ein Schächtverbot, wie auch ein Tierversuchsverbot enthalten, wodurch auch das kranke Gesundheitssystem wieder in eine echte Gesundheitspolitik übergehen würde, sowie auch die Mediziner durch beide Parteien nicht mehr nur mit ein paar Euro abgespeist werden würden, das für jeden einzelnen Patienten unbedingt erforderlich ist, damit Krankheiten durch die notwendige Zeit und nötigen Blutwertetiter, die für eine Diagnose erforderlich sind um der ursächlichen Erkrankung auf die Spur zu kommen, an der Wurzel bekämpft werden könnte anstatt wie üblich, nur Symptombehandlungen durchzuführen. Des weiteren würden tierverträgliche und unberechenbare Medikamente, die zu Leukämie, Krebs und anderen Organerkrankungen führen durch die in-vitro Testmethoden mit menschlichen Zellkulturen identische Übertragungsergebnisse für den Menschen liefern, womit das unendliche Leid des Versuchskaninchens Mensch und der zum Schaden für uns gequälten Tiere der Vergangenheit angehören würden (siehe Petition gegen Tierversuche). Es muss hier am Rande noch erwähnt werden, dass stresshormonverseuchtes Fleisch auch aus den schächtenden Ländern, wie aus Niederösterreich (in Oberösterreich ist Schächten verboten), sowie Frankreich, Holland, Italien, Belgien, (England) und den USA nach Deutschland eingeführt wird. Dr. Wenzel – Ltd. Ministerialrat – und somit Sprachrohr von Staatsminister Sinner – im Ministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, bog sich die Gesetze – ersichtlich in einem Schreiben vom 10. Februar 2003 an Herrn Rechtsanwalt Schindler, der Wenzel aufforderte die Gesetzesbrüche des Schächtens zu beenden - zurecht und teilte mit, dass ihm bekannt sei, dass die religiösen Vorschriften jetzt nachgewiesen werden müssten, aber dagegen hält - Zitat: „uns ist selbstverständlich die von verschiedenen Seiten vertretene Auffassung (Gesetze definiert er als Auffassung!) bekannt, nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz habe das Urteil des BVerfG vom vergangenen Jahr seine Bindungswirkung verloren. Mithin dürfte es nicht bei der vom BVerfG geforderten „substantiierten und nachvollziehbaren“ Darlegung der zwingenden religiösen Vorschriften bleiben, die religiösen Vorschriften müssten jetzt nachgewiesen werden (mussten diese übrigens schon immer, aber dieses mal durch hinzukommend verschärfte Gesetze – Tierschutz in der Verfassung!). Diese Rechtsauffassung teilen wir nicht, wie im Übrigen die überwiegende Zahl der Länder (übrigens alle Länder!). Wir meinen, das Urteil des Bundesverfassungsgericht wäre nicht anders ausgefallen, hätte es das Staatsziel Tierschutz schon gegeben. Denn das Gericht hat bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 4a des Tierschutzgesetzes bereits das „Ziel eines ethisch begründeten Tierschutzes mit einbezogen (Rdnr. 36)...Sie weisen zu Recht auf die Kriterien hin, die das Bundesverfassungsgericht für die Durchführung des Schächtens aufgestellt hat. Daran gemessen, ist der Ablauf des Schächtens, wie es derzeit (seit 1986!!) am Münchner Schlachthof praktiziert wird, fraglos verbesserungswürdig. Wir haben dieser Tage mir den Betroffenen vereinbart, dass ernsthaft alle Schritte unternommen werden, um den Schächtablauf so schonend wie möglich (Schächten kann nie schonend praktiziert werden!!!) zu gestalten. Zwar liegt wegen der Kürze der Zeit (8 Monate! seit der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, sowie 17 Jahre Zuwiderhandlungen deutscher Gesetze!) naturgemäß noch kein endgültiges Ergebnis vor, sowohl Schlachthofbetreiber wie Kultusgemeinde sind aber bereit zu prüfen, welche Fallen unter Einbeziehung neuester Entwicklungen eingebaut werden können, um sowohl bei der „Normalschlachtung“ wie beim Schächten verwendet werden zu können. Wir werden die weitere Entwicklung sehr wohl im Auge behalten.