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aktualisiert am 8.2.10 die Grausamkeit hat den Namen „T61“ - ist aber ohne Narkose verboten Es gibt keine Frage, ob T61 grausam ist, da der Einsatz ohne vorheriger Narkose strengstens verboten ist und das nicht umsonst! Die Wirkung an wachen und schmerzfühlenden Tieren ist entsetzlich und mehr als grausam!! 2004 wurde aufgrund unseres Kampfes der Beipackzettel der Fa. Intervet abgeändert, die das Mittel des Grauens vertreibt, bzw. für eigensinnige skrupellose oder doofe? Tierärzte exziplit die Anweisung mit aufgenommen, daß ausnahmslos komatöse oder narkotisierte Tiere, die eine vorangehende Narkose erhielten damit getötet werden dürfen! Denn bis dahin ist es zwar ein verschrieenes Medikament unter den Tierärzten gewesen, bzw. jeder Arzt wußte, daß man dies nicht ohne vorheriger Narkose verwenden darf! Die schwarzen Schafe, die es verwenden scheint uns, sind seither drastisch zurückgegangen, die das Qualpräparat skrupellos noch immer als Erstinjektion benützen oder die sich erlauben bereits während der Einschlafphase das Todesgift zu setzen um Zeit zu sparen!
Obwohl jedem Tierarzt bewußt ist, daß T61 zu Krämpfen mit nachfolgender Erstickung zum Tod führt, fragen wir uns warum es trotzdem passiert, dass immer wieder Fälle auftauchen, wo Kleintiere ohne vorheriger Narkose oder ohne ausreichend Zeit abzuwarten zu Tode gefoltert werden?
Sind es vielleicht auch nur skrupellose Ärzte, die das Geld für die Narkose einstreichen oder sehr junge unerfahrene Tierärzte, die nie richtig dazulernen und bei denen alles zu spät ist? Diese schwarzen Schafe, die T61 ohne vorheriger Narkose an nicht betäubten Tieren anwenden müssen angezeigt werden!
1. Das Tier in ein pathologisches Labor bringen (z.B. Tierklinik) und Organproben entnehmen lassen, womit der Beweis für das Gericht gesichert ist, daß der Tierarzt nur T61 injiziert hat (falls keine Narkosemittel gefunden werden) 2. Strafanzeige erstatten - am Besten einen Anwalt einschalten - Beweise der Pathologie nachsenden oder mitsenden 3. Beschwerde mit Fakten an die für den Bezirk zuständige Tierärztekammer senden 4. Teilen Sie uns den spezifischen Fall mit
Sind es auch solche, die denken sie müssten aus Zeitersparnis weil diese evt. in Eile sind ein Tier ohne die Narkosewirkung abzuwarten, mit T61 zu Tode quälen. Auf jeden Fall gibt es diese Ärzte leider tatsächlich, denen scheinbar das Herz fehlt obwohl man es nicht glauben kann! Wenn Tierärzte den Wirkungseintritt der Narkose nicht abwarten oder das Tier noch nicht vollkommen im Tiefschlaf ist, erleiden Tiere einen äußerst schmerzhaften und grausamen Erstickungstod mit vorangehenden schrecklichen Qualen. Normalerweise dauert es 10 bis 20 Minuten bis ein Tier auf die intramuskuläre Narkoseinjektion in den Tiefschlaf gefallen ist. Bei alten Tieren dauert es oft eher 20 Minuten, weswegen auch öfter intravenöse Narkosegaben bei älteren Tieren gemacht werden. Nachdem es aber nicht eilen darf, ist es gleich, welche Narkose verabreicht wird.
Der Tierarzt muß sich Zeit lassen und die vollkommene Narkosewirkung abwarten bevor er das quälende Gift T61 injiziert. Da das Gift lähmend wirkt, kann es sein, dass man es dem Tier noch nicht einmal ansieht dass es leidet, z.B. wenn es in die Blutbahn injiziert wird. Viele Tierbesitzer erzählten mir dann, mein Tier war sofort tot! Diesen blitzartigen Sekundentod gibt es nicht, es ist typisch für intravenös injiziertes T61, da es dann sofort lähmt und es aussieht als wäre das Tier schon tot! Wenn T61 ohne Narkose gespritzt wurde leidet das Tier einen vielen minutenlangen langsamen Tod durch schreckliche Krämpfe und Erstickungsqualen. Es ist ein langsames Erdrosseltwerden durch T61!!! im ganzen Körper Krämpfe, weswegen T61 nur in Tiefschlafnarkose - einzusetzen ist.
Es gibt tatsächlich Fälle wo Tiere, die euthanasiert werden sollen, nach der Narkoseinjektion Atemnot erleiden und qualvoll daran ersticken!
GRUND: Wenn die Narkosedosis extrem überdosiert wird entsteht Atemnot mit anschließender Erstickung, falls das Tier noch nicht schläft. Die Hammerdosis an Barbiturat gelangt zu schnell ins Blut, wodurch ein extrem starker Blutunterdruck (erniedrigter Blutdruck) eintritt und dadurch Sauerstoffmangel entsteht. Ich kann mir vorstellen, daß es viele unerfahrene Tierärzte gibt, die dann gerade wenn diese denken, jetzt müssten sie es besonders gut machen, das Tier mit einer Hammerdosis betäuben und sich dann wundern wenn die Tiere aufgrund der Narkose schon ersticken! Dieses extrem wichtige Detail darf nicht außer Acht gelassen werden! Ich muß gestehen, nachdem mein Hase damals vor 15 Jahren eine Narkose wie für einen Bernhardiner erhielt hatte ich eine Anästhesistin und Humanmedizinerin befragt, die mir diese Auskunft erteilte.
