Moslems und Juden verstoßen gegen eigene Religionsvorschriften,
da ihnen Blut und damit die Seele verboten ist

Das „religiöse Leben“ der Muslime wird vom Koran vorgeschrieben, sowie das der Juden im Talmud

Ein Schlachten ohne Betäubung wurde darin nicht vorgeschrieben oder in irgendeiner Weise erwähnt, weshalb es sich hier nicht um eine Religionsvorschrift, sondern um eine lediglich falsche Auslegung handelt, die auf dem Irrtum oder der dem Täuschungsmanöver basiert, dass die Restblutmenge bei betäubungslos gequälten Tieren niedriger angenommen wird, als bei den mit Bolzenschuss betäubten Tieren.

Gerade aber durch den Bolzenschuss weisen die Tierkörper nach dem Entbluten die geringste Restblutmenge auf, sowie beim Schächten die höchsten Restblutmengen nachgewiesen worden sind.

Da der Koran und Talmud, sowie die Bibel Blut verbietet, so ist für Moslems und Juden (wie auch den Christen) nur eine fleischlose Ernährung möglich, wenn sie sich an ihre Religionsvorschriften halten wollen, da die Blutmenge, die in der Peripherie verbleibt, durch kein Schlachtverfahren, selbst nicht durch die Schlachtung mit vorangehender Bolzenschussbetäubung vermieden werden kann.

Bei vielen Versuchsreihen, wie z.B. in der tierärztlichen Hochschulen von Hannover oder Forschungsanstalten haben mit dem Gerücht aufgeräumt und die Heuchelei längst widerlegt, dass lebendig ausgeblutete Tiere weniger Restblutmengen aufweisen würden, wie z.B. die Forschungsanstalt in Mariensee, die von betäubten und unbetäubten Tieren nach der Schlachtung Muskelproben auf den Blutfarbstoff untersucht hatten und somit nachgewiesen wurde, dass die Restblutmenge in human-betäubt geschlachteten Tieren niedriger war, obwohl „das Lebendgewicht der 6 Schafe, die mit Bolzenschuß geschlachtet wurden, zwischen 45 und 48 kg betrug und das Gewicht der Schafe, die ohne Betäubung geschächtet wurden, sich nur auf ca. 30,6 kg Lebendgewicht belief.

Die 6 Jungrinder, die betäubt wurden hatten im Durchschnitt ein Gewicht von ca. 192 kg und 5 Jungrinder, die geschächtet wurden hingegen nur 171 kg, während die 8 geschlachteten Kühe 455 kg Gewicht aufwiesen, hatten 10 Kühe, die geschächtet wurden lediglich ein Gewicht von 436 kg. Das Hämoglobin (Blutfarbstoff) betrug bei den mit Bolzenschuß betäubten Schafen in Muskelproben des Musculus long. dorsi 0,22 x und 0,003 sx, bei den elektrisch betäubten Schafen wurde 0,44 x und 0,06 sx gemessen, während der Hämoglobingehalt beim islamischen Schächten 0,40 x und 0,18 sx betrug, sowie beim jüdischen Schächten 0,47 x und 0,15 sx.

Die Höhe des Hämoglobingehaltes im Musculus diaphragma belief sich bei den mit Bolzenschuß getöteten Schafen auf 0,84 x und 0,17 sx, während dieser bei der elektrischen Betäubung 1.04 x und 0,14 sx aufwies, hingegen aber beim islamischen Schächten 1,25 x und 0,17 sx betrug, sowie beim jüdischen Schächten 1,16 x und 0,19 sx.

Der Hämoglobingehalt bei 6 Rindern, die mit Bolzenschuß getötet wurden wies 0,23 x und 0,06 sx auf, während sich der Gehalt an Hämoglobin beim jüdischen Schächten auf 0,25 x und 0,17 sx belief. Die Resthämoglobinmenge im Musculus diaphragma bei bolzenschußetäubten Tieren betrug 0,77 x und 0,12 sx und bei den geschächteten Schafen nach jüdischem Ritus belief sich die restliche Hämoglobinmenge auf 1,00 x und 0,11 sx.

Weiterhin führt das Institut für Tierzucht und Tierverhalten (FAL) in Mariensee aus: „Die kortikale Aktivität von Schafen und Rindern wurde beim Schächten lediglich mit Hilfe des Elektrocorticogramms (EcoG) geprüft. Bei diesen Zeitdifferenzen handelt es sich jedoch lediglich um Tendenzen, die statistisch nicht abgesichert sind. Besonders auffallend war jedoch, dass nach der Bolzenschussbetäubung keinerlei evozierte Potentiale messbar waren, während sie nach dem Schächtschnitt im Durchschnitt für die SEPs 77 Sek. und für die VEPs 55 Sek. andauerten.

Somit war nach dem Schächten noch eine nervöse Reizleitung von bis zu 126 Sek. vorhanden. Ob damit Schmerzempfindungen verbunden sind, kann aus der vorliegenden Untersuchung nicht geschlossen werden...“

Die VEPs wurden durch eine Blitzlichtlampe erzeugt, die 1 bis 1,5 m vor die Augen des Tieres gehalten und in Zeitabständen von 1-1,5 Sek. eingeschaltet wurde.

Die SEP’s wurden durch die elektrische Stimulierung – zwei Impulse pro Sek. – des Tibialnervs unter Verwendung einer subkutan implantierten rostfreien Stahlelektrode hervorgerufen....

Das Schächten nach islamischem Ritus wurde von einer Person ausgeführt, die dem Institut von einer islamischen Gemeinde empfohlen war. Dieser Teil des Versuchs wurde jedoch vorzeitig abgebrochen, weil in vielen Fällen mehrere Schnitte erfoderlich waren, um alle Halsgefäße zu durchtrennen....wurde das Plasmacortisol als Indikator für eine Stresssituation gemessen...jedoch erhöhten sich die Werte signifikant während des Schlachtprozesses“.

Bei den leidenden Tieren konnten man durchschnittlich 77 Sekunden während des Schächtens durch eine elektrische Stimulierung (SEP’s) Reaktionen erreichen, das nicht identisch mit der nervösen Reizleitung von 126 Sek. ist, weshalb diese nicht aussagefähig genug sind, denn wenn ein Tier solche Qualen wie die des Schächtens erleidet, kann man annehmen, dass es nicht immer auf Blitzlichter reagiert, noch dazu wenn die Qualen besonders groß sind. Außerdem kann auch die nervöse Reizleitung nicht exakt die Leidenszeit wiedergeben, da die tieferen Hirnrindenschichten in der extrem dicken Schädeldecke gar nicht zugänglich sind und schon gar nicht vollständig erfasst werden können.


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