“ Brunner hatte uns bis Ende Januar eine Entscheidung hinsichtlich der rechtswidrigen Praxis des Schächtens zugesagt, nachdem wir ihm versprachen, alle Münchner Bürger über die sich am Markt befindlichen verseuchten Qualfleischprodukte aufzuklären wenn das Schächten nicht endlich unterbunden wird. Statt dessen überlassen die Gesetzesbrecher es der jüdischen Kultusgemeinde und der Schlachthofbetreiberin, welche beschlossen hatten, „tierschutzgerechte“ Fallen einzubauen, während die Augen der Köpfe von Oberbayern „die Entwicklung lediglich im Auge behalten werden welche Falle für das Schächten, sowie auch für die Normalschlachtungen – verwendet werden können“! Dabei stützen sie sich vorgeblich auf das nun nichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, obwohl gleichfalls und selbst diese Rechtsvorschriften ignoriert werden, durch die das Schächten unmöglich gemacht wird, wobei Bayern sich nur solche Textstellen herausfischt, in denen das Schächten erlaubt wurde und andere Textpassagen, in denen die geeigneten Räume, Einrichtungen und technischen Hilfsmittel, die den Tieren alle Verletzungen, Schmerzen und Leiden ersparen vorgeschrieben sind, außer Acht lässt! Vorgangsbeschreibung der Schächtpraxis
in München Die Rinder und Kälber werden wider der deutschen Gesetze und wider der Gesetze zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. Mai 1979 – gem. Kapitel III Artikel 14 in der Betäubungsbox verbotenerweise mit Ketten gefesselt – dann wider dieser Gesetze an den Ketten durch verbotene Zwangsmassnahmen (Kapitel 13) aus der Box herausgezogen, so dass die Tiere umfallen und mit ihren knochigen Rückenwirbeln und mit dem seitlichen Bereich der zarten Rippenknochen, sowie mit dem Weichteilbereich auf den Kanten des Betonbodens der Betäubungsbox mit voller Wucht und ihrem schweren Gewicht aufschlagen, um dann in eine sog. „Wanne“ (Stahlplattform), die sich 75 cm unterhalb der Betäubungsbox befindet, zu plumpsen und soz. inclusive ihrer Körpergröße von ca. 1,50 m bis oft zu einer Höhe von 1,80 m – also ca. 2,25 m bis 2,55 m mit ihrem ca. 200 bis 600 kg schweren Gewicht herabstürzen, wodurch Prellungen (insbesondere Rippenbrüche und Lungenprellungen, weshalb die Tiere dann bei der jüdischen Fleischbeschau vom jüdischen Verzehr ausgeschlossen werden!), Knochenbrüche und weitere Verletzungen und stärkste Schmerzen in Verbindung mit Todesängsten und Atemnot (insbesondere durch die Rippenbrüche und Lungenprellungen) verursacht werden. Dann müssen diese erbarmungswürdigen Tiere auf ihren knochigen Rückenwirbeln und den bereits durch Knochenbrüchen und Blutergüssen vorgeschädigten Körperteilen auf den Rücken und auf der stahlharten Fläche liegen bleiben um mit ihrem Hals in dem am Boden! versenkten Eisenbügel eingespannt zu werden, obwohl sich die kräftigen Großtiere in ihrem Todeskampf verzweifelt zur Wehr setzen und mit ihrer ganzen Kraft um sich schlagen, so dass es nur mit größter Gewalt geschafft werden kann, diese Bündel voll Leiden direkt mit dem Hals exakt und zentimetergenau über diesen Bügel zu bringen. Dann muss der Hals über diesen geöffneten Bügel fixiert werden, wozu man sich nach Angaben eines Schlächters, der 10 Jahre lang in München Schächtgehilfe war und seit zwei Jahren dort nicht mehr tätig ist, der Stiefel bedient(e), mit denen der Kopf und Hals niedergedrückt wird (bei der heutigen Besichtigung hatte man allerdings vermutlich wegen meiner Anwesenheit darauf verzichtet und hatte das Tier vermutlich auch etwas betäubt, da ja der Bolzen ansonsten gar nicht hätte gesetzt werden können (nach festgehaltenen Zeugenaussagen von Schlachthofmitarbeitern!) und vermutlich kam der Rabbiner nachmittags noch einmal in die Rinderschlachthalle, um seine wie gewöhnlich barbarischen Tierfolterungen im höchsten Grade praktizieren zu können, da die erste Hand von Attenberger – Pelkner – mich bei einem Anruf kurz nach Mittag energisch und wütend anfuhr, woher ich seine Handy Nummer hätte, obwohl er mir diese selbst vor einiger Zeit gegeben hatte, während im Hintergrund furchtbar lautes Rumpeln und Klirren zu vernehmen war, das ich einem Schächtvorgang zuordnen würde und vermutlich während des Gesprächs, zusätzlich der grauenhaften und schrecklichen, aber in der Realität noch fast harmlos erscheinenden Scheinschächtungen am Mittag, auf Teufel komm raus satanisch geschächtet wurde!). Nach seinen Angaben stellte sich auch noch im Zusatz dann eine Person auf den Hals und damit auf die Luftröhre drauf, wodurch sich bei diesen Bündel voll Leiden noch weitere Atemnot schon vorab der grausamen Schächtprozedur einstellt(e), um den Hals in den knapp bemessenen kurzen Bügel, der sich ca. 30 cm(!) unterhalb der Plattform, bzw. der sog. „Wanne“ befindet, auf der das Tier verbotener Weise auf dem Rücken liegt, einspannen zu können. Vermutlich kann