Wir haben unsere Korrespondenz nach Wunsch von VOX gelöscht aber es ist noch nicht zu Ende. Wir lassen uns nämlich eigentlich keinen Maulkorb umbinden NOCH DAZU WENN MAN DANN SO LINK IST UND DIE SZENE EINFACH HERAUSSCHNEIDET AUF DIE ES ANKOMMT. Ich habe viele Euthanasien gesehen, da ich schon immer viele Tiere besaß, die ich retten mußte. Aber die Euthanasien waren nur entsetzlich wenn der Tierarzt nicht lange genug die Narkosewirkung abgewartet hatte. Dann hatte man bei der Todesspritze Streckkrämpfe sehen können. Haben die Ärzte lange genug gewartet gab es keine einzigste Zuckung! Ich habe dann vorgebaut und den Ärzten damals extra Geld gegeben, damit diese nochmal 15 Minuten dazugeben. Die Ärzte sollten keine Katze am Nacken herumzerren, geschweige denn hochhieven 1 Unser Kampf bevor der Beipackzettel abgeändert war
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V. Vorsitzende Gabriele Lang - Postanschrift: Postfach 20 19 28 – 80019 München; Tel./Fax: 0049/089/157 04 178 – e-mail: Gabi.Lang333@web.de
Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28 – 80019 München Bundestierärztekammer
München, 23-08-04 Ihr Schreiben AZ.: A4 KTA/mb
Sehr geehrte Frau Dr. Tietjen, Ihr Schreiben vom 22. April wurde leider nicht von dem Präsidenten Prof. Pschorrn beantwortet und wir glauben nicht, dass seine Meinung mit der Ihren konform gehen würde, eine Mailanfrage, welche Funktion Sie bei der BTK ausüben wurde nicht beantwortet. Sie teilen uns zwar mit, dass der Ausschuss für Kleintiere der Bundestierärztekammer sich bereits vor einiger Zeit dafür ausgesprochen hat, dass der eigentlichen Euthanasie mit Tötungsmitteln wie T61 eine Narkose vorangestellt werden soll, jedoch daran anschließen, dass währenddessen bei der Einleitung der Euthanasie auftretende Lautäußerungen und Muskelzuckungen auftreten, die ohne Schmerzen und Leiden ablaufen würden. Da es sich bei Ihrer Zitierung einer Erläuterung und dabei lediglich um eine Meinung handelt, die niemals nachgewiesen werden kann, sowie tatsächlich angenommen werden kann, dass die Lautäußerungen in der ersten Phase und sogleich nach der Euthanasie-, bzw. Giftinjektion auftreten und nicht am Ende der Euthanasie, nämlich dann wenn die Muskellähmung einsetzt, in der es außerdem gar nicht möglich ist, dass die Tiere Laute von sich geben und Kontraktionen der Muskeln sichtbar werden, da es sich bei T61 ja um ein antirelaxierendes Präparat handelt, wodurch die Euthanasie nach Wirkungseintritt exitationslos vor sich geht, so ist es fahrlässig, wenn angenommene nicht nachweisbare Theorien mit einer Sicherheit behauptet werden und deshalb Tiere unter Qualen zu Tode gemartert werden. Wir haben bisher 100 Antworten von hochqualifizierten Tiermedizinern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich zusammengetragen, die bestätigen, dass die Euthanasie T61 ohne vorherige Narkose – gleich wohin es injiziert wird, ob intravenös, intracardial, intrapulmonal oder intramuskulös – kriminell und grausam ist und die Tiere einen äußerst qualvollen Tod sterben. Das letzte fachlich orientierte 101. Schreiben kopieren wir Ihnen hier nocheinmal neben den Ihnen bekannten 100 Antworten von hochqualifizierten Tiermediziner, Veterinärdirektoren und Chefärzten von Tierkliniken, Professoren und Chriurgen: Sehr geehrte Frau Lang! Jedem Tierarzt ist bewußt, dass eine Euthanasie mit T61 alleine eine Tierquälerei ist, die zum Himmel stinkt. Allerdings wirkt die Euthanasie mit T61 nach einer vorherigen tiefen Allgemein-Narkose sehr gut und schnell, so dass ich glaube, dass der Weg über eine Nebenwirkungsmeldung an das BVL nicht der richtige ist, um diese Praxis ein für alle mal zum Verschwinden zu bringen. Geben Sie uns die Tierärzte bekannt, welche mit T61 alleine euthanasiert haben, und wir werden sie uns zur Brust nehmen bzw. anzeigen, wenn genügend Beweismaterial vorhanden ist! Viele Grüße Ihr A P-Th Dr.
................................................. fax: +43 .......................
e-Mail:..................................... -----Ursprüngliche Nachricht----- Gesendet: Donnerstag, 5. August
2004 08:49 Betreff T61
Wir erwarten von der Bundestierärztekammer sich nicht weiterhin auf Meinungen und Erläuterungen zu stützten, sondern fordern Sicherheit und Euthanasien nach dem TierSchG für unsere Tiere, sowie Ihren längst überfälligen Einsatz, sich gegen T61 – gleich in welcher Form injiziert – ohne vorherige Narkose auszusprechen.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V. Postanschrift: Postfach 20 19 28 -München 80019 - Vorsitzende Gabriele Lang - Tel./Fax: 0049/089/157 04 178 – e-mail: Gabi.Lang333@web.de Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28 - 80019München Bundesministerium für 53107 Bonn München, 24-08-04
AZ: 326-0023/0000 - Referat 326 Dr. Kluge T61 – ein zugelassenes Folterpräparat Barbiturate intracardial injiziert – unser gestriges Schreiben vervollständigt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin R. Künast, die Verwendung des Euthanasiepräparates „T61“, mit dem Tiere offiziell zu Tode gefoltert werden dürfen, auch wenn seit Februar „nur“ noch intravenös, ist ein nicht auszuhaltender Zustand und ein Skandal, wodurch Straftatbestände – nicht mehr steigerungsfähige Todesqualen für Tiere in den letzten Minuten, die für diese Todeskandidaten eine Ewigkeit bedeutet – legalisiert werden. Jahrzehntelang hat man nun dazu gebraucht bis man einsah, dass die Euthanasie mit T61 in die Lunge oder in das Herz entsetzlich grausam ist und für die Tiere schreckliche Qualen bedeutet. Benötigt man wiederum Jahrzehnte bis die Euthanasie mit T61 ohne vorherige Narkose auch intravenös als qualvoll anerkannt wird?! Die Neuzulassung im Februar für das Folterpräparat T61 ist für eine intravenöse Injektion ohne vorherige Narkose vorgesehen worden, obwohl es einem qualifizierten und erfahrenen Tierarzt nichts Neues ist, dass T61 nichts mit einer Narkose und einer Bewusstseinsausschaltung zu tun hat. Es ist an der Zeit, dass Prof. Kroker vom Bundesamt für Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz nicht mehr weiter ermächtigt ist milliarden von Tieren durch seine Fehlzulassungen leiden zu lassen. Die Beweise dafür haben wir Ihnen bereits zweimalig (!) geliefert und über 100 Antworten von hochqualifizierten Tiermedzinern, Chefärzten von Tierkliniken, Professoren von veterinärmedizinischen Universitäten, Chirurgen und Veterinären aus Deutschland, der Schweiz und Österreich zugesandt, die alle bestätigen, dass T61, sowie Erstinjektionen von Barbituraten, (wo es nach Prof. Kroker vom BVL ein zugelassenes Barbiturat gibt, das gleichfalls sofort zu verbieten ist!!) in die Brusthöhle, Herz oder Lunge kriminell und im höchsten Grade tierquälerisch sind. Als letzte und 101. Antwort bezüglich T61 erhielten wir folgende Mail: Sehr geehrte Frau Lang! Jedem Tierarzt ist bewußt, dass eine Euthanasie mit T61 alleine eine Tierquälerei ist, die zum Himmel stinkt. Allerdings wirkt die Euthanasie mit T61 nach einer vorherigen tiefen Allgemein-Narkose sehr gut und schnell, so dass ich glaube, dass der Weg über eine Nebenwirkungsmeldung an das BVL nicht der richtige ist, um diese Praxis ein für alle mal zum Verschwinden zu bringen. Geben Sie uns die Tierärzte bekannt, welche mit T61 alleine euthanasiert haben, und wir werden sie uns zur Brust nehmen bzw. anzeigen, wenn genügend Beweismaterial vorhanden ist! Viele Grüße Ihr A P-Th Dr. A.......................... andesveterinärdirektion ........ -----Ursprüngliche Nachricht----- Gesendet: Donnerstag, 5. August
2004 08:49 Frau Bundesministerin Künast bitte revidieren Sie die Zulassung von T61 als Euthanasiepräparat. Es dürfte nur noch als Tötungsmittel nach einer tiefen Narkose eingesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V. Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 20 19 28 – 80019 München; Tel./Fax: 0049/089/157 04 178 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de
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53123 Bonn München, 04-06-25
Betr.: Ihr Schreiben zu 5300-02-210520 – „T61“;
Unser Schreiben: Nr. 4013
Betr.: Tötungspräparat T61 als Euthanasiemittel – ein strafbares Delikt
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kroker, wir haben Ihnen bereits geschrieben, dass „T61“ den zu euthanasierenden Tieren nicht nur als intracardiale oder intrapulmonale Injektion einen grauenvollen Tod bereitet, sondern auch wenn es intravenös verabreicht wird. Die Fehlzulassung entspricht einem der größten Verbrechen in der Veterinärmedizin. Dass diese Tatsache nicht nur uns bekannt ist, sondern dass auch erfahrene und qualifizierte Tiermediziner mit uns einer Meinung sind, konnte durch unsere Mail, in der wir im Anhang mehr als 100 Antworten von hochgebildeten Tierärzten mitgesendet hatten, bestätigt werden. Ihre Ignoranz, das Ihr Schreiben verdeutlicht, ist deshalb von uns nicht hinzunehmen. In der Schweiz und in Österreich ist T61 nur nach einer vorangehenden