der Bügel nicht ohne Einklemmung der Halshaut erfolgen, da dieser sehr knapp bemessen ist, das ich allerdings nicht mit Sicherheit behaupten möchte, da ich während der heutigen Schächtung lediglich den Körper sehen konnte und das blutüberströmte Tier mit dem blutroten Kopf und Gesicht erst nachdem es aufgehängt wurde. Dann säbelt der Rabbiner – nach Angaben dieses ehemaligen Schlächters, sowie einer anderen Person – Metzgersfrau in einem Biofleischladen - mit einem stumpfen Messer - wie auch bei den Muslimen sehr oft üblich (bestätigt durch Schlachthofdirektor Dr. Stegen und viele Weitere), um wahrscheinlich einen möglichst hohen Schmerzhormongehalt – von Insidern und Juden als „Hechscher-Gehalt“ bezeichnet – zu produzieren, durch die sensible Halsregion des Tieres hin- und her (siehe Schächtfilme als Beweismaterial in unserer Homepage). Auf den hier gezeigten Viedeoclips ist zu sehen wie sich der Gesichtsausdruck in eine schmerzhaft verzogene Grimasse verzieht und die Zunge während der Erstickungsqualen heraustritt. Während des sehr langsamen! Entblutens und Erstickens röchelt das arme Tier nach Luft. Durch die Verklebung der Halsarterien muss in die schmerzhafte Wunde nachgeschnitten werden (der in dieser Homepage gezeigte Videofilm zeigt, dass auch mit der Hand in der schmerzenden Wunde roh gewühlt wird um die verstopften Gefäße vor Verklebungen zu befreien, wobei nach Angaben von Schlächtern meistens versehentlich Stücke vom Schlund abgeschnitten werden!), und erstickt viele endlos lange Minuten mit seinen unerträglichen Schnittschmerzen am eigenen Blut, sowie an den Mageninhalten, die während des verbotenen Aufhängens in die Lunge aspirieren. Zeugen im Münchner Schlachthof geben an, dass das erbärmliche Sterben meistens 3 Minuten dauert. Wobei hervorgehoben werden muss, dass die Tiere während des Liegens, so wie es heute im Münchner Schlachthof praktiziert wurde nicht ganz so schrecklich war, als wenn es in der Weinbergtrommel kopfunter liegt oder wenn es sofort nach dem Schächten aufgehängt wird, da dadurch die Mageninhalte verstärkt in die Lunge aspirieren und auch das Gehirn durch den orthostatischen Flüssigkeitsdruck im Gefäßsystem bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen bei vollem Bewusstsein und Schmerzempfinden ist. Andere Zeugen sagen aus, dass diese Ärmsten manchmal bis zu 10 Minuten lang lebend vor sich hin leiden, bis sie endlich von ihren schrecklichen Qualen erlöst werden. Durch Aussagen von Schlächtern aus anderen Ländern oder von 565 Schlachthofdirektoren aus früheren Zeiten in Deutschland (1906) wurde bezeugt, dass die Tiere sogar noch 15 bis zu 30 Minuten Erstickungs- und Todesqualen erleiden mussten, sowie es manchmal Tiere gibt, die sich bis zu 45 Minuten am Schlachtband aufbäumten, sich wanden und röchelten bis sie endlich sterben konnten. Der Grund dafür dürften die thrombosierten Gefäßstümpfe sein, die nach dem Durchtrennen anschwellen und es verhindern, dass das Blut – wie bei betäubten Tieren schwallartig austreten kann. Auch verkrampfen die Muskeln durch die erlittenen Schmerzen, wodurch das Blut weiterhin zurückgehalten wird. Durch die Stress- und Schmerzhormonproduktion während des Leidens gerinnt das Blut im Zusatz und es dickt soz. ein, das ein zusätzlicher Faktor ist, dass die Tiere einfach nicht sterben können. Durch die unter dieser Homepage beweiskräftigen Schächtszenen, die übrigens verkürzt werden mussten!, kann die falsche Behauptung der opferbringenden Juden und Moslems, die immer behaupten, dass das Schächten humaner wäre als das Schlachten und dass die Tiere sofort nach dem Schächtschnitt bewusstlos werden würden, widerlegt werden. Die Münchner Abendzeitung
sorgte bereits einige Male dafür, wie z.B. am 10./11. Juli 1993,
sowie am 7. Dezember 2000, dass dieses Qualfleisch durch Werbeartikel
– „jüdischer Partyservice“ - „jüdische
Spezialitäten“ und „schweinefleischfreie Weißwürste“
- marktfähig gemacht wurde und recherchierte, dass schon „viele
Münchner diese jüdische Spezialität für sich entdeckt
haben“, denn antireligiöse Juden, die solches erquältes
Opferfleisch essen, gibt es wahrscheinlich nur sehr sehr Wenige! Die
meisten Juden sind religiös und essen deshalb kein erquältes Fleisch,
das dem Sakkuth geopfert wurde!!! |
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