Narkotisierung zugelassen im Gegensatz zu Deutschland, wo scheinbar die Profitgier über die Leiden der Tiere und über das geltende Tierschutzgesetz geht, wie das auch mit Humanpräparaten der Fall ist. Da es auch Tierärzte gibt, denen die Qual der Tiere gleichgültig ist und die sich durch den Einsatz des Billigpräparates T61 bereichern wollen, sowie es Tierärzte gibt, die unerfahren sind, eine herabgesetzte Wahrnehmungsfähigkeit besitzen oder die durch die exitationslose Euthanasie anstatt der lediglich lähmenden Wirkung von T61 eine schnelle Narkotisierung vermuten, sowie unfähig sind Zuckungen und Lautäußerungen richtig zu deuten, bzw. den Reaktionen dem Unterbewusstsein zuordnen, so besteht Ihrerseits dringendster Handlungsbedarf. Sie machen sich strafbar weil T61 lediglich ein Präparat für die Tötung ist und nicht für die Euthanasie. Ein für Tiere zugelassenes Euthanasiemittel muss den Richtlinien entsprechen mit dem Tiere schmerzlos eingeschläfert werden müssen. Tiere erleiden durch Ihre Fehlzulassung den qualvollsten Tod den es geben kann, Krämpfe und anschließende Erstickung bei vollem Bewusstsein sind die Symptome. Wie viele millionen Tiere Sie bereits die Hölle auf Erden verursacht haben, steht in den Sternen. Das Barbiturat, das Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, das als einzigstes Präparat für die intrapulmonale und intracardiale Injektion zugelassen ist, ist gleichfalls zu revidieren, da auch Barbiturate, wenn sie intracardial oder intrapulmonal injiziert werden nicht dem Tierschutzgesetz entsprechen und den Tieren Schmerzen und Qualen bereiten, wie das von 100 hochqualifizierten Tiermedizinern in unserer Mail als Anlage bestätigt wurde. Wir fordern Sie letztmalig auf, Ihre Neuzulassung für die intravenöse Injektion von T61 zu revidieren und T61 als Euthanasiemittel zu verbieten. Wir geben Ihnen Gelegenheit bis zum 15. Juli, um die Neuzulassung zurückzuziehen. Sie kommen nicht mehr darum herum, Ihre Fehlzulassung einzugestehen, wie Sie das ja mit der intracardialen und intrapulmonalen Injektion mit T61 bereits veranlassen mussten, auch wenn Sie in dem Glauben sind, dies einfach tun zu können.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V. Vorsitzende Gabriele Lang - Postanschrift: Postfach 20 19 28 - 80019 München; Tel./Fax: 0049/089/157 04 178 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28 – 80019 München Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Rochusstraße 65 53123 Bonn München, 2004-06-03 Unser Schreiben: Nr.1331-La
Betr.:1. Verbot des qualvollen Euthanasiemittel „T61“ 2. Verbot von Schadstoffen in Futterergänzungs- und Pflegepräparaten
Sehr geehrter Herr Prof. Kroker, Sie haben durch Ihre Zulassung des Euthanasiemittels T61 von der Firma Intervet bei millionen von euthanasierten Tieren die grausamsten Todesqualen verschuldet. Wir fordern Sie auf Ihren schwersten Irrtum aller Zeiten in der Veterinärmedizin zu revidieren und die Zulassung von T61 als alleiniges Tötungsmittel, bzw. T61 als Erstinjektion zu widerrufen. Im Sinne bestehender Tierschutzgesetze und bezüglich der vorgeschriebenen schmerzlosen Euthanasie haben sie dementsprechend zu reagieren um unsere Haustiere vor den qualvollsten und nicht mehr steigerungsfähigen Schmerzen, Krämpfen und Erstickungsqualen zu schützen. Sämtliche hier aufgeführte Gesundheitskiller für Tiere, die als Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt vertrieben und als gesund angepriesen werden, die bei den Tieren akute oder anfangs chronische Vergiftungen mit gesundheitlichen Schäden verursachen, sind sofort zu verbieten. Als Verantwortliche des Amtes für Lebensmittelsicherheit haben Sie dafür zu sorgen, dass sämtlich gesundgepriesene Gesundheitskiller, bzw. die darin enthaltenen schädigenden und undeklarierten Zusatzstoffe aus den Präparaten entfernt oder verboten werden. Das Verbot des qualvollen Euthanasiemittels T61, das ohne vorherige Narkose(!!!) von Ihnen zugelassen wurde ist schnellstens vom Markt zu nehmen und ausdrücklich nur nach einer vollständigen Narkose durch ein Barbiturat als Tötungsmittel zuzulassen. Wir fordern Sie des weiteren auf, den Anwendungsbereich für sämtliche Barbiturate oder Prämedikationen abzuändern und diese als Erstinjektion in die Brusthöhle (Brustraum/Herz/Lunge) in jedem Fall ausdrücklich zu verbieten. Sie sind einzigst und allein intravenös, intramuskulär, subcutan oder intraperitoneal zu verabreichen, das natürlich T61, das kein Barbiturat ist, ausschließt. T61 muss als Euthanasiemittel strikt verboten werden, da es einzigst und allein ein Präparat für die Tötung im Tiefschlaf ist. Folgende Zusatzstoffe müssen aus den Futterergänzungsmitteln oder Pflegeprodukten verboten werden, da diese bei den Tieren chronische oder akute Krankheiten verursachen: Teebaumöl durch Sprays oder Essenzen gegen Ektoparasiten und Cremes, sowie Lotions als Pflegemittel verursach(t)en Vergiftungen und Tod Theobrominvergiftung von Katzen durch die Firma "beaphar" führt unter anderem zur Vergiftung des ZNS Katzenminze in der Vitaminpaste von der Firma TRIXIE führt zur Vergiftung, insb. des ZNS Geotrichum candicum (Milchschimmelhefe) in der Vitaminpaste von der Firma Gimborn führt zu sämtlichen Organkrankheiten, insb. der Atmungsorgane bis zu Krebs Selen in dem Produkt „Cat-Mix“ der Firma "Grau" Tiernahrung führt zu Vergiftungen und zum Tod Natrium in überdimensionalen Dosen in der Vitaminpaste von bernina von Naumann führt zu Bluthochdruck, Atemnot, Ödeme insb. der Lunge, sowie zu Nieren- und Herzkrankheiten bis zum Tod Erdnussöle in der Vitaminpaste Dr. Sasse führt zu allergischer Sensibilisierung und verursacht Leberschäden Velcote wird in allen Zoogeschäften und per Internet angepriesen und enthält die für Tiere unverträgliche Nussöle (afrikanische), sowie Leinsamenöl, in dem sich Blausäure befindet „Animal biosa“ enthält eine Litanei an pflanzlichen Drogen, die für alle Tiere angepriesen werden, aber für fleischfressende Tiere giftig sind Algen werden in sämtlichen Futtermitteln und Gesundheitsmittelchen gemixt, obwohl sich in Algen hochdosierte Giftstoffe befinden, wie z.B. Schwermetalle wie Cadmium und Arsen, das lediglich für das Schaf ein unbedenklicher Stoff ist Aloe wird sämtlichen Gesundheitsmittel und sogar der Tiernahrung zugesetzt und verursacht Darmentzündungen und Hämorrhoiden Knochen, Mineralstoffe, sowie Spurenelemente werden hoch dosiert in Futtermittel und Vitaminpasten gepantscht, Mineral- Spurenelement- und Knochenzusätze werden als gesundheitsförderlich gerühmt und die Tiere erleiden dadurch Vergiftungen, sowie Krankheiten bis hin zum Tode Die giftig-wirkenden Substanzen und ihre Wirkungsweise Teebaumölvergiftungen bei Tieren kommen häufig vor, die sich in Taumeln, Zittern, Schwäche, Unruhe, Abmagerung äußern, insb. bei Katzen die hochempfindlich darauf reagieren - siehe unter www.animal-health-online.de - hat es bereits massenhaft Todesfälle verursacht. Es wird für Tiere von verschiedenen Firmen angeboten und in Büchern als Gesundheitstipp gegen sämtliche Ektoparasiten und bei allen Hautkrankheiten empfohlen. Kakao (Theobromin) - ein undeklarierter Zusatzstoff, der bei Katzen zu Intoxikationen, insb. des ZNS mit nachfolgender zentralnervöser Erregung, Ataxie, Tremor (zittern), Krampfanfälle, Hypersalivation (Speicheln), Herzrhythmusstörungen, Atemnot, Herzkrankheiten, sowie zu Darmkrämpfen und Verstopfungen führt, sowie bis hin zum Koma und Todesfälle verursacht, ist in der Vitaminpaste für Katzen von der Firma "beaphar" - ansässig in 46446 Emmerich – enthalten. Milchschimmelhefe – wurde undeklariert der Vitaminpaste für Katzen und Hunde von der Firma H. „von Gimborn" zugesetzt, die ebenfalls in 46556 Emmerich ansässig sind. Der zugesetzte Schimmelpilz "Geotrichum candidum" zählt zu den pathogenen Pilzen und hat nichts in Gesundheitsmitteln zu suchen, insb. bei abwehrgeschwächten Tieren, die zu den hauptsächlichen Konsumenten zählen, führen Schimmelpilze zu krankhaften Veränderungen – zur Geotrichose – sowie zu Verschlimmerungen von bestehenden Krankheiten, vermutlich auch zu Krebs und verursacht chronische bis zu tödliche Krankheiten. Die Geotrichose verursacht außerdem chronische Entzündungen der Mundschleimhaut und den absteigenden Schleimhäuten, insb. der Bronchien und der Rachenschleimhaut. Der Magen- und Darmtrakt wird des weiteren mit dem Pilz „Geotrichum candidum“ besiedelt, das zu Gasbildung und Abwehrschwäche führt und durch Kotproben bewiesen wurde. Bekannt ist zudem, daß eine Pilzbesiedlung in alle Organe disseminiert und Organmykosen verursacht, die zur Krebsentstehung führen. Die Firma "Grau" in 46419 Isselburg vertreibt ein Nahrungsergänzungsmittel mit dem Spurelelement Selen für Katzen, obwohl Selen für Katzen hochgiftig ist (siehe Memovet Schattauer Verlag Dosierungsempfehlungen für Hund und Katze" ) und deswegen bereits aus einem probiotischen Darmregulanz von „canina“ für Katzen und Hunde vor einigen Jahren herausgenommen wurde, bestätigt wird dies durch Fachtierärzte und dem veterinärmedzinischen Nachschlagewerk "Memovet" "Dosierungsvorschläge für Arzneimittel bei Hund und Katze" des Schattauer Verlages. Viele Vitaminpräparate z.B. unter www.vitaplus.de angeboten, enthalten das für Katzen hochgiftige Selen als Komponente, sowie die Enzyme Papain und Bromelain, das als Medikament nicht für Tiere zugelassen ist, weil sie ein hochallergenes Potential für Tiere besitzen, weswegen diese, weil sie als Medikament nicht für Tiere zugelassen sind, dann einfach als Nahrungsergänzungsmittel zugesetzt werden. Eine unserer Katzen wäre beinahe an einer Dosis (in Form der Größe eines Sandkorns (!!!)) durch einen anaphylaktischen Schock (Atemnot und Niesattacken) jämmerlich erstickt. Da wir im September 2002 das Dosenfutter von der Firma "....." auf Bakterien und Pilzen untersuchen ließen und der Befund positiv verlief, so wäre es zu begrüßen wenn das Hunde- und Katzenfutter von der Firma .... auf eine Keimbelastung überprüft werden würde und alle Hersteller, die verdorbenes und verkeimtes Futter in den Verkehr bringen, zukünftig mit einer empfindlichen Geldbuße belegen würden. Die Hersteller TRIXIE Heimtierbedarf - ansässig in 24941 Jarplund-Weding - hat die Rezeptur in der von ihnen vertriebenen Vitaminpaste für Katzen geändert und Katzenminze undeklariert zugesetzt, obwohl diese zu Vergiftungen des ZNS und zentralnervösen Erregungen mit allen seinen Auswirkungen auf das Herz und die Atmung, führt (siehe Memovet - Schattauer-Verlag "Leitsymptome und Leitbefunde bei Hund und Katze"). Die Herstellerfirma Naumann Vertrieb Pfiffipet in 58606 Iserlohn vertreibt eine Vitaminpaste – „bernina“ - für Katzen und Hunde mit Megadosen an Natrium, wodurch die Tiere an Bluthochdruck, Herzschwäche und Lungenödemen, sowie an Niereninsuffizienz erkranken. Außerdem enthält die Paste undeklariert Eisen und Mangan, das bei Vorschädigungen gleichfalls zu Nieren- und Lebererkrankungen führt. Eisen ist zudem bei Sarkom- und Tumorerkrankungen kontraindizert (erbrechen ist neben dem Literaturhinweis ein eindeutiges Symptom). Die Herstellerfirma muss zu einer Deklaration gezwungen werden, daß die Gegenanzeige Bluthochdruck/Herzschwäche ist und daß diese Paste nur nach oder bei extremen Elektrolytverlusten (Durchfälle/starkes Erbrechen) angezeigt ist. Die Firma Dr. Sasse vertreibt eine Vitaminpaste für Katzen, in der sich Erdnussöle befinden und bei Katzen zu allergisch bedingten Schockreaktionen, sowie zu chronischen Vergiftungen und zu Leberschäden führt. Zahlreiche Katzen leiden seit der Verabreichung an einer Leberinsuffizienz. „Velcote“, das bei allen Internetanbietern und Zoogeschäften zu erwerben ist, enthält das für Katzen und Hunde unverträgliche (afrikanische) Nussöl und Leinsamenöl (Blausäure!), das zu chronischen bis zu akuten Unverträglichkeits- und Schockreaktionen führt. „Animal Biosa“ wird unter www.animalbiosa.de angepriesen und für alle Tierarten beworben. Da sämtliche Kräuter für Katzen hochunverträglich sind und auch andere Tierarten nicht zu den Kräuterfressern zählen, muss die Anpreisung „für alle Tiere“ untersagt werden. Auch die Süßholzwurzel führt bei Tieren, bei denen Kräuter verträglich sind zu Bluthochdruck mit Ödembildung und allen daraus resultierenden Folge- insb. zu Herzkrankheiten. Folgende Kräuter, die für Fleischfresser giftig sind, sind enthalten: Anis, Süßholzwurzel, Fenchel, Basilikum, Bockhornsklee, Dill, Wacholder, Schwarzer Holunder, Ingwer, Echte Engelwurz, Kerbel, Oregano, Pfefferminze, Petersilie, Römische Kamille, Rosmarin, Salbei, Brennnessel und Thymian, sowie Milchsäurekulturen: Lactobacillus acidophilus, Bifidobakterium animalis, Streptococcus thermophilus, Lactobacillus casei, Lactobacillus lactis subsp. lactis, Lactobacillus lactis subsp. lactis biov. diacetyllactis, Leuconostoc pseudomesenteroides, die bei täglicher Verfütterung zu einer Lactatazidose und bei abgeschwächten Tieren zu einer unbeherrschbaren und nicht behandelbaren Infektion führen. Der Zusatz von Algen in Futtermitteln, insb. in den biologischen Produkten von „Yarrah“ enthalten, wie auch in Vitaminpräparaten, sowie als Einzelpräparat angepriesen, führen bei Hunden und insb. Katzen zu Nierenschädigung, zur zentralnervösen Depression, Haarausfall, Ataxie, hämolytische Anämie, Methämoglobinämie, aplastische Anämie, da Algen Cadmium und Arsen enthalten ( siehe Öko-Test Heft Nr. 6 - Juni 98). Calcium als Zusatz, in Pulver oder als Knochenmehlzusatz verursacht bei einem erhöhten Calciumblutspiegel Verstopfung, Kalkablagerungen in den Organen, Geweben und Blutgefäßen, sowie Übelkeit bis hin zum Tod. Spurenelemente, sowie Mineralstoffzusätze verursachen chronische bis zu akuten Vergiftungen und führt zu Müdigkeit, Zittern, Atemnot, Organkrankheiten bis zum Organversagen. Kupfer ist in sehr vielen Futtermitteln enthalten (Eukanuba, Iams, Nutro usw.) und führt nach täglicher Aufnahme oder bei Vorschäden, sowie bei Hämolyse oder Infektionen zur Anreicherung und Vergiftung insb. des ZNS zur zentralnervösen Erregung, Krampfanfällen, zu Leberschäden, Hypersalivation (Speichelfluss), Haarausfall, Erbrechen, Darmkrämpfe, Ataxie, hämolytischen Anämie, Methämoglinämie, Iod ist nicht für Katzen geeignet und wird trotzdem allen Futtermitteln zugefügt. Es ist im Stande bei vielen Tieren eine Hyperthyreose (Überfunktion der Schilddrüse) zu verursachen, eine Thyreotoxikose – Vergiftung – und kann bei empfindlichen Tieren zur Anaphylaxie führen. Zusammenfassung: Die Hinweise „für alle Tiere“ auf den Verpackungen dürfen nicht für alle Tiere als gesund deklariert werden, pflanzenfressende Tiere müssen von fleischfressenden Tieren unterschieden werden. Zusätze in Form von Mineralstoffen müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass die entsprechenden Zusätze nur bei einem Mangel verwendet werden dürfen und dass eine Überdosierung mit drastischen Nebenwirkungen verbunden ist. Sämtliche aufgeführte Schadstoffe sind in vielerlei verschiedenen Produkten enthalten, sowie auch in Futtermitteln. Keiner der Hersteller ist bereit die Schadstoffsubstanzen aus den Vitaminpräparaten zu nehmen, weshalb wir Sie auffordern, dass Sie im Sinne der Futtermittelgesetze und der Tiergesundheit fungieren, damit ein den Gesetzen entsprechender Schutz für unsere Haustiere nicht mehr eine Farce darstellt Das Euthanasiemittel „T61“ widerspricht den gesetzlichen Vorschriften zur „schmerzlosen Euthanasie“ und muss sofort als alleiniges Euthanasiemittel verboten werden. Die Hersteller müssen verpflichtet werden den Beipackzettel abzuändern, um „T61“ nur noch als Tötungsmittel nach einer Narkose zu empfehlen. Erstinjektionen bei der Euthanasie in das Herz, die Lunge oder in die Brusthöhle/Brustkorb sind wegen der unendlichen Qualen, die damit verursacht werden sofort zu verbieten.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
P.S.: Mehr als 100 Antworten von hochqualifizierten Tiermedizinern, daß T61 nicht als Erstinjektion zur Euhanasie geeignet ist und den Tieren unendliche Qualen bereitet, sowie T61 und die Injektion mit einem Barbiturat in die Brusthöhle (Herz/Lunge/Brustraum) als kriminell einzustufen ist und dem Tierschutzgesetz widerspricht, wurde Ihnen per Mail am 02.06.04 als Anlage zu unserem Schreiben mit gesandt. Es ist daher nicht zu leugnen, daß T61, sowie Erstinjektionen in den Brustraum mittels eines Barbiturates im höchsten Grade tierquälerisch ist.
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V. Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: Postfach 20 19 28 – 80019 München; Tel./Fax: 0049/089/157 04 178 – Tel: 157 14 26 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de
Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28- 80019 München Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Abteilung Tierarzneimittel Diedersdorfer Weg 1 per Fax München, 04-08-06
Ihr Schreiben vom 26.Juli 2004 Tötungspräparat T61 zur Euthanasie
Unser Schreiben: 4123
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. R. Kroker, unserem Schreiben vom 4. August wollen wir noch beiliegende Faxe einiger Tierärztekammern nachsenden, um Sie von dem Glauben, dass T61 ein für die Euthanasie von Tieren nicht geeignet ist und den Tieren mehr als vermeidbare Schmerzen zufügt, zu überzeugen. Es ist scheinbar den meisten, jedoch scheinbar nicht allen Tiermedizinern, wozu auch Sie dazugehören, bekannt, dass es sich bei T61 um ein lediglich lähmendes Präparat handelt und auch nicht nur im Geringsten zu einer schmerzfreien Euthanasie führt, wenn die Qualen auch nicht immer aufgrund einer Lähmung der Muskeln ersichtlich sind. Die Streichung der Zulassung des Präparates T61 zur Euthanasie, bzw. ohne vorheriger Narkose, sowie aber auch eines Barbiturates, das angeblich nach Ihrer Aussage für die intrapulmonale und intracardiale Injektion von Ihnen zugelassen worden ist, ist natürlich ebenso überfällig und darf nur noch mit vorangehender Narkose verabreicht werden. Wir bitten Sie uns den Namen des Narkosepräparates mitzuteilen, das Sie für eine intrapulmonale und intracardiale Injektion zugelassen haben. Falls Sie sich weiterhin nicht dazu in der Lage sehen, Ihre irrtümlichen Zulassungen zu revidieren, werden Sie sicher verstehen, dass wir im Sinne unserer Tierschutztätigkeit nicht tatenlos zusehen werden, wie Tiere auf ihrem letzten Weg unter Qualen gefoltert werden. Wir hoffen trotzdem, dass Sie zur Vernunft kommen und Ihrer Tätigkeit entsprechend dem Tierschutzgesetz Beachtung entgegenbringen werden.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V. Vorsitzende Gabriele Lang – Postanschrift: 20 19 28 – 80019 München; Tel./Fax: 0049/089/157 04 178 – Tel: 157 14 26 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postfach 20 19 28 - 80019 München Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Abteilung Tierarzneimittel Diedersdorfer Weg 1 12277 Berlin-Maienfelde per Mail und Post München, 04-08-04
Ihr Schreiben vom 26.Juli 2004 Tötungspräparat T61 zur Euthanasie
Unser Schreiben: 4122
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. R. Kroker, wie wir Ihnen in unseren letzten Schreiben vom 3. und 25.Juni mitgeteilt haben wird bei der Euthanasie mit T61 ohne vorherige Narkose – auch durch die intravenöse Injektion ohne vorheriger Narkose – gegen § 4 des Tierschutzgesetzes verstoßen. Dieser unumstrittene und eindeutige Verstoß wird durch Ihre „Beihilfe“ zum Verstoß gegen das TierSchG erst ermöglicht. Über die “Tierschutzgerechte Tötung von (Versuchs-) Tieren“, haben wir Ihnen da Sie scheinbar nicht damit vertraut sind, im Eingang unserer Mail (nicht unserem Schreiben per Post beiliegend), die wir Ihnen zum wiederholten Male zumailen, kopiert. Im Anhang daran befinden sich die ca. 100 Antworten von hochqualifizierten Tiermedizinern, die sie uns in Ihrem Schreiben vom 26. Juli unterstellen, „zitiert“ zu haben, das wir vehement dementieren müssen, da es sich um die Antworten im Original handelt! Dass diese zahlreichen Persönlichkeiten keine offizielle Nebenwirkungsmeldung an das BVL sandten, dürfte daran liegen, dass hier vom BVL unbelehrbar Zulassungen erteilt werden, wie das Ihr Vorgehen, das Sie an den Tag legen, zeigt, obwohl Sie als Tiermediziner normalerweise gelernt haben dürften, dass in der Zusammensetzung von T61 keinerlei narkotisierende Inhaltsstoffe enthalten sind, sondern lediglich Muskellähmende. Dass sich bereits einige der Tiermediziner gegen die veraltete Methode der Euthanasie – und Foltermethode mit T61 Stellung genommen haben, wird Ihnen durch die anliegenden Mails zuteil, die Sie ja ebenso wenig hinnehmen wollen. Eine Extraeinladung, Ihren folgenschweren und größten Fehler in der Veterinärmedizin auszuräumen, bekommen Sie dafür von uns, weil es unsere verdammte Pflicht ist, Tiere nicht weiterhin so elendig unter Qualen „verrecken“ zu lassen, wie Sie das zu tun pflegen. Kommen Sie Ihren Pflichten nach und streichen Sie sofort Ihre Zulassung von T61.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
Tierhilfe & Verbraucherschutz international e. V. Vorsitzende Gabriele Lang - Geschäftsstelle: Postanschrift: 20 19 28 – 80019 München; Tel./Fax: 0049/089/157 04 178 – e-mail: Gabi.Lang333@web.de
Tierhilfe & Verbraucherschutz intern. e.V.- Postanschrift: 20 19 28 – 80019 München; Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung Frau Dr. Ilse-Doris Schütt Am Probsthof 78a 53121 Bonn
München, 2004-12-27 Ihr Schreiben 112vet- 45 Unser Schreiben 4124
Folterpräparat zur Tötung und „Euthanasie“ T61
Sehr geehrte Frau Dr. I.-D. Schütt, Sie schreiben mit dem Widerspruch in sich, dass T61 bei kreislaufstabilen Tieren ein sicheres und nebenwirkungsarmes Tötungsmittel ist und dass die intravenöse Applikation aufgrund des schnellen Übertritts der Wirkstoffe in das Gehirn sachgerecht ist. Dass es den sicheren Tod herbeiführt ist keine Frage, da es sich um einen curareartigen Wirkstoff handelt und das Gift ein Tötungsmittel ist. Dass es nebenwirkungsarm ist, können Sie nicht beweisen und kann nie geklärt werden weil uns die Todeskandidaten nicht mitteilen können, welche Höllenqualen sie dadurch erleiden mußten. Die Interpretation bei Tieren über die erlittenen Nebenwirkungen noch dazu in Verbindung mit der uns bekannten Wissenschaft über die Nebenwirkungen von Curare, sollte mehr als Anlass genug sein, T61 nicht als Tötungspräparat nach der Narkose sondern als alleiniges Euthansiemittel sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Das Tierschutzgesetz schreibt eine schmerzlose Euthanasie vor, nicht jedoch eine nebenwirkungsarme, wie von Ihnen geschildert. Wie wir bereits dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sowie dem Bundesministerium für Verbraucherschutz mehrfache Belege (über 100 Antworten von Tierärzten unter www.qualvolle-Einschlaeferung.de, wie auch Antworten der Tierärztekammern - auf dieser unserer HP zu finden) geliefert haben, dass der Einsatz von T61 bei Tieren, die bei Bewusstsein sind – gleich in welcher Form, wie auch intravenös appliziert – zu einem qualvollen und langsamen Todeskampf, der aufgrund Lähmungserscheinungen, bzw. exzitationsloser Tötung meist (es gibt zur genüge Euthanasien in denen die qualvoll euthanasierten Tiere laute Todesschreie von sich gaben und sich aufbäumten) nicht für den Außenstehenden zu erkennen ist, so sollte ein für allemal ein den Gesetzen entsprechendes Euthanasieverfahren gewählt werden, um den Tieren endlich die schrecklichen Leiden während der Tötung zu ersparen und sich der Gesetze zu orientieren. Es ist ein Skandal, dass hier von allen Beteiligten versucht wird, Sie inbegriffen, die Wirkungsweise von T61 herunterspielen, nur weil die Todesqualen zumeist nicht sichtbar sind und weil Tierärzte keine Nebenwirkungsmeldung an das BVL sandten (der Grund hierfür sei an der Antwort des Herrn Dr Anton Pacher-Theinburg - Landesveterinärdirektion Salzburg, zu entnehmen). Außerdem sollten die Ihnen zugesandten Antworten der Tierärzte mehr als Anlass genug sein, endlich zu reagieren und Ihren Pflichten, Leiden von den sterbenden und euthanasierten Tieren abzuwenden, nachzukommen.
Jahrzehntelang hat man nun dazu gebraucht bis man einsah, dass die Euthanasie mit T61 in die Lunge oder in das Herz grausamste Qualen verursacht. Nun wollen Sie gleichsam verfahren und scheinbar weitere Jahrzehnte verstreichen lassen bis die Euthanasie mit T61 ohne vorherige Narkose auch intravenös als qualvoll anerkannt wird. Für derartige Verbrechen – fühlende Lebewesen auf die grauenhafteste Weise sterben zu lassen – wird jeder Verantwortliche auf die eine oder andere Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Naturgesetze sind verlässlich aber nicht immer zuzuordnen, das Gericht der Europäischen Gemeinschaften ist nur ein Hoffnungsträger auf Gerechtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Lang (Vorstand)
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